

Frei_Fläche: Das Programm
Frei_Fläche: Das Programm
Das Förderprogramm "Frei_Fläche: Raum für kreative Zwischennutzung" richtet sich an Kreativschaffende, die auf der Suche sind nach günstigen Räumen und Experimentierflächen. Auch Vermieter*innen, die Leerstand vermeiden und das Quartier ihrer Immobilie beleben möchten, profitieren von der Förderung.
Frei_Fläche: Das Programm
+++ Antragsstellungen: Hier findest du alle notwendigen Dokumente +++
„Frei_Fläche: Raum für kreative Zwischennutzung“ bietet Antworten auf zwei drängende Herausforderungen: den Mangel erschwinglicher Räume für Kreativschaffende und den Leerstand von Einzelhandelsflächen, der durch die Corona-Pandemie drastisch verstärkt wurde. Diese zwei augenscheinlich ungleichen Problemstellungen verbindet eine Gemeinsamkeit: Freie Fläche. Während Eigentümer*innen und Vermieter*innen wirtschaftlich schmerzlichen Leerstand zu verzeichnen haben, ist Frei- und Experimentierfläche für kreative Unternehmen ein rares Gut. Leerstand vermeiden UND Raum für kreative Zwischennutzung schaffen? Unser Förderprogramm macht es möglich.
Vorteile für Kreativschaffende
Im Förderprogramm leistest du als Kreative/r nur einen Beitrag von monatlich 1,50 Euro pro m² für die genutzte Einzelhandelsfläche, egal in welcher Lage. Sämtliche Betriebs-, und Nebenkosten (ggfs. inklusive Versicherungen) werden vom Programm übernommen, das auch die Kautionen finanziert. Miete oder Pacht werden nicht erhoben. Ein weiterer Vorteil der Zwischennutzung: Du entscheidest selbst, wie lange und für welchen Zweck du eine Fläche anmietest. Nutzungsperioden lassen sich dementsprechend anpassen, sodass ein Raum auch als temporäre Ausstellungs- oder Verkaufsfläche genutzt werden kann.
Du sucht nach freier Fläche? ☞ Lade hier deine Idee für ein Nutzungskonzept hoch und suche nach geeigneten Räumen
Vorteile für Vermieter*innen
Leerstand bedeutet Stillstand. "Frei_Fläche" möchte dem entgegenwirken und Vermieter*innen unterstützen: Zum einen deckt das Förderprogramm laufende Leerstandskosten, in dem es alle Neben- und Betriebskosten (ggfs. inklusive Versicherungen) zahlt. Zum anderen – und hier liegt der größte Vorteil für Vermieter*innen – sorgt die kreative Zwischennutzung für eine Belebung des Quartiers. Sie schützt vor Vandalismus, fördert kulturelles Leben und sorgt so für eine Einbettung der Immobilie in eine vitale Infrastruktur – auch über den Zeitraum der Zwischennutzung hinaus. Der Aufwand für dich als Vermieter*in ist gering, da die Zwischennutzungen durch uns angestoßen, umgesetzt und betreut werden.
Du hast freie Fläche? ☞ Biete hier deinen Raum an und wir suchen für dich eine passende Zwischennutzung
Welche Räume sind für das Programm zugelassen?
Unter den Geltungsbereich des Programms fallen leerstehende Flächen in Hamburg mit Genehmigung als Einzelhandelsflächen, die vor dem Leerstand mindestens bis zum IV. Quartal 2019 als Einzelhandelsflächen oder öffentlich zugängliche Fläche (Bank, Reisebüro, Gastro etc.) vermietet und genutzt wurden. Das Förderprogramm gilt ebenfalls für genehmigte Einzelhandelsflächen in Neubauten, die nach dem 01.10.2019 fertiggestellt wurden.
Dokumente zur Antragstellung
Förderantrag für Säule 1
Als Kreative/r kannst du hier einen Zuschuss für Mietkosten beantragen. Du zahlst einen Beitrag von 1,50 € / m² / Monat, den Rest der Neben- und Betriebskosten übernimmt das Förderprogramm.
Zum Förderantrag: https://airtable.com/shrnYcsrlJhcLKu5x
Förderantrag für Säule 2
Intermediäre, die größere Flächen anmieten und sie an Kreativschaffende untervermieten, können hier Zuschüsse beantragen. Sie leisten dazu einen Beitrag von 1,00 €/ m² / Monat, den Rest übernimmt das Förderprogramm.
Zum Förderantrag: https://airtable.com/shryFQ0PO5woDeP5P
Förderantrag für Säule 3
Als Vermieter*in kannst du hier Zuschüsse beantragen, um die Voraussetzung für Zwischennutzungen zu schaffen, z.B. kleine bauliche Maßnahmen, Kosten für die Inbetriebnahme oder Sonderkosten wie Bewachung, Haustechnik etc.
Zum Förderantrag: https://airtable.com/shrD8UXyRY2n9ndqP
Förderantrag für Säule 4
Kreativschaffende und Vermieter*innen können hier Zuschüsse für Kommunikations-, gestalterische und künstlerische Maßnahmen beantragen, um auf die Zwischennutzung aufmerksam zu machen (z. B. Werbung und Dekoration von Schaufenstern)
Zum Förderantrag: https://airtable.com/shrwPASMHcQqeHVBH
Förderhinweis
Das Förderprogramm “Frei_Fläche: Raum für kreative Zwischennutzung” wurde in Kooperation der Behörde für Kultur und Medien (BKM), der Finanzbehörde (FB), dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) und der Kreativ Gesellschaft entwickelt und wird von der Hamburg Kreativ Gesellschaft mit fachlicher Beratung des LIG umgesetzt. Für 2023 wurde das Programm nach Ende der Verfügbarkeit der Corona-Mittel (01.07.2021 - 31.12.2022) neu aufgelegt und bis 31.12.2023 unter Nutzung regulärer Haushaltsmittel von der Bürgerschaft der FHH beschlossen.

Ansprechpartnerin
Celina Behn
Projektmanagerin Frei_Fläche

Ansprechpartnerin
Mila-Marie Est
Projektassistenz Immobilien
Bewerbungsablauf
Kontaktaufbau↓
Du interessierst dich dafür, als Kreative*r einen Raum zwischenzunutzen oder deinen Leerstand an Kreative zur Zwischennutzung zu vermieten? Im ersten Schritt steht der Kontaktaufbau mit der jeweils anderen Partei. Lade hier deine Idee für ein Nutzungskonzept hoch und suche nach geeigneten Räumen
Schritt 1
Standardvertrag aufsetzen↓
Schritt 2
Förderung beantragen↓
Schritt 3
Förderantrag wird geprüft↓
Schritt 4
Förderantrag wird stattgegeben oder abgelehnt↓
Start der Zwischennutzung↓
F.A.Q.
Bin ich antragsberechtigt?
Säule 1. Zuschüsse für Nutzer*innen
Antragsberechtigt sind hier:
Einzelpersonen, Personenunternehmen, Unternehmen, die professionell in der Kreativwirtschaft in Hamburg arbeiten,
formelle Zusammenschlüsse von Akteuren, die professionell überwiegend in der Kreativwirtschaft in Hamburg arbeiten,
öffentliche und private Bildungseinrichtungen, die in Hamburg in der Kreativwirtschaft ausbilden,
im Einzelfall können auch Zwischennutzer*innen aus Hamburg gefördert werden, deren Betätigungsbereich an die Kreativwirtschaft angrenzt und von deren Betriebsmodellen oder Bespielungen eine vergleichbare Wirkung zu erwarten ist.
Säule 2. Zuschüsse für Intermediäre
Antragsberechtigt sind hier Intermediäre aus Hamburg, die mit Vermieter*innen Verträge über leerstehende ehemalige Einzelhandelsflächen abschließen wollen und die:
die Flächen nicht selbst nutzen, sondern diese Flächen untervermieten wollen.
die Untervermietung auf eigenes Risiko betreiben, dieses Risiko tragen können und in der Lage sind die nötigen Prozesse zu steuern und umzusetzen,
in der Lage sind, Vertrags- und Untermietverhältnisse vertragstreu zu beenden und dafür Gewähr leisten,
keine kommerziellen Gewinnerzielungsabsichten verfolgen, sondern höchstens ihre Kosten aus der Untervermietung refinanzieren,
vollständig transparent sind hinsichtlich der Geschäftsprozesse und der zugrundeliegenden Vereinbarungen.
Säule 3. Zuschüsse um die Voraussetzungen für Zwischennutzung zu schaffen
Antragsberechtigt sind Vermieter*innen, die ihre Immobilie für Zwischennutzungen durch Akteure der Kunst, der Kultur und der Kreativwirtschaft zur Verfügung stellen wollen und bereit sind mit konkret benannten Zwischennutzern entsprechende Vereinbarungen abzuschließen, deren Umsetzung allerdings daran scheitern würde, dass folgende Probleme nicht gelöst werden können:
Änderungen bei der Nutzungsgenehmigung
minimale bauliche Anpassungen für die geänderten Anforderungen einer Zwischennutzung (Brandschutz, Rettungswege, Abtrennung nicht genutzter Bereiche, etc.)
Zusätzliche Sonderkosten, die bei (Teil-)Nutzungen entstehen: Bewachung, Schließdienste, Haustechnik, etc.)
Säule 4. Zuschüsse für Kommunikations-, gestalterische und künstlerische Maßnahmen
Antragsberechtigt sind:
Zusammenschlüsse von Vermietern in Form von BIDs, Werbegemeinschaften oder Vergleichbarem,
Intermediäre und
Zusammenschlüsse von Mieter*innen aus mindestens drei Zwischennutzungen,
die Zuschüsse benötigen, um durch kreativwirtschaftliche Leistungen auf kreative und kulturelle Zwischennutzung aufmerksam zu machen. Dabei kann es sich um Folgendes handeln:
Nutzung/Gestaltung/Dekoration von Schaufenstern, Fassaden und Außenflächen,
Maßnahmen zur Kommunikation und Bewerbung von Zwischennutzungen und den dazugehörigen Veranstaltungen,
künstlerische und kulturelle Beiträge für Zwischennutzungen und Veranstaltungen während der Zwischennutzung.
Wann ist der Zeitraum der Zwischennutzung?
Das Förderprogramm für kreative Zwischennutzungen dauert voraussichtlich von 01.07.2021 - 31.12.2022
Warum sollte ich mich als Kreative*r bewerben?
Das Ziel des Förderprogramms ist, kulturelle und kreative Zwischennutzungen von leerstehenden Einzelhandelsflächen für Kreativschaffende zu sehr günstigen Konditionen zu ermöglichen. Mit einem Beitrag von 1,50 Euro / m² / Monat werden Flächen auch in der Innenstadt oder an anderen attraktiven Orten erschwinglich.
Warum sollte ich meinen Leerstand an Kreative zur Zwischennutzung vermieten?
Leerstand bedeutet Stillstand. "Frei_Fläche" möchte dem entgegenwirken und Vermieter*innen auf zweierlei Art und Weise unterstützen: Zum einen deckt das Förderprogramm laufende Leerstandskosten, in dem es alle Neben- und Betriebskosten (ggfs. Inklusive Versicherungen) zahlt. Zum anderen – und hier liegt der größte Vorteil für Vermieter*innen – sorgt die kreativwirtschaftliche Nutzung der Räumlichkeiten für eine Belebung des Quartiers. Sie schützt vor Vandalismus, fördert soziokulturelles Leben und sorgt so für eine Einbettung der Immobilie in eine vitale Infrastruktur – auch über den Zeitraum der Zwischennutzung hinaus. Der Aufwand für Vermieter*innen ist gering, da die Zwischennutzungen durch uns angestoßen, umgesetzt und betreut werden.
Was wird genau gefördert?
Für Kreativschaffende gilt:
Kreativschaffende zahlen einen Beitrag von 1,50 Euro / m² / Monat - die Differenz zum eigentlich Quadratmeterpreis übernimmt das Förderprogramm. Darüber hinaus werden Maßnahmen gefördert, die auf die Zwischennutzung aufmerksam machen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um die Beauftragung kreativwirtschaftlicher Leistungen handelt. Diese sind beispielsweise: die Nutzung, Gestaltung oder Dekoration von Schaufenstern, Fassaden und Außenflächen, Maßnahmen zur Kommunikation und Bewerbung von Zwischennutzungen und den dazugehörigen Veranstaltungen oder künstlerische und kulturelle Beiträge für Zwischennutzungen und Veranstaltungen während der Zwischennutzung.
Für Vermieter*innen gilt:
Das Förderprogramm deckt alle laufenden Leerstandskosten, in dem es alle Neben- und Betriebskosten (ggfs. Inklusive Versicherungen) zahlt. Vermieter*innen können eine pauschalierte Kaution aus dem Förderprogramm erhalten, die zurückgezahlt werden muss. Vermieter*innen erhalten von den zwischenmietedenen Kreativschaffenden einen Beitrag von 1,50 Euro / m² / Monat.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Das Programm "Frei_Fläche: Raum für kreative Zwischennutzung" wird aus dem rund neun Millionen starken Fonds für kreative Zwischennutzung finanzert. Die individuelle Fördersumme errechnet sich aus der jeweiligen Nebenkostenpauschale pro Quadratmeter.
Was kostet mich der Raum?
Für Kreativschaffende gilt:
Kreativschaffende zahlen einen Beitrag von 1,50 Euro / m² / Monat.
Für Intermediäre gilt:
Intermediäre zahlen einen Beitrag von 1,00 Euro / m² / Monat.
Was bekomme ich für meinen Leerstand?
Für Vermieter*innen gilt:
Das Förderprogramm deckt alle laufenden Leerstandskosten, in dem es alle Neben- und Betriebskosten (ggfs. Inklusive Versicherungen) zahlt. Die genaue Summe wird in dem Zwischennutzungsvertrag festgelegt. Die Höhe basiert auf den zuletzt tatsächlich entstandenen Neben- und Betriebskosten. Vermieter*innen können eine pauschalierte Kaution aus dem Förderprogramm erhalten, die zurückgezahlt werden muss.
Wer sind Intermediäre?
Intermediäre mieten größere Flächen an und vermieten sie per Untermietvertrag an Akteur*innen der Hamburger Kreativwirtschaft weiter. Die Hamburg Kreativ Gesellschaft ist ein solcher Intermediär, der diese Aufgabe an andere weitergeben kann. Intermediäre sind solche Einrichtungen, die:
- die Flächen nicht selbst nutzen, sondern diese Flächen an Nutzer*innen weitergeben
- die Unternutzung auf eigenes Risiko betreiben, dieses Risiko zu tragen und in der Lage sind die nötigen Prozesse zu steuern und umzusetzen
- in der Lage sind, Nutz- und Unternutzungsverhältnisse vertragstreu zu beenden
- keine kommerziellen Gewinnerzielungsabsichten verfolgen, sondern höchstens ihre Kosten aus der Unternutzung refinanzieren
- vollständig transparent hinsichtlich der zugrundeliegenden Vereinbarungen sind