Beschreibung
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist, aber für alle nicht-kommerziellen Sparten und Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden kann. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Nicht gefördert werden in der Regel Projekte, die von Einzelpersonen oder nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden. Die Mindestantragssumme beträgt 50.000 Euro, dabei muss eine gesicherte Kofinanzierung von 20 Prozent der Gesamtkosten nachgewiesen werden.
Vorgehensweise
Die Fristen der zwei Jurysitzungen pro Jahr sind in der Regel Ende Januar und Ende Juli. Fördergrundsätze und Online-Antragsformulare findest Du unter diesem Link.
Beschreibung
Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten. Nur ausgewiesene Berufskünstler werden gefördert.
Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden. Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.
Vorgehensweise
Es ist notwendig, dass der Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird.
Hier klicken für weitere Infos.
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Behörde für Kultur und Medien, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49-40 428 24-419Beschreibung
Das ifa fördert Ausstellungsvorhaben deutscher und in Deutschland lebender Künstler im Ausland. Die Förderung bezieht sich auf die Bereiche Transport-, Reisekosten und Mietkosten für technisches Equipment. Unterstützt werden Einzelausstellungen, Gruppenausstellungen und Beteiligungen zeitgenössischer Künstler an international besetzten Ausstellungsprojekten in öffentlichen Museen und nicht-kommerziellen Galerien sowie die deutschen Beiträge zu internationalen Biennalen.
Vorgehensweise
Der Ausschuss tagt zweimal jährlich. Abgabefrist ist der 31. Januar und der 15. August eines Jahres. Hier klicken zur Einsicht der Förderrichtlinien.
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Abteilung Kunst, Charlottenplatz 17, 70173 Stuttgart+49 - 711 - 222 51 71Beschreibung
Die Basisförderung stellt eine Unterstützung zur Sicherung der Arbeitsgrundlage für ausgewiesene Einzelkünstlerinnen/Einzelkünstler und Gruppen dar. Die Höchstfördersumme beträgt 20.000 Euro. Bezuschusst werden können z.B. Probenraum- oder Büromiete, die Anschaffung technischer Ausstattung oder Werbematerial. Eine institutionelle Unterstützung für eine Gruppe oder eine Einzelkünstlerin/einen Einzelkünstler wird nicht gewährt.
Vorgehensweise
Abgabetermin für Anträge: 15. November. Er gilt für Projekte der kommenden Theatersaison (1. August bis 31. Juli des Folgejahres).
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Kampnagel / Freie Darstellende Künste / Elbkulturfonds, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 242 13Beschreibung
Keine finanzielle Förderung, aber Beratung und Hilfe bei Anträgen, Interessenvertretung der Unternehmen in der Verwaltung, aktive Bestandspflege durch Unternehmensbesuche, Unterstützung bei der Suche geeigneter Gewerbeflächen, Interessenvertretung in Baugenehmigungsverfahren, Erstberatung bei Existenzgründungsvorhaben, Hilfestellung bei Finanzierungsfragen, Unterstützung von Standortinitiativen.
Vorgehensweise
Existenzgründer und bestehende Unternehmen in Bergedorf können sich direkt mit dem Bezirksamt in Verbindung setzen.
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Wentorfer Straße 38, 21029 Hamburg+49 - 40 - 428 914 311Beschreibung
Keine finanzielle Förderung, aber Beratung und Hilfe bei Anträgen, Interessenvertretung der Unternehmen in der Verwaltung, aktive Bestandspflege durch Unternehmensbesuche, Unterstützung bei der Suche geeigneter Gewerbeflächen, Interessenvertretung in Baugenehmigungsverfahren, Erstberatung bei Existenzgründungsvorhaben, Hilfestellung bei Finanzierungsfragen, Unterstützung von Standortinitiativen.
Vorgehensweise
Existenzgründer und bestehende Unternehmen in Eimsbüttel können sich direkt mit dem Fachamt Wirtschaftsförderng des Bezirksamts Eimsbüttel in Verbindung setzen.
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Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg040 42801-5525 oder -2108Beschreibung
Keine finanzielle Förderung, aber Beratung und Hilfe bei Anträgen, Interessenvertretung der Unternehmen in der Verwaltung, aktive Bestandspflege durch Unternehmensbesuche, Unterstützung bei der Suche geeigneter Gewerbeflächen, Interessenvertretung in Baugenehmigungsverfahren, Erstberatung bei Existenzgründungsvorhaben, Hilfestellung bei Finanzierungsfragen, Unterstützung von Standortinitiativen.
Vorgehensweise
Existenzgründer und bestehende Unternehmen in Hamburg-Mitte können sich direkt mit dem Bezirksamt in Verbindung setzen. Hier klicken für weitere Infos.
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Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg+49 - 40 - 428 543 330Beschreibung
Keine finanzielle Förderung, aber Beratung und Hilfe bei Anträgen, Interessenvertretung der Unternehmen in der Verwaltung, aktive Bestandspflege durch Unternehmensbesuche, Unterstützung bei der Suche geeigneter Gewerbeflächen, Interessenvertretung in Baugenehmigungsverfahren, Erstberatung bei Existenzgründungsvorhaben, Hilfestellung bei Finanzierungsfragen, Unterstützung von Standortinitiativen.
Vorgehensweise
Existenzgründer und bestehende Unternehmen in Hamburg-Nord können sich direkt mit dem Bezirksamt in Verbindung setzen.
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Kümmellstraße 5-7, 20249 Hamburg+49 - 40 - 428 046 800Beschreibung
Keine finanzielle Förderung, aber Beratung und Hilfe bei Anträgen, Interessenvertretung der Unternehmen in der Verwaltung, aktive Bestandspflege durch Unternehmensbesuche, Unterstützung bei der Suche geeigneter Gewerbeflächen, Interessenvertretung in Baugenehmigungsverfahren, Erstberatung bei Existenzgründungsvorhaben, Hilfestellung bei Finanzierungsfragen, Unterstützung von Standortinitiativen.
Vorgehensweise
Existenzgründer und bestehende Unternehmen in Harburg können sich direkt mit dem Bezirksamt in Verbindung setzen.
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Harburger Rathausplatz 1, 21073 Hamburg+49 - 40 - 428 713 425 oder +49 - 40 - 428 712 509Beschreibung
Keine finanzielle Förderung, aber Beratung und Hilfe bei Anträgen, Interessenvertretung der Unternehmen in der Verwaltung, aktive Bestandspflege durch Unternehmensbesuche, Unterstützung bei der Suche geeigneter Gewerbeflächen, Interessenvertretung in Baugenehmigungsverfahren, Erstberatung bei Existenzgründungsvorhaben, Hilfestellung bei Finanzierungsfragen, Unterstützung von Standortinitiativen.
Vorgehensweise
Existenzgründer und bestehende Unternehmen in Wandsbek können sich direkt mit dem Bezirksamt in Verbindung setzen.
Hier klicken für weitere Infos.
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Schloßstraße 60, 22041 Hamburg+49 - 40 - 428 813 195Beschreibung
Keine finanzielle Förderung, aber Beratung und Hilfe bei Anträgen, Interessenvertretung der Unternehmen in der Verwaltung, aktive Bestandspflege durch Unternehmensbesuche, Unterstützung bei der Suche geeigneter Gewerbeflächen, Interessenvertretung in Baugenehmigungsverfahren, Erstberatung bei Existenzgründungsvorhaben, Hilfestellung bei Finanzierungsfragen, Unterstützung von Standortinitiativen.
Vorgehensweise
Existenzgründer und bestehende Unternehmen in Altona können sich direkt mit dem Bezirksamt in Verbindung setzen.
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Beschreibung
Mäzenatisches Engagement hat in Hamburger Familien und Unternehmen Tradition; nicht ohne Grund gilt Hamburg als Stiftungshauptstadt in Deutschland. Berenberg hat in seiner langjährigen Geschichte zahlreiche Initiativen unterstützt. Kulturelle Vielfalt und ein reges Geistesleben sind als wesentliche Standortfaktoren einer lebendigen Stadt unverzichtbar und brauchen qualifizierten und talentierten Nachwuchs. Deshalb haben die Inhaber der Bank zum 400-jährigen Jubiläum der Firma die Berenberg Bank Stiftung gegründet. Sie will als Partner von Kunst und Kultur mit ihrer gemeinnützigen Arbeit einen Beitrag zur Attraktivität Hamburgs leisten. Im Mittelpunkt steht die Förderung junger und begabter Künstler.
Vorgehensweise
Die Stiftung vergibt jährlich den Berenberg Kulturpreis an Künstler oder Ensembles, Projekte und Institutionen. Berücksichtigt wird das ganze Spektrum kultureller Aktivitäten: Bildende und Darstellende Künste, Literatur, Musik und Film. Darüber hinaus fördert die Stiftung Künstler oder Künstlergruppen durch die Vergabe von Stipendien. Diese Stipendien sollen der künstlerischen Entwicklung begabter Nachwuchstalente dienen. Weitere Informationen zur Antragsstellung und den Förderkriterien und -konditionen finden Sie auf der Webseite und in der Stiftungsbroschüre.
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Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg+49 40 350 60-481Beschreibung
Business Angels investieren sowohl Kapital in junge Start-Ups als auch Know-How. Häufig findet die Finanzierung durch Business Angels in einer sehr frühen Phase des Unternehmens statt, wenn es noch schwierig ist, Geldgeber zu finden. Darüber hinaus spielen Business Angels zunehmend auch in Folgefinanzierungsrunden eine nicht unbedeutende Rolle. Aus diesen Gründen sind sie von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung.
Vorgehensweise
Für Existenzgründer und junge Unternehmen mit Finanzierungsbedarf.
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Semperstraße 51, 45138 Essen+49 - 201 - 894 15 60Beschreibung
Der Inniovationsstarter bietet Risikokapital für Forschung, Entwicklung und Innovation in Hamburg. Pro Finanzierungsrunde können bis zu 0,6 Mio. € investiert werden. Insgesamt kann ein Startup mit bis zu 1 Mio. € finanziert werden. Voraussetzung ist ein 10% Eigenanteil der Unternehmer bezogen auf die Investition des Fonds. Konditionen: Die selben wie der oder ein Privatinvestor. Wenn kein Privatinvestor vorhanden ist: 15% Geschäftsanteile bei 0,5 Mio. € Investmentsumme, offene Beteiligung zu nominal, verbleibende Investitionssumme als nachrangiges Gesellschafterdarlehen mit Wandlungsoption (Verwässerungsschutz) sowie markt- und risikogerechte Verzinsung. Zudem wird das Programm Inno-Ramp-up (Förderung von Technologien, Dienstleistungen und Verfahren, die innovativ oder wissens- bzw. technologieorientiert sind, mit bis zu 150.000 Euro) angeboten.
Vorgehensweise
Die Investition kommt infrage für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG), kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Bilanzsumme < 10 Mio. Euro), junge Unternehmen (maximal 5 Jahre alt), Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg und einer technologisch innovativen Geschäftsidee. Der Innovationsstarter Fonds Hamburg ist nicht auf spezielle Branchen beschränkt. Echte Gründungsfinanzierungen liegen genauso im Fokus wie spätere Runden.
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Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg+49 - 40 - 657 980 591Beschreibung
Die Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH stellt Beteiligungskapital und Frühphasenförderung bis maximal 500.000 Euro zur Verfügung, die für Gründung, Betriebsübernahme, Wachstum, Betriebsverlagerung, Markteinführung neuer Produkte u.v.m. verwendet werden können.
Vorgehensweise
Für mittelständische Unternehmen (KMU nach EU-Definition) in Hamburg aller Branchen.
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Besenbinderhof 39, 20097 Hamburg+49 - 40 - 611 700 38Beschreibung
Mit dem Förderprodukt Beteiligungskapital für Wachstum, Innovation und Nachfolge fördert die KfW etablierte kleine und mittlere Unternehmen, die frisches Eigenkapital in Form einer Beteiligung suchen. Mit dem Kapital können Investitionen in folgenden Bereichen finanziert werden: Unternehmenswachstum, innovative Vorhaben und Nachfolgeregelungen.
Vorgehensweise
Für KMU, die seit mindestens zehn Jahren auf dem Markt sind.
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Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main+49 - 69 - 743 10Beschreibung
Die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg bietet unter anderem die BG-Express!-Bürgschaft (innerhalb von 24 Stunden eine Entscheidung über eine 70%ige Ausfallbürgschaft für Investitionen bzw. eine 60%ige Ausfallbürgschaft für Betriebsmittelfinanzierungen), BG-Start! (Instrument zur Krisenprävention für Existenzgründer), BG-Leasing! (Bürgschaft für Leasingfinanzierung) und BG-Aval! (Avalkreditrahmen mit einer 60%igen Bürgschaft). BG-Start! und Ausfallbürgschaft Hamburg (inkl. BG-Leasing) sowie BG-Express (24 Stunden Online-Bürgschaft) sind Ausfallbürgschaften gegenüber Banken/Leasinggesellschaften für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen bis maximal 1 Million Euro Bürgschaftsvolumen. Dadurch können Gründungsvorhaben, Übernahmen, Investitionen, Unternehmenswachstum inklusive Betriebsmittel- und Avalbedarf für alle betriebswirtschaftlich sinnvollen Vorhaben sichergestellt werden.
Vorgehensweise
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU, Freiberufler oder Existenzgründer, denen aufgrund fehlender Sicherheiten kein oder kein ausreichender Kredit gewährt wird, sofern es sich um ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben handeln. Dazu muss das Unternehmen in der Freien und Hansestadt Hamburg ansässig sein oder ein wesentlicher Arbeitsplatzeffekt für Hamburg dargestellt werden können.
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Besenbinderhof 39, 20097 Hamburg+49 - 40 - 611 700 38Beschreibung
Gefördert werden Tanzprojekte, welche sich an Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren richten, die in bildungsbenachteiligenden Situationen aufwachsen. Die Gruppe kann altershomogen sowie altersübergreifend gestaltet sein. Auch die Einbeziehung von Eltern in die Projekte ist auf der Grundlage eines überzeugenden Formates grundsätzlich möglich. Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, mit Migrations- oder Fluchterfahrung etc. können und sollen erreicht werden. Inklusive Projekte sind willkommen. Dies beinhaltet u.a., dass auch Kinder und Jugendliche einbezogen werden können, die nicht unmittelbar von einer Risikolage betroffen sind. Bündnisse müssen zum Start eines Tanz-Splitter Projekts mindestens 5.000 € beantragen. Für den Start eines Tanz-Start Projekts können bis zu 8.000 € bzw. 16.500 € für ein Tanz-Intensiv Projekt beantragt werden. Für Tanz-Start + Try-out können bis zu 9.800 € und für Tanz-Intensiv + Try-out bis zu 18.300 € beantragt werden. Das Try-out dient zur Akquise von Teilnehmer*innen. Antragsteller, die bereits erfolgreich eine oder mehrere Maßnahmen durchgeführt haben, können ab 2019 ein Tanz-Sonderprojekt beantragen, das auf die Erarbeitung einer Tanzproduktion ausgerichtet ist und mit maximal 23.000,- € gefördert werden kann.
Vorgehensweise
Wenn Sie Bündnispartner gefunden und gemeinsam eine Projektidee entwickelt haben, folgen weitere Schritte der formalen Antrangsstellung.
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Im MediaPark 7, 50670 Köln+49 30-68 00 99 30Beschreibung
Der Comicbuchpreis der Berthold Leibinger Stiftung wird seit 2014 jährlich für einen hervorragenden, unveröffentlichten, deutschsprachigen Comic vergeben, dessen Fertigstellung absehbar ist. Die Bewerbungsarbeit sollte den Umfang für einen Band haben. Die Bewerbungsarbeit darf bis zur Preisverleihung im April/Mai des Folgejahres nicht als Ganzes publiziert sein.
Vorgehensweise
Der Comicbuchpreis ist mit 25.000 Euro dotiert. Neben dem Preisträger würdigt die Jury außerdem bis zu neun weitere gute Bewerbungsarbeiten. Die so ausgewählten Künstler erhalten bei der Preisverleihung jeweils 2.500 Euro, eine Urkunde und eine kleine Skulptur.
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Beschreibung
Impuls neue Musik fördert den künstlerischen Austausch zwischen deutschsprachigen und frankophonen Regionen. Gesucht werden Komponist:innen, Musiker:innen, Klangkünstler:innen und Veranstalter:innen für Projekte in Deutschland, Frankreich, der Schweiz oder Luxemburg. Gefördert werden Konzerte, Musiktheater, Festivals, Bildungsprojekte, Residenzprogramme und hybride Veranstaltungen (live und digital). Besondere Unterstützung erhalten Projekte, die in mindestens zwei Ländern stattfinden und Nachhaltigkeitslösungen bieten.
Vorgehensweise
Vollständige Anträge, welche die Kriterien von Impuls neue Musik erfüllen, werden einer genaueren Prüfung unterzogen. Sie werden zunächst von Impuls neue Musik gesichtet, bei Bedarf werden zusätzliche Informationen oder Präzisierungen angefordert. Anschließend evaluiert die unabhängige Jury alle Förderanträge. In der jährlichen Jurysitzung werden alle Anträge diskutiert. Danach entscheidet die Jury, welche Projekte gefördert werden sowie die Höhe der jeweiligen Fördersumme.
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Beschreibung
Die Kiezhelden bezeichnet das soziale Engagement des FC St. Pauli. Die Kiezhelden engagieren sich momentan hauptsächlich in den Bereichen Bildung, Nachhaltigkeit, Gesellschaft und Kultur. Sie unterstützen Ideen und Projekte, die den Kiez besser machen, das kulturelle Leben bereichern oder sich für den Nachwuchs stark machen. Ihr Ziel ist es, gesellschaftliche Verantwortung ernstzunehmen und sich für Vielfalt und Chancengleichheit einzusetzen. Alle Projekte müssen gemeinnützig sein. Die Finanzierung geschieht nicht durch die Kiezhelden selbst - welche die Plattform, Beratung und Bewerbung bereitstellen - sondern durch die Beiträge von Unterstützern.
Vorgehensweise
Klicke hier für weitere Infos dazu, wie ein Projekt um Unterstützung werben kann.
Beschreibung
Die Körber-Stiftung ist in fünf verschiedenen Bereichen aktiv, darunter im Bereich Kultur auf dem Gebiet der Künstlerförderung und Kulturvermittlung. Die Stiftung ist operativ tätig und entwickelt und fördert in erster Linie eigene Programme, Wettbewerbe und Vorhaben, darunter den Boy-Gobert-Preis für begabte Nachwuchsschauspieler, das Internationale Opernstudio für hochbegabte Gesangskünstler und das Körber Studio Junge Regie.
Vorgehensweise
In der Regel keine Antragsmöglichkeiten, da die Stiftung operativ tätig ist.
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Kehrwieder 12, 20457 Hamburg+49 - 40 - 808 192 178Beschreibung
Die operative Stiftung mit Sitz in der Schweiz engagiert sich im norddeutschen Raum unter anderem bei der Unterstützung der Hamburger Staatsoper, der Realisierung der Elbphilharmonie sowie dem Harbour Front Literaturfestival.
Vorgehensweise
In der Regel keine Antragsmöglichkeiten, da die Stiftung operativ tätig ist.
Hier klicken für weitere Infos.
Beschreibung
Förderung von Kultur mit dem Ziel der Weiterbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie der Entwicklung neuer Vermittlungsformate. Projekte, die sich bewerben, müssen auf gesellschaftliche Herausforderungen im Fördergebiet reagieren und nachhaltig wirken. Aufwand und Kosten zur Projektumsetzungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Wirksamkeit stehen.
Vorgehensweise
Projekte werden nach den drei Kriterien ausgewählt, die sich im Motto "Talente fördern, Zusammenhalt stärken, den Norden bereichern" wiederfinden. Es gibt kein standardisiertes Antragsverfahren. Es kann telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit der Geschäftsstelle aufgenommen ewrden, um eine Projektidee persönlich zu erläutern. Hier klicken für weitere Infos.
Beschreibung
Vorgehensweise
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Bundesstraße 4, 20146 Hamburg+49 - 40 - 414 013 23Beschreibung
Vorgehensweise
Kontakt
Weberstraße 61, 53113 Bonn02 28. 33 65 69 0Beschreibung
Vorgehensweise
Kontakt
c/O Hochschule für bildende Künste (HFBK), Lerchenfeld 2, 22081 Hamburg +49 - 40 - 428 989 205Beschreibung
Gefördert werden alle Musikrichtungen, der Schwerpunkt der Förderung liegt bei der Kinder- und Jugendarbeit. Junge Künstler sollen auf dem Weg in den Beruf unterstützt sowie in der Weitergabe ihrer Leidenschaft für Musik geschult werden. Gefördert werden Projekte, die die Stiftung gemeinsam mit Institutionen zur Musikausbildung, Musikerziehung, Musiktherapie oder Musikforschung unabhängig von der musikalischen Stilrichtung entwickelt. Zudem will die Stiftung gemeinsam mit Hamburger Musikinstitutionen wie z.B. RockCity Hamburg Projekte und Ideen verwirklichen, um die Bedingungen für Musikschaffende in Hamburg zu verbessern. 2009 wurde der Wettbewerb „Krach und Getöse“ initiiert, um die besten fünf Hamburger Newcomer zu entdecken. Die Gewinner erhalten ein zwölfmonatiges, individuelles Förderprogramm, Coachings, Workshops, Zusatzqualifikation, Merchandising und mediale Begleitung.
Vorgehensweise
Weitere Infos: haspa-musik-stiftung.de
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Wikingerweg 1, 20537 Hamburg+49 - 40 - 357 935 72Beschreibung
Die Hans-Kauffmann-Stiftung fördert im Schwerpunkt "Kunst&Kultur" aktuell Projekte und Veranstaltungen in den Bereichen Musik, Literatur und Theater, zeigt sich aber offen für Förderungen in anderen kreativen und künstlerischen Bereichen.
Übersicht über die momentan geförderten Projekte unter: hans-kauffmann-stiftung.de/index.php/kunst-kultur.html
Vorgehensweise
Die Hans-Kauffmann-Stiftung nimmt Anträge auf Projektförderung entgegen, sofern die Vorhaben ihrer Satzung und ihren Förderschwerpunkten entsprechen: Innovationsfähigkeit, Nachhaltigkeit sowie die Originalität des Projektes sind hierbei entscheidend. Antragssteller sollen ein hohes Engagement zeigen in der Bemühung um Förderpartner. Mittel zur Schließung von allgemeinen Haushaltslücken werden nicht vergeben. Anträge zur Förderung von Maßnahmen können formlos per Post oder per E-Mail an die Hans-Kauffmann-Stiftung gestellt werden.
Weitere Infos: hans-kauffmann-stiftung.de/index.php/foerderbedingungen.html
Kontakt
Max-Brauer-Allee 199, 22765 Hamburg+49 - 40 - 831 68 68Beschreibung
Die Hamburgische Kulturstiftung fördert Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten von Bildender Kunst, Darstellender Kunst (Theater, Performance, Tanz/Tanztheater, Musiktheater), Musik, Film und Literatur bis hin zu Kinder- und Jugendkulturprojekten sowie Projekten der kulturellen Bildung. Der Fokus liegt auf der Förderung des künstlerischen Nachwuchses, insbesondere der jungen Hamburger Kunst- und Kulturszene. Aber auch auswärtige Künstler, die ein Projekt in Hamburg realisieren, können Förderanträge stellen. Die Hamburgische Kulturstiftung betreibt ausschließlich Projekt- und Veranstaltungsförderung. Die Projekte müssen in Hamburg realisiert und präsentiert werden. Stipendien, Mittel für Publikationen, wissenschaftliche Symposien o.ä. werden nicht vergeben.
Vorgehensweise
Förderanträge können in der Regel drei Mal jährlich eingereicht werden.
Weitere Infos: kulturstiftung-hh.de/was-wir-foerdern/projektfoerderung.html
Kontakt
Hohe Bleichen 18, 20354 Hamburg+49 - 40 - 339 099Beschreibung
Die Stiftung vergibt Zuwendungen und Sachzuwendungen an begabte Nachwuchssolisten (Instrumentalisten und Vokalisten) und setzt sich für die Beschaffung von Mitteln für die Hamburger Musikhochschule zur Verwendung für Studienprojekte und zur Anschaffung von Musikinstrumenten ein. Außerdem verleiht sie den Gerhard-Trede-Preis an herausragende Nachwuchssolistinnen und -solisten der Hamburger Musikhochschule.
Vorgehensweise
Detailierte Anforderungen bitte direkt bei der zuständigen Kontaktperson erfragen.
Weitere Infos: gerhard-trede.com/stiftung
Kontakt
c/o Commerzbank AG Wealth Management, Nachlass und Stiftungsmanagement, 60301 Frankfurt am Main+49 - 69 - 136 20Beschreibung
Die GEMA-Stiftung fördert Komponisten und Textdichter durch zweckgebundene Ausbildungsbeihilfen, Zuwendungen für musikalische Produktionen, Pilotprojekte, Wettbewerbe und Publikationen sowie durch die Verleihung von Preisen und durch Forschungsvorhaben mit besonderem Bezug zur zeitgenössischen Musik.
Vorgehensweise
Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Beirat einmal pro Jahr (in der Regel im Juni). Der Antrag kann formlos eingereicht werden. Er muss folgende Informationen enthalten: eine genaue und aussagefähige Projektbeschreibungen, die Veranstaltungsdaten, die Namen der beteiligten Urheber sowie eine nachvollziehbare Kostenkalkulation. Der Antrag muss rechtzeitig (in der Regel bis Ende April - auch für Projekte des Folgejahres) eingereicht werden, um berücksichtigt werden zu können.
Weitere Infos: gema.de/die-gema/gema-stiftung/foerderaktivitaeten.html
Kontakt
Rosenheimer Str. 11, 81667 München+49 - 89 - 480 038 19Beschreibung
Die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH unterstützt Kinofilme und außergewöhnliche Fernsehproduktionen aller Genres. Vom ersten Drehbuchentwurf über die Produktion bis hin zum Verleih und Vertrieb und der Festivalpräsentation können Filmprojekte finanziell gefördert werden, auch internationale Koproduktionen. Ziel ist es, interessante Koproduktionen nach Hamburg und Schleswig-Holstein zu ziehen, die Produzenten aus der Region als potentielle Koproduktionspartner für internationale Projekte zu stärken und bestehende Kooperationen fortzuführen.
Vorgehensweise
Die Förderungen werden gemäß der Richtlinien der Filmwerkstatt Kiel als Zuschüsse und nach dem Votum eines unabhängigen Förderbeirats vergeben, der zweimal im Jahr tagt. Förderanträge können jeweils zum 15.03. und zum 15.09. eines Jahres eingereicht werden. Die Vergabesitzung erfolgt in der Regel sechs bis acht Wochen nach dem jeweiligen Einreichtermin.
Weitere Infos: ffhsh.de/de/foerderung
Kontakt
Friedensallee 14-16, 22765 Hamburg+49 40 398 37 - 26Beschreibung
Die Filmförderungsanstalt bietet verschiedene Förderprogramme in den Bereichen Produktion, Verleih/Marketing, Filmtheater, D-Cinema, Video, Drehbuch und vielen anderen. Gefördert werden Filmproduzenten, die ihren Firmensitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Vorgehensweise
Angaben zu den einzelnen Förderbereichen und Bewerbungsfristen können der Webseite entnommen werden.
Weitere Infos: ffa.de/foerderungen-und-antraege.html
Kontakt
Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin+49 - 30 - 275 770Beschreibung
Die Elisabeth-Kleber-Stiftung fördert Projekte aus den Bereichen Kinder- und Jugend, Völkerverständigung und Senioren. Satzungsgemäß ist die Stiftung hierbei überwiegend auf das Stadtgebiet Hamburg beschränkt. Eine Förderung kann nur zeitlich begrenzt stattfinden, eine dauerhafte Unterstützung ist ausgeschlossen.
Vorgehensweise
Zur Antragsstellung reichen Sie bitte einen kurzen, prägnanten Antrag und eine Projektbeschreibung ein. Zusätzlich wird auch eine Kostenkalkulation benötigt, aus der hervorgeht, welcher Fehlbetrag besteht und für welchen Bereich Sie eine Förderung bei der Elisabeth-Kleber-Stiftung beantragen.
Weitere Infos: elisabeth-kleber-stiftung.de/foerderung-uebersicht
Kontakt
Willy-Brandt-Straße 67, 20457 Hamburg +49 - 40 - 211 100 66Beschreibung
Wer einen Spiel-, Dokumentar- oder Animationsfilm in Deutschland produzieren und mindestens 25% des Budgets im Land ausgeben wird, kann einen Zuschuss in Höhe von bis zu 20% der anerkannten Kosten vom DFFF (Deutscher Filmförderfonds) erhalten.
Vorgehensweise
Beim DFFF gibt es keine Antragstermine, sondern eine Einreichung ist laufend möglich. Die Projekte werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Drehbeginn vorliegen.
Weitere Infos: dfff-ffa.de/antragstellung.html
Kontakt
Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin+49 30 - 27 577 - 427Beschreibung
Der Deutsche Übersetzerfonds bietet verschiedene Formen individueller Förderung für Übersetzer mit Zielsprache Deutsch an, darunter Arbeitsstipendien, Reise- und Aufenthaltsstipendien. Ziel ist die Förderung der Kunst des Übersetzens und der Vermittlung fremder Literaturen ins Deutsche.
Vorgehensweise
Die Stipendienvergabe erfolgt dreimal jährlich jeweils zum 15. Januar, zum 15. Mai und zum 15. September über ein Bewerbungsverfahren. Für das Jahr 2018 gelten jedoch folgende Fristen: 31. August und 15. Oktober! Die Fachjury entscheidet in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Bewerbungsschluss über die Stipendien. Die für die einzelnen Stipendienarten einzureichenden Antragsunterlagen sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen.
Weitere Infos: uebersetzerfonds.de/#4/stipendien
Kontakt
c/o LCB, Am Sandwerder 5, 14109 Berlin+49 - 30 - 804 908 56Beschreibung
Der Deutsche Musikrat fördert Musiker mit folgenden Programmen: Deutscher Musikwettbewerb (nationaler Wettbewerb für klassische Musik, teilnehmen können Musiker an der Schnittstelle von Ausbildung und Beruf. Der zweiwöchige Wettbewerb finden abwechselnd in Bonn und Berlin statt), Bundesauswahl Konzerte Junger Künstler (Pool von Nachwuchsmusikern, denen Kammerkonzertauftritte vermittelt werden und mit Veranstaltern vernetzt werden), Dirigentenforum (Teilnahme an Meisterkursen und Vermittlung von Assistenzen und Förderkonzerten), PopCamp (Zusammentreffen von Bands und Einzelmusikern mit bekannten Dozenten, die unter anderem Coaching anbieten).
Vorgehensweise
Die Auswahlverfahren unterscheiden sich je nach Programm.
Weitere Infos: musikrat.de/projekte/professionelle-musikerinnen
Kontakt
Schumannstrasse 17, 10117 Berlin+49 - 30 - 308 810 10Beschreibung
Der Deutsche Literaturfonds engagiert sich zum einen in der direkten Autorenförderung (Stipendium in Höhe von 2.000 Euro für maximal ein Jahr für ein bestimmtes literarisches Projekt) und vergibt Projektzuschüsse für Publikationsvorhaben deutschsprachiger Gegenwartsliteratur, Übersetzungen von Gegenwartsliteratur, überregional erscheinende literarische Zeitschriften, Symposien, überregionale Initiativen zur literarischen Rezeption sowie die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen für die Gegenwart. Zudem lobt sie verschiedene Literaturpreise aus, wie den Kranichsteiner Literaturpreis, den Kranichsteiner Literaturförderpreis, die Kranichsteiner Jugendliteratur-Stipendien, das New-York-Stipendium, das London-Stipendium und den Paul-Celan-Preis für Übersetzungen.
Vorgehensweise
Der Auszug aus dem Werk, für das die Förderung beantragt wird, sollte ca. 20 Seiten umfassen. Die Angaben werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet. Im Falle einer Förderung wird jedoch vorausgesetzt, dass die Förderungsempfänger mit der Veröffentlichung ihres Namens in den Berichten des Literaturfonds einverstanden sind. Antragsfristen Die Vergabesitzungen des Deutschen Literaturfonds finden zweimal jährlich, in der Regel im Mai und im November, statt. Letzter Einsendetermin für Anträge auf Förderung ist jeweils der 30. November (für die Frühjahrssitzung) bzw. der 31. Mai (für die Herbstsitzung). Kriterium für den rechtzeitigen Eingang eines Antrags ist der Poststempel. Anträge via E-Mail werden nicht entgegengenommen.
Weitere Infos: deutscher-literaturfonds.de/foerderung
Kontakt
Alexandraweg 23, 64287 Darmstadt+49 - 6151 - 409 30Beschreibung
Die Deutsche Bank Stiftung ist breit aufgestellt: vom polnischen Kunstpreis „Views“ über Einzelausstellungen moderner und zeitgenössischer Künstler bis hin zur Dotierung des Deutsche Bank Stiftung Jugend-Kunst-Preises – die Kunstförderung ist ein Kernbereich ihrer Arbeit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung junger Nachwuchstalente aus dem Bereich des Musiktheaters. Außerdem setzt sie sich für die Vermittlung zeitgenössischer Musik ein. Es werden Projekte unterstützt, die den Nachwuchs fördern, kulturelle Erfahrungsräume öffnen oder den Austausch zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen. Publikationen, Filmförderung und Tonträger sowie die Vergabe von Einzelstipendien oder vergleichbare Förderungen sind ausgeschlossen. Einzelfallhilfen für behindertengerechte Kraftfahrzeuge, Umbauten, Ausstattungen, Therapiekosten, Operationen sind prinzipiell nicht möglich. Zudem wird keine Denkmalpflege, Sanierung oder Restauration gefördert. Veranstaltungssponsoring wird grundsätzlich nicht durchgeführt.
Vorgehensweise
Da die Stiftung zunehmend eigene Projekte realisiert sowie langfristige Partnerschaften eingeht, können Vorhaben Dritter nur in begrenztem Umfang unterstützt werden.
Weitere Infos: deutsche-bank-stiftung.de
Kontakt
Börsenplatz 5, 60313 Frankfurt am Main+49 - 69 - 247 525 950Beschreibung
Das Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland und vergibt staatliche Fördermittel an besonders begabte katholische Studierende aller Fachrichtungen. Bewerbungen sind in fünf verschiedenen Auswahlverfahren möglich, unter anderem für Studierende an Kunstakademien und Kunsthochschulen sowie an Musikhochschulen und Kirchenmusikhochschulen. Die Förderung umfasst die finanzielle Unterstützung des Studiums und ein interdisziplinär angelegtes Bildungsprogramm, das zur Diskussion über Wissenschaft und Glaube, Gesellschaft und Kirche einlädt.
Vorgehensweise
Mögliche Stipendiaten im Bereich der Bildenden Kunst können ausschließlich von Dozenten vorgeschlagen werden. Studierende an Musikhochschulen bewerben sich selbst. Auch andere Fachrichtungen werden gefördert: Ansprechpartner für die cusanische Grundförderung für Universitäts- und Fachhochschulstudierende sowie Promotionsförderung finden Sie auf der Webseite.
Bewerbung Kunstakademien: cusanuswerk.de/de/bewerbung/kunstakademien
Bewerbung Musikhochschulen: cusanuswerk.de/de/bewerbung/musikhochschulen
Weitere Infos: cusanuswerk.de/foerderung/allgemeine-informationen.html
Kontakt
Baumschulallee 5, 53115 Bonn+49 - 228 - 983 84 22, +49 - 228 - 983 84 33Beschreibung
Die Cafe Royal Kulturstiftung ist eine private Stiftung welche Projektförderung, Ausstellungsstipendien, Autorenarbeitsstipendien, Produktionskostenzuschuss (Musik oder Theater) bis zu einer Höhe von 6.000 Euro für in Hamburg lebende Künstler anbietet.
Vorgehensweise
Anträge können jederzeit online mit den auf der Website angegebenen Details eingereicht werden.
Weitere Infos: caferoyal-kulturstiftung.de
Kontakt
Große Bergstaße 264-266, 22767 Hamburg-Beschreibung
Die Stiftung fördert überwiegend Projekte in den Bereichen Sport, Kultur und Bildung für Gruppen von Kindern und Jugendlichen in sozialen Brennpunkten Hamburgs. Bewerbende Institutionen (freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Vereine, Initiativen, Einrichtungen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen) sollten Erfahrungen in der Durchführung von Kinder- und Jugendprojekten haben. Die Projekte sollten unter anderem längerfristig angelegt sein, an im Stadtteil bestehende Netzwerke anknüpfen und ehrenamtliches Engagement ermöglichen und fördern.
Vorgehensweise
Vier Mal jährlich ist eine Antragsstellung möglich.
Weitere Infos: buergerstiftung-hamburg.de/projektfoerderung/projektfoerderung_und_antragsstellung/
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Schopenstehl 31, 20095 Hamburg+49 - 40 - 878 896 960Beschreibung
Vorgehensweise
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Heidehofstraße 31, 70184 Stuttgart+49 - 711 - 460 846 83Beschreibung
Seit 1994 vergibt die Wüstenrot Stiftung die Dokumentarfotografie Förderpreise an junge Talente. Langjähriger Partner in diesem Stipendienprogramm ist die Fotografische Sammlung im Museum Folkwang Essen. Mit diesem Förderprogramm zur Dokumentarfotografie richtet sich die Wüstenrot Stiftung an Fotografinnen und Fotografen, die sich mit Themen der realen Lebenswelt beschäftigen und in diesem Prozess mit zeitgenössischen Mitteln die Definition des Abbildungscharakters der Fotografie reflektieren. Weitere Infos findest du hier.
Vorgehensweise
Die Förderpreise werden in zweijährigem Turnus an jeweils vier Absolventinnen bzw. Absolventen deutscher Hochschulen und Akademien mit dem Studienschwerpunkt Fotografie verliehen. Die Preise sind mit jeweils 10.000 EUR dotiert und sollen ein erstes freies Projekt nach der Hochschulzeit ermöglichen. Nach Ablauf eines Projektjahres wird aus den Arbeitsergebnissen eine Wanderausstellung mit Begleitkatalog konzipiert. Ausstellung, Katalog und Tournee sind Teil des Förderpreises und werden in vollem Umfang von der Wüstenrot Stiftung getragen.
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Gemeinschaft der Freunde, Deutscher Eigenheimverein e.V., Hohenzollernstraße 45, 71638 Ludwigsburg+49 7141 167565 00Beschreibung
Aus Mitteln des Elbkulturfonds werden einmal jährlich große und künstlerisch innovative Produktionen gefördert. Eine Jury aus externen Fachleuten wählt Projekte von hoher inhaltlicher und künstlerischer Qualität in Konzeption und Umsetzung aus, die mit insgesamt 500.000 Euro gefördert werden.
Für den Elbkulturfonds können Projekte aller künstlerischen Sparten mit Ausnahme der Filmproduktion berücksichtigt werden. Spartenübergreifende Projekte sowie Kooperationen verschiedener national und international agierender Künstlerinnen und Künstler sind hierbei möglich und erwünscht. Die Projekte sollen für Hamburg erarbeitet und hier präsentiert werden. Gleichzeitig sollen sie Strahlkraft für ein Publikum und eine Fachöffentlichkeit über die Stadtgrenzen hinaus entwickeln.
Vorgehensweise
Die Projekte sollen ein Volumen von mindestens 50.000 Euro haben. Eine komplementäre Förderung durch Drittmittel ist möglich; eine Doppelförderung durch einen Fachtitel der Kulturbehörde ist ausgeschlossen.
Hier klicken für weitere Infos
oder hier:
elbkulturfonds hamburg
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Kampnagel / Freie Darstellende Künste / Elbkulturfonds, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 24 - 283Beschreibung
Mit dem Erich-Klabunde-Preis werden sozialkritisch und/oder sozialpolitisch herausragende journalistische Arbeiten ausgezeichnet. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert und wird jährlich vergeben. Der Vorstand des DJV-Landesverbandes Hamburg beruft für die Vergabe des Erich-Klabunde-Preises eine fünf- oder siebenköpfige Jury, deren Mitglieder im Bereich der Publizistik bekannt sein sollen. Der DJV-Landesverband Hamburg muss in dieser Jury mit zwei Mitgliedern vertreten sein.
Vorgehensweise
Die Ausschreibung des Erich-Klabunde-Preises erfolgt jeweils bis spätestens zum 31. August des Jahres. Einsendeschluss ist der 30. September (Eingang in der Geschäftsstelle des DJV Landesverband Hamburg). Die jeweiligen Einsendungen sollen neben dem oder den Beiträgen auch Angaben darüber enthalten, wann und wo der betreffende Beitrag erstmals veröffentlicht worden ist. Der Einsendung ist auch ein kurzer Lebenslauf des Autors beizufügen. Das Werk muss einen besonderen Bezug zu Hamburg haben und veröffentlicht worden sein. Die Veröffentlichung darf aber nicht länger als zwei Jahre vor der Ausschreibung erfolgt sein. Jedes Werk kann nur einmal eingereicht werden. Berücksichtigt werden Beiträge unabhängig von dem Medium, in dem sie veröffentlicht wurden. In Frage kommen Reportagen, Serien, Hintergrundberichte usw., unabhängig davon, ob es sich um text- oder bildjournalistische Arbeiten handelt, jedoch keine Bücher. Autoren können sich selbst bewerben, jedoch auch von Kollegen oder Redaktionen vorgeschlagen werden.
Weitere Infos: djv-hamburg.de/en/startseite/profil/gemeinsam-machen/erich-klabunde-preis/statut-des-erich-klabunde-preises.html
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Rödingsmarkt 52, 20459 Hamburg +49 40 - 3697 100Beschreibung
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld fördert Investitionen und Betriebsmittel innerhalb der ersten 3 Jahre der Geschäftstätigkeit. Sie erhalten bis zu 100.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Das Besondere: Da die KfW 80 % des Kreditausfallrisikos von Ihrer Bank übernimmt, erhalten Sie den Kredit in der Regel umso leichter.
Vorgehensweise
Für junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung.
Weitere Infos: kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen
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Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main+49 - 69 - 743 10Beschreibung
Vorgehensweise
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Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main+49 - 69 - 743 10Beschreibung
Mit dem ERP-Kapital für Gründung erhalten junge Unternehmer bis zu 500.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Im Wesentlichen fördert die KfW Investitionen, Material- und Warenlager (in der Regel nur Erstausstattung), erste Messeteilnahme, den Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils (wenn Antragssteller eine Geschäftsführerfunktion übernehmen wird).
Vorgehensweise
Einen Antrag kann stellen, wer ein Unternehmen gründen, ein junges Unternehmen festigen möchten (bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit), sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen, ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernehmen oder ein Unternehmen im Haupterwerb führen will.
Weitere Infos: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen
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Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main+49 - 69 - 743 10Beschreibung
Das Programm EXIST fördert für maximal ein Jahr innovative, technologieorientierte und/oder wissensbasierte Gründungsvorhaben oder Dienstleistungen, die gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten haben. Die Förderung geschieht entweder über ein Stipendium (800 bis 2.500 Euro/Monat), Sachausgaben bis zu 10.000 Euro oder Coaching bis zu 5.000 Euro.
Vorgehensweise
Für Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben und Absolventen bis zu fünf Jahre nach Universitätsabschluss. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Weitere Infos: exist.de/DE/Programm/Exist-Gruenderstipendium/inhalt.html
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Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin+49 30 20199 411Beschreibung
Das Goethe-Institut verfügt über ein eigenes Budget für Festivalförderung und Regisseursreisen. Bewerbungen nimmt das örtlich zuständige Goethe-Institut oder die zuständige Auslandsvertretung entgegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Goethe-Institut auch als Koproduzent an der Realisierung von Filmen mitwirken: insbesondere bei Fernsehbeiträgen, die sich auf Goethe-Projekte im Ausland beziehen oder daraus hervorgehen sowie bei Beiträgen, die ein Thema von landeskundlicher oder kulturpolitischer Bedeutung mit internationaler Dimension behandeln.
Vorgehensweise
Nähere Informationen direkt beim jeweils zuständigen Goethe-Institut des Landes.
Weiter Infos: goethe.de/de/wwt.html
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Goethe-Institut e.V. Dachauer Straße 122, 80637 München+49 89 15921 0Beschreibung
Die Arthur Boskamp-Stiftung vergibt alle zwei Jahre zwei Förderpreise für neue künstlerische Arbeiten. Die Ausschreibung richtet sich an bildende Künstler, die in Norddeutschland geboren sind oder leben (Schleswig Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen). Der Studienabschluss darf nicht länger als acht Jahre zurückliegen. Mit dem Förderpreis sind eine Publikation und eine Ausstellung verbunden. Zudem erhalten die Preisträger die Möglichkeit, über einen Zeitraum von drei Monaten eine Wohnung und ein Atelier im Gebäude der Stiftung zu nutzen. Die Förderpreise sind aktuell mit je 3.000 Euro dotiert.
Vorgehensweise
Der/die künstlerische Leiter/in bestimmt Thema und Kriterien der Ausschreibung für den Förderpreis und stellt eine Jury zusammen. In einer Jurysitzung in Hohenlockstedt werden aus den Einsendungen die Preisträger/innen ausgewählt.
Hier klicken für weitere Infos
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Breite Straße 18, 25551 Hohenlockstedt+49 - 4826 - 850 110Beschreibung
Zusammen mit den Förderpreisen für Literatur vergibt die Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg drei Förderpreise für Hamburger Übersetzerinnen und Übersetzer. Die Förderpreise unterstützen literarisch ausgewiesene Übersetzungsprojekte oder prämieren abgeschlossene Übersetzungen ins Deutsche, die im laufenden Kalenderjahr erschienen sind. Es stehen drei Förderpreise von je 3.000 Euro zur Verfügung.
Vorgehensweise
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Literatur, Autorenförderung, Förderung des literarischen Lebens, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 24 - 288Beschreibung
Die Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg fördert Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer, die in Hamburg oder im Gebiet des Hamburger Verkehrsverbundes ihren ersten Wohnsitz und dort – in überprüfbarer Weise – ihren Lebensschwerpunkt haben. Die Hamburger Literaturpreise sind insgesamt mit 57.000 Euro dotiert. Die Preise der Kategorien 1 bis 6 sind mit jeweils 6.000 Euro, die Kategorie 7 (Literarische Übersetzungen) mit jeweils 3.000 Euro dotiert.
Vorgehensweise
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Literaturreferat, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 242 88Beschreibung
Die Hamburger Autorenvereinigung vergibt mit dem Walter-Kempowski-Literaturpreis einen Förderpreis, der alle zwei Jahre in Form eines Kurzgeschichten-Wettbewerbs ausgeschrieben wird. Er ist offen für alle Autorinnen und Autoren, die in deutscher Sprache schreiben und die sich mit einem bisher unveröffentlichten Prosa-Text daran beteiligen können. Die Preise sind zur Zeit mit 6.000, 2.500 Euro und 1.500 Euro dotiert. Ein weiterer Literaturpreis der Autorenvereinigung ist der Hannelore Greve Literaturpreis, mit dem herausragende Leistungen auf dem Gebiet der deutschsprachigen Literatur gewürdigt werden Dotierung: 25.000 Euro.
Vorgehensweise
Weitere Infos (Kempowski Literaturpreis): hh-av.de/kempowski-literaturpreis/
Weitere Infos (Greve Literaturpreis): hh-av.de/greve-literaturpreis/
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c/o Peggy Berndsen, Klausstr. 16, 22765 Hamburg+49 - 40 - 188 873 63Beschreibung
Vorgehensweise
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Neuer Wall 42, 20354 Hamburg(040) 32 58 92 0Beschreibung
Die Rusch-Stiftung fördert die kulturellen Beziehungen zwischen den Städten Berlin und Hamburg auf den Gebieten von Musik und Theater unter besonderer Berücksichtigung junger Künstler. Die Rusch-Stiftung fördert Einzelprojekte mit einem Betrag von bis zu 5.000 Euro. Im Einzelfall kann eine höhere Förderung bewilligt werden. Eine kontinuierliche institutionelle Förderung oder Finanzierung von Sachleistungen durch die Rusch-Stiftung ist nicht möglich. Das Veranstaltungs-Management ist vom jeweiligen Antragsteller sicher zu stellen.
Vorgehensweise
Anträge auf Förderung können formlos an den Stiftungsvorstand gerichtet werden. Eingereicht werden muss eine detaillierte Projektbeschreibung mit Darstellung des Bezugs zu den Städten Berlin und Hamburg sowie ein Finanzplan.
Weitere Infos: rusch-stiftung.de/fuer-antragsteller
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Moränenweg 9 22143 Hamburg+49 - 176 - 511 472 86Beschreibung
Die Stiftung fördert innovative Managementansätze im Kultur- und Medienbereich und die wissenschaftliche Arbeit und Forschung am Institut für Kultur- und Medienmanagement Hamburg. Der Stiftungszweck wird durch selbst initiierte Vorhaben sowie durch die Förderung und Umsetzung von Projekten qualifizierter Antragsteller umgesetzt. Ziel ist es, individuelles Engagement anzuregen und in nachhaltige Impulse für neue Strategien des Kulturmanagements zu transformieren.
Vorgehensweise
Bewerbung sind jederzeit möglich.
Weitere Infos: hrstiftung.de/fordern-sie-kultur-mit-uns
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c /o Bredenbergweg 30, 21149 Hamburg+ 49 (0)40 796 7570Beschreibung
Die Hapag-Lloyd Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist derzeit im Wesentlichen in der Kunst und Kultur aktiv. Sie fördert Einrichtungen und Projekte fast ausschließlich am Firmensitz in Hamburg und konzentriert einen Teil ihrer Mittel auf eigene Programme und Veranstaltungen. Nicht unterstützt werden Einzelpersonen oder Gruppen ohne konkrete Projekte.
Vorgehensweise
Förderanträge können formlos eingereicht werden und sind nicht an bestimmte Fristen gebunden, die Projekte sollen aber detailliert mit Kosten- und Zeitplan erläutert werden.
Weitere Infos: hapag-lloyd.com/de/about-us/foundation.html
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Ballindamm 25, 20095 Hamburg+49 - 40 - 300 125 29Beschreibung
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie Denkmalschutz und Denkmalpflege in der Hansestadt Hamburg. Der Schwerpunkt liegt darauf, Kulturgüter zu finden, die einer dringenden Sanierung bedürfen. Gesucht werden vorrangig Einzelprojekte, wie restaurierungsbedürftige Denkmäler, bedeutende Gemälde oder Kunstgegenstände sowie auch erhaltenswerte Innenräume.
Vorgehensweise
Weitere Infos: werner-stiftung.de
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c/o Donner & Reuschel AG - Privatbank seit 1798 Ballindamm 27 20095 Hamburg +49 - 40 - 302 175 119Beschreibung
Vorgehensweise
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Mittelweg 36, 20148 Hamburg+49 - 40 - 414 09 70Beschreibung
Mit seinem Förderprogramm für junge Initiativen will der Fonds Soziokultur Jugendlichen und jungen Menschen die Möglichkeit geben, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und umzusetzen. Es hat den Anspruch, die kreativen Potentiale junger Menschen zu wecken und zu fördern. Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, die sich zu einer Initiative zusammengeschlossen haben, können Fördermittel beantragen. Aus dem Antrag muss dabei erkennbar werden, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll.
Vorgehensweise
Beim Fonds Soziokultur können zweimal jährlich Förderanträge eingereicht werden; Einsendeschluss ist der 2. Mai bzw. der 2. November eines Jahres. Die Projekte dürfen erst nach den Entscheidungssitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen (jeweils ca. 10 Wochen nach Ablauf der Antragsfristen).
Weitere Infos: fonds-soziokultur.de
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Haus der Kultur, Weberstraße 59a, 53113 Bonn+49 - 228 - 971 447 90Beschreibung
Mit eigenen regelmäßigen Konzertveranstaltungen werden ausgewählte Nachwuchsmusiker unterstützt und Auftrittsmöglichkeiten im Bereich klassischer und zeitgenössischer Kammermusik geboten, hier vor allem im 2005 eingerichteten Tesdorpf 13, Forum für Wirtschaft und Kultur. Mit ihrem vielfältigen Engagement möchte Frau Feldtmann öffentliche und private Initiativen unterstützen, die der kulturellen Bildung junger Menschen zugute kommen sowie bei der erwachsenen Generation gleichzeitig Interesse wecken und Freude bereiten. Nach vielfältigen Erfahrungen liegen ihr inzwischen Projekte am Herzen, die ihre langfristige finanzielle Förderung und persönliche Begleitung verdienen, die von fähigen und engagierten Menschen geleitet werden und sich nicht am ‚Mainstream‘ orientieren.
Vorgehensweise
Überwiegend Eigenveranstaltungen, Ideen willkommen.
Weitere Infos: feldtmann-kulturell.com
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Tesdorpfstraße 13, 20148 Hamburg+49 - 40 - 870 008 39Beschreibung
Vorgehensweise
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Reselithweg 17, 25596 Wacken+49 - 4827 - 996 97 44Beschreibung
Das Ziel der Stiftung ist es, Menschen auf materielle und geistige Weise in den Bereichen Kunst und Kultur sowie Bildung und Erziehung zu fördern. ENTRÉE unterstützt Menschen mit musikalischer Begabung, denen die finanziellen Mittel fehlen. Die Förderung gilt für alle Musikgenres – für Popular- als auch klassische Musik. Durch finanzielle Zuwendungen sollen junge, musikinteressierte Menschen, die sich weiterentwickeln möchten, gefördert werden.
Vorgehensweise
Keine Angaben, bitte direkt an die Kontaktperson wenden.
Weitere Infos: stiftung-entree.de/musikstiftung-entree
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Erlenkamp 12, 22087 Hamburg+49 - 40 - 380 715 72Beschreibung
Vorgehensweise
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Postfach 10 14 13, 45014 Essen +49 - 201 - 245 22 68Beschreibung
Vorgehensweise
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Försterweg 46, 22525 Hamburg+49 - 40 - 540 00 60Beschreibung
Vorgehensweise
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Rödingsmarkt 52, 20459 Hamburg +49 - 40 - 375 196 41Beschreibung
Vorgehensweise
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Werkstraße 6, 21218 Seevetal+49 - 4105 - 154 262Beschreibung
Vorgehensweise
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Unter den Linden 32-34, 10117 Berlin+49 - 30 - 206 229 65Beschreibung
Vorgehensweise
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Poppenhusenstraße 2, 22305 Hamburg040 42666 5301Beschreibung
Vorgehensweise
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-+49 - 40 - 766 293 121Beschreibung
Vorgehensweise
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c/o Norddeutscher Rundfunk, Rothenbaumchaussee 132-134, 20149 Hamburg+49 - 40 - 415 621 21Beschreibung
Vorgehensweise
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Postbox 130851, 20108 Hamburg-Beschreibung
Vorgehensweise
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Carl-Bertelsmann-Straße 256, 33311 Gütersloh+49 - 5241 - 818 15 33Beschreibung
Vorgehensweise
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Geschäftsstelle, Haus der Deutschen Wirtschaft, Breite Straße 29, 10178 Berlin +49 - 30 - 202 814 06Beschreibung
Insgesamt bewohnen drei Stipendiat*innen die Hamburger Sommerresidenz, in der in einem vierwöchigen Aufenthalt unter fachlicher Betreuung gearbeitet werden kann. Die Residenz verfügt über Arbeits- und Wohnbereiche, eine Bibliothek, ein Musikzimmer und eine Werkstatt sowie Räume für Präsentationen vor Publikum.
Vorgehensweise
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Villa Willemsen, Am Mühlenteich 10, 21465 Wentorf bei Hamburg+49 - 40 - 428 242 88Beschreibung
Die Rudolf Augstein Stiftung widmet sich der Frage, wie das journalistische Ökosystem im digitalen Zeitalter bestmöglich unterstützt werden kann. Dazu fördert die Stiftung innovative journalistische Projekte und den journalistischen Nachwuchs durch die Vergabe von Projektförderungen und Stipendien.
Weitere Infos zum Förderprogramm Journalismus findest du hier.
Vorgehensweise
Anträge auf journalistische Projektförderung können jederzeit gestellt werden. Es gibt keine festen Einreichfristen und keine maximale Antragssumme.
Stipendien für Nachwuchsjournalist*innen werden einmal jährlich vergeben. Die aktuellen Einreichfristen sind auf der Website der Stiftung zu finden. Bewerben können sich begabte Studierende und Promovenden mit dem Berufsziel Journalist*in. Die Höchstförderdauer beträgt 24 Monate und die maximale monatliche Förderung liegt bei 1.000 Euro.
Anträge sollten vorzugsweise digital über das Antragsformular auf der Website eingereicht werden. Der Antrag auf Projektförderung sollte das Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung, Angaben zu den Mitwirkenden sowie einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Zur Bewerbung für ein journalistisches Stipendium sind folgende Unterlagen erforderlich: Lebenslauf, Motivationsschreiben, journalistische Arbseitproben, Referenzschreiben, Aufstellung der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen während der Ausbildung.
Weitere Infos zur Antragstellung findest du hier.
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Ericusspitze 1, 20457 Hamburg040 3007 2434Beschreibung
Die Rudolf Augstein Stiftung fördert im Bereich Kunst zeitgenössische Projekte aller Sparten, welche die Stimme von Künstler*innen in der Gesellschaft stärken, das Verhältnis von Publikum und Kunst neu befragen oder künstlerische Akteur*innen vernetzen und in Austausch bringen.
Weitere Infos zum Förderprogramm Kunst findest du hier.
Vorgehensweise
Die Antragstellung für die Projektförderung im Bereich Kunst ist zu bestimmten Fristen möglich. Die aktuellen Einreichfristen sind auf der Website der Stiftung zu finden. Die maximale Antragssumme beträgt 10.000 €. Zwischen der Einreichfrist und dem Beginn des Projektes sollten mindestens vier Monate liegen. Die eingegangenen Anträge werden nach den Kriterien künstlerische Qualität, gesellschaftliche Relevanz, Originalität und Eigenständigkeit des künstlerischen Ansatzes sowie der Angemessenheit der künstlerischen Mittel beurteilt. Antragsberechtigt sind sowohl Einzelkünstler*innen als auch gemeinnützige Organisationen.
Anträge sollten vorzugsweise digital über das Antragsformular auf der Website eingereicht werden. Der Antrag auf Projektförderung sollte das Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung, Angaben zu den Mitwirkenden sowie einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.
Weitere Infos zur Antragstellung findest du hier.
Kontakt
Ericusspitze 1, 20457 Hamburg040 3007 2434Beschreibung
Das Japanische Kulturinstitut mit Sitz in Köln ist deutscher Ansprechpartner und Vermittler für ein Förderprogramm der Japan Foundation (Tokio), das drei Programme anbietet: das Ausstellungsförderprogramm (Exhibition Abroad Support Program), das Publikationsförderprogramm (Support Program for Translation and Publication on Japan) sowie das "Performing Arts Japan Program for Europe" (PAJ), mit dem Gastspielreisen japanischer Künstlergruppen im Bereich der Darstellenden Künste in Europa (jeweils in mehreren Ländern) und Koproduktionen japanischer und europäischer Bühnenveranstalter gefördert werden.
Vorgehensweise
Anträge zu Förderprogrammen, die von Deutschland aus gestellt werden können, sind grundsätzlich nur einmal jährlich möglich. Die Antragsfrist der jeweiligen Förderprogramme wird in den Programmrichtlinien bekannt gegeben.
Weitere Infos: jki.de/foerderprogramme/foerderprogramme-der-hauptstelle-von-the-japan-foundation.html
Kontakt
The Japan Foundation, Universitätsstraße 98, 50674 Köln+49 - 221 - 940 558 16Beschreibung
Stiftungsgelder, Schenkungen und ggf. Bürgschaften zur Förderung von ausschließlich gemeinnützigen, innovativen Konzepten und Vorhaben in den folgenden Bereichen: (kreative) Bildung, Mikrokreditvergabe, organischer Landbau, ganzheitliche Gesundheit, regenerative Energien und Soziales Leben. Zudem wird eine eigene Studienstiftung betrieben.
Vorgehensweise
Für gemeinnützige Initiativen.
Weitere Infos: gls-treuhand.de/besucherinnen/stiftungen/
Kontakt
Postfach 10 08 29, 44708 Bochum+49 - 234 579 751 20Beschreibung
Seit 2008 vergibt die Karin Abt-Straubinger Stiftung Fördergelder für Projekte der Bildenden Kunst. Der Förderschwerpunkt liegt auf Kunstprojekten, also auf der Unterstützung der Realisierung von Kunstwerken und Kunstaktionen. Publikationen und retrospektive Werksausstellungen werden nicht gefördert. Einmal im Jahr fällt eine Jury bestehend aus Stiftungsvorstand und externen Kunstexperten die Entscheidung über die Vergabe der Fördergelder.
Vorgehensweise
Förderrichtlinien und Antragsunterlagen können der Webseite entnommen werden.
Weitere Infos: karin-abt-straubinger-stiftung.de/foerderung
Kontakt
Karin Abt-Straubinger Stiftung Sigmaringer Straße 57 A 70567 Stuttgart+ 49-711-633430 - 23Beschreibung
Vorgehensweise
Beschreibung
Die Hamburgische Kulturstiftung verwaltet verschiedene unselbstständige Stiftungen und eine selbstständige Stiftung, die auf unterschiedliche Weise Kunst und Kultur fördern. Beispielsweise vergibt die Karl-Heinz Zillmer-Stiftung in regelmäßigen Abständen den mit 10.000 Euro dotierten »Karl-Heinz Zillmer-Preis« für besonders verdienstvolles verlegerisches Handeln, die Dr.-Ursula-Kuhn-Musikstiftung fördert die Aus- und Fortbildung musikalisch hochbegabter Kinder und Jugendlicher auf dem Gebiet der klassischen Musik und die Richard-Schönfeld-Stiftung zeichnet Autoren im Bereich der Satire aus.
Vorgehensweise
Fristen und Bewerbungsmodalitäten hängen von der jeweiligen Stiftung, ihrer Rechtsform und der Art der Förderung ab.
Weitere Infos: kulturstiftung-hh.de/betreute-stiftungen.html
Kontakt
Hohe Bleichen 18, 20354 Hamburg+49 - 40 - 339 099Beschreibung
Die Behörde für Kultur und Medien fördert Projekte aller Kunstsparten von in Hamburg lebenden Künstlerinnen und Künstlern mit Migrationshintergrund sowie interkulturelle Kulturinitiativen und Vereine.
Ziel der Förderung ist es, Kunst mit einem Schwerpunkt auf interkulturelle Auseinandersetzungen sichtbar und erlebbar zu machen. Dafür werden Künstlerinnen und Künstler mit und ohne Migrationshintergrund dabei unterstützt, Projekte umzusetzen, sich weiterzuentwickeln, Räume für interkulturelle Begegnungen zu schaffen und sich zu vernetzen.
Vorgehensweise
Bevor Sie einen Antrag stellen, ist es sinnvoll, sich telefonisch an die jeweilige Referentin zu wenden und Ihr Projekt oder Ihre Idee vorzustellen. Häufig kann im Vorfeld geklärt werden, ob ein Antrag zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist und wenn ja in welcher Form.
Kontakt
Interkulturelle Projekte, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 24 - 227Beschreibung
Das Goethe-Institut fördert Reisekosten und/oder Transportkosten ausländischer Gäste (Musiker, Musikensembles) aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die keine internationalen Reisekosten finanzieren können. Die Auswahl erfolgt in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachbereichen und den Goethe-Instituten im Ausland.
Vorgehensweise
Begonnene Maßnahmen, d.h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z.B. für Flüge) getätigt wurden, können generell nicht gefördert werden. Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, möglichst 6 Monate vor Projektbeginn den sogenannten vorzeitigen Maßnahmebeginn formlos mit dem Einreichen des Antrags zu beantragen, ergänzt von drei Reisekostenvoranschlägen. Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmebeginns durch das Goethe-Institut ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.
Weitere Infos: goethe.de/de/uun/auf/mus.html
Kontakt
Goethe-Institut e.V., Bereich Musik, FONDS, Dachauer Str. 122, 80637 München +49 89 15921 878Beschreibung
Das Goethe-Institut fördert Reisekosten und/oder Transportkosten ausländischer Gäste (Künstler, Choreographen und Regisseure) aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die keine internationalen Reisekosten finanzieren können.
Vorgehensweise
Die Auswahl erfolgt in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachbereichen und den Goethe-Instituten im Ausland.
Weitere Infos: goethe.de/de/uun/auf/tut.html
Kontakt
Dachauer Straße 122, 80637 München+49 - 89 - 159 210Beschreibung
Im Bereich der Projektförderung werden Vorhaben von Kulturorganisationen aus verschiedenen Teilnehmerländern unterstützt, die sich für ein Projekt zusammenschließen und gemeinsam an der Schaffung eines europäischen Kulturraums arbeiten. Dieser Förderbereich ist in zwei Kategorien unterteilt: Kleine Kooperationsprojekte (max. 4 Jahre, mind. 3 Kulturakteure aus 3 Teilnehmerländern, max. 200.000 Euro Zuschuss pro Projekt, max. 60% der förderfähigen Projektkosten) und Große Kooperationsprojekte (max. 4 Jahre, mind. 6 Kulturakteure aus 6 Teilnehmerländern, max. 2 Mio. Euro Zuschuss pro Projekt, max. 50% der förderfähigen Projektkosten).
Vorgehensweise
Die Antragsstellung ist einmal jährlich möglich. Die Projektanträge werden bei der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (kurz EACEA) in Brüssel eingereicht, die die Förderung durch Kreatives Europa verwaltet. Die Adresse sowie Informationen zu den einzureichenden Dokumenten sind den jeweils aktuellen Antragsunterlagen zu entnehmen. Die Antragsunterlagen werden in der Regel ca. 2 Monate vor der Einreichfrist (spätestens jedoch 6 Wochen vor der Einreichfrist) von der EACEA auf der Webseite veröffentlicht.
Weitere Infos: kultur.creative-europe-desk.de
Kontakt
Haus der Kultur - c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.Weberstr. 59a, 53113 Bonn+49 - 228 - 201 35 27
Beschreibung
Europäische Netzwerke, die eine oder mehrere Kultursparten bzw. Gruppen von Kulturakteuren europaweit vertreten, können im Programm KREATIVES EUROPA/KULTUR eine Kofinanzierung durch die Europäische Union beantragen. Im Rahmen der Netzwerkförderung werden Zusammenschlüsse von Organisationen unterstützt, die Bereiche des Kultur- und Kreativsektors vertreten und darauf abzielen, die Vernetzung und die Kapazitäten des Sektors transnational und international zu stärken, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu fördern.
Vorgehensweise
Während der aktuellen Projektförderung werden keine weiteren Förderungen angeboten. Neues Angebot ab 2020.
Weitere Infos: kultur.creative-europe-desk.de
Kontakt
Haus der Kultur - c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.Weberstr. 59a, 53113 Bonn+49 - 228 - 201 35 27
Beschreibung
Zusammenschlüsse von Kultur- und Kreativorganisationen zu Plattformen, die im Rahmen eines europaweiten Programms europäische Kulturschaffende und insbesondere aufstrebende Talente präsentieren, können sich unter dem Programm KREATIVES EUROPA für eine Ko-Finanzierung durch die EU bewerben.
Vorgehensweise
Förderfähige Europäische Plattformen bestehen aus einer Koordinierungsstelle und mindestens 11 europäischen Kulturakteuren aus mindestens 10 am Teilprogramm KREATIVES EUROPA/KULTUR teilnehmenden Ländern, von denen mindestens 5 ihren Sitz in EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz oder einem Land des EWR oder der EFTA haben müssen.
Weitere Infos: kultur.creative-europe-desk.de
Kontakt
Haus der Kultur - c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.Weberstr. 59a, 53113 Bonn+49 - 228 - 201 35 27
Beschreibung
Im Bereich der Literarischen Übersetzungsprojekte können Verlage bzw. Verlagsgruppen literarische Werke von europäischen Autoren zur Übersetzung vorschlagen, um sie in eine andere Amtssprache der teilnehmenden Programmländer zu übersetzen. Dieser Förderbereich ist in zwei Kategorien unterteilt: Kategorie 1 (Zweijährige Projekte (ein Aufruf: 2014, danach ein Aufruf jährlich), max. 2 Jahre, 3-10 zu übersetzende Werke pro Projekt, max. 100.000 Euro Zuschuss pro Projekt, max. 50% der förderfähigen Projektkosten), Kategorie 2 (Partnerschaftsrahmenbereinbarung (zwei Aufrufe: 2014 und 2017), max. 3 bzw. 4 Jahre, 5-10 zu übersetzende Werke pro Jahr, max. 100.000 Euro Zuschuss pro Förderjahr, max. 50% der jährlichen förderfähigen Projektkosten).
Vorgehensweise
Die Antragstellung für zweijährige Projekte ist i.d. R. einmal jährlich möglich. Die nächste Einreichfrist ist der Frühjahr 2019. Die Projektanträge werden bei der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (kurz EACEA) in Brüssel eingereicht, die die Förderung durch Kreatives Europa verwaltet. Die Adresse sowie Informationen zu den einzureichenden Dokumenten sind den jeweils aktuellen Antragsunterlagen zu entnehmen. Die Antragsunterlagen werden ca. 3 Monate vor der Einreichfrist von der EACEA hier veröffentlicht.
Weitere Infos: kultur.creative-europe-desk.de
Kontakt
Haus der Kultur - c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.Weberstr. 59a, 53113 Bonn+49 - 228 - 201 35 27
Beschreibung
Das Goethe-Institut bietet in vielen Bereichen Residenzprogramme im internationalen Ausland für deutsche Kreativschaffende an. Die Programme sind unterschiedlich, einen Überblick über aktuelle Programme findet man hier: goethe.de/ges/prj/res/rpr/deindex.htm
Vorgehensweise
Bewerbungsrichtlinien und Fristen sind projektspezifisch.
Weitere Infos: goethe.de/ges/prj/res/deindex.htm
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Dachauer Straße 122, 80637 München +49 - 89 - 159 218 18Beschreibung
Die Agentur Zeitenspiegel erinnert mit dem Gabriel-Grüner-Stipendium an einen im Kosovo ermordeten Kollegen, der von den Brennpunkten der Welt berichtete, und will damit die Produktion engagierter Reportagen in Wort und Bild fördern. Das Stipendium unterstützt das überzeugendste Exposé für eine Reportage mit 6.000 Euro. Die Arbeit eines ausgewählten und prämierten Teams muss im Jahr der Nominierung fertiggestellt werden.
Vorgehensweise
Teilnahmebedingungen für das Gabriel-Grüner-Stipendium stehen in der Regel ab Herbst zum Download bereit.
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Schafgasse 31, 71384 Weinstadt+49 - 7151 - 964 60Beschreibung
Der GABRIELE MÜNTER PREIS für Bildende Künstlerinnen ab 40 ist mit 20.000 Euro dotiert und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), dem Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstförderer (GEDOK) und dem Frauenmuseum in Bonn ausgelobt.
Vorgehensweise
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Im Krausfeld 10, 53111 BonnBeschreibung
In Kooperation mit der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH gewährt die IfB Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Gefördert werden Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, sonstige Dienstleister, die nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind.
Vorgehensweise
Weitere Infos: https://www.ifbhh.de/programme/gruender-and-unternehmen/gruenden-und-nachfolgen/unternehmen-gruenden/hamburg-kredit-gruendung-und-nachfolge
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Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg040 248 46-533Beschreibung
Um Unternehmen in Hamburg ein gesundes Wachstum zu ermöglichen, gewährt die IfB Kredite für langfristige Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen. Gefördert weren können alle Investitionen in Hamburg, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Vorgehensweise
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Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg040 24846- 533Beschreibung
Die IfB fördert die Gründung eines Unternehmens mit einem Kleinstkredit, sofern die Gründerinnen oder Gründer zur Zeit der Gründung erwerbslos sind bzw. von Erwerbslosigkeit bedroht sind.
Vorgehensweise
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Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg040 248 46-560Beschreibung
Mit der Hamburger Labelförderung sollen Hamburger Labels bei Musikproduktionen unterstützt werden. Gefördert werden kann der eigentliche Produktionsprozess oder der Bereich Marketing/Promotion. Die Förderung richtet sich an sogenannte Kleinstunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg und erfolgt in Form eines Zuschusses, der zwischen 3.000 und 10.000 Euro betragen kann und als Anteilsfinanzierung einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent voraussetzt.
Vorgehensweise
Anträge müssen frühzeitig vor Beginn des zu fördernden Vorhabens gestellt werden, da mit der Umsetzung grundsätzlich erst nach der Förderentscheidung begonnen werden darf. Die Förderentscheidungen werden grundsätzlich innerhalb 6 Wochen nach Abgabeschluss mitgeteilt. In Einzelfällen ist eine frühere Entscheidung möglich.
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Persönliche Beratung im Antragsverfahren:
E-Mail:
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Musikwirtschaft, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 241 76Beschreibung
Der Hansel-Mieth-Preis wird von der Agentur Zeitenspiegel Reportagen vergeben und zeichnet engagierte Text- und Bildreportagen in deutschsprachigen Print-Medien aus. Er wird für den kompletten Beitrag (Bild und Text) vergeben und ist mit 6.000 Euro dotiert. Prämiert wird die Arbeit eines Autoren-Fotografen-Teams des Vorjahres, veröffentlicht oder unveröffentlicht, schwarz-weiß oder Farbe. Die zehn besten Arbeiten werden in einer Ausstellung präsentiert.
Vorgehensweise
Teilnahmebedingungen für den Hansel-Mieth-Preis stehen als Download zur Verfügung.
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Schafgasse 31, 71384 Weinstadt+49 - 7151 - 964 60Beschreibung
Vorgehensweise
Beschreibung
Damit Kultureinrichtungen in Hamburg gesichert und weiterentwickelt werden können, unterstützt die IFB diese einzelfallabhängig mit dem IFB-Förderkredit Kulturstätten. Er soll Vorhaben ermöglichen, die mangels Zugang zum Kapitalmarkt ohne Förderung nicht realisiert werden könnten.
Vorgehensweise
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040 428 24-126Beschreibung
Bei diesem Programm handelt es sich um ein Austausch-Programm für Nachwuchs-Journalist*innen: Fünf Nachwuchs-Journalist*innen und -Blogger*innen aus Deutschland erhalten die Möglichkeit, für zwei Monate in einer osteuropäischen Redaktion (bei einem russischsprächigen Medium) als Gastredakteur*in zu arbeiten.
Aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und den militärischen Auseinandersetzungen in Bergkarabach werden deutsche Stipendiat*innen vor allem in sicheren Gebieten der kaukasischen Republiken sowie in Moldowa untergebracht. Die Sicherheit der Stipendiat*innen hat dabei höchste Priorität.
Vorgehensweise
Bewerben können sich deutsche und osteuropäische Journalist*innen, Blogger*innen und Dokumentarfilmer*innen im Alter zwischen 20 und 35 Jahren, die regelmäßig als freie Mitarbeiter*innen, Volontär*innen oder Redakteur*innen für deutsche oder osteuropäische Zeitungen, Hörfunksender, TV-Stationen oder Online-Redaktionen tätig sind. Von den deutschen Bewerber*innen werden diejenigen bevorzugt, die Kenntnisse einer osteuropäischen Sprache vorweisen können. Weitere Infos zur Bewerbung findest du hier.
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Feldbrunnenstraße 56, 20148 HamburgBeschreibung
Die Behörde für Kultur und Medien fördert Kunstprojekte von und mit behinderten Menschen. Diese Projekte bieten nicht nur die Möglichkeit zur sozialen Integration und Rehabilitation, sondern zeigen, dass behinderte Menschen eigene Kulturen entwickeln können, die eine Bereicherung für die gesamte Hamburger Kulturlandschaft sind. Bei den Projekten kann es sich um Kunstprojekte aller Sparten handeln, wie zum Beispiel Filmprojekte, Lesungen von Texten, Theaterprojekte, Musikkonzerte oder Simultanübersetzungen von Theaterstücken in Gebärdensprache.
Vorgehensweise
Anträge können nur einmal im Jahr gestellt werden. Anträge müssen bis zum 1. Dezember für das folgende Jahr in 3-facher Ausfertigung vorgelegt werden. Bevor Sie einen Antrag stellen, ist es sinnvoll, sich telefonisch an die jeweilige Referentin zu wenden und Ihr Projekt oder Ihre Idee vorzustellen. Häufig kann im Vorfeld geklärt werden, ob ein Antrag zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist, und wenn ja, in welcher Form.
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Integrative Projekte, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 243 38Beschreibung
Das Förderprogramm InnoFounder unterstützt Gründer/innen und Gründerteams in der Vorgründungs- und Gründungsphase durch einen pauschalen personenbezogenen Zuschuss. Ziel ist es, die Vorbereitung und Umsetzung von aussichtsreichen innovativen und wissensbasierten Startups in Hamburg auf den Weg zu bringen. Insbesondere werden neuartige digitale Gründungsvorhaben, z.B. aus dem Bereich der Medien- und Content-orientierten Startups, gefördert.
InnoFounder richtet sich an überdurchschnittlich innovative Existenzgründungen und Unternehmen aus allen Branchen in Hamburg. Im Fokus stehen bevorzugt digitale Innovationen.
Vorgehensweise
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Unternehmen nicht älter als ein Jahr ist bzw. das Gründungsvorhaben seine Geschäftstätigkeit noch nicht länger als ein Jahr aufgenommen hat. Die Geschäftsidee muss sich signifikant vom Wettbewerb abheben, gute Erfolgsaussichten haben und aufgrund der Neuartigkeit risikoreich sein. Zudem muss ein überzeugendes Team hinter der Gründung stehen. Die Bewerbung erfolgt im ersten Schritt über die Einsendung einer Förderanfrage in Form eines Pitch Decks oder eines kurzen Business Plans (ein verbindliches Gliederungsschema mit Themenschwerpunkten gibt die IfB vor).
Das Team der IfB prüft die formalen und inhaltlichen Kriterien für eine Förderung und lädt Sie ggf. zu einem vertiefenden Gespräch ein. Danach stellen Sie ggf. einen Förderantrag und können Ihr Projekt vor einer unabhängigen Auswahlkommission präsentieren.
Weitere Infos und Downloads (Gliederungsschema Förderanfrage und Förderrichtlinie): https://innovationsstarter.com/innofounder/
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c/o Hamburgische Investitions- und FörderbankBesenbinderhof 31
20097 Hamburg040/6579805 - 90
Beschreibung
Besonders innovative Ideen von Unternehmen und Startups unterstützt die IfB mit Zuschüssen, Beteiligungskapital und Darlehen.
Vorgehensweise
Einen Überblick über die Förderprogramme der IfB im Bereich Innovation finden Sie hier: https://www.ifbhh.de/programme/gruender-and-unternehmen/innovationen-realisieren
Beschreibung
Der Internationale Koproduktionsfonds richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland. Gefördert werden Koproduktionen in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, wobei hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien tragende Komponenten darstellen können. Die Vorhaben sollen eine hohe künstlerische Qualität erwarten lassen und in mindestens einem der beteiligten Länder präsentiert werden. Eine thematische oder regionale Einschränkung gibt es nicht, jedoch werden Projekte zwischen deutschen und außereuropäischen Partnern, insbesondere aus Transformationsländern, bei der Förderung bevorzugt.
Vorgehensweise
Antragsfristen sind jeweils zum April und Oktober jeden Jahres.
Weitere Infos: goethe.de/de/uun/auf/mus/ikf.html
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Beschreibung
Das Referat „Internationaler Kulturaustausch“ der Behörde für Kultur und Medien unterstützt künstlerische Projekte im Austausch zwischen Hamburg und dem Ausland, an deren Durchführung ein erhebliches kulturpolitisches Interesse besteht. Die Behörde möchte damit der Hamburger Kultur- und Kreativszene ermöglichen, sich auch international zu präsentieren und zu vernetzen. Unterstützt werden dabei insbesondere Projekte Hamburger Kulturschaffender im Ausland und Projekte internationaler Kulturschaffender in Hamburg.
Die Behörde fördert im Rahmen der verfügbaren Mittel Projekte im Bereich des internationalen Kulturaustauschs.
Vorgehensweise
Bewerber können ihre Anträge das gesamte Jahr über ohne Einhaltung bestimmter Fristen einreichen.
Bevor Sie einen Antrag stellen, ist es sinnvoll, sich telefonisch an die jeweilige Referentin zu wenden und Ihr Projekt/Ihre Idee vorzustellen. Häufig kann im Vorfeld geklärt werden, ob ein Antrag zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist und wenn ja in welcher Form.
Beschreibung
Gefördert werden Investitionen von Privatpersonen (natürliche Personen) oder sogenannten Business Angels, die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Durch die Förderung soll es auch Start-Ups erleichtert werden, Investor*innen zu finden. Die Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein. Der oder die private Investor*in erhält 20 Prozent des Ausgabepreises seiner oder ihrer Beteiligung über den Zuschuss zurückerstattet, wenn die Beteiligung für mindestens drei Jahre gehalten wird. Der oder die Investor*in muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors oder der Investorin mindestens 10.000 Euro betragen. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 3 Mio. Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden.
Vorgehensweise
Sowohl die investierende Person als auch das Unternehmen müssen bestimmte Förderbedingungen erfüllen, damit die Anteile, die der/die Investor*in an dem Unternehmen erwirbt, bezuschusst werden können.
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Frankfurter Strasse 29-35, 65760 Eschborn+49 6196 908 - 1964Beschreibung
Vorgehensweise
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-040 42831-1456Beschreibung
Die HypoVereinsbank bietet im Rahmen ihrer Kulturförderung "Jugend kulturell" hoch begabten jungen Künstlern die Gelegenheit ihre Kunst in ganz Deutschland einem breiten Publikum zu präsentieren. Die Förderung konzentriert sich auf Musik (von Pop bis Klassik) und darstellende Kunst (Theater, Literatur, Kabarett, Musicals etc.). Interessierte Künstler bewerben sich direkt bei der HypoVereinsbank und werden durch regionale Kulturexperten beurteilt und ausgewählt. Die HypoVereinsbank übernimmt dabei die komplette Ausrichtung und Bewerbung der Veranstaltung. Zusätzlich wird einmal jährlich der "Jugend kulturell" Förderpreis in verschiedenen Genres vergeben, u. a. in den Bereichen “Musical”, “A cappella”, “Kabarett” und “Popmusik”. Der Preis ist dotiert mit insgesamt 20.000 Euro, die in den bundesweiten Vorrunden sowie im Finale vergeben werden. Die Jury setzt sich zusammen aus Fachleuten der jeweiligen Sparte.
Vorgehensweise
Für die "Jugend kulturell" Veranstaltungsreihe ist eine Bewerbung jederzeit möglich. Ein künstlerischer Beirat entscheidet über eine Aufnahme in das Förderprogramm. Für den "Jugend kulturell" Förderpreis gibt es in jedem Jahr eine neue Bewerbungsfrist, Über die Teilnahme am Wettbewerb entscheidet hier eine spartenbezogen einberufene Fachjury.
Weitere Infos: foerderer.initiative-musik.de/details.php?id=193
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UniCredit Bank AG – HypoVereinsbank Unternehmenskommunikation/COM02, Jugend kulturell, Nagelsweg 49, 20097 Hamburg+49 - 40 - 369 233 95Beschreibung
Das seit 2010 erfolgreiche Förderprogramm Konzeptionsvorhaben dient dazu herausragende Ansätze der Darstellenden Künste bundesweit hervorzuheben und einem größeren Publikum zugänglich zu machen. Darüber hinaus regt es die Künstler*innengruppen an, vorhandene Entwicklungen der ästhetischen Formfindung zu verstetigen und weitergehende Kooperationen in Förder-, Produktion- und Gastspielnetzwerken zu bilden. Neben der Förderung einer jährlichen Neuproduktion, können zukünftig auch konzeptionelle und strategisch-organisatorische Vorhaben Bestandteil der Konzeptionsförderung sein. Die Förderung umfasst maximal 35.000 Euro jährlich für die Dauer von drei aufeinanderfolgenden Jahren.
Vorgehensweise
Die Anträge auf Konzeptionsförderung sind jeweils zum 1. November einzureichen. Das erste Vorhaben oder die erste Produktion der Kozeptionsförderung muss im Jahr der Förderzusage beginnen.
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/programme/
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Lützowplatz 9, 10785 Berlin +49 - 30 400 579 72Beschreibung
Mit der Konzeptionsförderung wird Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern, Theater- und Tanzgruppen die Möglichkeit gegeben, eine Konzeption zu realisieren, welche einen mehrjährigen künstlerischen Schaffensprozess umfasst. Die Fördersumme beträgt 48.000,-€ pro Spielzeit über einen Zeitraum von drei Spielzeiten.
Vorgehensweise
Abgabetermin ist der 15. November für die am 01. August des Folgejahres beginnende Spielzeit.
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Kampnagel / Freie Darstellende Künste / Elbkulturfonds, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 242 13Beschreibung
Das Programm Kreativ-Transfer unterstützt die internationale Netzwerktätigkeit und Sichtbarkeit von Kompanien, Künstler*innen und Kreativen in den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Kunst und Games.
Zentraler Bestandteil des Programms ist die Förderung von Reisen zu internationalen Festivals, Messen und Plattformen, um es Kompanien, Künstler*innen und Games-Entwickler*innen sowie Produzent*innen, Galerist*innen und Projektraumbetreiber*innen zu ermöglichen, ihre Arbeiten zu präsentieren, neue Kontakte zu knüpfen und Koproduzent*innen und Auftraggeber*innen zu finden.
Vorgehensweise
Weitere Infos: http://www.kreativ-transfer.de/home
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Dachverband Tanz Deutschland e. V. - Mariannenplatz 2 - 10997 Berlin+49 (0)30 / 37 44 33 92Beschreibung
Vorgehensweise
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Neumühlen 16-20, 22763 Hamburg+49 - 40 - 399 936 33Beschreibung
Gemeinnützige Einrichtungen (wie Vereine, Projekte, Initiativen o.ä.) werden vorwiegend durch Zuwendungen sowie Schenkungen und Beiträge ihrer Mitglieder und Förderer finanziert. Diese Beiträge und Spenden fließen üblicherweise in Form von regelmäßigen, kleineren Beträgen. Durch eine Leihgemeinschaft ist es möglich, solche zweckgebundenen Spenden vorzufinanzieren, wenn sofort ein größerer Betrag (z. B. für ein Bauvorhaben) bereitgestellt werden muss.
Vorgehensweise
Trotz Beschränkung des einzelnen Leihgemeinschaftskredites auf höchstens 3.000 Euro können bei größeren Initiativen auf diese Weise auch hohe Beträge zusammengebracht werden. Einer Leihgemeinschaft sollten höchstens 30 Leihgemeinschafts-Mitglieder angehören und der Gesamtdarlehensbetrag sollte möglichst 50.000 Euro nicht übersteigen.
Weitere Infos: https://www.gls.de/gemeinnuetzige-kunden/finanzieren/schenkgemeinschaft/
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Mittelweg 147, 20148 Hamburg+49 - 40 - 2345797100Beschreibung
Seit 1981 existiert in Hamburg das Programm „Kunst im öffentlichen Raum“, das die vorher praktizierte „Kunst am Bau“ abgelöst hat. Künstlerinnen und Künstler haben die Möglichkeit, sich mit Projektvorschlägen für Arbeiten im öffentlichen Raum bei der Behörde für Kultur und Medien zu bewerben. Alle Vorschläge werden gesammelt und dem Fachgremium der Kunstkommission, das zweimal jährlich tagt, zur Beratung vorgelegt.
Vorgehensweise
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Kunst im öffentlichen Raum/Arbeitsstipendien, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 24 - 284Beschreibung
Das Programm dient der Förderung der Popularmusik in Deutschland. Es verfolgt das Ziel der Nachwuchsförderung, der Verbreitung deutscher Musik im Ausland sowie der Integrationsförderung von Personen mit Migrationshintergrund. Das Programm leistet einen Beitrag zur Standortförderung, der Förderung der Kultur und der Musikwirtschaft in Deutschland. Antragsberechtigt sind Einzelkünstler und Künstlerensembles zusammen mit einem oder mehreren Unternehmen der Musikwirtschaft. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von 10.000 Euro bis 30.000 Euro pro Projekt mit einer Eigenbeteiligung von mindestens 60%.
Vorgehensweise
Der Aufsichtsrat der Initiative Musik entscheidet vier Mal im Jahr.
Weitere Infos: initiative-musik.de/foerderprogramme/kuenstler.html
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Friedrichstraße 122, 10117 Berlin+49 - 30 - 531 475 450Beschreibung
Vorgehensweise
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Abteilung Kunst, Charlottenplatz 17, 70173 Stuttgart+49 - 711 - 222 51 70Beschreibung
Die ZEIT STIFTUNG BUCERIUS vergibt gemeinsam mit der Behörde für Kultur und Medien Hamburg seit 2019 Kunststipendien. Unterstützt werden damit professionell arbeitende Bildende Künstler*innen sowie künstlerische Gruppen, die in Hamburg leben. Mit der Förderung soll den vielfältigen künsterlischen Ansätzen sowie Arbeits- und Produktionsbedingungen zeitgenössischer Kunst zeitgemäß begegnet werden und Künstler*innen sollen individuell in ihrer künstlerischen Entwicklung unterstützt werden. Jährlich werden sieben Stipendien in Höhe von je 10.000 Euro vergeben,
Vorgehensweise
Die nächste Bewerbungsmöglichkeit bietet sich im Zeitraum 15. Mai bis 15. Juni 2024 (Frist 15 Uhr) über ein Online-Berwerbungsportal. Weitere Informationen zur Bewerbung findest du hier.
Kontakt
Feldbrunnenstraße 56, 20148 HamburgBeschreibung
Die Behörde für Kultur und Medien vergibt in den Kunstsparten Bildende Kunst, Literatur und Musik verschiedene Arbeits- und Auslandsstipendien sowie Residencies.
Vorgehensweise
Kontakt
Den Kontakt entnehmen Sie bitte der Infoseite des jeweiligen Stipendienprogramms.Beschreibung
Vorgehensweise
Kontakt
+ 49 (0) 6151-23120Beschreibung
Das Kurztour-Programm der Initiative Musik unterstützt Künstler oder Bands, die eine Einladung zu einem wichtigen Festival oder einem außergewöhnlichen Event außerhalb Deutschlands erhalten und deren Auftritt nicht kostendeckend realisiert werden kann. Für Kurztouren kann ein Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 400 Euro pro Person der Band im europäischen Ausland 800 Euro pro Person der Band im außereuropäischen Ausland beantragt werden.
Vorgehensweise
Die Entscheidung wird getroffen von je einem Vertreter des DMV (Deutscher Musikverlegerverband e.V.), des IDKV (Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V.) und der Initiative Musik. Spätestens vier Wochen nach Antragseingang wird die Entscheidung durch den DMV bekannt gegeben. Die Gelder werden nachträglich ausgezahlt. Hierzu muss ein Verwendungsnachweis erbracht werden. Dieser besteht aus einem Beleg, wo und wann die Band aufgetreten ist, einschließlich der zusätzlichen PR-Marketingtermine einer Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben.
Weitere Infos: initiative-musik.de/kuenstler/kurztourfoerderung.html
Kontakt
Friedrichstraße 122, 10117 Berlin+49 - 30 - 531 475 450Beschreibung
Der Live Concert Account der Kulturbehörde stärkt die Livemusik in Hamburg: Musikclubs können auf Grundlage der im Vorjahr an die GEMA entrichteten Vergütungen eine Förderung beantragen. Mit dem Live Concert Account wird die Clubszene darin unterstützt, möglichst viel Livemusik zu spielen. Das Förderinstrument ist unmittelbar auf die Bedürfnisse der Clubs zugeschnitten, die Urheber von Musik werden dabei mit bedacht.
Der Live Concert Account wurde von der Kulturbehörde in enger Zusammenarbeit mit dem Clubkombinat, RockCity Hamburg e.V. und der GEMA entwickelt. Zuletzt standen dem Live Concert Account 250.000 Euro zur Verfügung.
Die Förderung richtet sich an Musikclubs und Musikinitiativen mit festem Spielort in Hamburg, die seit mindestens einem Jahr vom derzeitigen Betreiber geführt werden und jährlich mindestens 24 Livemusik-Konzerte veranstalten. Sie richtet sich nur an Einrichtungen, die keine institutionelle Förderung bekommen und deren Gesamtveranstaltungsfläche nicht größer als 500 Quadratmeter ist bzw. deren Kapazität nicht über 1000 Personen fasst.
Vorgehensweise
Die Clubs können ihre Anträge bei der Stiftung zur Stärkung privater Musikbühnen Hamburg (Clubstiftung) einreichen, die die Abwicklung des Verfahrens für die Clubs übernimmt.
Hier klicken für weitere Infos
oder hier:
Stiftung zur Stärkung privater Musikbühnen Hamburg
Beschreibung
Vorgehensweise
Kontakt
Van-der-Smissenstr. 1 22767 Hamburg+49 - 40 - 389 042 40Beschreibung
Die Europäische Union unterstützt Europas audiovisuelle Industrie in verschiedenen Bereichen durch unterschiedliche Formate: Produzentenförderung, Verleih & Vertrieb, Promotion, Aus- und Fortbildung, MEDIA Mundus und weitere Einzelförderungen.
Vorgehensweise
Fristen und Details sind abhängig vom jeweiligen Förderbereich.
Weitere Infos: http://creative-europe-desk.de/foerderung.php
Kontakt
Friedensallee 14-16, 22765 Hamburg+49 - 40 - 390 65 85Beschreibung
Die BTG ist Regionalpartner des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das einen neuen Mikromezzaninfonds mit einem Volumen von insgesamt 35 Millionen Euro aufgelegt hat. Der Fonds für kleine Beteiligungen bietet kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern wirtschaftliches Eigenkapital bis 50.000 Euro und richtet sich insbesondere an Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen.
Vorgehensweise
Für kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer.
Weitere Infos: btg-hamburg.de/produkte/mikromezzaninfinanzierung
Kontakt
Besenbinderhof 39, 20097 Hamburg+49 - 40 - 611 700 38Beschreibung
Der Fund bietet Reisestipendien für Künstler, deren Projekt und Person einen klaren Bezug zum Mittelmeerraum aufweisen muss. Reisen müssen dem Künstleraustausch und dem Fortgang eines bestimmten Projektes dienen. Antragsberechtigt sind Künstler und Kulturmanager im Feld der zeitgenössischen Kunst, nicht-antragsbrechtigt sind Institutionen und Studierende.
Vorgehensweise
Der Fonds entscheidet mehrmals pro Jahr. Näheres unter: https://www.cimettafund.org/index/index/lang/en
Kontakt
c/o ONDA, 13 bis rue Henri Monnier, 75009 Paris, Frankreich+33 - 1 - 452 633 74Beschreibung
Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen aus dem Musikbereich können sich jährlich bei der Hamburg Kreativ Gesellschaft um eine Teilnahme am Music WorX Inkubator bewerben. Die Ausschreibung richtet sich primär an Teams, die Projektideen oder ein Startup an der Schnittstelle von Musik und Digitalisierung entwickeln. Es können sich Interessierte aus ganz Europa für den Music WorX Inkubator bewerben.
Der Music WorX Inkubator läuft von Anfang September bis Ende November. Neben den individuellen Beratungen und den Workshops können die Teilnehmer*innen bei der Reeperbahn Festival Konferenz im September ihr professionelles Netzwerk erweitern. Das Programm endet mit einer Pitch-Veranstaltung, bei der die Gründerinnen ihr Geschäftsmodell einem Fachpublikum vorstellen können und außerdem um einen Jurypreis in Höhe von 5.000 Euro wetteifern.
Vorgehensweise
Kontakt
Musikwirtschaft/Hamburg Kreativ Gesellschaft, Hongkongstr. 5, 20457 Hamburg+49 – 40 – 879 7986 25Beschreibung
Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken.
Vorgehensweise
Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich. Jeder Antragsteller darf in einem Förderzeitraum nur einen Antrag für ein Projekt einreichen.
Kontakt
Referatsleitung Musik, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg040 428 24-729Beschreibung
Mit dem 'proskenion Nachwuchsförderpreis für Darstellende Künste' zeichnet die proskenion Stiftung herausragende Leistungen junger Bühnendarsteller aus, deren künstlerische Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Der bundesweit ausgeschriebene Preis wird alle zwei Jahre verliehen und dient zugleich als Forum, um junge Künstler einem breiteren Publikum vorzustellen.
Vorgehensweise
Der bundesweit ausgeschriebene Preis wird alle zwei Jahre verliehen und dient zugleich als Forum, um junge Künstler einem breiteren Publikum vorzustellen. Der 'proskenion Nachwuchsförderpreis für Darstellende Künste' wird in drei Sparten vergeben: Schauspiel Musiktheater Tanz/Tanztheater Der Preis ist mit jeweils 1.250,00 Euro dotiert. Zudem kann ein undotierter 'Sonderpreis der Jury' vergeben werden für Berufsanfänger, die in Theaterinszenierungen durch ihre außergewöhnliche Leistung auf sich aufmerksam gemacht haben. Ausschreibung und Bewerbungsbogen unter http://www.proskenion.de/cms/front_content.php?idcat=72&lang=1 .
Kontakt
Fichtenweg 2, 49808 Lingen+49 591 9152664Beschreibung
Vorgehensweise
Kontakt
VGF München, Beichstraße 8, 80802 München089 - 189 37 84 - 0Beschreibung
Die Bertelsmann Stiftung ist eine operative, konzeptionell arbeitende Einrichtung mit dem vorrangigen Ziel, eine möglichst große und nachhaltige gesellschaftliche Wirkung mit ihrer Arbeit zu erreichen. Mit dem Internationalen Gesangswettbewerb und dem Meisterkurs NEUE STIMMEN sollen herausragende Leistungen junger Nachwuchstalente aus dem Opernfach ausgezeichnet und gefördert werden. Junge Opernsängerinnen und -sänger erhalten die Möglichkeit, sich vor Fachpublikum zu präsentieren, mit etablierten Künstlerinnen und Künstlern zusammenzuarbeiten und sich mit Nachwuchstalenten unterschiedlicher Kultur, Nationalität und Religion auszutauschen.
Vorgehensweise
Der Internationale Gesangswettbewerb NEUE STIMMEN findet alle zwei Jahre statt. Der Bewerbungsphase mit einer neuen Video-Vorselektion (e-casting) folgen Vorauswahlen (live-auditions) an ausgewählten Orten weltweit. Die Besten qualifizieren sich für die Endrunde in Deutschland. Die Gewinner feiern ihren Erfolg bei dem Preisträger-Konzert.
Hier klicken für weitere Infos
Kontakt
Carl-Bertelsmann-Str. 256, 33311 Gütersloh+49 - 5241 8181 - 372Beschreibung
Vorgehensweise
Kontakt
Poststraße 3, 75172 Pforzheim +49 - 7231 - 993 310Beschreibung
Die Produktionsförderung dient der Realisierung einzelner Theater-und Tanzproduktionen. Die Höchstfördersumme beträgt 50.000,00€. Bezuschussungsfähig sind die Ausgaben vor der Premiere für Personal und Sachmittel einschließlich Werbematerial. Ausgaben und Einnahmen, die durch die Premiere und weitere Vorstellungen verursacht bzw. erzielt werden, bleiben unberücksichtigt.
Vorgehensweise
Abgabetermin für alle Anträge: 15. November für Projekte der kommenden Spielzeit (1. August bis 31. Juli)
Kontakt
Kampnagel / Freie Darstellende Künste / Elbkulturfonds, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 24 213Beschreibung
Vorgehensweise
Kontakt
Franckeplatz 2, 06110 Halle an der Saale+49 - 345 - 299 7116Beschreibung
Die Behörde für Kultur und Medien vergibt einmal jährlich Fördermittel für Jahresprogramme nicht kommerzieller, selbst verwalteter Künstlerhäuser und Kunstorte in Hamburg.
Hierzu gehören Ausstellungen und jegliche denkbare Formen von Präsentationen bildender Kunst und Veranstaltungen, die im engeren oder weiteren Sinne auf das Ausstellungsprogramm, bzw. den aktuellen Diskurs im Bereich der bildenden Kunst bezogen sind. Experimente bei der Programmgestaltung sind ausdrücklich erwünscht.
Vorgehensweise
Bewerben können sich Künstlerhäuser und Kunstorte, die seit mindestens einem Jahr existieren und in diesem Zeitraum ein Jahresprogramm veranstaltet haben und belegen können. Künstlerhäuser, Kunstorte oder Künstlerateliers mit nur sporadischer Ausstellungspraxis oder punktuellen „Tagen der offenen Tür“ oder solche, deren Inhaber sich vorrangig selbst präsentieren, sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch Kunstorte, Ateliers oder Atelierzentren, die mit kommerziellem Galeriebetrieb oder mit Malschulen, bzw. Kursangeboten kombiniert sind, können nicht gefördert werden.
Kontakt
Bildende Kunst, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 24 - 280Beschreibung
Vorgehensweise
Kontakt
Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main+49 - 69 - 958 50Beschreibung
Das Förderprogramm Projektvorhaben fördert bundesweit bemerkenswerte Einzelprojekte und Produktionen, die sich vor allem mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen, auffallende künstlerisch-ästhetische Formate entwickeln sowie durch ihre partizipatorischen und interaktiven Anordnungen mit dem Publikum für ein Theater der kommenden Gesellschaft stehen.
Vorgehensweise
Viermal im Jahr gibt es die Möglichkeit beim Fonds einen Antrag für Projektvorhaben zu stellen. Die jeweiligen Fristen können der Website entnommen werden.
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/programme/
Kontakt
Lützowplatz 9, 10785 Berlin+49 - 30 400 579 72Beschreibung
Das Bureau des arts plastiques unterstützt deutsche Einrichtungen, die Ausstellungen mit französischen oder in Frankreich lebenden Künstlern organisieren und die Verbreitung ihrer Arbeiten in Deutschland fördern. Vorrangig gefördert werden monographische Ausstellungen aufstrebender Künstler, die von innovativen Institutionen und national bzw. international anerkannten Partnern organisiert werden. Es kann eine Förderhilfe in Höhe von maximal 30% des Gesamtbudgets des Projektes geleistet werden.
Vorgehensweise
Wenn Sie beim Bureau des arts plastiques eine Projektförderung beantragen möchten, laden Sie bitte das Antragsformular herunter und reichen es sorgfältig ausgefüllt zusammen mit einer Projektbeschreibung ein.
Weitere Infos: institutfrancais.de/kultur/kunst-architektur/projektfoerderung
Kontakt
Kulturabteilung der französischen Botschaft in Berlin, Pariser Platz 5, 10117 Berlin+49 - 30 - 590 039 244Beschreibung
Vorgehensweise
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maecenia Frankfurter Stiftung, Gustav-Freytag-Straße 27, 60320 Frankfurt am Main069/70 06 67Beschreibung
Die Kulturbehörde fördert Projekte von in Hamburg lebenden und arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Künstlergruppen (keine Studierenden). Es werden sowohl Projekte gefördert, die in Hamburg als auch außerhalb Hamburgs (deutschlandweit oder im Ausland) gegeplant sind. Gefördert werden unter anderem Kataloge, und bei Ausstellungen: Einladungskarten, Plakate, Reisekostenzuschüsse. In Ausnahmefällen werden Verbrauchsmaterialien für die Herstellung eines Kunstwerks oder einer Ausstellung gefördert.
Förderanträge sollen einen Mindestbetrag von 1.000 Euro nicht unterschreiten, der Projektzuschuss kann maximal 5.000 Euro für Einzelprojekte sowie maximal 10.000 Euro für Gruppenprojekte betragen. Eine unabhängige Fachjury entscheidet über den Antrag.
Vorgehensweise
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Bildende Kunst, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 24 - 280Beschreibung
Das Goethe-Institut trägt durch vielfältige Aktivitäten dazu bei, im Ausland die Begegnung und Auseinandersetzung mit Kunst aus Deutschland zu ermöglichen. Im Mittelpunkt steht die zeitgenössische Kunst. Dies geschieht beispielsweise durch Kuratorenreisen. Der Bereich Bildende Kunst vermittelt deutschen Künstlern jedoch keine Ausstellungsmöglichkeiten im Ausland. Zudem bietet das Goethe-Institut in Deutschland tätigen Kuratoren, die konkrete Forschungsvorhaben im Bereich der internationalen Gegenwartskunst verfolgen, die Möglichkeit, einen Zuschuss zu Recherchereisen ins Ausland zu beantragen.
Vorgehensweise
Die Förderanträge füer die Zuschüsse der Recherchereisen müssen bis zum 15. Januar oder zum 15. Juli eingereicht werden.
Weitere Infos: goethe.de/de/uun/auf/bku.html
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Dachauer Straße 122, 80637 München+49 - 89 - 159 214 52Beschreibung
Die Kulturbehörde fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel professionelle freie Theaterproduzenten und -gruppen in Hamburg, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Produktionen zu erarbeiten. Gefördert werden freie Theaterproduktionen in folgenden Bereichen: Sprech-, Musiktheater und Performance, Tanztheater und Kinder- und Jugendtheater Die Mittel werden in diesen drei Förderbereichen auf Empfehlung jeweils einer Jury vergeben.
Vorgehensweise
Abgabetermin für Anträge: 15. November. Er gilt für Projekte der kommenden Theatersaison (1. August bis 31. Juli des Folgejahres).
Gefördert wird in vier Förderungsarten: Produktionsförderung, Konzeptionsförderung, Basisförderung und Nachwuchsförderung.
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Kampnagel / Freie Darstellende Künste / Elbkulturfonds, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 242 13Beschreibung
Das Goethe-Institut entwickelt und fördert Programme, die ein aktuelles Bild vom vielfältigen Musikleben hierzulande vermitteln und einen Austausch zwischen Musikern und Komponisten im In- und Ausland initiieren. Eine Projektförderung ist sowohl für professionelle Musiker als auch für Nachwuchs- und Amateurensembles und Chöre möglich.
Vorgehensweise
Antragsinformationen für Profimusiker wie Nachwuchs- und Amateurmusiker sind der Webseite zu entnehmen. Für die Kontaktaufnahme bitte die jeweiligen Adressen beachten ( und ).
Weitere Infos: goethe.de/musikfoerderung
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Dachauer Str. 122, 80637 MünchenProfibereich: +49 - 89 - 159 215 06, Nachwuchs- und Laienbereich: +49 - 89 - 159 216 02Beschreibung
Die Hamburger Bezirke fördern Stadtteilkulturprojekte. Das geförderte Projekt muss das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern beziehungsweise ergänzen und erweitern. Die Förderung von Kultur im Stadtteil soll die Eigeninitiative und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger unterstützen, am kulturellen Leben aktiv teilzunehmen.
Vorgehensweise
Antragsformulare sind über den angegebenen Link oder das Bezirksamt zu beziehen und dort einzureichen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
Hier klicken für weitere Infos
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Wentorfer Straße 38, 21029 Hamburg+49 - 40 - 428 91 2817Beschreibung
Die Hamburger Bezirke fördern Stadtteilkulturprojekte. Das geförderte Projekt muss das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern beziehungsweise ergänzen und erweitern. Die Förderung von Kultur im Stadtteil soll die Eigeninitiative und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger unterstützen, am kulturellen Leben aktiv teilzunehmen.
Vorgehensweise
Antragsformulare sind über den angegebenen Link oder das Bezirksamt zu beziehen und dort einzureichen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Anträge sind schriftlich einzureichen. Durch einen relativ langen Vorlauf empfiehlt sich, den Antrag mindestens 12 Wochen vor Beginn des Projektes einzureichen.
Weitere Infos: hamburg.de/eimsbuettel/soziale-stadtteilentwicklung/80306/stadtteilkultur/
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Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg+49 - 40 - 428 012 249Beschreibung
Die Hamburger Bezirke fördern Stadtteilkulturprojekte. Das geförderte Projekt muss das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern beziehungsweise ergänzen und erweitern. Die Förderung von Kultur im Stadtteil soll die Eigeninitiative und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger unterstützen, am kulturellen Leben aktiv teilzunehmen.
Vorgehensweise
Antragsformulare sind über den Link oder das Bezirksamt zu beziehen und dort einzureichen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Anträge sind schriftlich einzureichen. Durch einen relativ langen Vorlauf empfiehlt sich, den Antrag mindestens 12 Wochen vor Beginn des Projektes einzureichen.
Weitere Infos: hamburg.de/mitte/stadtteilkultur
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Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg+49 - 40 - 428 54 3952Beschreibung
Die Hamburger Bezirke fördern Stadtteilkulturprojekte. Das geförderte Projekt muss das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern beziehungsweise ergänzen und erweitern. Die Förderung von Kultur im Stadtteil soll die Eigeninitiative und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger unterstützen, am kulturellen Leben aktiv teilzunehmen.
Vorgehensweise
Antragsformulare sind über den angegebenen Link oder das Bezirksamt zu beziehen und dort einzureichen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Anträge sind schriftlich einzureichen. Durch einen relativ langen Vorlauf empfiehlt sich, den Antrag mindestens 12 Wochen vor Beginn des Projektes einzureichen.
Weitere Infos: hamburg.de/hamburg-nord/stadtteilkultur/4594194/projektfoerderung
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Kümmellstraße 5-7, 20249 Hamburg+49 - 40 - 428 042 798Beschreibung
Die Hamburger Bezirke fördern Stadtteilkulturprojekte. Das geförderte Projekt muss das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern bzw. ergänzen und erweitern. Die Förderung von Kultur im Stadtteil soll die Eigeninitiative und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger unterstützen, am kulturellen Leben aktiv teilzunehmen.
Vorgehensweise
Antragsformulare sind über den angegebenen Link oder das Bezirksamt zu beziehen und dort einzureichen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Anträge sind schriftlich einzureichen. Durch einen relativ langen Vorlauf empfiehlt sich, den Antrag mindestens 12 Wochen vor Beginn des Projektes einzureichen.
Weitere Infos: hamburg.de/harburg/projektfoerderung
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Harburger Rathausplatz 1, 21073 Hamburg+49 - 40 - 428 712 520Beschreibung
Die Hamburger Bezirke fördern Stadtteilkulturprojekte. Das geförderte Projekt muss das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern beziehungsweise ergänzen und erweitern. Die Förderung von Kultur im Stadtteil soll die Eigeninitiative und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger unterstützen, am kulturellen Leben aktiv teilzunehmen.
Vorgehensweise
Antragsformulare sind über den angegebenen Link oder das Bezirksamt zu beziehen und dort einzureichen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Anträge sind schriftlich einzureichen. Durch einen relativ langen Vorlauf empfiehlt sich, den Antrag mindestens 12 Wochen vor Beginn des Projektes einzureichen.
Weitere Infos: hamburg.de/wandsbek/stadtteilkultur/foerderung/
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Schloßstraße 60, 22041 Hamburg+49 40 42881-2631Beschreibung
Die Hamburger Bezirke fördern Stadtteilkulturprojekte. Das geförderte Projekt muss das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern beziehungsweise ergänzen und erweitern. Die Förderung von Kultur im Stadtteil soll die Eigeninitiative und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger unterstützen, am kulturellen Leben aktiv teilzunehmen.
Vorgehensweise
Antragsformulare sind über den angegebenen Link oder das Bezirksamt zu beziehen und dort einzureichen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Anträge sind schriftlich einzureichen. Durch einen relativ langen Vorlauf empfiehlt sich, den Antrag mindestens 12 Wochen vor Beginn des Projektes einzureichen.
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Platz der Republik 1, 22765 Hamburg+49 - 40 - 428 112 308Beschreibung
Die Goethe-Institute im Ausland führen Projekte in den Bereichen Schauspiel, zeitgenössischer Tanz, Performance, Kinder- und Jugendtheater, Puppen- und Figurentheater sowie neue deutsche Dramatik durch. Sie sollen Einblicke in die aktuelle deutsche Theater- und Tanzszene vermitteln. Das Institut unterstützt zudem die Übersetzung neuer deutscher Dramatik und fördert damit die Verbreitung aktueller Stücke im Ausland.
Vorgehensweise
Weitere Infos: goethe.de/de/uun/auf/tut.html
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Dachauer Straße 122, 80637 München+49 - 89 - 159 210Beschreibung
Vorgehensweise
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Feldbrunnenstraße 23, 20148 Hamburg+49 - 40 - 410 48 62Beschreibung
K3 | Tanzplan Hamburg vergibt jährlich drei achtmonatige Residenzen an junge Choreographen. Das Programm beinhaltet Stipendiengeld, Produktionsbudget sowie Mentoring- und Weiterbildungsangebote. Einmal pro Jahr können sich Choreographen aus dem In- und Ausland bewerben, die bereits erste eigene Projekte realisiert haben. Zudem gibt es temporäre, thematisch spezifische Kurzresidenzformate, die gesondert ausgeschrieben werden. Weitere Kurzresidenzen werden ohne Ausschreibung von K3 programmiert und sind mit dem Kurs- und Vermittlungsprogramm verknüpft.
Vorgehensweise
Die Ausschreibung erfolgt in der Regel im Sommer und wird auf der Website veröffentlicht.
Weitere Infos: k3-hamburg.de/residenz/k3residenz/
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Kampnagel Internationale Kulturfabrik GmbH, Jarrestraße 20, 22303 Hamburg+49 - 40 - 270 949 45Beschreibung
Das Fleetstreet Theater Hamburg bietet gemeinsam mit der Kulturbehörde Hamburg und der Rudolf Augstein Stiftung ein Residenzprogramm für Künstlergruppen an. Das Programm richtet sich an interdisziplinäre Künstlergruppen, die möglichst spartenübergreifend mit Mitteln der performativen Künste, der Bildenden Kunst, des Films und/oder der Musik arbeiten. Der Künstlergruppe wird für die Dauer von zwei bis sechs Monaten das Fleetstreet Theater in Hamburg zur Verfügung gestellt. Ist die Künstlergruppe nicht in Hamburg ansässig, erhält sie für die Dauer des Aufenthalts kostenlos ein Wohnatelier, das aus drei Zimmern, Küche und Bad besteht. Als Aufwandsentschädigung zahlt die Kulturbehörde einen Barzuschuss zwischen 500 und 1.000 Euro, dessen Höhe die Jury festlegt. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, unter anderem bei der Hamburger Kulturstiftung Zuschüsse für die Kosten der Durchführung und Präsentation der Projekte zu beantragen.
Vorgehensweise
Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden. Die Jury tagt in der Regel drei Mal jährlich.
Weitere Infos: rudolf-augstein-stiftung.de
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Admiralitätstraße 76 20459 Hamburg-Beschreibung
Mit dem neu initiierten Sonderprogramm KONFIGURATION nimmt der Fonds Darstellende Künste Vorhaben aus dem Figuren- und Objekttheater mit dem Schwerpunkt Digitalisierung in den Blick und befördert künftig Projekt- und Inszenierungsvorhaben, die auf der Ebene der Spielmaterialien digitale Technik und Dinge/Devices einbeziehen und/oder gesellschaftliche Fragen der Digitalisierung thematisieren. Neben klassischen Projekt- und Inszenierungsvorhaben ist das Sonderprogramm offen für eine ästhetische Forschung, Erweiterung der Ästhetik durch den Einsatz digitaler Technologien und Neuanschaffungen oder Updates der Kommunikation mit ästhetischen Zielsetzungen, um auch strukturelle Aspekte der künstlerischen Arbeit im Figuren- und Objekttheaterbereich digital zu befördern.
Vorgehensweise
Anträge können ab Februar/März 2019 über ein Onlineformular eingereicht werden. Antragsfrist: 3. Juni 2019
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/sonderprogramm-konfiguration/
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Lützowplatz 9, 10785 Berlin+49 - 30 26392950-14Beschreibung
Die unabhängige Stiftung ECF vergibt Reisestipendien an Künstler und Kulturarbeiter im weiteren Sinne aus Europa, Nordafrika und dem Nahen Osten. Die Reisen und künstlerischen Projekte sollen in irgendeiner Weise zum Fokus der ECF „Diversity in Europe“ beitragen. Bewerben können sich Einzelpersonen - bevorzugt bis 35 Jahre und/oder in den ersten 10 Jahren ihrer Karriere sowie kulturelle Einrichtungen.
Vorgehensweise
Bewerbungen können ausschließlich in englischer Sprache von der verreisenden Person berücksichtigt werden.
Weitere Infos: ecflabs.org/grants/stepbeyond/apply
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Jan van Goyenkade 5, 1075 HN Amsterdam, Niederlande+31 - 20 - 573 38 68Beschreibung
Vorgehensweise
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0228 91534 13Beschreibung
Der DAAD vergibt an besonders qualifizierte Absolventen der staatlichen Musik-, Kunst- und Filmhochschulen sowie der entsprechenden Fachhochschulstudiengänge Stipendien zur künstlerischen Fortbildung im europäischen und außereuropäischen Ausland in den Bereichen Musik, bildende Künste, Design, Film, Tanz, Choreografie sowie Schauspiel, Theaterregie und Musical. Auch Graduierte und Promovierte können sich bewerben.
Vorgehensweise
Die Auswahlverfahren unterscheiden sich nach Programmen und Zielregionen.
Termine und Auswahlverfahren: daad.de/ausland/studieren/stipendium
Weitere Infos: daad.de/ausland
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Im WissenschaftsForum am Gendarmenmarkt, Markgrafenstraße 37, 10117 Berlin+49 - 30 - 202 20 80Beschreibung
Die HMS und ihre Förderunternehmen sind eng verbunden in ihrem gemeinsamen Verantwortungsgefühl für eine bestmögliche Ausbildung des Führungsnachwuchses für die Medienbranche. Daher werden regelmäßig Teil- und Vollstipendien an engagierte Medientalente vergeben. Die Stipendien sorgen für Chancengleichheit und ermöglichen motivierten Bewerbern, ihr Studium ohne große finanzielle Hürden erfolgreich zu bestreiten.
Vorgehensweise
Die Förderer-Stipendien stehen grundsätzlich allen Bewerbern offen, die den Bewerbungsprozess erfolgreich durchlaufen haben und uns darlegen können, warum sie Förderung durch ein Stipendium benötigen. Bei der Vergabe spielen neben der finanziellen Bedürftigkeit die bisherigen akademischen Leistungen, eine hohe soziale Kompetenz, außeruniversitäres Engagement sowie das Abschneiden des Bewerbers im Assessment Center eine Rolle.
Weitere Infos: hamburgmediaschool.com
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Finkenau 35, 22081 Hamburg040 413468-43Beschreibung
Die Deutsche Stiftung Musikleben widmet sich der bundesweiten Förderung des musikalischen Spitzennachwuchs. Hierfür arbeitet die Stiftung zum Teil mit anderen fördernden Institutionen und Privatpersonen zusammen. Herzstück des Förderprogramms ist der 1993 gegründete Deutsche Musikinstrumentenfonds, in dem über 160 wertvolle, alte Streichinstrumente betreut und über einen jährlich ausgetragenen Wettbewerb leihweise an herausragende junge Musiker vergeben werden. Daneben gibt es Projekte wie die bundesweite Konzertreihe Foyer Junger Künstler und die Beteiligung am Bundeswettbewerb Jugend musiziert, am Bundesjugendorchester und dem Deutschen Musikwettbewerb. Neben zahlreichen Koopertaionen mit anerkannten Institutionen werden zwei Stipendien vergeben: das Gerd Bucerius-Stipendium (in Kooperation mit der ZEIT-Stiftung) für besonders begabte Nachwuchsmusiker bis 25 Jahre, die eine solistische Karriere anstreben und im Ausland studieren wollen und das Carl-Heinz Illies-Förderstipendium der Hamburger Kuratorin Maria Illies, das sich an besonders begabte Pianistinnen und Pianisten bis zu 23 Jahren richtet.
Vorgehensweise
Weitere Infos: deutsche-stiftung-musikleben.de/stipendien/stipendien.html
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Stubbenhuk 7, 20459 Hamburg+49 - 40 - 360 915 50Beschreibung
Die Pépinières européennes pour jeunes artistes hat die Aufgabe, den Austausch und die Mobilität junger Künstler auf globaler Ebene zu fördern. Sie bietet Programme der Koproduktion, unter anderem um Projekte in anderen Ländern zu entwickeln, die eine Beziehung zur sozialen Umgebung aufweisen, in der sie entstehen, Residenzen, Workshops und Vernetzungsaktivitäten. Eine Übersicht der Programme bietet: http://www.art4eu.net/
Vorgehensweise
Die Programme haben unterschiedliche Fristen und Antragsformulare, siehe: http://www.art4eu.net/programmes
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BP 80132, Domaine national de Saint-Cloud, 92216 SAINT-CLOUD Cedex, Frankreich+33 - 01 - 411 229 30Beschreibung
Personen, Unternehmen und Institutionen aus der Musikwirtschaft können sich für eine Strukturförderung bewerben. Gefödert wird mit einer Summe von bis zu 100.000 Euro pro Projekt mit einer Eigenbeteiligung von mindestens 60%.
Vorgehensweise
Der Aufsichtsrat der Initiative Musik entscheidet vier Mal im Jahr.
Weitere Infos: initiative-musik.de/foerderprogramme/infrastruktur.html
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Friedrichstraße 122, 10117 Berlin+49 - 30 - 531 475 450Beschreibung
Vorgehensweise
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Zielstattstraße 10A, 81379 München+49 - 89 - 189 313 70Beschreibung
Vorgehensweise
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Zielstattstraße 10A, 81379 München+49 - 89 - 189 313 70Beschreibung
Vorgehensweise
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Crellestr. 29-30 10827 Berlin+49 (0)30 81 82 82 33Beschreibung
Vorgehensweise
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Zielstattstraße 10A, 81379 München+49 - 89 - 189 313 70Beschreibung
Das Troisdorfer Bilderbuchstipendium wird alle zwei Jahre im Wechsel mit dem Troisdorfer Bilderbuchpreis vergeben. Es wird unter anderem von der Stadt Troisdorf und dem CARLSEN Verlag Hamburg gestiftet. Während der Troisdorfer Bilderbuchpreis jeweils die Illustrationen zu einem in den letzten zwei Jahren erschienenen, deutschsprachigen Bilderbuch auszeichnet, dient das Troisdorfer Bilderbuchstipendium der Förderung junger und innovativer Bilderbuchkünstler. Das zweimonatige Stipendium dient der Förderung der Illustrations- und Bilderbuchkunst im Allgemeinen und der Realisierung eines bisher unveröffentlichten Bilderbuchprojektes im Besonderen. Einen Monat lang steht dem Stipendiaten eine Künstlerwohnung mit Atelier zur Verfügung. Während des zweiten Monats kann ein Appartement im Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop genutzt werden. Während der Aufenthalte sollte die Illustration für ein Bilderbuch realisiert werden, das dann im CARLSEN Verlag veröffentlicht wird. Bewerben können sich alle Illustratoren, die ein deutschsprachiges Bilderbuch realisieren wollen.
Vorgehensweise
Zu den Bewerbungsunterlagen gehören unter anderem eine Darstellung des Bilderbuchprojektes, das während des Stipendiums ausgearbeitet werden soll.
Weitere Infos: troisdorf.de/bilderbuchmuseum/preise_stipendien/bilderbuchstipendium/Main.htm
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Burgallee 1, 53840 Troisdorf+49 - 2241 - 884 14 27Beschreibung
Im Rahmen eines Künstlerförderungsprogamms werden Stipendien an bedürftige und besonders befähigte Künstler mit deutscher Staatsbürgerschaft vergeben, finanziert durch das Trustee-Programm EHF 2010. Insgesamt werden sechs einjährige Arbeitsstipendien im Bereich Bildende Kunst, zwei im Bereich Literatur, eines in der Sparte Komposition und eines in der Kategorie Tanz vergeben, jeweils mit 12.000 Euro dotiert. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium an einer Hochschule/Akademie, in der Regel mit Meisterschülerabschluss.
Vorgehensweise
Bewerbungen jeweils bis zum 30. April eines Jahres.
Weitere Infos: kas.de/wf/de/71.3778/
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Abteilung Kultur, Tiergartenstraße 35, 10785 Berlin+49 - 30 - 269 963 221Beschreibung
In diesem Programm fördert die Claussen-Simon-Stiftung Absolventinnen und Absolventen künstlerischer Hochschulen und Fachhochschulen aller Genres, die in Hamburg leben und nach dem Abschluss ihres Studiums eine freiberufliche künstlerische Existenz aufbauen möchten.
Vorgehensweise
Das Programm bietet ein Stipendium mit einer zunächst zwölfmonatigen Laufzeit, das mit bis zu 1.500 Euro pro Monat dotiert ist, und zudem ein begleitendes Curriculum mit Seminaren und Workshops, das der Professionalisierung dient und den Stipendiaten/-innen wichtige Inhalte für eine erfolgreiche berufliche Selbstständigkeit vermittelt. Eine Verlängerung der Förderung um ein weiteres Jahr ist möglich. Pro Jahrgang werden insgesamt sieben Stipendien für die Dauer von je einem Jahr vergeben. Zum Ende des ersten Jahres können sich diese Stipendiaten/-innen für ein Folgestipendium bewerben. Die Bewerber/-innen werden dann durch den Programmbeirat für ein zweites Förderjahr ausgewählt, in dem sie mit finanzieller Unterstützung der Stiftung den Projektplan verwirklichen können, der im ersten Jahr konzipiert wurde. Bewerbungen online in den Monaten Februar und März für den Zeitraum Juni desselben Jahres bis Juni des Folgejahres.
Weitere Infos: claussen-simon-stiftung.de/de/kunst-kultur/unserenkuensten
Kontakt
Große Elbstraße 145F, 22767 Hamburg+49 40 38 03 71 5-0Beschreibung
Über VISIT Mit VISIT fördert die innogy Stiftung junge Künstler, indem sie ihnen einen Freiraum für individuelle Gestaltung bietet. Auf Einladung der Stiftung entwickeln sie in rund sechs Monaten ihr Projekt. Je nach Thema geschieht dies an den deutschen oder auch internationalen Standorten des Unternehmens. Ein Bezug der entstehenden künstlerischen Arbeiten zum Unternehmen innogy, dem Themenfeld Energie und seiner gesellschaftlichen Relevanz ist ausdrücklich gewünscht. Ziel des Programms ist es, die wechselseitige Auseinandersetzung zwischen Unternehmen und Kunst beziehungsweise Künstlern anzustoßen. Interdisziplinarität und Perspektivwechsel fördern das Verständnis für andere Denkansätze und helfen, voneinander zu lernen. Die Stiftung unterstützt 2 Stipendiaten pro Jahr für eine Förderdauer von 6 Monaten mit 1000,- €/Monat, Übernahme der Produktionskosten, Abschlussausstellung in den Räumen des innogy Konzerns oder bei externen Kooperationspartnern, Projektdokumentation, Ausstellungskatalog.
Vorgehensweise
So können Sie sich bewerben: Die fachspezifische künstlerische Ausbildung an einer Hochschule oder einer Akademie ist wünschenswert. Fehlt der akademische Abschluss, kann die entsprechende Befähigung durch den künstlerischen Werdegang nachgewiesen werden. Für die Bewerbung sind eine erste Ideenskizze, Arbeitsbeispiele (nicht älter als drei Jahre) sowie eine kurze Beschreibung der Motivation erforderlich. Pro Jahr sind zwei Plätze im Artist in Residence Programm zu vergeben.
Weitere Infos: visit.innogy-stiftung.com/
Kontakt
innogy Stiftung für Energie und Gesellschaft gGmbH Opernplatz 1 45128 Essen +49(0)201/12-15505Beschreibung
Eine Künstlerresidenz ist ein Ort, der eine(n) oder mehrere Künstler(innen) empfängt, um Forschungsarbeiten durchzuführen bzw. ein künstlerisches Projekt zu realisieren. Dabei besteht keine Ergebnispflicht. Der Initiator einer solchen Residenz (öffentliche Organisation, Unternehmen oder Privatperson, Mäzen usw.) stellt die Regeln (Thema, Werk usw.) auf, die dem Projekt- bzw. Bewerbungsaufruf zu Grunde liegen. Die Residentinnen und Residenten werden von einem Auswahlkomitee auf der Grundlage ihrer Bewerbung ausgewählt. Durch den Aufenthalts- und Schaffensort sowie durch finanzielle, technische und personelle Unterstützung soll das künstlerische Schaffen begünstigt werden.
Vorgehensweise
Es gelten jeweils eigene Bewerbungsbedingungen für die jeweiligen Residenzprogramme. Eine aktuelle Übersicht kann der Webseite entnommen werden.
Weitere Infos: institutfrancais.de/kultur/kuenstlerresidenzen-projektaufruf
Kontakt
Kulturabteilung der französischen Botschaft in Berlin, Pariser Platz 5, 10117 Berlin+49 - 30 - 590 039 000Beschreibung
Die Wiederaufnahme- und Gastspiel-Förderung für freie Hamburger Produktionen richtet sich an alle freien darstellenden Künstler/innen in Hamburg, die bereits bestehende Produktionen noch einmal in Hamburg oder anderswo zeigen möchten. Der Dachverband freie darstellende Künste Hamburg (DfdK) vergibt die Förderung im Auftrag der Behörde für Kultur und Medien.
Vorgehensweise
Weitere Infos: https://dfdk.de/foerderung.html
Kontakt
Dachverband freie darstellende Künste Hamburg e.V., Wartenau 16, 22089 Hamburg+49 - 157 39 48 52 57Beschreibung
Vorgehensweise
Kontakt
Hamburg Kreativ Gesellschaft, Hongkongstr. 5, 20457 Hamburg+49 – 40 – 879 7986 12Beschreibung
Die Fördersäule ZIM-Kooperationsnetzwerke vereint die Förderung von Netzwerkmanagementdienstleistungen und den Entwicklungsprojekten des Netzwerks. Die Netzwerke bestehen aus mindestens sechs kleinen und mittelständischen Unternehmen. Weitere Partner können zusätzlich teilnehmen (z. B. Forschungseinrichtungen, Hochschulinstitute, große Unternehmen und sonstige Einrichtungen wie beispielsweise Verbände). Eine Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen besteht nicht.
Vorgehensweise
Antragsberechtigt für die Förderung des Netzwerkmanagements ist die von den beteiligten Unternehmen beauftragte externe Netzwerkmanagementeinrichtung oder eine am Netzwerk beteiligte Forschungseinrichtung.
Weitere Infos: zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Artikel/hinweise-zur-foerderung-internationaler-zim-Kooperationsnetzwerke.html
Kontakt
Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin030 310078-259Beschreibung
Gefördert werden Kooperationsprojekte zur Forschung und Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Voraussetzung ist die Kooperation mit anderen Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Verbundpartnern.
Vorgehensweise
Für Unternehmen aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, weniger als 250 Mitarbeitern, max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder max. 43 Mio. Euro Jahresbilanz, die den weiteren Kriterien der EU-Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen genügen.
Weitere Infos: zim-bmwi.de/kooperationsprojekte
Kontakt
Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin+49 - 30 - 481 634 51Beschreibung
Förderung von Einzelprojekten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Gefördert werden die Durchführung von einzelbetrieblichen FuE-Projekten in Unternehmen zur Entwicklung betriebsinterner Innovationskompetenz oder die Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der schnellen wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse der geförderten FuE-Projekte.
Vorgehensweise
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro.
Weitere Infos: zim.de/ZIM/Navigation/DE/Foerderangebote/Einzelprojekte/einzelprojekte.html