Beschreibung
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Vorgehensweise
Die beantragte Fördersumme muss mindestens 50.000 Euro betragen. Es gibt keine festgelegte maximale Fördersumme; jedoch entscheidet der Vorstand der Stiftung über Anträge bis zu 250.000 Euro, während Anträge über diesem Betrag zusätzlich der Zustimmung des Stiftungsrats bedürfen
Die Förderung wird als Teilfinanzierung gewährt, das heißt: ein Teil der Kosten muss durch andere Mittel gedeckt werden. Die Projektumsetzung darf erst nach der Förderentscheidung beginnen.
Über das ganze Jahr hinweg können Bewerbungen eingereicht werden. Zweimal im Jahr tagt eine Fachjury, die dem Vorstand Projekte zur Förderung empfiehlt. Über Anträge, die bis zum 31. Januar eingehen, diskutiert die Jury im Frühjahr. Über Anträge, die bis zum 31. Juli eingehen, spricht sie ihre Empfehlungen im Herbst aus.
Kontakt
Franckeplatz 2,06110 Halle an der Saale49 (0)345 2997 - 156 / - 201 / - 123Allgemeine.Projektfoerderung@kulturstiftung-bund.de
Beschreibung
Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten. Nur ausgewiesene Berufskünstler werden gefördert.
Vorgehensweise
Zum Beleg müssen eingereicht werden:
- eine schriftliche Darstellung des künstlerischen Werdegangs
- Portfolio künstlerischer Arbeiten in Reproduktion
Was wird gefördert?
Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden. Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.
Es ist notwendig, dass der Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird.
Der Antrag muss enthalten:
- Aufstellung der anfallenden Kosten
- detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme (ggf. mit Plänen/Skizzen)
- Auflistung der Eigenleistungen
- Kosten- und Finanzierungsplan
- ausgefülltes Formular "Antrag auf Zuwendung"
- ausgefülltes Formular „Bau- und Kostenunterlage“ (unten bei "Downloads")
- Mietvertrag in Kopie
- ggf. Einverständniserklärung der Vermieter
Kontakt
Behörde für Kultur und Medien, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 40 42824-419julia-maria.heindorf@bkm.hamburg.deBeschreibung
Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Künstler: innen dabei, ihre Arbeit international in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Institutionen zu zeigen. Anträge für ein konkretes Ausstellungsvorhaben im Ausland können einmal im Jahr gestellt werden. Zuschüsse für Reise- und Übernachtungskosten, Kunsttransporte und Mietkosten für technische Geräte, die für die Durchführung der Ausstellung anfallen, können im Rahmen des Förderprogramms gewährt werden, vorausgesetzt dass ein Antrag innerhalb der Einreichungsfrist eingereicht und positiv entschieden wird. Bei Anträgen zu Biennalen oder anderen Gruppenausstellungen ist ein Gesamtantrag für alle deutschen oder aus Deutschland teilnehmenden Bildenden Künstler*innen erwünscht.
Vorgehensweise
- Hoher Qualitätsstandard des künstlerischen Projektvorhabens.
- Einladung durch eine nicht-kommerzielle ausländische Ausstellungsinstitution (keine Privatgalerie).
- Das Projektvorhaben darf nicht im kommerziellen Rahmen realisiert werden. Ein Verkauf der Kunstwerke schließt eine Förderung aus.
- Nennenswerte finanzielle und/oder anderweitige Eigenleistungen durch die ausstellende ausländische Institution.
- Kurator*innen sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Für ein bereits begonnenes Projekt kann keine Förderung mehr beantragt werden.
Beschreibung
In allen Hamburger Bezirken stehen Ansprechpersonen bereit, die Kreativschaffende, Gründer*innen und Unternehmen beraten – z. B. bei:
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Antragstellung für andere Förderprogramme
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Existenzgründung (Erstberatung, Finanzierung, Standortwahl)
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Gewerbeflächensuche (z. B. für Ateliers, Werkstätten oder Studios)
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Interessenvertretung in Verwaltungs- und Baugenehmigungsverfahren
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Standortentwicklung & Stadtmarketing (z. B. über den Verein WSB)
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Bestandspflege durch Unternehmensbesuche
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Unterstützung bei Ansiedlungsideen in kreativen oder traditionellen Branchen
Hier findest du alle Kontakte auf einen Blick:
Altona
Adresse: Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg
Kontakt: Andree Schattauer, Andree.Schattauer@altona.hamburg.de, Tel.: 040 42811-6147
Mehr Infos: Hier
Bergedorf
Adresse: Wentorfer Straße 38, 21029 Hamburg
Kontakt: Till Bode, Till.Bode@bergedorf.hamburg.de, +49 40 428 914 311
Mehr Infos: Hier
Eimsbüttel
Adresse: Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg
Kontakt: wirtschaftsfoerderung@eimsbuettel.hamburg.de
Mehr Infos: Hier
Hamburg-Mitte
Adresse: Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg
Kontakt: Wirtschaftsfoerderung@hamburg-mitte.hamburg.de, Tel.: 040 428 543 330
Mehr Infos: Hier
Hamburg-Nord
Adresse: Kümmellstraße 5-7, 20249 Hamburg
Kontakt: Martina Klode, WBZ@hamburg-nord.hamburg.de, Tel.: 040 42804 6006
Mehr Infos: Hier
Harburg
Adresse: Harburger Rathausplatz 1, 21073 Hamburg
Kontakt: Wirtschaftsfoerderung@harburg.hamburg.de, Tel.: 040 42871 3459
Mehr Infos: Hier
Wandsbek
Adresse: Schloßstraße 60, 22041 Hamburg
Kontakt: Cornelius Bechen, wirtschaftsfoerderung-wandsbek@wandsbek.hamburg.de, Tel.: 040 - 428 813 195
Mehr Infos: Hier
Vorgehensweise
Wer kann sich melden?
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Kreativschaffende & Künstler*innen mit gewerblichem Interesse
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Existenzgründer*innen und junge Unternehmen
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Bestehende Betriebe, die wachsen oder sich neu aufstellen wollen
Kontakt
Beschreibung
Der Berenberg Kulturpreis wird jährlich von der Berenberg Bank Stiftung von 1990 vergeben und zählt zu den höchstdotierten Nachwuchspreisen in Norddeutschland. Er richtet sich an junge Künstler:innen oder Ensembles aus den Bereichen Musik, Literatur, bildende und darstellende Kunst sowie Film, die in Hamburg studieren oder arbeiten. Die Preisverleihung findet traditionell in der Elbphilharmonie statt.
Die Höhe des Berenberg Kulturpreises variiert je nach Jahr und Preisträger*in. In den letzten Jahren lag die Fördersumme zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Beispielsweise erhielt der Kammerchor der Hochschule für Musik und Theater Hamburg im Jahr 2024 einen mit 12.000 Euro dotierten Preis . Zuvor wurden auch Beträge von 15.000 Euro vergeben.
Zusätzlich zum Kulturpreis vergibt die Berenberg Bank Stiftung regelmäßig Stipendien und Projektförderungen. Diese können je nach Umfang und Art der Förderung variieren. In einem Jahr wurden beispielsweise insgesamt 45.000 Euro an verschiedene Künstler*innen und Projekte vergeben.
Da die Stiftung keine offenen Bewerbungsverfahren durchführt und die Auswahl durch das Kuratorium erfolgt, sind die konkreten Fördersummen und -konditionen nicht öffentlich ausgeschrieben. Es empfiehlt sich daher, regelmäßig die offiziellen Mitteilungen der Stiftung zu verfolgen oder direkten Kontakt aufzunehmen, um über aktuelle Fördermöglichkeiten informiert zu bleiben.
Vorgehensweise
Eine direkte Bewerbung für den Berenberg Kulturpreis ist nicht möglich. Die Auswahl der Preisträger:innen erfolgt ausschließlich durch das Kuratorium der Stiftung. Daher bittet die Stiftung ausdrücklich darum, von Initiativbewerbungen abzusehen.
Empfehlungen für Interessierte
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Netzwerk aufbauen: Engagiere dich in der Hamburger Kulturszene, insbesondere in Einrichtungen wie der Hochschule für Musik und Theater Hamburg oder der Hochschule für bildende Künste Hamburg.
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Auf dem Laufenden bleiben: Informiere dich regelmäßig auf der Website der Berenberg Bank Stiftung über aktuelle Förderprogramme und Ausschreibungen.
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Kontakte knüpfen: Der Austausch mit Kuratoriumsmitgliedern oder ehemaligen Preisträger:innen kann wertvolle Einblicke und Möglichkeiten bieten.
Beschreibung
Die Bürgschaftsbank Hamburg sichert Kredite ab, wenn Banken oder Leasinggesellschaften zusätzliche Sicherheiten verlangen. Davon profitieren vor allem kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Akteur*innen der Kultur- und Kreativwirtschaft, die oft keine klassischen Sicherheiten vorweisen können – z. B. bei Gründung, Investitionen oder Betriebsmitteln.
Ausfallbürgschaften:
Diese Bürgschaften übernehmen das Ausfallrisiko für Kredite, wenn Unternehmen keine oder nicht ausreichende Sicherheiten für eine Finanzierung haben. Die Bürgschaftsbank Hamburg verbürgt bis zu 70% bei Investitionsfinanzierungen und bis zu 60% bei Betriebsmittelfinanzierungen.
Express-Bürgschaft:
Diese Bürgschaft ermöglicht eine schnelle Bürgschaftsentscheidung innerhalb von 24 Stunden, was besonders für Hausbanken von Vorteil ist, die schnell eine Kreditsicherheit beantragen müssen.
Klassik-Bürgschaft (Filmbranche):
Speziell für Unternehmen der Filmwirtschaft, einschließlich Existenzgründern und jungen Unternehmen, bietet die Bürgschaftsbank Hamburg eine Bürgschaft für betriebswirtschaftlich tragfähige Vorhaben an. Hier werden bis zu 80% der Kreditsumme verbürgt.
GuN-Bürgschaft:
Diese Bürgschaft richtet sich an Existenzgründer im Handwerk und kann mit Zuschüssen zur Reduzierung der Darlehensschuld kombiniert werden, sofern innerhalb von fünf Jahren ein Ausbildungsplatz geschaffen und besetzt wird.
Weitere Bürgschaftsarten:
Es gibt auch die Möglichkeit, Bürgschaften für andere Finanzierungsarten wie Avalkredite zu erhalten.
Vorgehensweise
Die Bürgschaftsbank Hamburg richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler*innen, die eine Finanzierung für Investitionen oder Betriebsmittel benötigen. Auch Kreativunternehmen, die ihren Sitz in Hamburg haben, können eine Bürgschaft beantragen, sofern sie eine tragfähige wirtschaftliche Planung vorweisen können. Die Bürgschaftsbank prüft die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und die Tragfähigkeit des Vorhaben.
Kontakt
Besenbinderhof 39, 20097 Hamburg+49 - 40 - 611 700 38Beschreibung
ChanceTanz fördert die Umsetzung von außerschulischen Tanzprojekten mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 3 bis 18 Jahren – insbesondere mit solchen, die in bildungsbenachteiligten Lebenssituationen aufwachsen. Gefördert werden partizipative Projekte mit klarem künstlerischem Profil, die von professionellen Tanzschaffenden konzipiert und durchgeführt werden – z. B. in Form von Ferienworkshops, regelmäßigen Kursen oder Bühnenproduktionen. Ziel ist es, jungen Menschen kreative Erfahrungsräume zu eröffnen, sie zu stärken und ihnen kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Das Programm ist Teil von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und wird vom Bundesverband Tanz in Schulen e.V. umgesetzt.
Vorgehensweise
Partner:innen finden:
Schließt euch mit zwei weiteren lokalen Einrichtungen zusammen – z. B. einem Jugendzentrum, einer Schule, einer sozialen Einrichtung oder einer kulturellen Initiative. Ihr bildet gemeinsam ein Bündnis aus mindestens drei Partnern.
Projektidee entwickeln:
Entwerft ein künstlerisches Tanzprojekt für Kinder oder Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren – z. B. als Workshopreihe, Ferienangebot oder Bühnenprojekt mit Abschlusspräsentation. Wichtig ist ein klarer tanzkünstlerischer Fokus und die aktive Einbindung der Teilnehmenden.
Antrag stellen:
Reicht euer Konzept mit Kostenkalkulation über das Förderportal Kumasta ein. Der Antrag läuft über die gemeinnützige oder kommunale Einrichtung in eurem Bündnis.
Kosten planen – ohne Eigenmittel:
Ihr könnt 100 % der Projektkosten fördern lassen – darunter Honorare, Materialien, Verpflegung, Fahrtkosten, Raummiete und Technik. Auch eine Verwaltungskostenpauschale ist enthalten.
Beschreibung
Der Comicbuchpreis wird jährlich für einen herausragenden, unveröffentlichten, deutschsprachigen Comic / Manga vergeben, dessen Fertigstellung absehbar ist. Die Bewerbungsarbeit sollte den Umfang für einen Band haben. Die Preisträgerin/der Preisträger erhält 25.000 Euro. Die Preisträgerin/der Preisträger erhält neben dem Preisgeld eine Skulptur und eine Urkunde. Neben dem Preisträgerband würdigt die Jury außerdem bis zu neun weitere gute Bewerbungsarbeiten. Die so ausgewählten Künstlerinnen und Künstler erhalten 2.500 Euro, eine Urkunde und eine kleine Skulptur.
Vorgehensweise
- Der Band sollte umfanglich genug sein (Projektumfang für einen ganzen Band).
- Der Comic darf bis zur Preisverleihung im Folgejahr (Dezember/März) nicht veröffentlicht werden
Kontakt
Hemminger Straße 4,71735 Eberdingen-Hochdorf+49 7042 2607 184bianca.henze@leibinger-stiftung.de
Beschreibung
Impuls neue Musik fördert herausragende Musikprojekte, die zum Austausch zwischen dem deutschsprachigen und dem frankophonen Sprach- und Kulturraum beitragen. Durch seine Förderung vernetzt Impuls die zeitgenössischen Musikszenen in Deutschland, Frankreich, in der Schweiz und in Luxemburg. Seit seiner Gründung hat Impuls neue Musik mehr als 235 Projekte in insgesamt 18 Förderrunden gefördert und dies in einer Gesamthöhe von mehr als 1,8 Million Euro. Werke von mehr als 375 Komponist*innen aus Deutschland, Frankreich, und der Schweiz konnten dank der Förderung aufgeführt werden.
Vorgehensweise
Gesucht werden ungewöhnliche Formate und künstlerisch-forschende Projekte, die sich mit musikkulturellen Stilen, Ästhetiken und Produktionsbedingungen beschäftigen sowie Projekte mit transnationalem Austausch zwischen deutsch- und französischsprachigen Kulturräumen. Besonders willkommen: Projekte, die in mindestens zwei der vier Länder entwickelt oder gezeigt werden.
Wer kann sich bewerben?
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Künstler*innen (Einzelpersonen oder Kollektive)
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Ensembles, Festivals, Spielstätten
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Kulturinstitutionen, Vereine, Akademien, Forschungsinstitute
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Voraussetzung: Sitz in Deutschland, Frankreich, in der Schweiz und in Luxemburg
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Öffentlich geförderte Hochschulen sind nicht antragsberechtigt
Was für Projekte sind förderfähig?
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Konzerte & Musiktheaterproduktionen
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Reihen / Festivals
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Residenzen, Akademien
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Vermittlungs- & Partizipationsprojekte
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Klangkunst
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Hybride Projekte (live + digital) sind erlaubt
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CD-Produktionen sind nicht förderfähig
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Nur ein Antrag pro Projektträger*in pro Runde
Beschreibung
Aufgabe der Stiftung Kunstfonds ist die Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst in Deutschland. Die Stiftung schreibt zu diesem Zweck verschiedene Förderprogramme bundesweit aus: im Künstlerprogramm können sich einzelne bildenden Künstlerinnen und Künstler, die dauerhaft in Deutschland leben, um ein Stipendium oder Zuschüsse für künstlerische Projekte bewerben. Im Programm für Künstlergruppen und Kunstvermittler werden Ausstellungen und Publikationen gefördert. Druckkostenzuschüsse für in Deutschland ansässige Verlage vergibt der Sonderfonds der VG BILD-KUNST zur Förderung von Verlagspublikationen. Weitere Infos: kunstfonds.de/foerderprogramm.html
Vorgehensweise
Eine Bewerbung bei der Stiftung Kunstfonds ist an bestimmte Fristen gebunden. Bewerbungen von Künstlergruppen, Kunstvermittlern und Verlagen müssen bis zum 30. Juni vorliegen, Anträge von EinzelkünstlerInnen für Stipendien oder Projekte sind bis zum 31. Oktober einzureichen. Der Förderzeitraum ist jeweils das auf den Bewerbungsschluss folgende Kalenderjahr.
Hier klicken für mehr Infos.
Beschreibung
Das Förderprogramm des größten und ältesten deutschen Begabtenförderungswerks bietet neben Stipendien im Bereich Kunst auch solche in den Bereichen Design, Film, Typografie, Grafik und Bühnenbild. Für beide Programme werden Studierende von ihren Kunsthochschulen vorgeschlagen. Um eine Auswahl aus den empfohlenen Kandidatinnen und Kandidaten zu treffen, werden von der Studienstiftung einmal pro Jahr unabhängige Kommissionen aus Fachleuten berufen.
Vorgehensweise
Infos auf HfBK-Website: hfbk-hamburg.de/index.php?id=137 Als neuen Zugangsweg führt die Studienstiftung in Ergänzung zum Vorschlagssystem die Selbstbewerbung mit Auswahltest ein.
Hier klicken für mehr Infos.
Kontakt
c/O Hochschule für bildende Künste (HFBK), Lerchenfeld 2, 22081 Hamburg +49 - 40 - 428 989 205sabine.boshamer@hfbk.hamburg.deBeschreibung
Gefördert werden alle Musikrichtungen, der Schwerpunkt der Förderung liegt bei der Kinder- und Jugendarbeit. Junge Künstler sollen auf dem Weg in den Beruf unterstützt sowie in der Weitergabe ihrer Leidenschaft für Musik geschult werden. Gefördert werden Projekte, die die Stiftung gemeinsam mit Institutionen zur Musikausbildung, Musikerziehung, Musiktherapie oder Musikforschung unabhängig von der musikalischen Stilrichtung entwickelt. Zudem will die Stiftung gemeinsam mit Hamburger Musikinstitutionen wie z.B. RockCity Hamburg Projekte und Ideen verwirklichen, um die Bedingungen für Musikschaffende in Hamburg zu verbessern. 2009 wurde der Wettbewerb „Krach und Getöse“ initiiert, um die besten fünf Hamburger Newcomer zu entdecken. Die Gewinner erhalten ein zwölfmonatiges, individuelles Förderprogramm, Coachings, Workshops, Zusatzqualifikation, Merchandising und mediale Begleitung.
Vorgehensweise
Infos: haspa-musik-stiftung.de
Beschreibung
Die Hans-Kauffmann-Stiftung fördert im Schwerpunkt "Kunst&Kultur" aktuell Projekte und Veranstaltungen in den Bereichen Musik, Literatur und Theater, zeigt sich aber offen für Förderungen in anderen kreativen und künstlerischen Bereichen.
Eine Übersicht über die momentan geförderten Projekte gibt es hier.
Vorgehensweise
Die Hans-Kauffmann-Stiftung nimmt Anträge auf Projektförderung entgegen, sofern die Vorhaben ihrer Satzung und ihren Förderschwerpunkten entsprechen: Innovationsfähigkeit, Nachhaltigkeit sowie die Originalität des Projektes sind hierbei entscheidend. Antragssteller sollen ein hohes Engagement zeigen in der Bemühung um Förderpartner. Mittel zur Schließung von allgemeinen Haushaltslücken werden nicht vergeben. Anträge zur Förderung von Maßnahmen können formlos per Post oder per E-Mail an die Hans-Kauffmann-Stiftung gestellt werden.
Für weitere Informationen, hier klicken.
Beschreibung
Die Hamburgische Kulturstiftung fördert Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten von Bildender Kunst, Darstellender Kunst (Theater, Performance, Tanz/Tanztheater, Musiktheater), Musik, Film und Literatur bis hin zu Kinder- und Jugendkulturprojekten sowie Projekten der kulturellen Bildung. Der Fokus liegt auf der Förderung des künstlerischen Nachwuchses, insbesondere der jungen Hamburger Kunst- und Kulturszene. Aber auch auswärtige Künstler, die ein Projekt in Hamburg realisieren, können Förderanträge stellen. Die Hamburgische Kulturstiftung betreibt ausschließlich Projekt- und Veranstaltungsförderung. Die Projekte müssen in Hamburg realisiert und präsentiert werden. Stipendien, Mittel für Publikationen, wissenschaftliche Symposien o.ä. werden nicht vergeben.
Vorgehensweise
Förderanträge sollten in der Regel drei Mal jährlich eingereicht werden.
Weitere Infos: kulturstiftung-hh.de/was-wir-foerdern/projektfoerderung.html
Beschreibung
Die Stiftung vergibt Zuwendungen und Sachzuwendungen an begabte Nachwuchssolisten (Instrumentalisten und Vokalisten) und setzt sich für die Beschaffung von Mitteln für die Hamburger Musikhochschule zur Verwendung für Studienprojekte und zur Anschaffung von Musikinstrumenten ein. Außerdem verleiht sie den Gerhard-Trede-Preis an herausragende Nachwuchssolistinnen und -solisten der Hamburger Musikhochschule.
Vorgehensweise
Detailierte Anforderungen direkt bei der zuständigen Kontaktperson erfragen.
Weitere Infos: gerhard-trede.com/stiftung
Kontakt
c/o Commerzbank AG Wealth Management, Nachlass und Stiftungsmanagement, 60301 Frankfurt am Main+49 - 69 - 136 20Beschreibung
Die GEMA-Stiftung fördert Komponisten und Textdichter durch zweckgebundene Ausbildungsbeihilfen, Zuwendungen für musikalische Produktionen, Pilotprojekte, Wettbewerbe und Publikationen sowie durch die Verleihung von Preisen und durch Forschungsvorhaben mit besonderem Bezug zur zeitgenössischen Musik.
Vorgehensweise
Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Beirat einmal pro Jahr (in der Regel im Juni). Der Antrag kann formlos eingereicht werden. Er muss folgende Informationen enthalten: eine genaue und aussagefähige Projektbeschreibungen, die Veranstaltungsdaten, die Namen der beteiligten Urheber sowie eine nachvollziehbare Kostenkalkulation. Der Antrag muss rechtzeitig (in der Regel bis Ende April - auch für Projekte des Folgejahres) eingereicht werden, um berücksichtigt werden zu können.
Weiter Infos gibt es hier.
Beschreibung
Die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH unterstützt Kinofilme und außergewöhnliche Fernsehproduktionen aller Genres. Vom ersten Drehbuchentwurf über die Produktion bis hin zum Verleih und Vertrieb und der Festivalpräsentation können Filmprojekte finanziell gefördert werden, auch internationale Koproduktionen. Ziel ist es, interessante Koproduktionen nach Hamburg und Schleswig-Holstein zu ziehen, die Produzenten aus der Region als potentielle Koproduktionspartner für internationale Projekte zu stärken und bestehende Kooperationen fortzuführen.
Vorgehensweise
Die Förderungen werden anhand der Richtlinien der Filmwerkstatt Kiel als Zuschüsse und nach dem Votum eines unabhängigen Förderbeirats vergeben, der zweimal im Jahr tagt. Förderanträge können jeweils zum 15.03. und zum 15.09. eines Jahres eingereicht werden. Die Vergabesitzung erfolgt in der Regel sechs bis acht Wochen nach dem jeweiligen Einreichtermin.
Weitere Infos: ffhsh.de/de/foerderung
Beschreibung
Die Filmförderungsanstalt bietet verschiedene Förderprogramme in den Bereichen Produktion, Verleih/Marketing, Filmtheater, D-Cinema, Video, Drehbuch und vielen anderen. Gefördert werden Filmproduzenten, die ihren Firmensitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Vorgehensweise
Angaben zu den einzelnen Förderbereichen und Bewerbungsfristen können der Webseite entnommen werden.
Weitere Infos gibt es Hier.
Beschreibung
Die Elisabeth-Kleber-Stiftung fördert Projekte aus den Bereichen Kinder- und Jugend, Völkerverständigung und Senioren. Satzungsgemäß ist die Stiftung hierbei überwiegend auf das Stadtgebiet Hamburg beschränkt. Eine Förderung kann nur zeitlich begrenzt stattfinden, eine dauerhafte Unterstützung ist ausgeschlossen.
Vorgehensweise
Zur Antragsstellung bitte einen kurzen, prägnanten Antrag und eine Projektbeschreibung einreichen. Zusätzlich wird auch eine Kostenkalkulation benötigt, aus der hervorgeht, welcher Fehlbetrag besteht und für welchen Bereich Sie eine Förderung bei der Elisabeth-Kleber-Stiftung beantragen.
Weitere Infos: elisabeth-kleber-stiftung.de/foerderung-uebersicht
Kontakt
Willy-Brandt-Straße 67, 20457 Hamburg +49 - 40 - 211 100 66 info@elisabeth-kleber-stiftung.deBeschreibung
Wer einen Spiel-, Dokumentar- oder Animationsfilm in Deutschland produzieren und mindestens 25% des Budgets im Land ausgeben wird, kann einen Zuschuss in Höhe von bis zu 20% der anerkannten Kosten vom DFFF (Deutscher Filmförderfonds) erhalten.
Vorgehensweise
Beim DFFF gibt es keine Antragstermine, eine Einreichung ist laufend möglich. Die Projekte werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Drehbeginn vorliegen.
Weitere Infos: dfff-ffa.de/antragstellung.html
Beschreibung
Der Deutsche Übersetzerfonds bietet verschiedene Formen individueller Förderung für Übersetzer mit Zielsprache Deutsch an, darunter Arbeitsstipendien, Reise- und Aufenthaltsstipendien. Ziel ist die Förderung der Kunst des Übersetzens und der Vermittlung fremder Literaturen ins Deutsche.
Vorgehensweise
Die Stipendienvergabe erfolgt dreimal im Jahr jeweils zum 15. Januar, zum 15. Mai und zum 15. September über ein Bewerbungsverfahren. Für das Jahr 2018 gelten jedoch folgende Fristen: 31. August und 15. Oktober! Die Fachjury entscheidet in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Bewerbungsschluss über die Stipendien. Die für die einzelnen Stipendienarten einzureichenden Antragsunterlagen sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen.
Weitere Infos: uebersetzerfonds.de/#4/stipendien
Beschreibung
Der Deutsche Musikrat fördert Musiker mit folgenden Programmen: Deutscher Musikwettbewerb (nationaler Wettbewerb für klassische Musik, teilnehmen können Musiker an der Schnittstelle von Ausbildung und Beruf. Der zweiwöchige Wettbewerb finden abwechselnd in Bonn und Berlin statt), Bundesauswahl Konzerte Junger Künstler (Pool von Nachwuchsmusikern, denen Kammerkonzertauftritte vermittelt werden und mit Veranstaltern vernetzt werden), Dirigentenforum (Teilnahme an Meisterkursen und Vermittlung von Assistenzen und Förderkonzerten), PopCamp (Zusammentreffen von Bands und Einzelmusikern mit bekannten Dozenten, die unter anderem Coaching anbieten).
Vorgehensweise
Die Auswahlverfahren unterscheiden sich je nach Programm.
Weitere Informationen gibt es Hier.
Beschreibung
Der Deutsche Literaturfonds engagiert sich zum einen in der direkten Autorenförderung (Stipendium in Höhe von 2.000 Euro für maximal ein Jahr für ein bestimmtes literarisches Projekt) und vergibt Projektzuschüsse für Publikationsvorhaben deutschsprachiger Gegenwartsliteratur, Übersetzungen von Gegenwartsliteratur, überregional erscheinende literarische Zeitschriften, Symposien, überregionale Initiativen zur literarischen Rezeption sowie die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen für die Gegenwart. Zudem lobt sie verschiedene Literaturpreise aus, wie den Kranichsteiner Literaturpreis, den Kranichsteiner Literaturförderpreis, die Kranichsteiner Jugendliteratur-Stipendien, das New-York-Stipendium, das London-Stipendium und den Paul-Celan-Preis für Übersetzungen.
Vorgehensweise
Der Auszug aus dem Werk, für das die Förderung beantragt wird, sollte cirka 20 Seiten umfassen. Die Angaben werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet. Im Falle einer Förderung wird jedoch vorausgesetzt, dass die Förderungsempfänger mit der Veröffentlichung ihres Namens in den Berichten des Literaturfonds einverstanden sind. Antragsfristen Die Vergabesitzungen des Deutschen Literaturfonds finden zweimal jährlich, in der Regel im Mai und im November, statt. Letzter Einsendetermin für Anträge auf Förderung ist jeweils der 30. November (für die Frühjahrssitzung) bzw. der 31. Mai (für die Herbstsitzung). Kriterium für den rechtzeitigen Eingang eines Antrags ist der Poststempel. Anträge via E-Mail werden nicht entgegengenommen.
Weitere Infos: deutscher-literaturfonds.de/foerderung
Beschreibung
Die Deutsche Bank Stiftung ist breit aufgestellt: vom polnischen Kunstpreis „Views“ über Einzelausstellungen moderner und zeitgenössischer Künstler bis hin zur Dotierung des Deutsche Bank Stiftung Jugend-Kunst-Preises – die Kunstförderung ist ein Kernbereich ihrer Arbeit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung junger Nachwuchstalente aus dem Bereich des Musiktheaters. Außerdem setzt sie sich für die Vermittlung zeitgenössischer Musik ein. Es werden Projekte unterstützt, die den Nachwuchs fördern, kulturelle Erfahrungsräume öffnen oder den Austausch zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen. Publikationen, Filmförderung und Tonträger sowie die Vergabe von Einzelstipendien oder vergleichbare Förderungen sind ausgeschlossen. Einzelfallhilfen für behindertengerechte Kraftfahrzeuge, Umbauten, Ausstattungen, Therapiekosten, Operationen sind prinzipiell nicht möglich. Zudem wird keine Denkmalpflege, Sanierung oder Restauration gefördert. Veranstaltungssponsoring wird grundsätzlich nicht durchgeführt.
Vorgehensweise
Da die Stiftung zunehmend eigene Projekte realisiert und langfristige Partnerschaften eingeht, können Vorhaben Dritter nur in begrenztem Umfang unterstützt werden.
Weitere Infos: deutsche-bank-stiftung.de
Kontakt
Börsenplatz 5, 60313 Frankfurt am Main+49 - 69 - 247 525 950viola.mannel@deutsche-bank-stiftung.deBeschreibung
Das Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland und vergibt staatliche Fördermittel an besonders begabte katholische Studierende aller Fachrichtungen. Bewerbungen sind in fünf verschiedenen Auswahlverfahren möglich, unter anderem für Studierende an Kunstakademien und Kunsthochschulen sowie an Musikhochschulen und Kirchenmusikhochschulen. Die Förderung umfasst die finanzielle Unterstützung des Studiums und ein interdisziplinär angelegtes Bildungsprogramm, das zur Diskussion über Wissenschaft und Glaube, Gesellschaft und Kirche einlädt.
Vorgehensweise
Mögliche Stipendiaten im Bereich der Bildenden Kunst können ausschließlich von Dozenten vorgeschlagen werden. Studierende an Musikhochschulen bewerben sich selbst. Auch andere Fachrichtungen werden gefördert: Ansprechpartner für die cusanische Grundförderung für Universitäts- und Fachhochschulstudierende sowie Promotionsförderung finden Sie auf der Webseite.
Bewerbung Kunstakademien: cusanuswerk.de/bewerbung/studierende/kunsthochschulen
Bewerbung Musikhochschulen: cusanuswerk.de/de/bewerbung/musikhochschulen
Weitere Infos: cusanuswerk.de/foerderung/allgemeine-informationen.html
Kontakt
Baumschulallee 5, 53115 Bonn+49 - 228 - 983 84 22, +49 - 228 - 983 84 33barbara.dancker@cusanuswerk.deBeschreibung
Die Stiftung fördert überwiegend Projekte in den Bereichen Sport, Kultur und Bildung für Gruppen von Kindern und Jugendlichen in sozialen Brennpunkten Hamburgs. Bewerbende Institutionen (freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Vereine, Initiativen, Einrichtungen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen) sollten Erfahrungen in der Durchführung von Kinder- und Jugendprojekten haben. Die Projekte sollten unter anderem längerfristig angelegt sein, an im Stadtteil bestehende Netzwerke anknüpfen und ehrenamtliches Engagement ermöglichen und fördern.
Vorgehensweise
Vier Mal pro Jahr ist eine Antragsstellung möglich.
Weitere Infos: buergerstiftung-hamburg.de/projektfoerderung/projektfoerderung_und_antragsstellung/
Beschreibung
Die Robert Bosch Stiftung vergibt diverse Preise und Stipendien an Journalist*innen und Künstler*innen die mit ihren Projekten den interkulturellen Austausch stärken. Ihren Fokus legt die Stiftung dabei auf die Stärkung der innereuropäischen Einigung sowie den Austausch mit Südostasien und dem arabischen Raum.
Vorgehensweise
Informationen zu allen Programmen sowie aktuelle Ausschreibungen finden Sie hier.
Beschreibung
Seit 1994 vergibt die Wüstenrot Stiftung die Dokumentarfotografie Förderpreise an junge Talente. Langjähriger Partner in diesem Stipendienprogramm ist die Fotografische Sammlung im Museum Folkwang Essen. Mit diesem Förderprogramm zur Dokumentarfotografie richtet sich die Wüstenrot Stiftung an Fotografinnen und Fotografen, die sich mit Themen der realen Lebenswelt beschäftigen und in diesem Prozess mit zeitgenössischen Mitteln die Definition des Abbildungscharakters der Fotografie reflektieren. Mehr erfahren
Vorgehensweise
Die Förderpreise werden in zweijährigem Turnus an jeweils vier Absolventinnen bzw. Absolventen deutscher Hochschulen und Akademien mit dem Studienschwerpunkt Fotografie verliehen. Die Preise sind mit jeweils 10.000 EUR dotiert und sollen ein erstes freies Projekt nach der Hochschulzeit ermöglichen. Nach Ablauf eines Projektjahres wird aus den Arbeitsergebnissen eine Wanderausstellung mit Begleitkatalog konzipiert. Ausstellung, Katalog und Tournee sind Teil des Förderpreises und werden in vollem Umfang von der Wüstenrot Stiftung getragen.
Kontakt
Gemeinschaft der Freunde, Deutscher Eigenheimverein e.V., Hohenzollernstraße 45, 71638 Ludwigsburg+49 7141 167565 00info@wuestenrot-stiftung.deBeschreibung
Aus Mitteln des Elbkulturfonds werden einmal jährlich große und künstlerisch innovative Produktionen gefördert. Eine Jury aus externen Fachleuten wählt Projekte von hoher inhaltlicher und künstlerischer Qualität in Konzeption und Umsetzung aus, die mit insgesamt 500.000 Euro gefördert werden.
Für den Elbkulturfonds können Projekte aller künstlerischen Sparten mit Ausnahme der Filmproduktion berücksichtigt werden. Spartenübergreifende Projekte sowie Kooperationen verschiedener national und international agierender Künstlerinnen und Künstler sind hierbei möglich und erwünscht. Die Projekte sollen für Hamburg erarbeitet und hier präsentiert werden. Gleichzeitig sollen sie Strahlkraft für ein Publikum und eine Fachöffentlichkeit über die Stadtgrenzen hinaus entwickeln.
Vorgehensweise
Die Projekte sollten ein Volumen von mindestens 50.000 Euro haben. Eine komplementäre Förderung durch Drittmittel ist möglich; eine Doppelförderung durch einen Fachtitel der Kulturbehörde ist ausgeschlossen.
Hier klicken für weitere Infos
oder hier:
elbkulturfonds hamburg
Kontakt
Kampnagel / Freie Darstellende Künste / Elbkulturfonds, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 24 - 283elbkultur@bkm.hamburg.deBeschreibung
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld fördert Investitionen und Betriebsmittel innerhalb der ersten 3 Jahre der Geschäftstätigkeit. Sie erhalten bis zu 100.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Das Besondere: Da die KfW 80 % des Kreditausfallrisikos von Ihrer Bank übernimmt, erhalten Sie den Kredit in der Regel umso leichter.
Vorgehensweise
Für Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung.
Weitere Infos: kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen
Beschreibung
Mit dem ERP-Kapital für Gründung erhalten junge Unternehmer bis zu 500.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Im Wesentlichen fördert die KfW Investitionen, Material- und Warenlager (in der Regel nur Erstausstattung), erste Messeteilnahme, den Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils (wenn Antragssteller eine Geschäftsführerfunktion übernehmen wird).
Vorgehensweise
Einen Antrag kann stellen, wer ein Unternehmen gründen, ein junges Unternehmen festigen möchten (bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit), sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen, ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernehmen oder ein Unternehmen im Haupterwerb führen will.
Weitere Infos: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen
Beschreibung
Das Programm EXIST fördert für maximal ein Jahr innovative, technologieorientierte und/oder wissensbasierte Gründungsvorhaben oder Dienstleistungen, die gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten haben. Die Förderung geschieht entweder über ein Stipendium (800 bis 2.500 Euro/Monat), Sachausgaben bis zu 10.000 Euro oder Coaching bis zu 5.000 Euro.
Vorgehensweise
Für Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben und Absolvent*innen bis zu fünf Jahre nach Universitätsabschluss. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Weitere Infos: exist.de/DE/Programm/Exist-Gruenderstipendium/inhalt.html
Kontakt
Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin+49 30 20199 411ptj-exist-gruenderstipendium@fz-juelich.deBeschreibung
Das Goethe-Institut verfügt über ein eigenes Budget für Festivalförderung und Regisseursreisen. Bewerbungen nimmt das örtlich zuständige Goethe-Institut oder die zuständige Auslandsvertretung entgegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Goethe-Institut auch als Koproduzent an der Realisierung von Filmen mitwirken: insbesondere bei Fernsehbeiträgen, die sich auf Goethe-Projekte im Ausland beziehen oder daraus hervorgehen sowie bei Beiträgen, die ein Thema von landeskundlicher oder kulturpolitischer Bedeutung mit internationaler Dimension behandeln.
Vorgehensweise
Nähere Informationen direkt beim jeweils zuständigen Goethe-Institut des Landes.
Weiter Infos: goethe.de/de/wwt.html
Beschreibung
Die Arthur Boskamp-Stiftung vergibt alle zwei Jahre zwei Förderpreise für neue künstlerische Arbeiten. Die Ausschreibung richtet sich an bildende Künstler, die in Norddeutschland geboren sind oder leben (Schleswig Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen). Der Studienabschluss darf nicht länger als acht Jahre zurückliegen. Mit dem Förderpreis sind eine Publikation und eine Ausstellung verbunden. Zudem erhalten die Preisträger die Möglichkeit, über einen Zeitraum von drei Monaten eine Wohnung und ein Atelier im Gebäude der Stiftung zu nutzen. Die Förderpreise sind aktuell mit je 3.000 Euro dotiert.
Vorgehensweise
Der/die künstlerische Leiter/in bestimmt Thema und Kriterien der Ausschreibung für den Förderpreis und stellt eine Jury zusammen. In einer Jurysitzung in Hohenlockstedt werden aus den Einsendungen die Preisträger/innen ausgewählt.
Hier klicken für weitere Infos
Beschreibung
Zusammen mit den Förderpreisen für Literatur vergibt die Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg drei Förderpreise für Hamburger Übersetzerinnen und Übersetzer. Die Förderpreise unterstützen literarisch ausgewiesene Übersetzungsprojekte oder prämieren abgeschlossene Übersetzungen ins Deutsche, die im laufenden Kalenderjahr erschienen sind. Es stehen drei Förderpreise von je 3.000 Euro zur Verfügung.
Vorgehensweise
Kontakt
Literatur, Autorenförderung, Förderung des literarischen Lebens, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 24 - 288antje.flemming@bkm.hamburg.deBeschreibung
Die Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg fördert Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer, die in Hamburg oder im Gebiet des Hamburger Verkehrsverbundes ihren ersten Wohnsitz und dort – in überprüfbarer Weise – ihren Lebensschwerpunkt haben. Die Hamburger Literaturpreise sind insgesamt mit 57.000 Euro dotiert. Die Preise der Kategorien 1 bis 6 sind mit jeweils 6.000 Euro, die Kategorie 7 (Literarische Übersetzungen) mit jeweils 3.000 Euro dotiert.
Vorgehensweise
Kontakt
Literaturreferat, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 242 88antje.flemming@bkm.hamburg.deBeschreibung
Die Hamburger Autorenvereinigung vergibt mit dem Walter-Kempowski-Literaturpreis einen Förderpreis, der alle zwei Jahre in Form eines Kurzgeschichten-Wettbewerbs ausgeschrieben wird. Er ist offen für alle Autorinnen und Autoren, die in deutscher Sprache schreiben und die sich mit einem bisher unveröffentlichten Prosa-Text daran beteiligen können. Die Preise sind zur Zeit mit 6.000, 2.500 Euro und 1.500 Euro dotiert. Ein weiterer Literaturpreis der Autorenvereinigung ist der Hannelore Greve Literaturpreis, mit dem herausragende Leistungen auf dem Gebiet der deutschsprachigen Literatur gewürdigt werden Dotierung: 25.000 Euro.
Vorgehensweise
Weitere Infos (Kempowski Literaturpreis): hh-av.de/kempowski-literaturpreis/
Weitere Infos (Greve Literaturpreis): hh-av.de/greve-literaturpreis/
Beschreibung
Die Stiftung fördert jährlich besonders begabte Musikstudierende durch die Vergabe von Stipendien in Form von Geldpreisen, wobei sich die Förderung ausschließlich auf Studierende der Hamburger Hochschule für Musik und Theater bezieht, Auswahlmaßstab ist die Qualität ihrer künstlerischen Leistungen. Gefördert werden Studierende der Fachrichtungen Gesang, Streicher, Klavier und Bläser. Mehr erfahren
Vorgehensweise
Weitere Informationen direkt über den Ansprechpartner.
Beschreibung
Die Rusch-Stiftung fördert die kulturellen Beziehungen zwischen den Städten Berlin und Hamburg auf den Gebieten von Musik und Theater unter besonderer Berücksichtigung junger Künstler. Die Rusch-Stiftung fördert Einzelprojekte mit einem Betrag von bis zu 7.500 Euro. Im Einzelfall kann eine höhere Förderung bewilligt werden. Eine kontinuierliche institutionelle Förderung oder Finanzierung von Sachleistungen durch die Rusch-Stiftung ist nicht möglich. Das Veranstaltungs-Management ist vom jeweiligen Antragsteller sicher zu stellen.
Vorgehensweise
Anträge auf Förderung können formlos an den Stiftungsvorstand gerichtet werden. Eingereicht werden muss eine detaillierte Projektbeschreibung mit Darstellung des Bezugs zu den Städten Berlin und Hamburg sowie ein Finanzplan.
Weitere Infos: rusch-stiftung.de/fuer-antragsteller
Beschreibung
Die Stiftung fördert innovative Managementansätze im Kultur- und Medienbereich und die wissenschaftliche Arbeit und Forschung am Institut für Kultur- und Medienmanagement Hamburg. Der Stiftungszweck wird durch selbst initiierte Vorhaben sowie durch die Förderung und Umsetzung von Projekten qualifizierter Antragsteller umgesetzt. Ziel ist es, individuelles Engagement anzuregen und in nachhaltige Impulse für neue Strategien des Kulturmanagements zu transformieren.
Vorgehensweise
Bewerbung sind jederzeit möglich.
Weitere Infos: hrstiftung.de/fordern-sie-kultur-mit-uns
Beschreibung
Die Hapag-Lloyd Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist derzeit im Wesentlichen in der Kunst und Kultur aktiv. Sie fördert Einrichtungen und Projekte fast ausschließlich am Firmensitz in Hamburg und konzentriert einen Teil ihrer Mittel auf eigene Programme und Veranstaltungen. Nicht unterstützt werden Einzelpersonen oder Gruppen ohne konkrete Projekte.
Vorgehensweise
Förderanträge können formlos eingereicht werden und sind nicht an bestimmte Fristen gebunden, die Projekte sollen aber detailliert mit Kosten- und Zeitplan erläutert werden.
Weitere Infos: hapag-lloyd.com/de/about-us/foundation.html
Beschreibung
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie Denkmalschutz und Denkmalpflege in der Hansestadt Hamburg. Der Schwerpunkt liegt darauf, Kulturgüter zu finden, die einer dringenden Sanierung bedürfen. Gesucht werden vorrangig Einzelprojekte, wie restaurierungsbedürftige Denkmäler, bedeutende Gemälde oder Kunstgegenstände sowie auch erhaltenswerte Innenräume.
Vorgehensweise
Weitere Infos unter: werner-stiftung.de
Kontakt
c/o Donner & Reuschel AG - Privatbank seit 1798 Ballindamm 27 20095 Hamburg +49 - 40 - 302 175 119info@werner-stiftung.deBeschreibung
Das HIS ist eine operative Stiftung, die Förderungen auf von ihm selbst initiierte Vorhaben konzentriert. Externe Projekte wie wissenschaftliche Arbeiten, Forschungsvorhaben und Kulturprojekte werden nur in Ausnahmefällen gefördert. Sie müssen einen Bezug zu den Aktivitäten des Hauses aufweisen und den Förderschwerpunkten des Instituts entsprechen. Große Bedeutung wird dem Eigenanteil des Antragstellenden sowie seinem Bemühen um die Gewinnung von Förderpartnern zugemessen. Das Institut vergibt in Ausnahmefällen Stipendien. Es wird empfohlen, eine schriftliche Voranfrage zu stellen.
Vorgehensweise
Für weitere Informationen bitte direkt Kontakt zum HIS aufnehmen.
Beschreibung
Mit seinem Förderprogramm für junge Initiativen will der Fonds Soziokultur Jugendlichen und jungen Menschen die Möglichkeit geben, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und umzusetzen. Es hat den Anspruch, die kreativen Potentiale junger Menschen zu wecken und zu fördern. Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, die sich zu einer Initiative zusammengeschlossen haben, können Fördermittel beantragen. Aus dem Antrag muss dabei erkennbar werden, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll.
Vorgehensweise
Beim Fonds Soziokultur können zweimal jährlich Förderanträge eingereicht werden; Einsendeschluss ist der 2. Mai bzw. der 2. November eines Jahres. Die Projekte dürfen erst nach den Entscheidungssitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen (jeweils ca. 10 Wochen nach Ablauf der Antragsfristen).
Weitere Infos: fonds-soziokultur.de
Beschreibung
Mit eigenen regelmäßigen Konzertveranstaltungen werden ausgewählte Nachwuchsmusiker unterstützt und Auftrittsmöglichkeiten im Bereich klassischer und zeitgenössischer Kammermusik geboten, hier vor allem im 2005 eingerichteten Tesdorpf 13, Forum für Wirtschaft und Kultur. Mit ihrem vielfältigen Engagement möchte Frau Feldtmann öffentliche und private Initiativen unterstützen, die der kulturellen Bildung junger Menschen zugute kommen sowie bei der erwachsenen Generation gleichzeitig Interesse wecken und Freude bereiten. Nach vielfältigen Erfahrungen liegen ihr inzwischen Projekte am Herzen, die ihre langfristige finanzielle Förderung und persönliche Begleitung verdienen, die von fähigen und engagierten Menschen geleitet werden und sich nicht am ‚Mainstream‘ orientieren.
Vorgehensweise
Überwiegend Eigenveranstaltungen, Ideen willkommen.
Weitere Infos: feldtmann-kulturell.com
Beschreibung
Das Ziel der Stiftung ist es, Menschen auf materielle und geistige Weise in den Bereichen Kunst und Kultur sowie Bildung und Erziehung zu fördern. ENTRÉE unterstützt Menschen mit musikalischer Begabung, denen die finanziellen Mittel fehlen. Die Förderung gilt für alle Musikgenres – für Popular- als auch klassische Musik. Durch finanzielle Zuwendungen sollen junge, musikinteressierte Menschen, die sich weiterentwickeln möchten, gefördert werden.
Vorgehensweise
KA, bitte direkt an die Kontaktperson wenden.
Weitere Infos: stiftung-entree.de/musikstiftung-entree
Beschreibung
Die Stiftung Mercator ist sowohl operativ als auch fördernd tätig und fördert als eines von drei sogenannten Themenclustern den inhaltlichen Schwerpunkt Kulturelle Bildung. Eingereichte Projekte müssen dabei den klar definierten strategischen Zielen der Themencluster entsprechen, gemeinnützig sein und einen Deutschland-Bezug aufweisen. Weitere Infos und Überblick über die verschiedenen Programme: stiftung-mercator.de/themencluster/kulturelle-bildung.html
Vorgehensweise
Förderanträge können zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden. Förderrichtlinien und -vordrucke unter: stiftung-mercator.de/die-stiftung/foerderung/antragstellung.html
Beschreibung
Die Stiftung unterstützt Institutionen und Projekte, die das soziale Umfeld und das Miteinander der Kulturen und Generationen in den Stadtteilen verbessern und gesellschaftliches Engagement fördern, Vereinsamung entgegenzuwirken und soziale Netzwerke für die gegenseitige Unterstützung zu schaffen. Zu fördernde Projekte müssen in Stadtteilen Hamburgs stattfinden, in denen die Baugenossenschaft 'Hamburger Wohnen' Wohnungsbestand hat.
Vorgehensweise
Antrag per Post, gerne mit Bildmaterial. Antragsbedingungen unter: stiftunghamburgerwohnen.de/foerderantrag.html
Beschreibung
Die Stiftung Hamburger Presse hat folgende Förderschwerpunkte: Unterstützung bedürftiger Journalisten und deren Angehöriger, Förderung begabter junger Journalisten, Unterstützung anerkannter Einrichtungen der Nachwuchsförderung und Journalistenausbildung in Hamburg, Hamburger Initiativen zur Qualitätssicherung im Journalismus.
Vorgehensweise
Keine Angaben, direkte Kontaktaufnahme.
Beschreibung
Im Fokus steht die Förderung der Kultur und der Jugend, darüber hinaus werden hochbegabte, junge Menschen unterstützt. Die Stiftung hilft kreative Ideen im kulturellen und pädagogischen Bereich zu realisieren und gewährt Zuwendungen an entsprechende Institutionen und Personen. An die Öffentlichkeit tritt die Stiftung vor allem mit kulturellen Veranstaltungen im eigenen Theater 'ric' in Seevetal sowie mit Musical-Projektwochen an Schulen.
Vorgehensweise
Keine Angaben, direkte Kontaktaufnahme.
Beschreibung
Offene Projektförderung in den Bereichen zeitgenössische Bildende Kunst, Tanz und Theater sowie Neue Musik. Besonderes Augenmerk liegt auf Künstlern und Projekten, die unbekanntes Terrain erforschen und dem Dialog zwischen den künstlerischen Disziplinen, zwischen Kunst und Wissenschaft, aber auch zwischen den Ländern Mittel- und Osteuropas. Vergabe von Stipendien an herausragende Künstler, Verleihung des Kunstpreises der Schering Stiftung (Keine Bewerbung möglich). Weitere Infos: scheringstiftung.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1801&Itemid=19&lang=de
Vorgehensweise
Die Stipendienvergabe erfolgt im Rahmen eigener Stipendienprogramme durch eigens berufene Vorschlags- und Entscheidungsgremien. Förderrichtlinien und Informationen zur Antragsstellung unter: scheringstiftung.de/index.php?option=com_content&view=article&id=2407&Itemid=10&lang=de
Beschreibung
Die Stiftung fördert Projekte gemeinnütziger Antragsteller, die stabile Nachbarschaften und sozialen Ausgleich in den Quartieren unterstützen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf Sachkosten, insbesondere der Bereitstellung einer Grund- bzw. Erstausstattung. Dauerförderungen und Zuschüsse zur Deckung allgemeiner laufender Kosten sind nicht möglich.
Vorgehensweise
Zuwendungsempfänger können nur gemeinnützige Institutionen, Vereine, Initiativen und Einrichtungen sein. Mehr erfahren
Beschreibung
Pro Exzellenzia ist das erste hochschulübergreifende Hamburger Wissenschaftsförderungsprojekt für Frauen und möchte den Anteil von Frauen in Hamburger Chefetagen deutlich und nachhaltig fördern. Es wendet sich an hochqualifizierte Hochschulabsolventinnen, Promovendinnen und Postdocs aus dem MINT-Bereich, der Kunst, der Musik und der Architektur, die eine Führungsposition in Wissenschaft, Unternehmen oder Kultur anstreben. Dazu bündelt die Initiative die bisherigen Qualifizierungsangebote aus Workshops, Coaching, Mentoring und Netzwerkbildung unter einem Dach und ergänzt sie mit einem Stipendienprogramm. Weitere Infos: pro-exzellenzia.de/index.php/page/Pro-Exzellenzia-2011-05-20
Vorgehensweise
Die Vergabe der Stipendien liegt bei den zuständigen Gremien der sieben Hochschulen: pro-exzellenzia.de/index.php/page/Ueber-uns-2010-07-05~1
Beschreibung
Die Medienstiftung Hamburg/Schleswig-Holstein, eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, soll der Förderung der Medienstandorte Hamburg und Schleswig-Holstein dienen, hier insbesondere der Nachwuchsförderung in Form der Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Medienbereich. Hierzu zählen Film, Fernsehen, Journalismus und Werbung. Die Förderung erfolgt in der Regel durch Zuschüsse und setzt den Nachweis von angemessenen Eigen- oder Drittmitteln voraus. Der Zuschuss soll im Regelfall 125.000 Euro für eine einzelne Maßnahme nicht übersteigen. Projekte können ausschließlich in Form einer Starthilfe bis zu drei Jahren und im Regelfall in Höhe eines Zuschusses von nicht mehr als 375.000 Euro gefördert werden. Antragsberechtigt sind Einrichtungen sowie natürliche und juristische Personen, die ihren Sitz/Wohnsitz in Hamburg oder Schleswig-Holstein haben oder die ihr Vorhaben in Hamburg oder Schleswig-Holstein realisieren wollen. Neben der Qualifikation können auch Vorhaben der technischen Infrastrukturförderung und der Erforschung und Erprobung neuer Technologien im Medienbereich unterstützt werden. Auch Formen der nicht-kommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk sowie Institutionen des dualen Rundfunks in Hamburg sind förderungsfähig.
Vorgehensweise
Der Antrag muss mind. einen Monat vor der nächsten Gesellschafterversammlung der Geschäftsstelle der Medienstiftung vorliegen, Termine werden auf der Homepage der Medienstiftung genannt. Förderrichtlinien und Anträge unter: medienstiftung-hsh.de/download/index.html
Kontakt
c/o Norddeutscher Rundfunk, Rothenbaumchaussee 132-134, 20149 Hamburg+49 - 40 - 415 621 21 medienstiftung-hsh@ndr.deBeschreibung
Förderung kultureller Zwecke im Bereich der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst, insbesondere durch: Aufbau einer Kunstsammlung und Ausstellungen; Vergabe von Preisen an Schriftsteller, Künstler oder Wissenschaftler; Vergabe von Stipendien; Veranstaltung wissenschaftlicher und kultureller Tagungen und Kongresse.
Vorgehensweise
KA
Kontakt
Postbox 130851, 20108 Hamburg-Beschreibung
Die Stiftung unterstützt mit einer jährlichen Initiative die Entwicklung und Umsetzung neuer Projektideen, die das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft fördern. Deutschlandweit sind jedes Jahr Institutionen, Vereine, Verbände, Stiftungen, individuelle Initiativen und Akteure etc. mit gemeinnütziger Zielsetzung eingeladen, musisch orientierte integrative Projekte zu entwickeln, vor allem praktische Beispiele mit Vorbildfunktion. Dabei soll die Musik im weiteren Sinne als Mittel zur Zielerreichung eingesetzt werden, die Kinder und Jugendlichen im Projekt sollten an möglichst allen Projektphasen aktiv beteiligt sein. Maximal 15 Projekte werden im Rahmen der „Ideeninitiative ‚Integration durch Musik’“ jährlich gefördert, jeweils mit einmalig bis zu 5.000 Euro, jedoch nicht mit mehr als 80% des Gesamtprojektbudgets.
Vorgehensweise
Projektanträge müssen mit Hilfe eines Antragsformulars eingereicht werden. Näheres unter: kultur-und-musikstiftung.de/64_65.htm
Kontakt
Carl-Bertelsmann-Straße 256, 33311 Gütersloh+49 - 5241 - 818 15 33straeter@kultur-und-musikstiftung.deBeschreibung
Der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft e. V. fördert Künstler in den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik. Förderschwerpunkt sind junge, noch unbekannte Positionen. Dazu vergibt der Kulturkreis jährlich fünf verschiedene Preise an Nachwuchskünstler. Ergänzend zur Förderung von Nachwuchskünstlern initiiert der Kulturkreis richtungweisende Kulturprojekte mit modellbildendem Charakter.
Vorgehensweise
Projekte oder Förderanträge können beim Kulturkreis nicht für alle Bereiche eingereicht werden, detaillierte Infos dazu auf der Website. Mehr erfahren
Kontakt
Geschäftsstelle, Haus der Deutschen Wirtschaft, Breite Straße 29, 10178 Berlin +49 - 30 - 202 814 06info@kulturkreis.euBeschreibung
Insgesamt bewohnen drei Stipendiat*innen die Hamburger Sommerresidenz, in der in einem vierwöchigen Aufenthalt unter fachlicher Betreuung gearbeitet werden kann. Die Residenz verfügt über Arbeits- und Wohnbereiche, eine Bibliothek, ein Musikzimmer und eine Werkstatt sowie Räume für Präsentationen vor Publikum.
Vorgehensweise
Kontakt
Villa Willemsen, Am Mühlenteich 10, 21465 Wentorf bei Hamburg+49 - 40 - 428 242 88julia-maria.heindorf@bkm.hamburg.deBeschreibung
Die Rudolf Augstein Stiftung widmet sich der Frage, wie das journalistische Ökosystem im digitalen Zeitalter bestmöglich unterstützt werden kann. Dazu fördert die Stiftung innovative journalistische Projekte und den journalistischen Nachwuchs durch die Vergabe von Projektförderungen und Stipendien.
Weitere Infos zum Förderprogramm Journalismus findest du hier.
Vorgehensweise
Anträge auf journalistische Projektförderung können jederzeit gestellt werden. Es gibt keine festen Einreichfristen und keine maximale Antragssumme.
Stipendien für Nachwuchsjournalist*innen werden einmal jährlich vergeben. Die aktuellen Einreichfristen sind auf der Website der Stiftung zu finden. Bewerben können sich begabte Studierende und Promovenden mit dem Berufsziel Journalist*in. Die Höchstförderdauer beträgt 24 Monate und die maximale monatliche Förderung liegt bei 1.000 Euro.
Anträge sollten vorzugsweise digital über das Antragsformular auf der Website eingereicht werden. Der Antrag auf Projektförderung sollte das Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung, Angaben zu den Mitwirkenden sowie einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Zur Bewerbung für ein journalistisches Stipendium sind folgende Unterlagen erforderlich: Lebenslauf, Motivationsschreiben, journalistische Arbseitproben, Referenzschreiben, Aufstellung der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen während der Ausbildung.
Weitere Infos zur Antragstellung findest du hier.
Beschreibung
Die Rudolf Augstein Stiftung fördert im Bereich Kunst zeitgenössische Projekte aller Sparten, welche die Stimme von Künstler*innen in der Gesellschaft stärken, das Verhältnis von Publikum und Kunst neu befragen oder künstlerische Akteur*innen vernetzen und in Austausch bringen.
Weitere Infos zum Förderprogramm Kunst findest du hier.
Vorgehensweise
Die Antragstellung für die Projektförderung im Bereich Kunst ist zu bestimmten Fristen möglich. Die aktuellen Einreichfristen sind auf der Website der Stiftung zu finden. Die maximale Antragssumme beträgt 10.000 €. Zwischen der Einreichfrist und dem Beginn des Projektes sollten mindestens vier Monate liegen. Die eingegangenen Anträge werden nach den Kriterien künstlerische Qualität, gesellschaftliche Relevanz, Originalität und Eigenständigkeit des künstlerischen Ansatzes sowie der Angemessenheit der künstlerischen Mittel beurteilt. Antragsberechtigt sind sowohl Einzelkünstler*innen als auch gemeinnützige Organisationen.
Anträge sollten vorzugsweise digital über das Antragsformular auf der Website eingereicht werden. Der Antrag auf Projektförderung sollte das Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung, Angaben zu den Mitwirkenden sowie einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.
Weitere Infos zur Antragstellung findest du hier.
Beschreibung
Die Fonds Darstellende Künste bieten regelmäßig einen umfassenden Überblick über aktuelle Förderprogramme für Kreative aus den Bereichen Tanz, Theater und Performance. Die Bandbreite reicht von Residenz- und Wiederaufnahmeförderungen bis hin zu individuellen Stipendien – maßgeschneidert für die unterschiedlichen Bedürfnisse von Künstler*innen, Ensembles und freien Gruppen. Ziel ist es, künstlerische Entwicklung nachhaltig zu unterstützen und strukturelle Rahmenbedingungen im Bereich der freien darstellenden Künste zu stärken.
Vorgehensweise
Die Förderungskriterien und Antragsfristen variieren je nach Förderung. Mehr erfahren
Beschreibung
Die Körber-Stiftung unterstützt kreative und kulturelle Projekte in Hamburg mit verschiedenen Förderprogrammen – von Theater und Musik bis zu Film und Regie. Dabei steht vor allem die Förderung von Talenten und innovativen Formaten im Fokus.
Wichtiger Hinweis: Bei den meisten Förderprogrammen der Körber-Stiftung ist eine direkte Eigenbewerbung nicht möglich. Stattdessen werden geeignete Kandidat*innen häufig von Hochschulen, Kulturinstitutionen oder Fachjurys nominiert oder vorgeschlagen. Es lohnt sich also, frühzeitig mit relevanten Institutionen und Netzwerken in Kontakt zu treten. Übersicht der wichtigsten Förderprogramme:
Körber Studio Junge Regie
Plattform für Regiestudierende an deutschsprachigen Hochschulen. Die Teilnahme erfolgt über eine Nominierung durch die Hochschule. Hier werden innovative Inszenierungen präsentiert und ausgezeichnet. Mehr erfahren
Boy-Gobert-Preis
Einer der renommiertesten Theaterpreise in Hamburg, vergeben für herausragende schauspielerische Leistungen. Die Auswahl erfolgt durch eine Jury, Eigenbewerbungen sind nicht möglich. Mehr erfahren
Internationales Opernstudio
Das Internationale Opernstudio bietet jungen Sängerinnen und Sängern die Möglichkeit, ihre Ausbildung unter den Bedingungen eines Theaterbetriebes zu ergänzen und zu vervollständigen. Während der Zeit ihres zweijährigen Stipendiums wirken die Mitglieder an den Opernproduktionen der Staatsoper Hamburg mit und erhalten eine kontinuierliche, individuelle fachliche Beratung und Förderung. Mehr erfahren
Vorgehensweise
Wie könnt ihr euch bewerben oder teilnehmen?
- Kontaktiert eure Hochschule oder Institution: Viele Förderungen setzen eine Nominierung durch eure Bildungseinrichtung oder Kulturträger voraus.
- Knüpft Kontakte zu Netzwerken und Fachjurys: Engagiert euch in relevanten Kultur- und Kreativnetzwerken in Hamburg, um auf Fördermöglichkeiten aufmerksam gemacht zu werden.
- Informiert euch regelmäßig auf der Website der Körber-Stiftung: Dort werden Ausschreibungen und wichtige Termine veröffentlicht.
- Fragt bei der Körber-Stiftung direkt nach: Bei Unsicherheiten kann eine Anfrage an die Stiftung Klarheit bringen, wie ihr am besten teilnehmen könnt.
Beschreibung
Das Japanische Kulturinstitut mit Sitz in Köln ist deutscher Ansprechpartner und Vermittler für ein Förderprogramm der Japan Foundation (Tokio), das drei Programme anbietet: das Ausstellungsförderprogramm (Exhibition Abroad Support Program), das Publikationsförderprogramm (Support Program for Translation and Publication on Japan) sowie das "Performing Arts Japan Program for Europe" (PAJ), mit dem Gastspielreisen japanischer Künstlergruppen im Bereich der Darstellenden Künste in Europa (jeweils in mehreren Ländern) und Koproduktionen japanischer und europäischer Bühnenveranstalter gefördert werden.
Vorgehensweise
Anträge zu Förderprogrammen, die von Deutschland aus gestellt werden können, sind grundsätzlich nur einmal jährlich möglich. Die Antragsfrist der jeweiligen Förderprogramme wird in den Programmrichtlinien bekannt gegeben.
Weitere Infos: jki.de/foerderprogramme/foerderprogramme-der-hauptstelle-von-the-japan-foundation.html
Beschreibung
Stiftungsgelder, Schenkungen und ggf. Bürgschaften zur Förderung von ausschließlich gemeinnützigen, innovativen Konzepten und Vorhaben in den folgenden Bereichen: (kreative) Bildung, Mikrokreditvergabe, organischer Landbau, ganzheitliche Gesundheit, regenerative Energien und Soziales Leben. Zudem wird eine eigene Studienstiftung betrieben.
Vorgehensweise
Für gemeinnützige Initiativen.
Weitere Infos: gls-treuhand.de/besucherinnen/stiftungen/
Beschreibung
Seit 2008 vergibt die Karin Abt-Straubinger Stiftung Fördergelder für Projekte der Bildenden Kunst. Der Förderschwerpunkt liegt auf Kunstprojekten, also auf der Unterstützung der Realisierung von Kunstwerken und Kunstaktionen. Publikationen und retrospektive Werksausstellungen werden nicht gefördert. Einmal im Jahr fällt eine Jury bestehend aus Stiftungsvorstand und externen Kunstexperten die Entscheidung über die Vergabe der Fördergelder.
Vorgehensweise
Förderrichtlinien und Antragsunterlagen können der Webseite entnommen werden.
Weitere Infos: karin-abt-straubinger-stiftung.de/foerderung
Kontakt
Karin Abt-Straubinger Stiftung Sigmaringer Straße 57 A 70567 Stuttgart+ 49-711-633430 - 23info@karin-abt-straubinger-stiftung.deBeschreibung
Vorgehensweise
Beschreibung
Die Hamburgische Kulturstiftung verwaltet verschiedene unselbstständige Stiftungen und eine selbstständige Stiftung, die auf unterschiedliche Weise Kunst und Kultur fördern. Beispielsweise vergibt die Karl-Heinz Zillmer-Stiftung in regelmäßigen Abständen den mit 10.000 Euro dotierten »Karl-Heinz Zillmer-Preis« für besonders verdienstvolles verlegerisches Handeln, die Dr.-Ursula-Kuhn-Musikstiftung fördert die Aus- und Fortbildung musikalisch hochbegabter Kinder und Jugendlicher auf dem Gebiet der klassischen Musik und die Richard-Schönfeld-Stiftung zeichnet Autoren im Bereich der Satire aus.
Vorgehensweise
Fristen und Bewerbungsmodalitäten hängen von der jeweiligen Stiftung, ihrer Rechtsform und der Art der Förderung ab.
Weitere Infos: kulturstiftung-hh.de/betreute-stiftungen.html
Beschreibung
Die Oscar und Vera Ritter-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Hamburg, die seit ihrer Gründung im Jahr 1963 talentierte Musiker*innen und Komponist*innen unterstützt. Im Mittelpunkt der Förderung stehen die individuelle künstlerische Entwicklung sowie die Ermöglichung von Auftrittsmöglichkeiten und die Anerkennung herausragender Leistungen.
-
Studienstipendien: Die Höhe der Förderung wird individuell festgelegt und kann die Übernahme von Studienkosten umfassen.
-
RITTER-PREIS: Einmalige Auszeichnung mit 15.000 €.
-
Konzertförderung: Organisation von kostenfreien Konzerten für die Öffentlichkeit.
-
Projektförderung: Finanzielle Unterstützung für Institutionen und Veranstaltungen im Bereich der Nachwuchsförderung.
Vorgehensweise
-
Studienort: Eingeschriebene Studierende an deutschen Musikhochschulen.
-
Leistungen: Nachweis überdurchschnittlicher musikalischer Fähigkeiten.
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Bedürftigkeit: Finanzielle Notlage des Antragstellers.
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Erfolge: Erfolgreiche Teilnahme an international anerkannten Wettbewerben.
-
Gutachten: Beurteilung der künstlerischen Begabung durch eine:n Hochschulprofessor:in.
-
Studiengang: Bevorzugte Fächer sind u. a. Gesang (insbesondere Tenor), Kontrabass, Oboe, Posaune, Querflöte, Saxophon, Trompete, Viola, Komposition, Dirigieren, Popularmusik und Jazz.
Beschreibung
Das Goethe-Institut fördert Reisekosten und/oder Transportkosten ausländischer Gäste (Musiker, Musikensembles) aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die keine internationalen Reisekosten finanzieren können. Die Auswahl erfolgt in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachbereichen und den Goethe-Instituten im Ausland.
Vorgehensweise
Begonnene Maßnahmen, d.h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z.B. für Flüge) getätigt wurden, können generell nicht gefördert werden. Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, möglichst 6 Monate vor Projektbeginn den sogenannten vorzeitigen Maßnahmebeginn formlos mit dem Einreichen des Antrags zu beantragen, ergänzt von drei Reisekostenvoranschlägen. Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmebeginns durch das Goethe-Institut ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.
Weitere Infos: goethe.de/de/uun/auf/mus.html
Kontakt
Goethe-Institut e.V., Bereich Musik, FONDS, Dachauer Str. 122, 80637 München +49 89 15921 878fonds@goethe.deBeschreibung
Das Goethe-Institut fördert Reisekosten und/oder Transportkosten ausländischer Gäste (Künstler, Choreographen und Regisseure) aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die keine internationalen Reisekosten finanzieren können.
Vorgehensweise
Die Auswahl erfolgt in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachbereichen und den Goethe-Instituten im Ausland.
Weitere Infos: goethe.de/de/uun/auf/tut.html
Beschreibung
Im Bereich der Projektförderung werden Vorhaben von Kulturorganisationen aus verschiedenen Teilnehmerländern unterstützt, die sich für ein Projekt zusammenschließen und gemeinsam an der Schaffung eines europäischen Kulturraums arbeiten. Dieser Förderbereich ist in zwei Kategorien unterteilt: Kleine Kooperationsprojekte (max. 4 Jahre, mind. 3 Kulturakteure aus 3 Teilnehmerländern, max. 200.000 Euro Zuschuss pro Projekt, max. 60% der förderfähigen Projektkosten) und Große Kooperationsprojekte (max. 4 Jahre, mind. 6 Kulturakteure aus 6 Teilnehmerländern, max. 2 Mio. Euro Zuschuss pro Projekt, max. 50% der förderfähigen Projektkosten).
Vorgehensweise
Die Antragsstellung ist einmal jährlich möglich. Die Projektanträge werden bei der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (kurz EACEA) in Brüssel eingereicht, die die Förderung durch Kreatives Europa verwaltet. Die Adresse sowie Informationen zu den einzureichenden Dokumenten sind den jeweils aktuellen Antragsunterlagen zu entnehmen. Die Antragsunterlagen werden in der Regel ca. 2 Monate vor der Einreichfrist (spätestens jedoch 6 Wochen vor der Einreichfrist) von der EACEA auf der Webseite veröffentlicht.
Weitere Infos: kultur.creative-europe-desk.de
Kontakt
Haus der Kultur - c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.Weberstr. 59a, 53113 Bonn+49 - 228 - 201 35 27hodge@ced-kultur.eu
Beschreibung
Europäische Netzwerke, die eine oder mehrere Kultursparten bzw. Gruppen von Kulturakteuren europaweit vertreten, können im Programm KREATIVES EUROPA/KULTUR eine Kofinanzierung durch die Europäische Union beantragen. Im Rahmen der Netzwerkförderung werden Zusammenschlüsse von Organisationen unterstützt, die Bereiche des Kultur- und Kreativsektors vertreten und darauf abzielen, die Vernetzung und die Kapazitäten des Sektors transnational und international zu stärken, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu fördern.
Vorgehensweise
Während der aktuellen Projektförderung werden keine weiteren Förderungen angeboten. Neues Angebot ab 2020.
Weitere Infos: kultur.creative-europe-desk.de
Kontakt
Haus der Kultur - c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.Weberstr. 59a, 53113 Bonn+49 - 228 - 201 35 27hodge@ced-kultur.eu
Beschreibung
Zusammenschlüsse von Kultur- und Kreativorganisationen zu Plattformen, die im Rahmen eines europaweiten Programms europäische Kulturschaffende und insbesondere aufstrebende Talente präsentieren, können sich unter dem Programm KREATIVES EUROPA für eine Ko-Finanzierung durch die EU bewerben.
Vorgehensweise
Förderfähige Europäische Plattformen bestehen aus einer Koordinierungsstelle und mindestens 11 europäischen Kulturakteuren aus mindestens 10 am Teilprogramm KREATIVES EUROPA/KULTUR teilnehmenden Ländern, von denen mindestens 5 ihren Sitz in EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz oder einem Land des EWR oder der EFTA haben müssen.
Weitere Infos: kultur.creative-europe-desk.de
Kontakt
Haus der Kultur - c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.Weberstr. 59a, 53113 Bonn+49 - 228 - 201 35 27hodge@ced-kultur.eu
Beschreibung
Im Bereich der Literarischen Übersetzungsprojekte können Verlage bzw. Verlagsgruppen literarische Werke von europäischen Autoren zur Übersetzung vorschlagen, um sie in eine andere Amtssprache der teilnehmenden Programmländer zu übersetzen. Dieser Förderbereich ist in zwei Kategorien unterteilt: Kategorie 1 (Zweijährige Projekte (ein Aufruf: 2014, danach ein Aufruf jährlich), max. 2 Jahre, 3-10 zu übersetzende Werke pro Projekt, max. 100.000 Euro Zuschuss pro Projekt, max. 50% der förderfähigen Projektkosten), Kategorie 2 (Partnerschaftsrahmenbereinbarung (zwei Aufrufe: 2014 und 2017), max. 3 bzw. 4 Jahre, 5-10 zu übersetzende Werke pro Jahr, max. 100.000 Euro Zuschuss pro Förderjahr, max. 50% der jährlichen förderfähigen Projektkosten).
Vorgehensweise
Die Antragstellung für zweijährige Projekte ist i.d. R. einmal jährlich möglich. Die nächste Einreichfrist ist der Frühjahr 2019. Die Projektanträge werden bei der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (kurz EACEA) in Brüssel eingereicht, die die Förderung durch Kreatives Europa verwaltet. Die Adresse sowie Informationen zu den einzureichenden Dokumenten sind den jeweils aktuellen Antragsunterlagen zu entnehmen. Die Antragsunterlagen werden ca. 3 Monate vor der Einreichfrist von der EACEA hier veröffentlicht.
Weitere Infos: kultur.creative-europe-desk.de
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Haus der Kultur - c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.Weberstr. 59a, 53113 Bonn+49 - 228 - 201 35 27hodge@ced-kultur.eu
Beschreibung
Das Goethe-Institut bietet in vielen Bereichen Residenzprogramme im internationalen Ausland für deutsche Kreativschaffende an. Die Programme sind unterschiedlich, einen Überblick über aktuelle Programme findet man hier: goethe.de/ges/prj/res/rpr/deindex.htm
Vorgehensweise
Bewerbungsrichtlinien und Fristen sind projektspezifisch.
Weitere Infos: goethe.de/ges/prj/res/deindex.htm
Beschreibung
Mit der Projektförderung für Freie Darstellende Künste / Performing Arts / Theater und Tanz wird Einzelkünstler*innen sowie Theater- und Tanzgruppen aus den Bereichen Sprech-, Musiktheater und Performance, Tanz und Kinder- und Jugendtheater unterstützt. Es werden verschiedene Förderlinien unterschieden: Nachwuchsförderung, Produktionsförderung, Konzeptionsförderung, Kontinuitätsförderung, Basisförderung und Rechercheförderung. Die Fördersumme variiert je Förderlinie.
Vorgehensweise
Abgabetermin ist der 15. November für die am 01. August des Folgejahres beginnende Spielzeit.
Kontakt
Kampnagel / Freie Darstellende Künste / Elbkulturfonds, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 242 13hannah.kayenburg@kb.hamburg.deBeschreibung
Die Agentur Zeitenspiegel erinnert mit dem Gabriel-Grüner-Stipendium an einen im Kosovo ermordeten Kollegen, der von den Brennpunkten der Welt berichtete, und will damit die Produktion engagierter Reportagen in Wort und Bild fördern. Das Stipendium unterstützt das überzeugendste Exposé für eine Reportage mit 6.000 Euro. Die Arbeit eines ausgewählten und prämierten Teams muss im Jahr der Nominierung fertiggestellt werden.
Vorgehensweise
Teilnahmebedingungen für das Gabriel-Grüner-Stipendium stehen in der Regel ab Herbst zum Download bereit.
Hier klicken für weitere Infos
Beschreibung
Der GABRIELE MÜNTER PREIS für Bildende Künstlerinnen ab 40 ist mit 20.000 Euro dotiert und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), dem Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstförderer (GEDOK) und dem Frauenmuseum in Bonn ausgelobt.
Vorgehensweise
Kontakt
Im Krausfeld 10, 53111 Bonninfo@gabrielemuenterpreis.deBeschreibung
Die NPN-Gastspielförderung Tanz International unterstützt in Deutschland ansässige Kompanien und Künstler*innen bei Gastspielen im Ausland mit dem Ziel, qualitativ hochwertige Tanzproduktionen international sichtbar zu machen. Die Förderung richtet sich an Produktionen, die maßgeblich in Deutschland entstanden sind und bereits eine Premiere hatten.
Vorgehensweise
Antragsberechtigt sind Tanzkompanien und Künstler*innen mit Sitz in Deutschland, deren Produktion bereits uraufgeführt wurde und die professionell im Ausland veranstaltet wird. Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen oder abgeschlossen sein. Antragsfristen sind in der Regel Mitte Januar und Mitte April eines Jahres. Mehr erfahren
Beschreibung
Die NPN-Gastspielförderung Tanz stärkt den überregionalen Austausch in der freien Tanzszene Deutschlands. Sie unterstützt Gastspiele von Tanzproduktionen in einem anderen Bundesland als ihrem Entstehungsort und fördert damit die bundesweite Sichtbarkeit und Mobilität von künstlerisch herausragenden Produktionen.
Vorgehensweise
Antragsberechtigt sind professionelle Veranstalter*innen (freie Theater, Stadt- und Staatstheater, Festivals etc.) mit Sitz in Deutschland, die eine Tanzproduktion aus einem anderen Bundesland einladen. Voraussetzung sind u. a. die Einhaltung einer Mindesthonorarstruktur, professionelle technische Umsetzung, und dass das Gastspiel keine Premiere darstellt. Zudem dürfen Gastspiele zum Zeitpunkt der Juryentscheidung noch nicht begonnen oder abgeschlossen sein. Anträge können zweimal jährlich zum 31.01. und 15.04. eingereicht werden. Mehr erfahren
Beschreibung
In Kooperation mit der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH gewährt die IfB Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Gefördert werden Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, sonstige Dienstleister, die nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind.
Vorgehensweise
Weitere Infos: https://www.ifbhh.de/programme/gruender-and-unternehmen/gruenden-und-nachfolgen/unternehmen-gruenden/hamburg-kredit-gruendung-und-nachfolge
Beschreibung
Um Unternehmen in Hamburg ein gesundes Wachstum zu ermöglichen, gewährt die IfB Kredite für langfristige Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen. Gefördert weren können alle Investitionen in Hamburg, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Vorgehensweise
Beschreibung
Die IfB fördert die Gründung eines Unternehmens mit einem Kleinstkredit, sofern die Gründerinnen oder Gründer zur Zeit der Gründung erwerbslos sind bzw. von Erwerbslosigkeit bedroht sind.
Vorgehensweise
Beschreibung
Mit der Hamburger Labelförderung sollen Hamburger Labels bei Musikproduktionen unterstützt werden. Gefördert werden kann der eigentliche Produktionsprozess oder der Bereich Marketing/Promotion. Die Förderung richtet sich an sogenannte Kleinstunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg und erfolgt in Form eines Zuschusses, der zwischen 3.000 und 10.000 Euro betragen kann und als Anteilsfinanzierung einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent voraussetzt.
Vorgehensweise
Anträge müssen frühzeitig vor Beginn des zu fördernden Vorhabens gestellt werden, da mit der Umsetzung grundsätzlich erst nach der Förderentscheidung begonnen werden darf. Die Förderentscheidungen werden grundsätzlich innerhalb 6 Wochen nach Abgabeschluss mitgeteilt. In Einzelfällen ist eine frühere Entscheidung möglich.
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Persönliche Beratung im Antragsverfahren:
E-Mail:
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Musikwirtschaft, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 241 76johannes.roesing@bkm.hamburg.deBeschreibung
Der Hansel-Mieth-Preis wird von der Agentur Zeitenspiegel Reportagen vergeben und zeichnet engagierte Text- und Bildreportagen in deutschsprachigen Print-Medien aus. Er wird für den kompletten Beitrag (Bild und Text) vergeben und ist mit 6.000 Euro dotiert. Prämiert wird die Arbeit eines Autoren-Fotografen-Teams des Vorjahres, veröffentlicht oder unveröffentlicht, schwarz-weiß oder Farbe. Die zehn besten Arbeiten werden in einer Ausstellung präsentiert.
Vorgehensweise
Teilnahmebedingungen für den Hansel-Mieth-Preis stehen als Download zur Verfügung.
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Beschreibung
Als Künstler*innen und Bands der Hard Rock und Heavy Metal Szene, könnt ihr Anträge bei der Wacken Foundation einreichen und für euer zukünftiges Projekt Unterstützung beantragen. Es können Anträge zur Durchführung von Konzerten, Touren etc., für CD-Produktionen, zur Anschaffung von Merchandise-Material aber auch auf Reisekostenbeteiligung gestellt werden.
Vorgehensweise
Gefördert werden können Künstler*innen, Bands, Texter*innen, Komponist*innen (Autor*innen) und Veranstalter*innen, die sich mit Hard Rock und Heavy Metal Musik beschäftigen. Insbesondere können Bands gefördert werden, die keine Auswertungspartner (wie z.B. Label, Verlag etc.) haben. Bands, die einen Auswertungspartner haben, können ebenfalls gefördert werden. In diesem Fall darf die mögliche Fördersumme jedoch 40 % des zu fördernden Projektes nicht überschreiten. Im Zweifel besteht die Förderung in Form einer Ausfallbürgschaft. Gefördert wird in der Regel durch Zuwendungen, zinsfreie Darlehen mit der Laufzeit von einem Jahr oder einer Mischung aus beidem.
Es muss das ausgefüllte Antragsformular an die Wacken Foundation per E-Mail an application@wacken-foundation.com eingereicht werden.
Mehrmals jährlich, je nach Fülle der Anträge wird eine Kuratorensitzung einberufen und die Anträge diskutiert. Im Fall von möglichen Toursupports besteht die Möglichkeit, Eilanträge zu stellen. Die zu fördernde Summe darf bei Toursupports 40 % der gesamten Tourkosten nicht überschreiten. Der Antrag sollte mindestens 5 Wochen vor Tourbeginn bei der Wacken Foundation eingereicht werden.
Beschreibung
Vorgehensweise
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Patriotische Gesellschaft von 1765Trostbrücke 4 - 6
20457 Hamburg040-30 70 90 50 - 0 info@patriotische-gesellschaft.de
Beschreibung
Damit Kultureinrichtungen in Hamburg gesichert und weiterentwickelt werden können, unterstützt die IFB diese einzelfallabhängig mit dem IFB-Förderkredit Kulturstätten. Er soll Vorhaben ermöglichen, die mangels Zugang zum Kapitalmarkt ohne Förderung nicht realisiert werden könnten.
Vorgehensweise
Beschreibung
Bei diesem Programm handelt es sich um ein Austausch-Programm für Nachwuchs-Journalist*innen: Fünf Nachwuchs-Journalist*innen und -Blogger*innen aus Deutschland erhalten die Möglichkeit, für zwei Monate in einer osteuropäischen Redaktion (bei einem russischsprächigen Medium) als Gastredakteur*in zu arbeiten. Aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und den militärischen Auseinandersetzungen in Bergkarabach werden deutsche Stipendiat*innen vor allem in sicheren Gebieten der kaukasischen Republiken sowie in Moldowa untergebracht. Die Sicherheit der Stipendiat*innen hat dabei höchste Priorität.
Vorgehensweise
Bewerben können sich deutsche und osteuropäische Journalist*innen, Blogger*innen und Dokumentarfilmer*innen im Alter zwischen 20 und 35 Jahren, die regelmäßig als freie Mitarbeiter*innen, Volontär*innen oder Redakteur*innen für deutsche oder osteuropäische Zeitungen, Hörfunksender, TV-Stationen oder Online-Redaktionen tätig sind. Von den deutschen Bewerber*innen werden diejenigen bevorzugt, die Kenntnisse einer osteuropäischen Sprache vorweisen können. Weitere Infos zur Bewerbung findest du hier.
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IJP Internationale Journalisten-Programme e.V.Postfach 31 07 46
10637 Berlindoenhoff@ijp.org
Beschreibung
Das Förderprogramm InnoFounder unterstützt Gründer/innen und Gründerteams in der Vorgründungs- und Gründungsphase durch einen pauschalen personenbezogenen Zuschuss. Ziel ist es, die Vorbereitung und Umsetzung von aussichtsreichen innovativen und wissensbasierten Startups in Hamburg auf den Weg zu bringen. Insbesondere werden neuartige digitale Gründungsvorhaben, z.B. aus dem Bereich der Medien- und Content-orientierten Startups, gefördert.
InnoFounder richtet sich an überdurchschnittlich innovative Existenzgründungen und Unternehmen aus allen Branchen in Hamburg. Im Fokus stehen bevorzugt digitale Innovationen.
Vorgehensweise
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Unternehmen nicht älter als ein Jahr ist bzw. das Gründungsvorhaben seine Geschäftstätigkeit noch nicht länger als ein Jahr aufgenommen hat. Die Geschäftsidee muss sich signifikant vom Wettbewerb abheben, gute Erfolgsaussichten haben und aufgrund der Neuartigkeit risikoreich sein. Zudem muss ein überzeugendes Team hinter der Gründung stehen. Die Bewerbung erfolgt im ersten Schritt über die Einsendung einer Förderanfrage in Form eines Pitch Decks oder eines kurzen Business Plans (ein verbindliches Gliederungsschema mit Themenschwerpunkten gibt die IfB vor).
Das Team der IfB prüft die formalen und inhaltlichen Kriterien für eine Förderung und lädt Sie ggf. zu einem vertiefenden Gespräch ein. Danach stellen Sie ggf. einen Förderantrag und können Ihr Projekt vor einer unabhängigen Auswahlkommission präsentieren.
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c/o Hamburgische Investitions- und FörderbankBesenbinderhof 31
20097 Hamburg040/6579805 - 90milde@innovationsstarter.com
Beschreibung
Besonders innovative Ideen von Unternehmen und Startups unterstützt die IfB mit Zuschüssen, Beteiligungskapital und Darlehen.
Vorgehensweise
Mehr über die Förderprogramme der IfB im Bereich Innovation erfahren: https://www.ifbhh.de/programme/kundengruppe/innovationen-realisieren
Kontakt
c/o Hamburgische Investitions- und FörderbankBesenbinderhof 31
20097 Hamburg040 248 46-566innovationsagentur@ifbhh.de
Beschreibung
Die Residenzen der Pépinières Europeenes de Creation fördern junge Künstler*innen und kreative Fachkräfte mit transdisziplinären Projekten in internationalen Kontexten. Im Fokus stehen zeitgenössische, intermediale, digitale und hybride Kunstformen sowie kollaborative Formate zwischen Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft.
Vorgehensweise
Gefördert werden insbesondere junge Künstler*innen, deren Projekte transdisziplinär angelegt sind und einen Bezug zu gesellschaftlichen, lokalen oder wissenschaftlichen Kontexten haben. Die Residenzen entstehen entweder durch öffentliche Ausschreibungen, Netzwerkvorschläge oder individuelle Kooperationen und werden projektbezogen ausgestaltet. Die Programme haben unterschiedliche Fristen und Antragsformulare. Mehr erfahren
Beschreibung
Der Internationale Koproduktionsfonds richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland. Gefördert werden Koproduktionen in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, wobei hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien tragende Komponenten darstellen können. Die Vorhaben sollen eine hohe künstlerische Qualität erwarten lassen und in mindestens einem der beteiligten Länder präsentiert werden. Eine thematische oder regionale Einschränkung gibt es nicht, jedoch werden Projekte zwischen deutschen und außereuropäischen Partnern, insbesondere aus Transformationsländern, bei der Förderung bevorzugt.
Vorgehensweise
Antragsfristen sind jeweils zum April und Oktober jeden Jahres.
Weitere Infos: goethe.de/de/uun/auf/mus/ikf.html
Kontakt
koproduktionsfonds@goethe.deBeschreibung
Das Referat „Internationaler Kulturaustausch“ der Behörde für Kultur und Medien unterstützt künstlerische Projekte im Austausch zwischen Hamburg und dem Ausland, an deren Durchführung ein erhebliches kulturpolitisches Interesse besteht. Die Behörde möchte damit der Hamburger Kultur- und Kreativszene ermöglichen, sich auch international zu präsentieren und zu vernetzen. Unterstützt werden dabei insbesondere Projekte Hamburger Kulturschaffender im Ausland und Projekte internationaler Kulturschaffender in Hamburg.
Die Behörde fördert im Rahmen der verfügbaren Mittel Projekte im Bereich des internationalen Kulturaustauschs.
Vorgehensweise
Bewerber können ihre Anträge das gesamte Jahr über ohne Einhaltung bestimmter Fristen einreichen.
Bevor Sie einen Antrag stellen, ist es sinnvoll, sich telefonisch an die jeweilige Referentin zu wenden und Ihr Projekt/Ihre Idee vorzustellen. Häufig kann im Vorfeld geklärt werden, ob ein Antrag zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist und wenn ja in welcher Form.
Beschreibung
Gefördert werden Investitionen von Privatpersonen (natürliche Personen) oder sogenannten Business Angels, die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Durch die Förderung soll es auch Start-Ups erleichtert werden, Investor*innen zu finden. Die Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein. Der oder die private Investor*in erhält 20 Prozent des Ausgabepreises seiner oder ihrer Beteiligung über den Zuschuss zurückerstattet, wenn die Beteiligung für mindestens drei Jahre gehalten wird. Der oder die Investor*in muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors oder der Investorin mindestens 10.000 Euro betragen. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 3 Mio. Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden.
Vorgehensweise
Sowohl die investierende Person als auch das Unternehmen müssen bestimmte Förderbedingungen erfüllen, damit die Anteile, die der/die Investor*in an dem Unternehmen erwirbt, bezuschusst werden können.
Hier klicken für weitere Infos
Kontakt
Frankfurter Strasse 29-35, 65760 Eschborn+49 6196 908 - 1964Beschreibung
Die KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau ist ein zentraler Finanzierungspartner für Gründungen und Unternehmen in Deutschland. Auch für Hamburger Kreative bietet die KfW über deine Hausbank attraktive Kredite, um innovative Projekte zu realisieren, Unternehmen aufzubauen oder zu erweitern. Die KfW selbst prüft die Kreditwürdigkeit nicht, das übernimmt deine Hausbank – die KfW stellt dann die günstigen Konditionen und das nötige Kapital bereit. Die Antragstellung für alle KfW-Programme erfolgt kontinuierlich über deine Hausbank. Es gibt also keine festen Deadlines, du kannst dich bewerben, sobald dein Projekt bereit ist.
Die KfW bietet ein Spektrum an Förderprogrammen, die sich an Gründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) richten. Für Hamburger Kreative sind insbesondere folgende Programme relevant:
ERP-Gründerkredit – StartGeld
Dieses Programm ist perfekt für den Einstieg in deine Gründung oder die Übernahme eines Unternehmens, wenn dein Vorhaben jünger als fünf Jahre ist. Es hilft dir, alle notwendigen Investitionen und Betriebsmittel für den Start deines kreativen Geschäfts zu finanzieren. Die KfW übernimmt dabei einen großen Teil des Risikos für deine Bank, was den Zugang zu Finanzierungen erleichtert.
Deadline/Turnus:
Kontinuierlich
Max. Fördersumme:
Bis zu 125.000 € pro Vorhaben.
Förderkriterien:
- Du bist Gründer*in oder dein Unternehmen ist jünger als 5 Jahre.
- Das Vorhaben muss in Deutschland erfolgen und wirtschaftlich tragfähig sein.
- Keine Umschuldung oder Nachfinanzierung.
KfW Unternehmerkredit (270)
Der KfW Unternehmerkredit ist ideal für bestehende Unternehmen, die Investitionen planen oder Liquidität für den laufenden Betrieb benötigen. Wenn dein kreatives Studio wachsen soll, du neue Technik anschaffen oder einfach deine finanzielle Basis stärken möchtest, bietet dieses Programm günstige Konditionen und lange Laufzeiten für deine Planungssicherheit.
Deadline/Turnus
Kontinuierlich
Max. Fördersumme:
Bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben.
Förderkriterien
Dein Unternehmen besteht länger als 5 Jahre. Die Finanzierung ist für Investitionen oder Betriebsmittel gedacht, nicht für Umschuldungen. Das Vorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein.
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
Dieser Kredit ist speziell für Unternehmen, die in Digitalisierung und Innovation investieren wollen. Als Kreativer kannst du damit neue Software, KI-Tools oder andere innovative Technologien finanzieren, die deine Prozesse oder Produkte vorantreiben. Auch die Entwicklung neuer kreativer Dienstleistungen oder digitaler Geschäftsmodelle wird gefördert.
Deadline/Turnus
Kontinuierlich
Max. Fördersumme
Bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben.
Förderkriterien
Dein Vorhaben muss einen klaren Innovations- oder Digitalisierungsbezug haben. Es muss ein schlüssiges Konzept vorliegen und das Unternehmen muss in Deutschland ansässig sein.
Vorgehensweise
So beantragst du KfW-Fördermittel
Der Weg zu KfW-Fördermitteln führt immer über deine Hausbank. Sprich dort über dein Vorhaben, deine Bank prüft deine Kreditwürdigkeit und leitet den Antrag dann an die KfW weiter. Eine gute Vorbereitung und ein überzeugendes Konzept bei deiner Bank sind hier entscheidend.
Beschreibung
Die Kiezhelden bezeichnet das soziale Engagement des FC St. Pauli. Die Kiezhelden engagieren sich momentan hauptsächlich in den Bereichen Bildung, Nachhaltigkeit, Gesellschaft und Kultur. Sie unterstützen Ideen und Projekte, die den Kiez besser machen, das kulturelle Leben bereichern oder sich für den Nachwuchs stark machen. Ihr Ziel ist es, gesellschaftliche Verantwortung ernstzunehmen und sich für Vielfalt und Chancengleichheit einzusetzen. Alle Projekte müssen gemeinnützig sein. Die Finanzierung geschieht nicht durch die Kiezhelden selbst - welche die Plattform, Beratung und Bewerbung bereitstellen - sondern durch die Beiträge von Unterstützern.
Vorgehensweise
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Zielgruppen: Gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Hamburg oder Bezug zum Stadtteil St. Pauli.
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Themen: Projekte mit Bezug zu Sport, Inklusion, Integration, Fankultur, Musik oder Kultur.
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Unterlagen: Ausgefüllter Projektantrag und aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts.
Kontakt
FC St. Pauli von 1910 e.V.,Harald-Stender-Platz 1,
20359 Hamburg040 - 317 874 0kontakt@kiezhelden.com
Beschreibung
KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige dabei, sich zukunftsfähig aufzustellen, indem individuell passende Weiterbildungen mit bis zu 4.500 € bezuschusst werden. Ziel ist es, unternehmerische Kompetenzen zu stärken und die Selbstständigkeit krisenfest zu gestalten. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines unkomplizierten und begleitenden Prozesses über KOMPASS-Anlaufstellen.
Vorgehensweise
Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, die ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben, seit mindestens zwei Jahren am Markt sind und maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen. Gefördert werden Qualifizierungen ab 20 Stunden Dauer, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden und individuell passend ausgewählt sind. Voraussetzung ist ein verpflichtendes Erstberatungsgespräch bei einer KOMPASS-Anlaufstelle. Mehr erfahren
Beschreibung
Die NPN-Koproduktionsförderung Tanz unterstützt künstlerisch anspruchsvolle Tanzproduktionen mit überregionaler Relevanz, die im Netzwerk mit mindestens zwei Partnern entstehen. Gefördert wird die Zusammenarbeit zwischen einem Veranstaltungsort oder Produktionshaus in Deutschland und mindestens einem weiteren Koproduzenten aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland. Ziel ist die nachhaltige Entwicklung und Verbreitung zeitgenössischer Tanzproduktionen in Deutschland.
Vorgehensweise
Antragsberechtigt sind Künstler*innen, Kompanien oder Produzent*innen mit Sitz in Deutschland, die einen wesentlichen finanziellen Beitrag zur Produktion leisten und über ein differenziertes Konzept sowie verbindliche Koproduktionszusagen verfügen. Mindestens ein*e Koproduzent*in muss ein Produktionshaus, Festival oder Veranstaltungsort sein, der/die einen finanziellen Beitrag von mindestens 5.000 € leistet. Alle Projektbeteiligten müssen einen substanziellen Beitrag zur Entstehung leisten – rein organisatorische Beiträge ohne Finanzbeteiligung zählen nicht. Anträge können einmal jährlich eingereicht werden, aktuelle Termine können hier eingesehen werden.
Beschreibung
Das Programm Kreativ-Transfer unterstützt die internationale Netzwerktätigkeit und Sichtbarkeit von Kompanien, Künstler*innen und Kreativen in den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Kunst und Games.
Zentraler Bestandteil des Programms ist die Förderung von Reisen zu internationalen Festivals, Messen und Plattformen, um es Kompanien, Künstler*innen und Games-Entwickler*innen sowie Produzent*innen, Galerist*innen und Projektraumbetreiber*innen zu ermöglichen, ihre Arbeiten zu präsentieren, neue Kontakte zu knüpfen und Koproduzent*innen und Auftraggeber*innen zu finden. Darüber hinaus fördert das Programm strategische Vorhaben der internationalen Vermarktung, Vernetzung und Professionalisierung.
Vorgehensweise
Siehe jeweilige Ausschreibung. Mehr erfahren
Kontakt
Dachverband Tanz Deutschland e. V. - Mariannenplatz 2 - 10997 Berlin+49 (0)30 / 37 44 33 92info@dachverband-tanz.deBeschreibung
Die VG Bild-Kunst fördert kreative Vorhaben in den Bereichen Fotografie, Illustration, Grafik und Design – entweder als Projekt oder als Publikation. Anträge können zweimal jährlich online gestellt werden, und ein Vergabebeirat entscheidet über die Förderung.
Vorgehensweise
Projektförderung (bis 8.000 €)
Nur für Mitglieder der Berufsgruppe II der VG Bild-Kunst mit Ausschüttung in den letzten 6 Jahren. Gefördert werden klar umrissene Vorhaben zur Erstellung, Bewahrung oder Sicherung visueller Werke. Keine Förderung von Bachelorarbeiten oder Projekten mit Förderung durch die Stiftung Kunstfonds.
Publikationsförderung (offener Förderbetrag)
Für alle offen – egal ob Mitglied oder nicht. Gefördert werden Print- und Digitalpublikationen, ggf. auch Ausstellungen oder Symposien mit Publikationsziel. Auch hier: keine Förderung bei paralleler Unterstützung durch die Stiftung Kunstfonds.
Förderform: Anteilsfinanzierung – du trägst einen Teil der Kosten selbst oder über andere Förderer.
Bewerbungsschluss: jeweils am 15. Mai und 15. November
Wo? Über das Online-Portal der Kulturförderung
Beschreibung
Du planst ein kulturell relevantes Projekt im Bereich Film, Fernsehen oder Bewegtbild – aber nicht die Produktion eines Films? Dann könnte diese Förderung für dich passen: Die VG Bild-Kunst und die Stiftung Kulturwerk unterstützen zweimal jährlich Vorhaben, die Filmurheber*innen und Produzent*innen stärken – etwa Publikationen, Ausstellungen, Preisverleihungen oder die Sicherung von Nachlässen.
Wichtig: Filmproduktionen, studentische Projekte und Festivals sind ausgeschlossen.
Vorgehensweise
Das Wichtigste auf einen Blick:
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Wer? Keine Einschränkungen bei der Antragstellung
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Was? Zuschüsse für kulturell bedeutsame, klar abgegrenzte Vorhaben rund ums Thema Film
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Wie viel? In der Regel bis zu 50 % der Projektkosten
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Wann? Online-Antrag bis 31. März oder 30. September möglich
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Wo? Über das Online-Portal der Kulturförderung
Beschreibung
Die NORDMETALL-Stiftung ist eine gemeinnützige, operativ tätige Stiftung mit Sitz in Hamburg. Sie wurde 2004 vom Arbeitgeberverband NORDMETALL e. V. gegründet und engagiert sich in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Gesellschaft sowie Kultur. Ihr Ziel ist es, den Norden Deutschlands zu stärken, indem sie Projekte unterstützt, die Talente fördern, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und die Region bereichern. Die Stiftung legt besonderen Wert auf die Entwicklung und Unterstützung innovativer Kulturformate sowie auf die Weiterbildung von Multiplikator*innen in der Kulturvermittlung. Sie fördert Projekte, die klassische Kultur mit der modernen Lebenswelt verbinden und neue Zugänge für ein breites Publikum schaffen.
Vorgehensweise
Die NORDMETALL-Stiftung bietet keine standardisierten Antragsformulare an. Interessierte werden gebeten, ihre Projektideen zunächst telefonisch oder per E-Mail mit der Stiftung zu besprechen. Eine persönliche Kontaktaufnahme ist daher empfehlenswert, um die Fördermöglichkeiten zu klären und die Stiftung von der Relevanz des Projekts zu überzeugen. Geeignet für:
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Gemeinnützige Organisationen: Vereine, Stiftungen, Kulturinstitutionen.
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Kulturelle Projekte: Innovative Kulturformate, Kulturvermittlung, Bildungsprojekte im kulturellen Kontext.
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Regionale Ausrichtung: Projekte in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordwest-Niedersachsen, Bremen und Hamburg.
Kontakt
Haus der Wirtschaft,Kapstadtring 10,
22297 Hamburg+49 - 40 - 637 859 42stark@nordmetall-stiftung.de
Beschreibung
Seit 1981 existiert in Hamburg das Programm „Kunst im öffentlichen Raum“, das die vorher praktizierte „Kunst am Bau“ abgelöst hat. Künstlerinnen und Künstler haben die Möglichkeit, sich mit Projektvorschlägen für Arbeiten im öffentlichen Raum bei der Behörde für Kultur und Medien zu bewerben. Alle Vorschläge werden gesammelt und dem Fachgremium der Kunstkommission, das zweimal jährlich tagt, zur Beratung vorgelegt.
Vorgehensweise
Kontakt
Kunst im öffentlichen Raum/Arbeitsstipendien, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 40 42824-181anna.groeger@bkm.hamburg.deBeschreibung
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour.
Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler*innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik.
Vorgehensweise
Jährlich gibt es vier Förderrunden.
Mehr erfahren
Beschreibung
Im Rahmen des Programms Künstlerkontakte fördert das ifa die inhaltliche Zusammenarbeit zwischen deutschen und ausländischen Kulturschaffenden in internationalen Projekten. Arbeitsaufenthalte und Reisen zeitgenössischer Künstler, Kuratoren, Kunstvermittler, Kunsttheoretiker, Architekten und Designer aus Transformations- und Entwicklungsländern nach Deutschland werden unterstützt, wenn ein außenkulturpolitisches Interesse an deren Durchführung besteht. Für folgende Aktivitäten können Anträge gestellt werden: Ausstellungen, Performances, Artist-in-Residence, Programme, Workshops, Vorbereitungs- und Recherchereisen, internationale Symposien, Konferenzen und Vorträge.
Vorgehensweise
Der Antrag muss spätestens am 31. Januar oder am 15. Juli für das Folgejahr vorliegen. Die Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.
Mehr erfahren
Beschreibung
Seit 2019 vergibt die ZEIT STIFTUNG BUCERIUS Kunststipendien gemeinsam mit der Behörde für Kultur und Medien Hamburg. Damit unterstützt die Stiftung professionell arbeitende Bildende Künstler:innen sowie künstlerische Gruppen, die in Hamburg leben. Ziel der Förderung ist es, den vielfältigen künstlerischen Ansätzen sowie Arbeits- und Produktionsbedingungen zeitgenössischer Kunst zeitgemäß zu begegnen und Künstler:innen individuell in ihrer künstlerischen Entwicklung zu unterstützen. Jährlich werden sieben Stipendien in Höhe von je 10.000 Euro vergeben. Mit jedem Jahrgang werden dabei Künstler:innen und Kollektive verschiedenster Kunst-Gattungen ausgezeichnet, darunter bisher u.a. Annika Kahrs, Cordula Ditz, Karo Akpokiere, Mika Sperling, das Cake&Cash Collective, Carlos León Zambrano, Hannah Rath, Karimah Ashadu Schmidt, Nurgül Dursun und Eda Aslan, Tilmann Walther oder Lene Markusen.
Weitere Informationen zur Ausschreibung hier
Vorgehensweise
Die Bewerber*innen
- müssen eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben und/oder eine vergleichbar mehrjährige professionelle künstlerische Tätigkeit auf ihrem Gebiet durch Arbeitsproben und ihren künstlerischen Werdegang nachweisen können.
- leben und arbeiten in der Freien und Hansestadt Hamburg. (Nachweis auf Anfrage per Meldebestätigung). Bei Gruppen muss mindestens ein Gruppenmitglied in Hamburg leben.
- sind nicht als Studierende einer Hochschule immatrikuliert.
- erhalten kein anderes Stipendium der Behörde für Kultur und Medien (BKM). Sie dürfen sich aber um andere Förderungen (Projektförderung, Kunst im öffentlichen Raum o.ä.) der BKM bewerben.
- Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind neben den o. g. Voraussetzungen in erster Linie die Qualität bisheriger künstlerischer Arbeiten sowie die Qualität geplanter Vorhaben.
Kontakt
Feldbrunnenstraße 56, 20148 Hamburg jaschke-lohse@zeit-stiftung.deBeschreibung
Die Behörde für Kultur und Medien vergibt in den Kunstsparten Bildende Kunst, Literatur und Musik verschiedene Arbeits- und Auslandsstipendien sowie Residencies.
Vorgehensweise
Kontakt
Den Kontakt entnehmen Sie bitte der Infoseite des jeweiligen Stipendienprogramms.Beschreibung
Vorgehensweise
Beschreibung
Das Kurztour-Programm der Initiative Musik unterstützt Künstler oder Bands, die eine Einladung zu einem wichtigen Festival oder einem außergewöhnlichen Event außerhalb Deutschlands erhalten und deren Auftritt nicht kostendeckend realisiert werden kann. Für Kurztouren kann ein Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 400 Euro pro Person der Band im europäischen Ausland 800 Euro pro Person der Band im außereuropäischen Ausland beantragt werden.
Vorgehensweise
Die Entscheidung wird getroffen von je einem Vertreter des DMV (Deutscher Musikverlegerverband e.V.), des IDKV (Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V.) und der Initiative Musik. Spätestens vier Wochen nach Antragseingang wird die Entscheidung durch den DMV bekannt gegeben. Die Gelder werden nachträglich ausgezahlt. Hierzu muss ein Verwendungsnachweis erbracht werden. Dieser besteht aus einem Beleg, wo und wann die Band aufgetreten ist, einschließlich der zusätzlichen PR-Marketingtermine einer Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben.
Weitere Infos: initiative-musik.de/kuenstler/kurztourfoerderung.html
Beschreibung
Der Live Concert Account der Kulturbehörde stärkt die Livemusik in Hamburg: Musikclubs können auf Grundlage der im Vorjahr an die GEMA entrichteten Vergütungen eine Förderung beantragen. Mit dem Live Concert Account wird die Clubszene darin unterstützt, möglichst viel Livemusik zu spielen. Das Förderinstrument ist unmittelbar auf die Bedürfnisse der Clubs zugeschnitten, die Urheber von Musik werden dabei mit bedacht.
Der Live Concert Account wurde von der Kulturbehörde in enger Zusammenarbeit mit dem Clubkombinat, RockCity Hamburg e.V. und der GEMA entwickelt. Zuletzt standen dem Live Concert Account 250.000 Euro zur Verfügung.
Die Förderung richtet sich an Musikclubs und Musikinitiativen mit festem Spielort in Hamburg, die seit mindestens einem Jahr vom derzeitigen Betreiber geführt werden und jährlich mindestens 24 Livemusik-Konzerte veranstalten. Sie richtet sich nur an Einrichtungen, die keine institutionelle Förderung bekommen und deren Gesamtveranstaltungsfläche nicht größer als 500 Quadratmeter ist bzw. deren Kapazität nicht über 1000 Personen fasst.
Vorgehensweise
Die Clubs können ihre Anträge bei der Stiftung zur Stärkung privater Musikbühnen Hamburg (Clubstiftung) einreichen, die die Abwicklung des Verfahrens für die Clubs übernimmt.
Hier klicken für weitere Infos
oder hier:
Stiftung zur Stärkung privater Musikbühnen Hamburg
Beschreibung
Vorgehensweise
Beschreibung
Die Europäische Union unterstützt Europas audiovisuelle Industrie in verschiedenen Bereichen durch unterschiedliche Formate: Produzentenförderung, Verleih & Vertrieb, Promotion, Aus- und Fortbildung, MEDIA Mundus und weitere Einzelförderungen.
Vorgehensweise
Fristen und Details sind abhängig vom jeweiligen Förderbereich.
Weitere Infos: http://creative-europe-desk.de/foerderung.php
Beschreibung
Die BTG ist Regionalpartner des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das einen neuen Mikromezzaninfonds mit einem Volumen von insgesamt 35 Millionen Euro aufgelegt hat. Der Fonds für kleine Beteiligungen bietet kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern wirtschaftliches Eigenkapital bis 50.000 Euro und richtet sich insbesondere an Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen.
Vorgehensweise
Für kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer.
Weitere Infos: btg-hamburg.de/produkte/mikromezzaninfinanzierung
Beschreibung
Der Fund bietet Reisestipendien für Künstler, deren Projekt und Person einen klaren Bezug zum Mittelmeerraum aufweisen muss. Reisen müssen dem Künstleraustausch und dem Fortgang eines bestimmten Projektes dienen. Antragsberechtigt sind Künstler und Kulturmanager im Feld der zeitgenössischen Kunst, nicht-antragsbrechtigt sind Institutionen und Studierende.
Vorgehensweise
Der Fonds entscheidet mehrmals pro Jahr. Näheres unter: https://www.cimettafund.org/index/index/lang/en
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c/o ONDA, 13 bis rue Henri Monnier, 75009 Paris, Frankreich+33 - 1 - 452 633 74info@cimettafund.orgBeschreibung
Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen aus dem Musikbereich können sich jährlich bei der Hamburg Kreativ Gesellschaft um eine Teilnahme am Music WorX Inkubator bewerben. Die Ausschreibung richtet sich primär an Teams, die Projektideen oder ein Startup an der Schnittstelle von Musik und Digitalisierung entwickeln. Es können sich Interessierte aus ganz Europa für den Music WorX Inkubator bewerben.
Der Music WorX Inkubator läuft von Anfang September bis Ende November. Neben den individuellen Beratungen und den Workshops können die Teilnehmer*innen bei der Reeperbahn Festival Konferenz im September ihr professionelles Netzwerk erweitern. Das Programm endet mit einer Pitch-Veranstaltung, bei der die Gründerinnen ihr Geschäftsmodell einem Fachpublikum vorstellen können und außerdem um einen Jurypreis in Höhe von 5.000 Euro wetteifern.
Vorgehensweise
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Musikwirtschaft/Hamburg Kreativ Gesellschaft, Hongkongstr. 5, 20457 Hamburg+49 – 40 – 879 7986 25Claudia.Wondratschke@kreativgesellschaft.orgBeschreibung
Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken.
Vorgehensweise
Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich. Jeder Antragsteller darf in einem Förderzeitraum nur einen Antrag für ein Projekt einreichen.
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Referatsleitung Musik, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg040 428 24-729astrid.bernicke@bkm.hamburg.deBeschreibung
Mit dem 'proskenion Nachwuchsförderpreis für Darstellende Künste' zeichnet die proskenion Stiftung herausragende Leistungen junger Bühnendarsteller aus, deren künstlerische Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Der bundesweit ausgeschriebene Preis wird alle zwei Jahre verliehen und dient zugleich als Forum, um junge Künstler einem breiteren Publikum vorzustellen.
Vorgehensweise
Der bundesweit ausgeschriebene Preis wird alle zwei Jahre verliehen und dient zugleich als Forum, um junge Künstler einem breiteren Publikum vorzustellen. Der 'proskenion Nachwuchsförderpreis für Darstellende Künste' wird in drei Sparten vergeben: Schauspiel Musiktheater Tanz/Tanztheater Der Preis ist mit jeweils 1.250,00 Euro dotiert. Zudem kann ein undotierter 'Sonderpreis der Jury' vergeben werden für Berufsanfänger, die in Theaterinszenierungen durch ihre außergewöhnliche Leistung auf sich aufmerksam gemacht haben. Ausschreibung und Bewerbungsbogen unter http://www.proskenion.de/cms/front_content.php?idcat=72&lang=1 .
Beschreibung
Seit 1994 vergibt die VGF jährlich den VGF-Nachwuchsproduzent:innenpreis. Unter den eingereichten deutschen Kinofilmen wird derjenige zum Gewinnerfilm gekürt, der mit seiner herausragenden Qualität und erkennbaren Publikumsrelevanz das VGF-Auswahlgremium überzeugt. Das Preisgeld beträgt 60.000 Euro und dient der Stärkung des Eigenkapitals junger Produktionsfirmen – ohne zweckgebunden zu sein. Der VGF Nachwuchsproduzent:innenpreis ist damit die höchstdotierte Auszeichnung in dieser Sparte in Deutschland. Der VGF-Nachwuchsproduzent:innenpreis wurde viele Jahre im Rahmen der Verleihung des Bayerischen Filmpreises, von 2018 bis 2020 wurde der Preis auf den Internationalen Hofer Filmtagen vergeben.
Vorgehensweise
Für den VGF-Nachwuchsproduzent:innenpreis ist jährlich eine Bewerbung bis Mitte September möglich. Hinweis: Ausschließlich Spielfilme sind zur Einreichung zugelassen.
Beschreibung
Die Bertelsmann Stiftung ist eine operative, konzeptionell arbeitende Einrichtung mit dem vorrangigen Ziel, eine möglichst große und nachhaltige gesellschaftliche Wirkung mit ihrer Arbeit zu erreichen. Mit dem Internationalen Gesangswettbewerb und dem Meisterkurs NEUE STIMMEN sollen herausragende Leistungen junger Nachwuchstalente aus dem Opernfach ausgezeichnet und gefördert werden. Junge Opernsängerinnen und -sänger erhalten die Möglichkeit, sich vor Fachpublikum zu präsentieren, mit etablierten Künstlerinnen und Künstlern zusammenzuarbeiten und sich mit Nachwuchstalenten unterschiedlicher Kultur, Nationalität und Religion auszutauschen.
Vorgehensweise
Der Internationale Gesangswettbewerb NEUE STIMMEN findet alle zwei Jahre statt. Der Bewerbungsphase mit einer neuen Video-Vorselektion (e-casting) folgen Vorauswahlen (live-auditions) an ausgewählten Orten weltweit. Die Besten qualifizieren sich für die Endrunde in Deutschland. Die Gewinner feiern ihren Erfolg bei dem Preisträger-Konzert.
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Beschreibung
Der Panikpreis ermutigt junge Musiker*innen, Texter*innen und Bands, ihren ganz eigenen Weg zu gehen – individuell, laut, unbequem und gegen den Mainstream. Gesucht werden schrille Persönlichkeiten, gesellschaftlich Engagierte und kreative Pioniere – mit Songs, die auf oder überwiegend auf Deutsch sind. Eine Expertenjury wählt aus allen Einsendungen sechs Finalist*innen aus. Beim großen Live-Finale an der Popakademie Mannheim – das auch gestreamt wird – werden die drei Gewinner*innen gekürt. Sie erhalten jeweils 5.000 Euro sowie einen Auftritt beim Hermann Hesse Festival 2024 in Hirsau.
Sonderpreis: Die Sparkasse Pforzheim Calw vergibt zusätzlich 1.000 Euro für die beste Hermann-Hesse-Vertonung.
Der Panikpreis der Udo Lindenberg Stiftung wird in der Regel alle zwei bis drei Jahre ausgeschrieben. Um auf dem Laufenden zu bleiben, empfehlen wir dir, regelmäßig die offizielle Website der Udo Lindenberg Stiftung zu besuchen: https://www.udo-lindenberg-stiftung.de/panikpreis/
Vorgehensweise
Wenn du dich auf die nächste Runde vorbereiten möchtest, beachte bitte die bisherigen Teilnahmebedingungen:
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Drei Songs mit überwiegend deutschen Texten
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Kein Major-Label-Deal
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Eigenständigkeit und gesellschaftliches Engagement
Beschreibung
Die Produktionsförderung dient der Realisierung einzelner Theater-und Tanzproduktionen. Die Höchstfördersumme beträgt 50.000 €. Bezuschussungsfähig sind die Ausgaben vor der Premiere für Personal und Sachmittel einschließlich Werbematerial. Ausgaben und Einnahmen, die durch die Premiere und weitere Vorstellungen verursacht bzw. erzielt werden, bleiben unberücksichtigt.
Vorgehensweise
Abgabetermin für alle Anträge: 15. November für Projekte der kommenden Spielzeit (1. August bis 31. Juli)
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Kampnagel / Freie Darstellende Künste / Elbkulturfonds, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 24 213hannah.kayenburg@kb.hamburg.deBeschreibung
In ihrer Programmförderung entwickelt die Kulturstiftung initiativ eigene Themen und zugehörige Programme. Sie sollen die kulturelle Dimension gesellschaftlicher Entwicklungen erfassen und darstellen, so zum Beispiel die kulturellen Aspekte der deutschen Einigung oder die Fragen einer nachhaltigen Lebensweise (Kultur der Nachhaltigkeit / Über Lebenskunst). Unter dem Titel Kunst der Vermittlung finden sich umfangreiche Programme zum Thema kulturelle Bildung (Jedem Kind ein Instrument, Netzwerk Neue Musik, Kulturagenten für kreative Schulen). Weitere Programme bringen Kultur und Wissenschaft zusammen, widmen sich der Restaurierung und Sicherung des kulturellen Erbes oder der Zusammenarbeit von deutschen Theatern und Theatern im Ausland. Eine Übersicht bietet: kulturstiftung-des-bundes.de/cms/de/programme
Vorgehensweise
Es gelten jeweils programmspezifische Antragsfristen. Mehr erfahren
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Franckeplatz 2, 06110 Halle an der Saale49 (0)345 2997 - 156Allgemeine.Projektfoerderung@kulturstiftung-bund.deBeschreibung
Die Behörde für Kultur und Medien vergibt einmal jährlich Fördermittel für Jahresprogramme nicht kommerzieller, selbst verwalteter Künstlerhäuser und Kunstorte in Hamburg.
Hierzu gehören Ausstellungen und jegliche denkbare Formen von Präsentationen bildender Kunst und Veranstaltungen, die im engeren oder weiteren Sinne auf das Ausstellungsprogramm, bzw. den aktuellen Diskurs im Bereich der bildenden Kunst bezogen sind. Experimente bei der Programmgestaltung sind ausdrücklich erwünscht.
Vorgehensweise
Bewerben können sich Künstlerhäuser und Kunstorte, die seit mindestens einem Jahr existieren und in diesem Zeitraum ein Jahresprogramm veranstaltet haben und belegen können. Künstlerhäuser, Kunstorte oder Künstlerateliers mit nur sporadischer Ausstellungspraxis oder punktuellen „Tagen der offenen Tür“ oder solche, deren Inhaber sich vorrangig selbst präsentieren, sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch Kunstorte, Ateliers oder Atelierzentren, die mit kommerziellem Galeriebetrieb oder mit Malschulen, bzw. Kursangeboten kombiniert sind, können nicht gefördert werden.
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Bildende Kunst, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 24 - 280anna.schmid@bkm.hamburg.deBeschreibung
Die Cafe Royal Kulturstiftung ist eine private Stiftung welche Projektförderung, Ausstellungsstipendien, Autorenarbeitsstipendien, Produktionskostenzuschuss (Musik oder Theater) bis zu einer Höhe von 6.000 Euro für in Hamburg lebende Künstler anbietet.
Vorgehensweise
Anträge sollten jederzeit online mit den auf der Website angegebenen Details eingereicht werden.
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Beschreibung
Die PwC-Stiftung setzt sich für die kulturelle Bildung junger Menschen ein. Unter dem Dach des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft unterstützt sie dazu Projekte, die Kinder und Jugendliche aktiv an Kunst und Kultur heranführen und kulturelle Inhalte verstärkt in der Bildung verankern. Dabei geht es insbesondere um Kinder und Jugendliche, die diesen Zugang nicht bereits besitzen. Das Ziel der Stiftung liegt damit nicht im Bereich der Begabten- oder Nachwuchsförderung, sondern in der Breitenförderung. Bewerben können sich gemeinnützige Initiativen aus allen Bereichen der ästhetischen Bildung: Projekte zu Musik, Theater, Literatur, Kunst und Bildhauerei oder Architektur zählen ebenso dazu wie Kooperationsprojekte zwischen Kultureinrichtungen und Bildungsinstitutionen oder Vermittlungsformen, die den Einsatz Neuer Medien einbeziehen. Näheres: pwc.de/de/engagement/initiative-der-fuhrungskrafte.jhtml
Vorgehensweise
Über Förderanträge, die bis zum 15. März eingehen, wird im Juni eines Jahres entschieden, über Förderanträge, die bis zum 15. September eingereicht werden, wird im Dezember entschieden. Die Förderhöhe wird individuell festgelegt. Mehr erfahren
Beschreibung
Das Förderprogramm Projektvorhaben fördert bundesweit bemerkenswerte Einzelprojekte und Produktionen, die sich vor allem mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen, auffallende künstlerisch-ästhetische Formate entwickeln sowie durch ihre partizipatorischen und interaktiven Anordnungen mit dem Publikum für ein Theater der kommenden Gesellschaft stehen.
Vorgehensweise
Viermal im Jahr gibt es die Möglichkeit beim Fonds einen Antrag für Projektvorhaben zu stellen. Die jeweiligen Fristen können der Website entnommen werden.
Weitere Infos: https://www.fonds-daku.de/programme/
Beschreibung
Das Bureau des arts visuels unterstützt deutsche Einrichtungen, die Ausstellungen mit französischen oder in Frankreich lebenden Künstlern organisieren und die Verbreitung ihrer Arbeiten in Deutschland fördern. Vorrangig gefördert werden monographische Ausstellungen aufstrebender Künstler, die von innovativen Institutionen und national bzw. international anerkannten Partnern organisiert werden. Es kann eine Förderhilfe in Höhe von maximal 30% des Gesamtbudgets des Projektes geleistet werden.
Vorgehensweise
Bewerbungen für die Projektförderung können jeweils zum 15.02. und 15.10. jeden Jahres eingereicht werden. Wenn Sie beim Bureau des arts visuels eine Projektförderung beantragen möchten, laden Sie bitte das Antragsformular herunter und reichen es sorgfältig ausgefüllt zusammen mit einer Projektbeschreibung ein. Mehr erfahren
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Kulturabteilung der französischen Botschaft in Berlin, Pariser Platz 5, 10117 Berlin+49 30590039244info.bav@institutfrancais.deBeschreibung
Vorgehensweise
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maecenia Frankfurter Stiftung, Gustav-Freytag-Straße 27, 60320 Frankfurt am Main069/70 06 67info@maecenia-frankfurt.deBeschreibung
Die Kulturbehörde fördert Projekte von in Hamburg lebenden und arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Künstlergruppen (keine Studierenden). Es werden sowohl Projekte gefördert, die in Hamburg als auch außerhalb Hamburgs (deutschlandweit oder im Ausland) gegeplant sind. Gefördert werden unter anderem Kataloge, und bei Ausstellungen: Einladungskarten, Plakate, Reisekostenzuschüsse. In Ausnahmefällen werden Verbrauchsmaterialien für die Herstellung eines Kunstwerks oder einer Ausstellung gefördert.
Förderanträge sollen einen Mindestbetrag von 1.000 Euro nicht unterschreiten, der Projektzuschuss kann maximal 5.000 Euro für Einzelprojekte sowie maximal 10.000 Euro für Gruppenprojekte betragen. Eine unabhängige Fachjury entscheidet über den Antrag.
Vorgehensweise
Beschreibung
Das Goethe-Institut trägt durch vielfältige Aktivitäten dazu bei, im Ausland die Begegnung und Auseinandersetzung mit Kunst aus Deutschland zu ermöglichen. Im Mittelpunkt steht die zeitgenössische Kunst. Dies geschieht beispielsweise durch Kuratorenreisen. Der Bereich Bildende Kunst vermittelt deutschen Künstlern jedoch keine Ausstellungsmöglichkeiten im Ausland. Zudem bietet das Goethe-Institut in Deutschland tätigen Kuratoren, die konkrete Forschungsvorhaben im Bereich der internationalen Gegenwartskunst verfolgen, die Möglichkeit, einen Zuschuss zu Recherchereisen ins Ausland zu beantragen.
Vorgehensweise
Die Förderanträge füer die Zuschüsse der Recherchereisen müssen bis zum 15. Januar oder zum 15. Juli eingereicht werden.
Weitere Infos: goethe.de/de/uun/auf/bku.html
Beschreibung
Die Kulturbehörde fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel professionelle freie Theaterproduzenten und -gruppen in Hamburg, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Produktionen zu erarbeiten. Gefördert werden freie Theaterproduktionen in folgenden Bereichen: Sprech-, Musiktheater und Performance, Tanztheater und Kinder- und Jugendtheater Die Mittel werden in diesen drei Förderbereichen auf Empfehlung jeweils einer Jury vergeben.
Vorgehensweise
Abgabetermin für Anträge: 15. November. Er gilt für Projekte der kommenden Theatersaison (1. August bis 31. Juli des Folgejahres).
Gefördert wird in vier Förderungsarten: Produktionsförderung, Konzeptionsförderung, Basisförderung und Nachwuchsförderung.
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Kampnagel / Freie Darstellende Künste / Elbkulturfonds, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 242 13hannah.kayenburg@bkm.hamburg.deBeschreibung
Die Behörde für Kultur und Medien fördert Projekte aller Kunstsparten von in Hamburg lebenden Künstlerinnen und Künstlern mit Migrationshintergrund sowie interkulturelle Kulturinitiativen und Vereine.
Ziel der Förderung ist es, Kunst mit einem Schwerpunkt auf interkulturelle Auseinandersetzungen sichtbar und erlebbar zu machen. Dafür werden Künstlerinnen und Künstler mit und ohne Migrationshintergrund dabei unterstützt, Projekte umzusetzen, sich weiterzuentwickeln, Räume für interkulturelle Begegnungen zu schaffen und sich zu vernetzen.
Vorgehensweise
Bevor Sie einen Antrag stellen, ist es sinnvoll, sich telefonisch an die jeweilige Referentin zu wenden und Ihr Projekt oder Ihre Idee vorzustellen. Häufig kann im Vorfeld geklärt werden, ob ein Antrag zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist und wenn ja in welcher Form.
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Interkulturelle Projekte, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg+49 - 40 - 428 24 - 227laura-helen.ruege@bkm.hamburg.deBeschreibung
Das Goethe-Institut entwickelt und fördert Programme, die ein aktuelles Bild vom vielfältigen Musikleben hierzulande vermitteln und einen Austausch zwischen Musikern und Komponisten im In- und Ausland initiieren. Eine Projektförderung ist sowohl für professionelle Musiker als auch für Nachwuchs- und Amateurensembles und Chöre möglich.
Vorgehensweise
Antragsinformationen für Profimusiker wie Nachwuchs- und Amateurmusiker sind der Webseite zu entnehmen. Für die Kontaktaufnahme bitte die jeweiligen Adressen beachten (profi@goethe.de und nachwuchs@goethe.de).
Weitere Infos: goethe.de/musikfoerderung
Kontakt
Dachauer Str. 122, 80637 MünchenProfibereich: +49 - 89 - 159 215 06, Nachwuchs- und Laienbereich: +49 - 89 - 159 216 02profi@goethe.deBeschreibung
Die Hamburger Bezirke fördern Stadtteilkulturprojekte. Das geförderte Projekt muss das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern beziehungsweise ergänzen und erweitern. Die Förderung von Kultur im Stadtteil soll die Eigeninitiative und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger unterstützen, am kulturellen Leben aktiv teilzunehmen.
Vorgehensweise
Antragsformulare sind über den angegebenen Link oder das Bezirksamt zu beziehen und dort einzureichen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
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Die Hamburger Bezirke fördern Stadtteilkulturprojekte. Das geförderte Projekt muss das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern beziehungsweise ergänzen und erweitern. Die Förderung von Kultur im Stadtteil soll die Eigeninitiative und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger unterstützen, am kulturellen Leben aktiv teilzunehmen.
Vorgehensweise
Antragsformulare sind über den angegebenen Link oder das Bezirksamt zu beziehen und dort einzureichen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Anträge sind schriftlich einzureichen. Durch einen relativ langen Vorlauf empfiehlt sich, den Antrag mindestens 12 Wochen vor Beginn des Projektes einzureichen.
Weitere Infos: hamburg.de/eimsbuettel/soziale-stadtteilentwicklung/80306/stadtteilkultur/
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Die Hamburger Bezirke fördern Stadtteilkulturprojekte. Das geförderte Projekt muss das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern beziehungsweise ergänzen und erweitern. Die Förderung von Kultur im Stadtteil soll die Eigeninitiative und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger unterstützen, am kulturellen Leben aktiv teilzunehmen.
Vorgehensweise
Antragsformulare sind über den Link oder das Bezirksamt zu beziehen und dort einzureichen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Anträge sind schriftlich einzureichen. Durch einen relativ langen Vorlauf empfiehlt sich, den Antrag mindestens 12 Wochen vor Beginn des Projektes einzureichen.
Weitere Infos: hamburg.de/mitte/stadtteilkultur
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Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg+49 - 40 - 428 54 3952martin.goegge@hamburg-mitte.hamburg.deBeschreibung
Die Hamburger Bezirke fördern Stadtteilkulturprojekte. Das geförderte Projekt muss das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern beziehungsweise ergänzen und erweitern. Die Förderung von Kultur im Stadtteil soll die Eigeninitiative und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger unterstützen, am kulturellen Leben aktiv teilzunehmen.
Vorgehensweise
Antragsformulare sind über den angegebenen Link oder das Bezirksamt zu beziehen und dort einzureichen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Anträge sind schriftlich einzureichen. Durch einen relativ langen Vorlauf empfiehlt sich, den Antrag mindestens 12 Wochen vor Beginn des Projektes einzureichen.
Weitere Infos: hamburg.de/hamburg-nord/stadtteilkultur/4594194/projektfoerderung
Beschreibung
Die Hamburger Bezirke fördern Stadtteilkulturprojekte. Das geförderte Projekt muss das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern bzw. ergänzen und erweitern. Die Förderung von Kultur im Stadtteil soll die Eigeninitiative und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger unterstützen, am kulturellen Leben aktiv teilzunehmen.
Vorgehensweise
Antragsformulare sind über den angegebenen Link oder das Bezirksamt zu beziehen und dort einzureichen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Anträge sind schriftlich einzureichen. Durch einen relativ langen Vorlauf empfiehlt sich, den Antrag mindestens 12 Wochen vor Beginn des Projektes einzureichen.
Weitere Infos: hamburg.de/harburg/projektfoerderung
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Harburger Rathausplatz 1, 21073 Hamburg+49 - 40 - 428 712 520Sozialraummanagement@harburg.hamburg.deBeschreibung
Die Hamburger Bezirke fördern Stadtteilkulturprojekte. Das geförderte Projekt muss das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern beziehungsweise ergänzen und erweitern. Die Förderung von Kultur im Stadtteil soll die Eigeninitiative und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger unterstützen, am kulturellen Leben aktiv teilzunehmen.
Vorgehensweise
Antragsformulare sind über den angegebenen Link oder das Bezirksamt zu beziehen und dort einzureichen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Anträge sind schriftlich einzureichen. Durch einen relativ langen Vorlauf empfiehlt sich, den Antrag mindestens 12 Wochen vor Beginn des Projektes einzureichen.
Weitere Infos: hamburg.de/wandsbek/stadtteilkultur/foerderung/
Beschreibung
Die Hamburger Bezirke fördern Stadtteilkulturprojekte. Das geförderte Projekt muss das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern beziehungsweise ergänzen und erweitern. Die Förderung von Kultur im Stadtteil soll die Eigeninitiative und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger unterstützen, am kulturellen Leben aktiv teilzunehmen.
Vorgehensweise
Antragsformulare sind über den angegebenen Link oder das Bezirksamt zu beziehen und dort einzureichen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Anträge sind schriftlich einzureichen. Durch einen relativ langen Vorlauf empfiehlt sich, den Antrag mindestens 12 Wochen vor Beginn des Projektes einzureichen.
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Beschreibung
Das Goethe-Institut fördert den internationalen Austausch in den darstellenden Künsten durch Residenzen, Recherchereisen, Gastspiele und Stipendien. Im Fokus stehen dabei zeitgenössisches Schauspiel und Sprechtheater, zeitgenössischer Tanz, Performance, Kinder- und Jugendtheater, Puppen- und Figurentheater sowie neue Dramatik.
Vorgehensweise
Gefördert werden Theater- und Tanzschaffende im In- und Ausland – insbesondere junge Künstler*innen mit Wohnsitz in Deutschland, die internationale Kontakte aufbauen oder Projekte mit internationalem Bezug vorbereiten möchten. Voraussetzung ist ein professioneller künstlerischer Hintergrund und ein klar international ausgerichtetes Vorhaben. Mehr erfahren
Beschreibung
Neue Kunst in Hamburg e.V. vergibt seit 1997 Reisestipendien an Künstler, die im Großraum Hamburg leben und unter vierzig Jahren alt sind. Finanziert werden jeweils eine Reise und ein fünfmonatiger Auslandsaufenthalt, nach Rückkehr eine Ausstellung in Hamburg sowie eine Publikation. Die Stipendiaten erhalten monatlich einen Betrag sowie die Erstattung ihrer Reisekosten. Ziel der Stipendien ist es, Künstler*innen die Chance zu geben, neue Erfahrungen an fremden Orten zu sammeln und die Ergebnisse anschließend zu präsentieren. Ein auswärtiger Kurator entscheidet über die Vergabe. Der Verein finanziert sich aus privaten Mitteln.
Vorgehensweise
Bewerbungen sind in der Regel einmal jährlich möglich und müssen per Antragsformular eingereicht werden. Mehr erfahren
Beschreibung
Die K3 Residenz ist ein achtmonatiges internationales Residenzprogramm für Choreograf*innen am Anfang ihrer Karriere. Sie bietet Raum für künstlerische Entwicklung, professionelle Begleitung und die Präsentation eines neuen Stücks im Rahmen des Festivals TanzHochDrei.
Vorgehensweise
Antragsberechtigt sind Choreograf*innen weltweit, die sich am Beginn ihrer professionellen Laufbahn befinden. Erwartet wird die Bereitschaft zur kontinuierlichen Arbeit in Hamburg sowie zur Entwicklung eines neuen Bühnenstücks. Die Ausschreibung erfolgt in der Regel im Herbst und wird auf der Website veröffentlicht. Mehr erfahren
Kontakt
Kampnagel Internationale Kulturfabrik GmbHJarrestraße 20, 22303 Hamburg+49 - 40 - 270 949 45tanzplan@kampnagel.de
Beschreibung
Das Fleetstreet Theater Hamburg bietet gemeinsam mit der Behörde für Kultur und Medien Hamburg, der Hamburgischen Kulturstiftung und der Rudolf Augstein Stiftung ein Residenzprogramm für spartenübergreifend arbeitende Künstlergruppen und Einzelkünstler*innen. Ziel ist es, in einem ein- bis dreimonatigen Aufenthalt neue Projekte zu entwickeln und im Fleetstreet Theater öffentlich zu präsentieren.
Vorgehensweise
Antragsberechtigt sind Künstlergruppen (und ggf. Einzelkünstler*innen), die mit performativen, bildenden, filmischen und/oder musikalischen Mitteln arbeiten und ein interdisziplinäres Projektvorhaben einreichen. Voraussetzung ist die Bereitschaft zur selbstständigen Arbeit und zur abschließenden Präsentation im Fleetstreet Theater. Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden. Die Jury tagt in der Regel einmal jährlich. Mehr erfahren
Beschreibung
Das stART.up-Stipendium unterstützt junge freiberuflich arbeitende oder sich selbstständig machende Künstler*innen in Hamburg mit einem einjährigen Arbeitsstipendium. Ziel ist es, Raum zur künstlerischen Weiterentwicklung zu schaffen und ein nachhaltiges berufliches Fundament aufzubauen.
Vorgehensweise
Antragsberechtigt sind Kunst-, Musik- und Kulturschaffende aller Sparten mit Wohnsitz in Hamburg, die nach Studienabschluss erste Berufserfahrung gesammelt haben und freiberuflich tätig sind oder dies anstreben. Voraussetzung ist ein künstlerischer Projektplan sowie die Teilnahme an begleitenden Seminaren, Workshops und Coachings. Mehr erfahren
Beschreibung
Business Angels investieren sowohl Kapital in junge Start-Ups als auch Know-How. Häufig findet die Finanzierung durch Business Angels in einer sehr frühen Phase des Unternehmens statt, wenn es noch schwierig ist, Geldgeber zu finden.
Vorgehensweise
Um über den Business Angels Deutschland e.V. (BAND) finanzielle Unterstützung für dein Start-up zu erhalten, gibt es mehrere Wege, die du nutzen kannst. Hier ist eine strukturierte Übersicht, wie du vorgehen kannst:
1. BAND One-Pager ausfüllen
Der erste Schritt ist das Ausfüllen des sogenannten BAND One-Pagers. Dabei handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung deines Geschäftsmodells, die folgende Informationen enthalten sollte:
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Innovationsgrad deines Produkts oder deiner Dienstleistung
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Alleinstellungsmerkmal (USP)
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Finanzkennzahlen und Kapitalbedarf
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Gründerteam und deren Qualifikationen
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Marktpotenzial und Zielgruppen
Nach einer Plausibilitätsprüfung wird dein One-Pager im BAND Dealroom veröffentlicht, wodurch über 400 akkreditierte Business Angels sowie weitere Investoren Zugriff darauf erhalten.
2. Teilnahme an Pitch-Events
BAND organisiert regelmäßig Pitch- und Matching-Events, bei denen ausgewählte Start-ups ihre Ideen präsentieren können. Ein Beispiel ist das Event "Female Funding ‘25", das sich speziell an Gründerinnen richtet. Solche Veranstaltungen bieten die Möglichkeit, direkt mit potenziellen Investoren in Kontakt zu treten.
3. Förderprogramme nutzen
Es gibt staatliche Förderprogramme, die Investitionen von Business Angels unterstützen:
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INVEST – Zuschuss für Wagniskapital: Private Investoren erhalten einen Zuschuss von 20 % ihrer Beteiligungssumme, wenn sie in förderfähige Start-ups investieren. Als Start-up kannst du dich für die Förderfähigkeit bewerben, was deine Attraktivität für Investoren erhöht.
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European Angels Fund (EAF): Dieses Programm bietet Co-Investitionen für Business Angels, die in innovative KMU investieren. Obwohl du dich als Start-up nicht direkt bewerben kannst, profitieren Business Angels von zusätzlichem Kapital, was wiederum deine Finanzierungschancen steigert.
4. Direkte Ansprache von Business Angels
Neben der Bewerbung über BAND kannst du auch direkt Business Angels ansprechen. Plattformen wie LinkedIn oder regionale Netzwerke bieten Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme. Wichtig ist dabei eine individuelle und prägnante Ansprache, die den Mehrwert deiner Idee klar kommuniziert
Beschreibung
Die IFB Innovationsstarter GmbH ist eine zentrale Anlaufstelle für innovative Startups in Hamburg, die auf der Suche nach finanzieller Unterstützung und Expertise sind. Als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) hat sich die IFB Innovationsstarter auf die Frühphasenfinanzierung junger Unternehmen spezialisiert.
Ihr Ziel ist es, Gründer:innen in Hamburg mit maßgeschneiderten Förderprogrammen unter die Arme zu greifen, um ihre innovativen Ideen zur Marktreife zu bringen und das Wachstum nachhaltig zu sichern. Dabei reicht das Spektrum der Unterstützung von personenbezogenen Zuschüssen zur Sicherung des Lebensunterhalts bis hin zu Investitionszuschüssen für die Entwicklung und Markterschließung. Neben der rein finanziellen Hilfe bietet die IFB Innovationsstarter auch wertvolle Beratung, Vernetzungsmöglichkeiten und Pitch-Trainings an, die entscheidend für den Erfolg in der Startup-Landschaft sein können.
1. InnoFounder
Das InnoFounder-Programm ist ein personenbezogener Zuschuss für innovative Gründungsteams und Einzelgründer:innen in Hamburg. Es unterstützt dich finanziell in der entscheidenden Vorgründungsphase und bis zu einem Jahr nach der Unternehmensgründung. Das Ziel ist es, deinen Lebensunterhalt zu sichern und die ersten Gründungskosten zu decken, damit du dich voll auf die Entwicklung deiner innovativen Idee konzentrieren kannst. Zusätzlich zur Finanzierung bietet InnoFounder eine wertvolle Vernetzung im Hamburger Startup-Ökosystem sowie Beratung und Pitch-Training.
- Vorhaben: Kommerziell (innovative Startups aller Branchen, auch digitale Gründungsvorhaben)
- Gesuch: Geld (Zuschuss)
- Konkreter Förderbetrag: Bis zu 75.000 € pro Gründungsteam (max. 3 Personen, pauschal 2.500 €/Monat pro Person für max. 18 Monate). Bei Einzelgründungen bis zu 45.000 €.
- Deadline/Turnus: Kontinuierlich (Antragstellung jederzeit online; Entscheidungen nach Vergabeausschuss-Sitzungen). Förderrichtlinie gültig bis 31.12.2024.
- Ansprechperson:
- Dr. Isabel Höfer-Sanning: +49 40 6579 8059 -8, hoefer-sanning@innovationsstarter.com
- Bastian Springer: springer@innovationsstarter.com
- Paula Stolley: stolley@innovationsstarter.com
- Pauline Gauthier: gauthier@innovationsstarter.com
2. InnoRampUp
InnoRampUp ist der richtige Zuschuss, wenn dein innovatives Unternehmen bereits gegründet ist und du die nächsten Schritte in Richtung Wachstum und Markterschließung planst. Das Programm fördert junge, innovative Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen weiterentwickeln, neue Märkte erschließen oder ihre Marktposition festigen wollen. Es ist ideal für Unternehmen, die bereits erste Erfolge vorweisen können und nun durchstarten möchten.
- Vorhaben: Kommerziell (innovative Existenzgründungen und junge innovative Unternehmen)
- Gesuch: Geld (Zuschuss)
- Konkreter Förderbetrag: Bis zu 150.000 € pro Vorhaben (in Ausnahmefällen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben).
- Deadline/Turnus: Kontinuierlich (Antragstellung jederzeit online; Entscheidungen nach Vergabeausschuss-Sitzungen). Förderrichtlinie gültig bis 31.12.2024.
- Ansprechperson:
- Dr. Annette Wurl: +49 40 6579 8059 -7, wurl@innovationsstarter.com
- Jan Hillmer: +49 40 6579 8059 -96, hillmer@innovationsstarter.com
- Thorben Koop: +49 40 6579 8059 -72, koop@innovationsstarter.com
3. InnoFinTech
Du bist im Bereich FinTech, InsurTech oder einem angrenzenden Segment mit eindeutigem Finanzbezug (z.B. LegalTech, PropTech) tätig? Dann ist InnoFinTech das passende Programm für dich. Dieser Zuschuss wurde speziell geschaffen, um den Finanzplatz Hamburg zu stärken und die Entwicklung aussichtsreicher FinTech-Unternehmen zu unterstützen. Es hilft dir, notwendige Entwicklungsschritte umzusetzen und so zum Wachstum und zur Marktetablierung deines Unternehmens beizutragen.
- Vorhaben: Kommerziell (Startups aus den Bereichen FinTech und InsurTech sowie angrenzender Segmente mit eindeutigem Finanzbezug)
- Gesuch: Geld (Zuschuss)
- Konkreter Förderbetrag: Bis zu 200.000 €.
- Deadline/Turnus: Kontinuierlich (Antragstellung jederzeit online; Entscheidungen nach Vergabeausschuss-Sitzungen). Programm verlängert bis Ende 2025 (Stand Mai 2023). Förderrichtlinie gültig bis 31.12.2024.
- Ansprechperson:
- Louisa Wettwer: +49 40 65798059–71, wettwer@innovationsstarter.com
- Jan Gierkes: +49 40 65798059–88, gierkes@innovationsstarter.com
4. InnoImpact
Wenn dein Startup nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch einen positiven sozialen oder ökologischen Impacterzielen will, dann ist InnoImpact das richtige Programm. Es richtet sich an innovative, gemeinwohlorientierte Startups und Social Enterprises aller Branchen. Ziel ist es, gesellschaftliche Herausforderungen durch innovative Geschäftsmodelle zu lösen. Ähnlich wie InnoFounder bietet InnoImpact personenbezogene Zuschüsse zur Deckung von Lebenshaltungs- und Gründungskosten, um dir den Aufbau deines Impact-Startups zu ermöglichen.
- Vorhaben: Sonstiges (innovative, gemeinwohlorientierte Startups und Social Enterprises)
- Gesuch: Geld (Zuschuss)
- Konkreter Förderbetrag: Bis zu 75.000 € (personenbezogener Zuschuss, pauschal 2.500 €/Monat pro Person für max. 18 Monate; max. 3 Personen pro Team).
- Deadline/Turnus: Kontinuierlich (Antragstellung jederzeit online; Entscheidungen nach Vergabeausschuss-Sitzungen). Förderrichtlinie gültig bis 31.12.2024.
- Ansprechperson:
- Florence Müller: +49 40 6579 8059 -89, mueller@innovationsstarter.com
Die Antragstellung für die hier vorgestellten Programme ist in der Regel fortlaufend möglich. Entscheidungen über Förderzusagen werden nach den regelmäßigen Sitzungen der Vergabeausschüsse getroffen. Es gibt also keine festen Deadlines im klassischen Sinne, vielmehr kannst du dich bewerben, sobald dein Projekt bereit ist.
Wichtiger Hinweis: Die Förderprogramme InnoFounder, InnoRampUp, InnoFinTech und InnoImpact sind nicht miteinander kombinierbar. Du kannst dich jeweils nur für eines dieser Programme bewerben. Nach erfolgreicher Förderphase besteht jedoch die Möglichkeit, sich für Venture Capital aus dem Innovationsstarter Fonds zu bewerben.
Vorgehensweise
Die Investition kommt infrage für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG), kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Bilanzsumme < 10 Mio. Euro), junge Unternehmen (maximal 5 Jahre alt), Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg und einer technologisch innovativen Geschäftsidee. Der Innovationsstarter Fonds Hamburg ist nicht auf spezielle Branchen beschränkt. Echte Gründungsfinanzierungen liegen genauso im Fokus wie spätere Runden.
Beschreibung
- Die BTG ist eine der 15 Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) in Deutschland, die von Bund und Ländern unterstützt werden, um Eigenkapital für kleine und mittlere Unternehmen bereitzustellen.
- Ihr Fokus liegt auf der Stärkung der Eigenkapitalbasis der Unternehmen, um deren Bonität zu verbessern und somit auch den Zugang zu weiteren Bankkrediten zu erleichtern.
- Die BTG agiert wettbewerbsneutral und nicht gewinnorientiert, was sie zu einem attraktiven Partner für langfristige Unternehmensentwicklung macht.
Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Förderungen der BTG Hamburg:
1. Beteiligungskapital der BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH (Allgemeines Beteiligungsprogramm): bis zu 500.000 €
Vorhaben
Kommerziell (Existenzgründung, Betriebsübernahme, Unternehmenswachstum, Investitionen, Betriebsverlagerung, Markteinführung neuer Produkte, Digitalisierungsprojekte)
Gesuch
Geld (Stille Beteiligung zur Stärkung des Eigenkapitals)
Deadline/Turnus
Kontinuierlich (Antragstellung jederzeit möglich)
Max. Fördersumme
Bis zu 500.000 €. Die Beteiligung kann maximal bis zur Kapitalparität einschließlich künftiger Perspektiven gehen.
Förderkriterien
- Antragsberechtigte: Existenzgründer:innen und bestehende mittelständische Unternehmen aller Branchen mit Firmensitz in Hamburg.
- Investitionsort: Die Investition muss in Hamburg erfolgen.
- Keine Sanierungsfälle: Unternehmen in Schwierigkeiten oder Sanierungsfälle werden nicht gefördert.
- Keine Ablösung von Bankverbindlichkeiten: Die Beteiligung dient der Stärkung des Eigenkapitals für zukünftige Vorhaben, nicht der Ablösung bestehender Schulden.
- Businessplan: Ein vollständiger Businessplan ist für die Beurteilung des Antrags erforderlich.
- Bestehende Unternehmen: Bei bestehenden Unternehmen sind Jahresabschlussunterlagen der letzten drei Geschäftsjahre und eine aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sowie Selbstauskünfte der Gesellschafter:innen einzureichen.
- Konditionen: Neben einem jährlichen Festentgelt ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt bei Zusage und eine variable, gewinnabhängige Vergütung zu zahlen.
Ansprechpartner*in
- Brigitte Karstens: +49 40 611 700 -38, b.karstens@btg-hamburg.de
- Martina Krämer: +49 40 611 700 -35, m.kraemer@btg-hamburg.de
2. HamburgInnoGrowth (HIG); bis zu 2,5 Mio. €
Vorhaben
Kommerziell (innovative Startups und wachstumsorientierte Mittelständler, auch Social Entrepreneurs)
Gesuch
Geld (Typisch stille Beteiligung)
Deadline/Turnus
Kontinuierlich (Programm ist seit April 2024 operativ, keine festen Deadlines bekannt, laufende Antragsbearbeitung)
Max. Fördersumme
Bis zu 2,5 Mio. € pro Startup/Unternehmen.
Förderkriterien
- Geschäftssitz: Hamburg.
- Gruppenumsatz: Bis zu 75 Millionen Euro.
- Innovatives Geschäftsmodell: Fokus auf ökologische, digitale oder soziale Innovationen.
- Inhabergeprägte Gesellschafterstrukturen: Das Programm richtet sich an Unternehmen, bei denen die Inhaber:innen eine maßgebliche Rolle spielen.
- Nicht exit-orientiert: Im Gegensatz zu Venture-Capital-Finanzierungen steht hier nicht der schnelle Verkauf des Unternehmens im Vordergrund.
- Unterlagen: Ein vollständiger Businessplan und weitere Unternehmensunterlagen sind erforderlich.
Vorgehensweise
Für mittelständische Unternehmen (KMU nach EU-Definition ) in Hamburg aller Branchen.
Beschreibung
Der DAAD vergibt an besonders qualifizierte Absolvent*innen der staatlichen Musik-, Kunst- und Filmhochschulen sowie der entsprechenden Fachhochschulstudiengänge Stipendien zur künstlerischen Fortbildung im europäischen und außereuropäischen Ausland in den Bereichen Musik, bildende Künste, Design, Film, Tanz, Choreografie sowie Schauspiel, Theaterregie und Musical. Auch Graduierte und Promovierte können sich bewerben.
Vorgehensweise
Die Auswahlverfahren unterscheiden sich nach Programmen und Zielregionen. Mehr erfahren
Beschreibung
Die Deutsche Stiftung Musikleben fördert seit Jahrzehnten herausragende junge Musiker*innen in Deutschland auf ihrem Weg in eine professionelle Musikkarriere. Neben dem renommierten Deutschen Musikinstrumentenfonds, durch den jährlich über 160 wertvolle Streichinstrumente leihweise vergeben werden, unterstützt die Stiftung den künstlerischen Nachwuchs durch vielfältige Stipendienprogramme. In enger Kooperation mit Partnerinstitutionen und engagierten Stifter*innen vergibt sie zielgerichtete Förderungen für Studienaufenthalte, Meisterkurse, Wettbewerbe oder Instrumentenbedarf – darunter das Gerd Bucerius-Stipendium (mit der ZEIT-Stiftung Bucerius), das Carl-Heinz Illies-Stipendium für junge Pianist*innen, das Dinorah Varsi-Stipendium für besonders begabte Klaviertalente, das Ernst Efinger-Stipendium für Musiker*innen aus kinderreichen Familien sowie das Dr. Alexander Sikorski-Stipendium für Cellist*innen. Ergänzt wird das Angebot durch Formate wie das Kammermusikstipendium Chamber Lab Montecastelli oder die Flügelpatenschaft für junge Solist* innen. Ziel ist es, individuelle künstlerische Entwicklung frühzeitig und nachhaltig zu ermöglichen – unabhängig von sozialen oder finanziellen Voraussetzungen.
Vorgehensweise
Die Förderkriterien varrieren je nach Stipendium. Mehr erfahren
Beschreibung
Das Stipendium für Chancengleichheit unterstützt Studierende, die unter erschwerten Lebensumständen ein gebührenpflichtiges Masterstudium in Digital- und Medienmanagement aufnehmen oder fortsetzen möchten. Ziel ist es, Bildungsgerechtigkeit zu fördern und Studienabbrüche aufgrund sozialer oder persönlicher Herausforderungen zu vermeiden.
Vorgehensweise
Antragsberechtigt sind Bewerber*innen des Masterprogramms Digital- und Medienmanagement (Vollzeit oder berufsbegleitend), die nachweislich unter erschwerten Bedingungen studieren (z. B. Krankheit, Behinderung, Betreuungspflichten, Migrations- oder Fluchthintergrund). Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Aufnahmeverfahren. Mehr erfahren
Beschreibung
Die Strukturförderung der Initiative Musik unterstützt Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland schaffen. Gefördert werden vor allem regionale und bundesweite Infrastrukturmaßnahmen, die Professionalisierung, Vernetzung und Chancengleichheit in der Musikbranche stärken.
Vorgehensweise
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, rechtsfähige juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz in Deutschland und nachgewiesener Fachkompetenz. Bei regionalen Vorhaben ist ein Letter of Intent von einem öffentlichen Förderpartner verpflichtend. Der Aufsichtsrat der Initiative Musik entscheidet vier Mal im Jahr. Mehr erfahren
Beschreibung
Das Troisdorfer Bilderbuchstipendium dient der Förderung der Bilderbuch- und Illustrationskunst durch die Realisierung eines noch unveröffentlichten Bilderbuchprojekts. Das zweimonatige Stipendium umfasst einen Arbeitsaufenthalt in Troisdorf und Ahrenshoop, fachliche Betreuung sowie die Veröffentlichung des entstandenen Buchs im Aladin Verlag. Das Programm wird von der Stadt Troisdorf und weiteren Partnern getragen. Das Troisdorfer Bilderbuchstipendium wird alle zwei Jahre im Wechsel mit dem Troisdorfer Bilderbuchpreis vergeben.
Vorgehensweise
Bewerben können sich Illustrator*innen, die ein deutschsprachiges Bilderbuch verwirklichen möchten und mit der Veröffentlichung im Aladin Verlag einverstanden sind. Voraussetzung ist ein überzeugendes Konzept samt Arbeitsproben sowie die Bereitschaft, im Rahmen des Stipendiums an Workshops und Ausstellungen mitzuwirken. Eine mehrköpfige Fachjury wählt die Stipendiat*innen nach Vorauswahl und persönlichem Gespräch aus. Mehr erfahren
Beschreibung
Mit dem Trustee-Programm EHF 2010 vergibt die Konrad-Adenauer-Stiftung jährlich Arbeits- und Studienstipendien an herausragende Künstler*innen in den Bereichen Bildende Kunst, Literatur, Komposition und Tanz. Das Programm unterstützt kreatives Schaffen durch finanzielle Förderung, individuelle Betreuung, Coaching sowie die Vernetzung mit Kulturschaffenden und Partnern aus Verlagen, Agenturen oder Galerien.
Vorgehensweise
Antragsberechtigt sind Künstler*innen mit hohem künstlerischem Anspruch, gesellschaftlicher Reflexion in ihrer Arbeit und dem Wunsch nach künstlerischer Weiterentwicklung. Für ein Arbeitsstipendium ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (z. B. mit Meisterschülerabschluss) erforderlich. Die Stiftung legt zudem Wert auf persönliche Lebensumstände und fördert den interdisziplinären Austausch. Mehr erfahren
Kontakt
Abteilung KulturTiergartenstraße 35
10785 Berlin+49 - 30 - 269 963 221hans-joerg.clement@kas.de
Beschreibung
Die Wiederaufnahme- und Gastspielförderung unterstützt freie darstellende Künstler*innen aus Hamburg dabei, bestehende Produktionen erneut zur Aufführung zu bringen – entweder in Hamburg oder als Gastspiel außerhalb. Ziel ist es, die Sichtbarkeit und nachhaltige Verwertung bereits erarbeiteter künstlerischer Projekte zu stärken.
Vorgehensweise
Antragsberechtigt sind Künstler*innen oder Gruppen mit Arbeits- und/oder Lebensschwerpunkt in Hamburg, die Eigentümer*innen einer Produktion sind, deren Uraufführung bereits stattgefunden hat und die in Hamburg gezeigt wurde. Gefördert werden Wiederaufnahmen in Hamburg oder Gastspiele außerhalb, nicht jedoch Neuproduktionen. Die Antragstellung erfolgt durch die Künstler*innen selbst. Anträge können zu den jeweiligen Fristen 01.03., 01.07. und 01.11. eines jeweiligen Jahres eingereicht werden. Mit einer Entscheidung ist spätestens 4 Wochen nach der Antragsfrist zu rechnen. Mehr erfahren
Beschreibung
Vorgehensweise
Kontakt
Hamburg Kreativ Gesellschaft, Hongkongstr. 5, 20457 Hamburg+49 – 40 – 879 7986 12nordstarter@kreativgesellschaft.orgBeschreibung
Gefördert wird einerseits das Management von Innovationsnetzwerken, andererseits die innerhalb solcher Netzwerke initiierten FuE-Projekte. Die Netzwerke bestehen aus mindestens sechs kleinen oder mittleren Unternehmen (bei internationalen Netzwerken: vier deutsche und mindestens drei ausländische Partner) und verfolgen gemeinsam die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Die Förderung ist technologie- und branchenoffen.
Vorgehensweise
Antragsberechtigt für das Netzwerkmanagement sind neutrale Organisationen ohne wirtschaftliche Eigeninteressen, z. B. Projektträger oder Kammern. Für die FuE-Projekte sind kleine, mittlere und weitere mittelständische Unternehmen (in Kooperation mit KMU) sowie nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen förderfähig. Die Netzwerke müssen eine gemeinsame Innovationsidee verfolgen und arbeitsteilig zusammenarbeiten. Mehr erfahren
Beschreibung
Gefördert werden Kooperationsprojekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen durch Unternehmen oder Unternehmen gemeinsam mit Forschungseinrichtungen – technologie- und branchenoffen. Die Projekte müssen in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt werden, bei der alle Partner innovative Beiträge leisten. Auch vorbereitende Studien und anschließende Maßnahmen zur Markteinführung können bezuschusst werden.
Vorgehensweise
Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und weitere mittelständische Unternehmen (bis 1.000 Mitarbeitende, letzteres nur in Kooperation mit KMU) sowie nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Partner. Erforderlich ist ein gemeinsames FuE-Vorhaben von mindestens zwei Unternehmen oder von einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung. Die Förderung erfolgt anteilig und nicht rückzahlbar, wobei die Innovationshöhe und der Marktzugang entscheidend sind. Mehr erfahren
Beschreibung
Gefördert werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen – unabhängig von Technologie oder Branche. Ergänzend sind auch vorbereitende Machbarkeitsstudien und anschließende Maßnahmen zur Markteinführung förderfähig.
Vorgehensweise
Antragsberechtigt sind kleine, mittlere sowie weitere mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten. Die Förderung richtet sich nach Unternehmensgröße und Standort (z. B. strukturschwache Region) und erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Voraussetzung ist ein innovatives, technologisch anspruchsvolles Vorhaben mit erkennbarem Marktzugangspotenzial. Mehr erfahren