Labelförderung
Gemeinsam mit der Behörde für Kultur und Medien unterstützen wir genreübergreifend Veröffentlichungen kleiner Hamburger Musiklabels.
Gemeinsam mit der Behörde für Kultur und Medien unterstützen wir genreübergreifend Veröffentlichungen kleiner Hamburger Musiklabels.
Insbesondere für kleine Labels ist die Umsetzung von kreativen Projekten oft mit großen Schwierigkeiten verbunden. Die Labelförderung soll Abhilfe schaffen: Mit ihr geben wir Betreiber*innen von Hamburger Musiklabels mehr Planungssichertheit bei der Vorbereitung und Umsetzung von Musikveröffentlichungen. Besonders künstlerische Produktionen, deren Realisierung an kommerziellen Erwägungen scheitert, bekommen die Chance, produziert zu werden.
Die Labelförderung ist eine Förderung der Behörde für Kultur und Medien. Anträge werden über ein Online-Antragsportal gestellt, wir unterstützen euch bei der Antragsstellung.
Die aktuelle Förderrunde läuft seit dem 01.10.2024. Anträge können hier eingereicht werden.
Andreas war lange Jahre Geschäftsführer des VUT-Nord (Verband der unabhängigen Musikunternehmen) und anschließend des Jazzbüro Hamburg e. V. Seit 2015 betreut er die Labelförderung für die Hamburg Kreativ Gesellschaft. Außerdem ist er für den Coach- und Expertenpool sowie Beratungen bei der Hamburg Kreativ Gesellschaft zuständig.
Anträge können von musikproduzierenden Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg gestellt werden. Es muss sich um Kleinstunternehmen im Sinne der Regelungen der EU handeln (weniger als zehn Beschäftigte, unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme). Verbundene Unternehmen sind als ein Unternehmen zu behandeln.
Nicht gefördert werden GEMA-Kosten und laufende Kosten (z. B. für Miete).
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 3.000 bis 10.000 Euro pro Förderfall. Die Eigenbeteiligung liegt bei mindestens 50 Prozent. Projekte mit einer beantragten Fördersumme von unter 3.000 Euro finden in der Regel keine Berücksichtigung. Die Gesamtkosten des Vorhabens müssen demnach mindestens 6.000 Euro betragen. Produktion und Marketing/Promotion werden dabei als getrennte, eigenständige Vorhaben betrachtet. Da im Produktionsprozess die Herstellungskosten für Tonträger sowie die GEMA-Kosten nicht förderbar sind, dürfen sie den Gesamtkosten auch nicht zugerechnet werden.
Wesentliche Unterlagen sind der unterschriebene Antrag, die Darstellung des Vorhabens, Angaben zum Unternehmen und dem/der Künstler/in sowie Hörbeispiel(e). Das Antragsverfahren erfolgt bis auf den schriftlichen Antrag online. Die erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen ergeben sich im Einzelnen aus den im Rahmen des Online-Verfahrens durchzuführenden Schritten.
Das zu fördernde Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderentscheidung grundsätzlich noch nicht begonnen sein. Die Förderentscheidung erfolgt regelmäßig innerhalb 6 Wochen nach Abgabeschluss für die Förderrunde. Den Abgabeschluss erfahren Sie auf den Internetseiten zur Hamburger Labelförderung. Der Antrag muss also so rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, dass diese zeitlichen Eckpunkte eingehalten werden können.
Eingegangene Anträge werden nach formalen und inhaltlichen Gesichtspunkten geprüft. Die Behörde für Kultur und Medien wird bei ihrer Entscheidung über die Förderung durch ein beratendes Fachgremium unterstützt. Die Mitglieder des Gremiums sind Branchenvertreter aus den Bereichen Vertrieb/Handel, Medien/Presse, Labels/VUT und dem Livebereich. Sie sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Sofern die Anträge die Kriterien der Vorauswahl erfüllen, werden sie dem Fachgremium zur Beurteilung vorgelegt.
Das zu fördernde Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderentscheidung grundsätzlich noch nicht begonnen sein. Die Förderentscheidung erfolgt regelmäßig innerhalb 6 Wochen nach Abgabeschluss für die Förderrunde. Den Abgabeschluss erfahren Sie auf den Internetseiten zur Hamburger Labelförderung. Der Antrag muss also so rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, dass diese zeitlichen Eckpunkte eingehalten werden können.
Ja. Es werden jeweils einzelne Projekte gefördert.
Nein, eine Kumulierung mit anderen in Anspruch genommenen/beantragten Finanzierungshilfen/Förderprogrammen (insbesondere Bundesförderung der Initiative Musik gGmbH) ist nicht erlaubt.