Jetzt bewerben: Pop-up Ausstellungen im designxport
Um die Kulturbranche zu unterstützen, stellt designxport seine Ausstellungsflächen vorübergehend kostenlos für Designer/innen, Künstler/innen und andere Kreative zur Verfügung.
Um die Kulturbranche zu unterstützen, stellt designxport seine Ausstellungsflächen vorübergehend kostenlos für Designer/innen, Künstler/innen und andere Kreative zur Verfügung.
Um den Kulturbetrieb zu unterstützen, stellt designxport seine Ausstellungsflächen vorübergehend kostenlos für Designer/innen, Künstler/innen und andere Kreative zur Verfügung. Wenn Sie Interesse haben und Ihre Arbeiten nur darauf warten endlich wieder präsentiert zu werden, dann schicken Sie Ihre Bewerbung samt Projektbeschreibung an:
Bitte geben Sie an, ob Sie sich eine Einzelausstellung wünschen, oder ob für Sie auch eine Gruppenausstellung denkbar wäre. In letzterem Fall geben Sie bitte eine Schätzung für den Raum-/Wandflächenbedarf ab.
Bewerbungs-Kriterien
Präsentiert werden sollen künstlerische oder kreative Unikate oder Produkte aus Kleinstserien (z. B. Bilder, Skulpturen, Graphik, Fotos, Keramik in geringen Auflagen). Die geplante Ausstellung darf nicht vor allem oder ausschließlich kommerziellen Zwecken dienen.
Bewerben können sich Einrichtungen sämtlicher Rechtsformen, juristische und natürliche Personen, die ihre eigenen Werke und/oder Arbeiten ausstellen wollen. Kommerzielle Mittler, die finanzielle Beiträge von den ausgestellten Produzent/innen verlangen, sind ausgeschlossen.
Besondere Corona-Kriterien:
Die Austellenden haben die zur Zeit der Ausstellung gültigen Corona-Schutzmaßnahmen auf eigene Kosten einzuhalten.
Möglich sind Ausstellungsobjekte, die aus mind. 1 m Entfernung betrachtet werden können. z. B. großformatige Bilder, Fotos, Plakate, Skulpturen, Installationen, Objekte etc.
Anfassen, Ausprobieren, Interaktionen, Kopfhörer und Touchscreens sind nicht leider möglich.
Rahmenbedingungen:
Das Angebot beginnt am 18. Mai 2020 und endet am 30. Juni 2020.
Die Ausstellungen bzw. Präsentationen sollten mindestens zwei Wochen und dürfen maximal drei Wochen dauern. Sie sollen möglichst täglich für mindestens sechs Stunden geöffnet sein.
Öffnungs- und Aufsichtszeiten werden in Absprache mit den jeweiligen Ausstellenden individuell festgelegt.
Die Ausstellungen bzw. Präsentationen müssen für die Öffentlichkeit kostenlos zugänglich sein.