Für wen ist das interessant?
Das Stipendium richtet sich an Künstler*innen mit abgeschlossenem, künstlerischem Studium, die in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern leben und arbeiten. Der Fokus der Arbeit sollte dabei auf Malerei, Grafik, Skulptur, Fotografie oder Neue Medien liegen.
Worum geht's?
Die Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn schreibt ein einjähriges Stipendium mit Residenzpflicht für bildende Künstler*innen aus. Die Sparkassen-Kulturstiftung sieht seit 1992 ihre Aufgabe darin, Künstler*innen im Rahmen dieses Stipendiums eine künstlerische Weiterentwicklung zu ermöglichen und eine umfangreiche Publikationsmöglichkeit zu bieten. Gefördert werden soll das künstlerische Potential von Künstler*innen aus dem norddeutschen Raum, die eine mindestens zweijährige Ausstellungstätigkeit nach dem Studienabschluss nachweisen können. Das Stipendium ist ein Residenzstipendium. Die maximale Residenzdauer beträgt zwölf Monate, sie dauert vom 1.5.2024 bis 30.4.2025. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Wer fördert?
Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn
Um welche Fördersumme geht es?
Für die Dauer eines Jahres stehen den Stipendiat*innen ein Atelier und eine Wohnung in der idyllisch gelegenen Wassermühle Trittau (Kreis Stormarn) kostenlos zur Verfügung. Es wird ein monatlicher Unterhaltszuschuss von 1.000 Euro gezahlt, darin enthalten sind die laufenden Kosten für Atelier und Stipendiat*innen-Wohnung. Die Wohnnebenkosten (Strom, Telefon) müssen selbst getragen werden.
Wie beantrage ich das?
Neben einem Formblatt, das über die Webseite der Stiftungen der Sparkasse Holstein heruntergeladen werden kann, sollte die Bewerbung ein kurzes Bewerbungsschreiben, eine Biografie mit beruflichem/künstlerischem Werdegang, Portfolio und ausgewählte Kataloge und /oder Texte zur künstlerischen Arbeit enthalten.
Frist
15.12.2023