Förderung von Hamburger Musiklabels 2018: zweite Bewerbungsphase läuft
Die Labelförderung der Behörde für Kultur und Medien unterstützt Veröffentlichungen aus unterschiedlichen musikalischen Genres und würdigt hiermit die engagierte Arbeit der kleinen Hamburger Musiklabels.
Mit der ersten Tranche dieses Jahres konnten bereits 18 Musikveröffentlichungen gefördert werden – jetzt gibt es erneut die Gelegenheit, sich um Fördermittel zu bewerben.
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Die kleinen Labels sind oft besondere Orte der Qualität und des künstlerischen Risikos in der Musik. Deshalb sind sie und ihre Arbeit für die Musikstadt Hamburg unverzichtbar. Ich freue mich, dass wir auch in diesem Jahr mit der Labelförderung dabei helfen können, das Risiko dieser wichtigen künstlerischen Investitionen abzufedern und die Förderung insbesondere des Nachwuchses zu unterstützen.“
Die Anträge auf Zuschüsse zwischen 3.000 bis 10.000 Euro können bis zum 27. September gestellt werden
Die Förderung richtet sich an sogenannte Kleinstunternehmen. Ein Fachgremium mit Branchenvertreterinnen und -vertretern berät die Behörde bei der Entscheidung über die Mittelvergabe.
Anträge können ab sofort bis Donnerstag, 27. September 2018 gestellt werden (entscheidend ist der Eingang des rechtsgültig unterschriebenen Antrags bei der Behörde für Kultur und Medien).
Für alle Fragen rund um die Antragstellung können sich Interessierte an die Hamburg Kreativ Gesellschaft unter 0176/383 691 05 oder per E-Mail anwenden. Dort können auch Termine für eine persönliche Beratung oder Begleitung im Antragsverfahren vereinbart werden.
Wichtige Informationen zur Labelförderung und der Zugang zum Online-Antragsverfahren finden sich unter www.hamburg.de/labelfoerderung.
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