Erklärung zur Barrierefreiheit

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:

  • Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
  • Und wo kannst du dich beschweren, wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?

Barrieren melden

Hast du eine Barriere auf unserer Internet-Seite gefunden?
Eine Barriere ist zum Beispiel:

  • Ein Text ist schwer zu verstehen.
  • Ein Formular funktioniert nicht.
  • Ein Bild hat keine Beschreibung.

Dann nimm gern Kontakt mit uns auf.
Wir helfen dir gern.
Deine Ansprechpartnerin ist Clara Tischer.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite:
www.kreativgesellschaft.org

Die Internet-Seite gehört zur
Hamburg Kreativ Gesellschaft.

Wir sind eine öffentliche Stelle.
Darum müssen wir unsere Internet-Seite barrierefrei machen.

Barrierefrei heißt:

  • Alle Menschen sollen die Seite gut nutzen können.
  • Auch Menschen mit Behinderungen.

1. Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?

Für Barrierefreiheit gibt es Gesetze.
Diese Gesetze legen Regeln fest.

Wichtig sind diese Gesetze:

  • das Hamburgische Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
    Kurz: HmbBGG

  • die Hamburgische Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung
    Kurz: HmbBITVO

  • die Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung des Bundes
    Kurz: BITV

  • das Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz
    Kurz: BFSG

In der HmbBITVO steht in Paragraph 1:
Unsere Internet-Seite muss barrierefrei sein.

In der BITV stehen in Paragraph 3 und Paragraph 4:
Diese Regeln erklären genau,
wie Barrierefreiheit im Internet aussehen muss.

Wir prüfen regelmäßig,
ob unsere Internet-Seite diese Regeln erfüllt.

Wir arbeiten ständig daran,
Barrieren abzubauen.

2. Welche Inhalte sind noch nicht barrierefrei?

Manche Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei.

Zum Beispiel können das sein:

  • ältere Dokumente

  • einzelne PDF-Dateien

  • Videos ohne Untertitel

  • Inhalte von anderen Anbietern

Wir arbeiten daran,
diese Inhalte zu verbessern.

3. Wie ist diese Erklärung entstanden?

Diese Erklärung ist vom
19. Februar 2026.

Wir haben die Internet-Seite selbst geprüft.
Das nennt man: Selbstbewertung.

4. Schlichtungs-Verfahren

Hast du uns eine Barriere gemeldet?
Und bist du mit unserer Antwort nicht zufrieden?

Dann kannst du dich an die Schlichtungs-Stelle wenden.

Die Schlichtungs-Stelle hilft bei Streit.
Sie unterstützt Menschen mit Behinderungen
und öffentliche Stellen.

Das Ziel ist eine Lösung ohne Gericht.

Das Verfahren ist kostenlos.
Du brauchst keinen Anwalt.

Die Schlichtungs-Stelle
der Senats-Kanzlei Hamburg hilft dir.

So erreichst du die Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle
Ombudsstelle Barrierefreie IT
Telefonische Sprechzeiten montags 10 – 11 Uhr

Telefon: +49 40 428 23 20 57
E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de

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