Mehr Wissen, Raum, Finanzierung und Innovation für Hamburgs Kreative – dies ist der Auftrag, dem sich die Hamburg Kreativ Gesellschaft als Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg verschrieben hat. Aktuell prüft die Hamburg Kreativ Gesellschaft im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens, ob seitens in Hamburg ansässiger Unternehmen aus der Kreativwirtschaft eine Nachfrage für 1-3 jeweils ca. 260 m² große Büroetagen in Rothenburgsort besteht. Sollte sich durch das Interessenbekundungsverfahren eine konkrete Nachfragesituation ergeben, wird die Hamburg Kreativ Gesellschaft die Anmietung der Flächen prüfen um diese dann an den/die Interessenten unterzuvermieten. Die Vermietung erfolgt etagenweise. Vorstellbar wäre auch die Anmietung mehrerer Etagen durch eine Mietpartei. Die Flächen sind primär für Büro- und Ateliernutzungen geeignet. Die Mietflächen sind unsaniert und werden im gesehenen Zustand für einen befristeten Zeitraum von ca. 3 Jahren vermietet. Der Mietpreis setzt sich aus einer Kaltmiete und einer Nebenkostenvorauszahlung zusammen. Strom ist separat durch die Mieter/innen zu beauftragen. Alle Etagen verfügen über eigene WC-Räume. Die Etagen sind über einen Aufzug erschlossen. Die Etagen 2 und 3 sind durch ein internes Treppenhaus (siehe Foto) verbunden. Hier wäre also eine Nutzung beider Etagen durch eine Mietpartei vorstellbar. Alternativ wäre eine Trennung beider Etagen vorstellbar. Die angebotenen Flächen sind nicht als Versammlungsstätte im Sinne der VStättVO zugelassen.
Verkehrsanbindung
ca. 3 Min. fußläufig zur S-Bahnstation Rothenburgsort.
Kosten
Pauschalmiete
€ ca. 2.111,20 € je Etage
Kaution
€ 3 Monatsmieten
Sonstige Kosten
Stromkosten
Courtage
entfällt
Anmerkungen
Sollten Sie sich für die Besichtigung der Flächen interessieren, senden Sie bitte Ihre Anfrage an: ||| Wir setzen bei allen Besichtigungen das Abstandsgebot um, sorgen für ausreichende Lüftung im Raum und bieten die Möglichkeit, sich vor Ort die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist beim Eintreten und Verlassen der Besichtigung erforderlich. Nach den geltenden allgemeinen Hygiene-Vorschriften in Hamburg ist für Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung der Zutritt zur Besichtigung nicht gestattet.
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