31.10.2023
Interviews: Lara M. Gahlow
Illustration: Sebastian König
Viele Kreative, die mit KI-basierten Tools experimentieren, stoßen auf urheberrechtliche Bedenken – oder scheuen ganz und gar vor der Nutzung zurück. Was sagen Expert*innen aus Lehre und Praxis, Recht und Kreation dazu?
Event-Tipp
Komm am 13. Dezember im SPACE mit unseren Expert*innen zum Thema KI & Recht ins Gespräch.
„Besonders bei generativer KI gilt es, klare Regeln aufzustellen, um den Fortbestand der Vielfalt im Kulturbereich und der Demokratie zu sichern. Wenn generative KI in der Lage ist, Stimmen, Bilder und Texte von Künstler*innen ungefragt täuschend echt nachzuahmen, verletzt das nicht nur deren Persönlichkeitsrechte und deren Anspruch auf Bezahlung, sondern stellt auch eine Gefahr für die Demokratie dar, wenn Deep Fakes daraus gemacht werden.“
Katharina Uppenbrink,
Geschäftsführerin der Initiative Urheberrecht
„Die Entwicklung des Urheberrechts geht Hand in Hand mit technischem Fortschritt, das war schon in der Vergangenheit so. Die zentrale Rolle des Menschen bei der Erstellung hochwertiger Medien wird bleiben und eine angemessene Vergütung für diese Kreativleistung auch weiterhin unverzichtbar und gegeben sein. Viele der aktuellen Diskussionen sind von Unkenntnis getrieben und werden überemotional geführt.“
Peter Kabel
Gründer, Berater und ordentlicher Professor an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
„Der ,Zauber‘ des Urheberrechts liegt ja darin, dass es mit Schöpfung des Werkes entsteht. Anders als zum Beispiel Marken- oder Designrechte muss es nicht eingetragen oder registriert werden, um zu wirken. Diese Form der Schöpfung wird es immer geben. Die Frage ist nur: Wer schöpft wie? Und durch was? Und: Wer erhält welche Rechte? Das persönliche Urheberrecht wird also auch mit dem zunehmenden Einsatz von KI eine Rolle spielen. Welche genau, bleibt im Detail abzuwarten und hängt auch davon ab, wie sich die Anwendungsgebiete von KI weiterentwickeln.“
Ariane Jung
Senior Associate bei PLANIT // LEGAL, einer juristischen Beratung für Rechtsfragen der Digitalisierung
„Das Urheberrecht hat seit jeher die Aufgabe, eine Umgebung zu schaffen, die die selbstbestimmte, kreative Arbeit schützt und sollte uns vor einer Realität bewahren, in der wir uns als Kreative den Bedingungen der Technologie unterwerfen müssen. In diesem Kontext ist es unabdingbar, den Wert von Kulturtechniken wie zum Beispiel Lesen und Schreiben oder auch Zeichnen und Komponieren zu diskutieren, um ihren Schutz und ihre Förderung zu gewährleisten.“
Tobias Wüstefeld
Motion Director und Illustrator
Wer dranbleiben möchte, findet in unserer Veranstaltungsreihe „KI & Kreativwirtschaft“ spannende Events zu den Themen Tools und Recht mit diversen Expert*innen im SPACE, unserem neuen Innovationsraum. Passend zum Thema: Ausgabe #3: KI & Recht.