Tech-Unternehmen lagern Verantwortung aus
Werbung, Filme, Bücher, Zeitungen, Musik und Games – die Leistungen der Kreativwirtschaft sind vielfältig: Was Larissa Pohl und viele andere Kreativschaffende verbindet, ist die Forderung nach mehr Urheberrechtsschutz. Schöpft generative KI doch bislang ohne rechtliche Basis und Honorierung zahlreiche Texte, Songs und Bilder aus dem Netz ab, um Modelle zu trainieren – selbst wenn Inhalte dort illegal hochgeladen wurden. „Die Sorgen vieler Kreativer sind berechtigt“, sagt Pohl. „KI darf nicht auf intransparentem oder unvergütetem Inhaltediebstahl basieren.“
Der EU AI Act soll formelle Voraussetzungen schaffen, damit Autorinnen, Songtexterinnen und andere Kreative ihre Rechte einklagen können. KI-Anbieter müssen ihrerseits nachweisen, dass sie das EU-Urheberrecht einhalten. Konkrete Vergütungsregeln wie eine pauschale KI- oder Automatisierungsabgabe, die über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder VG Wort ausgeschüttet werden, schreibt Brüssel nicht vor.
Auch der GWA mit seinen rund 160 Mitgliedsagenturen legt sich hier nicht fest. „Einfache Lösungsvorschläge, vom GWA oder welcher Partei auch immer, kann es bei einem derart komplexen Sachverhalt gar nicht geben“, so Pohl. Brosda will Hamburgs Gewicht als Medienstandort im Rahmen der Rundfunkkommission der Länder in die Waagschale werfen: „Mit dem geplanten ‚Digitale Medien-Staatsvertrag‘ sollen die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen an die Herausforderungen der digitalen und KI-geprägten Medienwelt angepasst werden“, sagt Brosda. Bis zum Sommer 2026 sollen erste konkrete Vorschläge stehen.