Förderungen im Dezember 2025: Was gibt es Neues?
Fördermittel von Bund, Land und Institutionen unterstützen Hamburger Kreative aller Branchen. Im monatlich erscheinenden Artikel geben wir euch einen Überblick.
Fördermittel von Bund, Land und Institutionen unterstützen Hamburger Kreative aller Branchen. Im monatlich erscheinenden Artikel geben wir euch einen Überblick.

Im Dezember gibt es spannende Möglichkeiten für Kreative aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Film und Design.
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Für den Newsletter anmeldenAusgeschrieben werden sechs zweiwöchige Arbeitsaufenthalte für Schriftsteller*innen, Literaturübersetzer*innen bzw. Comiczeichner*innen sowie bildende Künstler*innen und Kurator*innen mit Kindern im M.1 der Arthur Boskamp-Stiftung in Hohenlockstedt. Das Stipendium umfasst eine Aufwandspauschale in Höhe von 1.700,- Euro, den mietfreien Aufenthalt in einer Gästewohnung im M.1 in Hohenlockstedt (inkl. Nebenkosten und Reinigung), die Kinderbetreuung vor Ort sowie eine Fahrtkostenpauschale für An- und Abreise.Bewerbungsschluss ist am 7. Dezember 2025. Mehr erfahren
Die „Hildegard und Horst Röder-Stiftung“ und die Stiftung „Kulturglück“ haben in Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien den Fonds „Kultur für alle!“ ins Leben gerufen. Ziel des Fonds ist es, Hamburgerinnen und Hamburgern mit einer körperlichen, seelischen oder kognitiven Behinderung, einer Sinnesbeeinträchtigung oder einer demenziellen Erkrankung den Zugang zur Kultur zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern. Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit Sitz in Hamburg sowie in Hamburg lebende Personen, die kulturelle Projekte für die genannten Zielgruppen in der Freien und Hansestadt Hamburg durchführen. Anträge können bis zum 15. Dezember für das folgende Jahr und zum 15. Mai im laufenden Jahr gestellt werden. Mehr erfahren
Mit dem Claussen-Simon Fonds für Kunst & Kultur werden Projekte in Hamburg oder in der Metropolregion gefördert, die insbesondere jungen Menschen künstlerische Erlebnisse und kulturelle Teilhabe ermöglichen. Der Fonds legt den Schwerpunkt auf junge Kunstschaffende, die künstlerische Projekte umsetzen. Das Projekt sollte mindestens acht Wochen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Antragsfrist ist der 14. Januar 2026. Mehr erfahren
Außergewöhnlich qualifizierte Künstler*innen der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik können durch Studienaufenthalte in der Villa Massimo in Rom, der Casa Baldi in Olevano Romana und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig gefördert werden. Für Künstler*innen, die in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich um einen Stipendienplatz in der Cité Internationale des Arts in Paris in den „Bundesateliers“ zu bewerben. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Januar 2025 für einen Studienaufenthalt im Folgejahr. Mehr erfahren
Mit der Allgemeinen Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Der Einsendeschluss für die 49. Jurysitzung ist der 31. Januar 2026. Mehr erfahren
Die Workspace Förderung von nextMedia.Hamburg richtet sich an Start-Ups und Medienmacher*innen und ermöglicht die kostenlose Nutzung der Arbeitsplätze und Meeting - und Workshopräume im SPACE in der Speicherstadt. Die Förderung umfasst eine Laufzeit von sechs Monaten. Bewerbungen können jederzeit eingereicht weden. Mehr erfahren
Die Hamburgische Kulturstiftung fördert Kunst- und Kulturprojekte von Nachwuchskünstler*innen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Fotografie und Interdisziplinär sowie Projekte der Kinder- und Jugendkultur. Gefördert werden zum Beispiel Performances, (Musik-)Theatervorstellungen, Ausstellungen, Konzertreihen oder Festivals. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro. Projekte können ganzjährlich eingereicht werden. Mehr erfahren
Hamburg Pride e.V. bietet eine Projektförderung an. Bewerben kann sich jede*r mit Projektideen, die dieselben Ziele wie Hamburg Pride e.V. verfolgen. Darunter fallen z. B. der Abbau bestehender Vorurteile gegenüber der queeren Gemeinschaft oder auch die (solidarische) Unterstützung von Opfern antihomosexueller Gewalt. Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Bewerbungen können jederzeit eingereicht weden. Mehr erfahren
Der antragsoffene „Fonds Zero“ der Kulturstiftung des Bundes richtet sich an Einrichtungen und Akteur*innen, die mit der Praxis ökologischer Nachhaltigkeit bereits vertraut und zugleich bereit sind, ebenso engagiert wie neugierig an klimafreundlichen Alternativen der kulturellen Produktion mitzuwirken. Mit dem Fonds sollen Kultureinrichtungen darin unterstützen, klimaneutrale Produktionsformen und neue Ästhetiken mit geringstmöglicher Klimawirkung zu erproben. Damit soll modellhaft ein Beitrag zu einer Neuorientierung in der deutschen Kulturlandschaft geleistet werden, um deren Ausstoß an Treibhausgasen langfristig zu reduzieren. Je Projekt werden bis zu 140.000 Euro gefördert. Eine Antragseinreichung ist laufend bis 2027 möglich. Mehr erfahren
Die Rusch-Stiftung fördert Einzelprojekte mit einem Betrag von bis zu 7.500 Euro. Die Projekte müssen in Hamburg stattfinden. Von den Stifter*innen ausdrücklich genannt sind die Bereiche Musik und Theater sowie die Förderung junger Künstler*innen. Im Einzelfall kann eine höhere Förderung bewilligt werden. Das Einreichen von Anträgen ist laufend und formlos möglich. Mehr erfahren
Die Kulturstiftung Öffentliche Oldenburg schreibt zum 24. Mal ihren Förderpreis für Malerei aus. Bewerben können sich junge Künstler*innen aus der Region. Der Preis ist mit 8.000 Euro dotiert und mit einer Einzelausstellung samt Dokumentation im Landesmuseum Kunst & Kultur Oldenburg verbunden. Die Bewerbungsfrist ist der 1. Dezember 2025. Mehr erfahren
Die Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn schreibt ein einjähriges Stipendium mit Residenzpflicht für bildende Künstler:innen aus. Angesprochen sind Künstler*innen mit abgeschlossenem, künstlerischem Studium, die in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern leben und arbeiten. Die Sparkassen-Kulturstiftung sieht seit 1992 ihre Aufgabe darin, Künstler*innen im Rahmen dieses Stipendiums eine künstlerische Weiterentwicklung zu ermöglichen und eine umfangreiche Publikationsmöglichkeit zu bieten. Gefördert werden soll das künstlerische Potential von Künstler*innen aus dem norddeutschen Raum, die eine mindestens zweijährige Ausstellungstätigkeit nach dem Studienabschluss nachweisen können. Die Bewerbung muss bis zum 15. Dezember 2025 eingehen.Mehr erfahren
Die Projektförderung unterstützt professionelle Bildende Künstler*innen mit Wohnsitz in Hamburg bei der Realisierung von Vorhaben wie der Konzeption und Produktion neuer Arbeiten, Ausstellungen oder Publikationen. Im Frühjahr werden dafür Projektvorhaben von einer Fachjury ausgewählt. Maximales Antragsvolumen für Einzelkünstlerinnen und -künstler sind 7.000 Euro. Maximales Antragsvolumen für Gruppen sind 12.000 Euro. Die Antragsfirst ist jährlich der 28. Februar. Mehr erfahren
Die Treuhandstiftung Uwe Lüders der Sparkassenstiftung Lüneburg fördert bildende Künstler*innen, unabhängig von der finanziellen und sozialen Lage und Altersgrenze, die am Kunstmarkt noch nicht etabliert sind und noch nicht von anderweitigen Galerien oder Institutionen erfolgreich vertreten werden. Für einen Zeitraum von drei Monaten erhalten die Stipendiat*innen einen monatlichen Zuschuss. Darüber hinaus gewährt das Stipendium den kostenfreien Aufenthalt in einer Atelierwohnung in der Innenstadt von Lüneburg. Eine Präsenzpflicht von mindestens sechs Wochen ist Voraussetzung für die Teilnahme. Zum Abschluss des Stipendiums bietet sich in Zusammenarbeit mit der Sparkassenstiftung Lüneburg die Möglichkeit der Realisierung einer Ausstellung in Lüneburg. Bewerbungen werden laufend angenommen. Pro Jahr werden drei bis vier Stipendien vergeben. Mehr erfahren
Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten. Nur ausgewiesene Berufskünstler werden gefördert. Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden. Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich. Es ist notwendig, dass der Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird. Mehr erfahren
Die Behörde für Kultur und Medien vergibt - unter Einbeziehung einer Jury - Projektmittel an Privattheater mit fester Spielstätte, um ihnen die Möglichkeit zu geben, besondere Projekte an Ihren Häusern zu inszenieren. Einreichungsfrist ist der 31. Januar eines jeden Jahres für die folgende Theatersaison (1. August bis 31. Juli des Folgejahres). Mehr erfahren
Das „abgedreht!“ Nachwuchsfilmfestival 2026 bietet jungen Filmemachenden die Möglichkeit, ihre Kurzfilme einem breiten Publikum sowie einer unabhängigen Fachjury im Zeise Kino in Hamburg-Ottensen zu präsentieren. Das Festival bietet außerdem die Chance auf Preise, darunter den Publikumspreis, und Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung. Bewerben können sich kreative Filmemachende bis 27 Jahre, Schulklassen, sowie Filmstudierende. Eingereicht werden können Kurzfilme aller Genres, die in Hamburg oder der Metropolregion produziert wurden oder von Hamburger*innen realisiert wurden. Berwerbungsschluss ist der 1. Dezember 2025. Mehr erfahren
Im kommenden Jahr findet die 34. Ausgabe des Deutschen Kinder Medien Festivals Goldener Spatz in Gera und Erfurt statt. In diesem Zeitraum konkurrieren wieder qualitativ hochwertige und innovative deutschsprachige audiovisuelle Produktionen für Kinder bis 12 Jahre in den Wettbewerben um die Preise, die von Kinderjurys verliehen werden. Beim GOLDENEN SPATZ gibt es zwei zentrale Wettbewerbe: den Wettbewerb Film & Serie sowie den Wettbewerb Interaktives & Digitales Storytelling. Es werden Preise zwischen 1.500 und 4.000 Euro verliehen. Bewerbungen können bis zum 15. Dezember 2025 eingereicht werden. Mehr erfahren
Der LICHTER Art Award ist ein internationaler Wettbewerb für zeitgenössische Film- und Videokunst, der Künstler*innen die Möglichkeit bietet, ihre Arbeiten in einer kuratierten Ausstellung während des Lichter Filmfests Frankfurt zu präsentieren. Eine internationale Fachjury wählt fünf Finalistinnen aus, deren Werke während der Festivalwoche gezeigt werden. Der oder die Gewinner*in erhält ein Preisgeld von 1.000 Euro. Alle bildende Künstler*innen, Filmregisseur*innen, Kunst- und Filmstudierenden können an dem Wettbewerb teilnehmen. Bewerbungsschluss ist der 19. Januar 2026. Mehr erfahren
Mit dem Programm NEST fördert die MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein die Entwicklung von Spiel- und Animationsfilmen, Kinodokumentarfilmen, High-End-Serien sowie innovativen Formaten wie XR oder 360-Grad-Projekten. NEST vernetzt Autor*innen, Creator*innen und Produzent*innen in digitalen wie analogen Räumen und ersetzt die bisherigen Förderarten für Treatments, Drehbücher sowie für Ideen und Konzepte im innovativen Bereich. Bewerben können sich Autor*innen, Creator*innen audiovisueller Medienformate und Produzent*innen in Zusammenarbeit mit Autor*innen oder Creator*innen. Die Förderung erfolgt entweder über die Teilnahme am NEST Space oder im Rahmen von NEST Classic. Die nächste Bewerbungsfrist endet am 26. Januar 2026. Mehr erfahren
Die LIVE FONDS von RockCity geben finanzielle Unterstützung für Live Gigs. Mit den Fonds erhalten Musiker*innen bis zu 70 Prozent der Kosten für nachhaltiges Touren mit dem Zug, Fahrzeuganmietungen im Inland oder Fahrt- und Übernachtungskosten bei Gigs im Ausland von RockCity zurück. Antragsberechtigt sind ausübende Musiker*innen, DJs und Bands jeder Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz oder Arbeitsmittelpunkt in Hamburg. Über den International Touring Fonds können bis zu 50 % der Kosten für Transfer, Visa oder Unterkunft bei internationalen Konzerten erstattet werden. Die Einreichung inkl. Belege sind bis zum 10. Dezember 2025 möglich. Mehr erfahren
Die Hamburger Labelförderung richtet sich an kleine unabhängige Musikfirmen in Hamburg. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der zwischen 2.000 und 10.000 Euro betragen kann. Im Kontext von konkreten Musikveröffentlichungen können der eigentliche Produktionsprozess und der Bereich Marketing/Promotion gefördert werden. Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die im Haushaltsjahr bereitstehenden Gesamtfördergelder zu jährlich zwei Terminen: Die regelmäßigen Antragsfristen enden stets am 15. Februar und 15. August eines jeden Jahres.
Bis zu zweimal im Monat organisiert 105 VIERTEL gemeinsam mit jungen Talenten und aufstrebenden Bands Konzerte an selbstgewählten Veranstaltungsorten. Diese Events bieten den Musiker*innen Gelegenheit, Bühnenerfahrung zu sammeln, ihre Reichweite zu vergrößern und neues Publikum zu gewinnen. Als Förderer trägt 105 VIERTEL dabei die Veranstalterrolle sowie sämtliche Kosten für Venue, GEMA, Künstlersozialkasse (KSK) und anfallende Steuern. Das Angebot richtet sich an Nachwuchsmusiker*innen aus Hamburg. Bewerbungen sind laufend über das Kontaktformular von 105 VIERTEL möglich. Mehr erfahren
In Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien Hamburg und dem Comicfestival Hamburg schreiben La Marelle und das Goethe-Institut Marseille eine vierwöchige Residenz für Comic-Künstler*innen aus Hamburg aus. Dabei steht die junge Comicszene der beiden Hafenstädte im Fokus. Für das Residenzprogramm können sich Comic-Künstler*innen mit Wohnsitz in Hamburg bewerben. Eine bereits begonnene professionelle Laufbahn mit ersten Publikationen ist von Vorteil. Studierende sollten sich in einem fortgeschrittenen Stadium ihres Studiums befinden. Die Ausschreibung ist für künstlerische Vorhaben in allen thematischen Bereichen geöffnet. Bewerbungen können bis zum 1. Dezember 2025 eingereicht werden. Mehr erfahren
Die Behörde für Kultur und Medien fördert das literarische Leben in Hamburg und das Schaffen von Hamburger Autor*innen. Ziel der Förderung ist es, ein vielfältiges und anspruchsvolles literarisches Leben in unserer Stadt zu ermöglichen, das den Hamburger*innen Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit Literatur und ihren aktuellen Debatten bietet, Diskussions- und Begegnungsräume schafft sowie Autor*innen die Arbeitsbedingungen erleichtert. Bewerber*innen können ihre Anträge das gesamte Jahr – jeweils bis zwei Monate vor Projektbeginn – einreichen.
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Unter dem Wettbewerbstitel „Glass can …“ sind Studierende aus designorientierten Studiengängen eingeladen die besonderen Eigenschaften von Glas herauszustellen und kreative Verbindungen zu anderen Materialien und Rohstoffen zu schaffen. Die Teilnehmer*innen können ihre Kreativität, Individualität und gestalterische Kompetenz in ihre Entwürfe einfließen lassen und ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und erlernten Techniken praktisch anwenden. Der Glass Design Award bietet ihnen Raum zum Forschen, Experimentieren und zum Ausloten der Grenzen des Möglichen. Der 4. Glass Design Award ist mit 10.000 Euro Preisgeld dotiert. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2026. Mehr erfahren
Mit der Auslobung des August-Sander-Preises verbindet sich die Idee, junge zeitgenössische künstlerische Ansätze im Sinne der sachlich-konzeptuellen Fotografie zu fördern. Vor dem Hintergrund der bedeutenden Porträtfotografien von August Sander sollen sich die fotografischen Werke der Bewerber*innen vorrangig auf das Thema des menschlichen Porträts beziehen. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert. Teilnahmeberechtigt sind nationale und internationale Künstler*innen, die ab dem 1. Januar 1986 geboren wurden. Einsendeschluss ist der 27. Februar 2026. Mehr erfahren