Förderungen im März 2026: Was gibt es Neues?
Fördermittel von Bund, Land und Institutionen unterstützen Hamburger Kreative aller Branchen. Im monatlich erscheinenden Artikel geben wir euch einen Überblick.
Fördermittel von Bund, Land und Institutionen unterstützen Hamburger Kreative aller Branchen. Im monatlich erscheinenden Artikel geben wir euch einen Überblick.

Im März gibt es spannende Möglichkeiten für Kreative aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Film und Design.
Die Ausschreibung zum interdisziplinären Kunstfestivals artspace bremerhaven richtet sich an Akteur*innen aller Sparten der bildenden und performativen Kunst, die im öffentlichen Raum und in ungewöhnlichen städtischen Räumen temporäre künstlerische Positionen zeigen möchten. Gefördert werden ausgewählte Projekte durch Honorare, Materialzuschüsse sowie Erstattungen für Unterkunft und Reisekosten; darüber hinaus bietet das Festival reichweitenstarke Sichtbarkeit und Präsentationsmöglichkeiten in leerstehenden und kulturell genutzten Orten der „Alten Bürger“ in Bremerhaven. Bewerbungsschluss ist der 15. März 2026. Mehr erfahren
Das Referat „Internationaler Kulturaustausch“ der Behörde für Kultur und Medien unterstützt künstlerische Projekte im Austausch zwischen Hamburg und dem Ausland, an deren Durchführung ein erhebliches kulturpolitisches Interesse besteht. Die Behörde möchte damit der Hamburger Kultur- und Kreativszene ermöglichen, sich auch international zu präsentieren und zu vernetzen. Unterstützt werden dabei insbesondere Projekte Hamburger Kulturschaffender im Ausland und Projekte internationaler Kulturschaffender in Hamburg. Die Frist für Projekte, die im 2. Halbjahr 2026 beginnen, ist der 16. März 2026. Mehr erfahren
Der Kunstpreis Bernhard Müller-Feyen ist eine finanzielle und ausstellungsbezogene Förderung für junge Künstler*innen aus den Bereichen Malerei und Bildhauerei. Der Preis ist mit 5.000 € dotiert. Zusätzlich erhalten drei Finalist*innen je 1.000 €. Die Arbeiten der Finalist*innen werden im November 2026 in einer Ausstellung in Bad Neuenahr-Ahrweiler präsentiert. Bewerben können sich Künstler* innen bis maximal 35 Jahre mit Wohnsitz in Deutschland und abgeschlossenes Studium an einer Kunsthochschule. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2026. Mehr erfahren
Die „Hildegard und Horst Röder-Stiftung“ und die Stiftung „Kulturglück“ haben in Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien den Fonds „Kultur für alle!“ ins Leben gerufen. Ziel des Fonds ist es, Hamburgerinnen und Hamburgern mit einer körperlichen, seelischen oder kognitiven Behinderung, einer Sinnesbeeinträchtigung oder einer demenziellen Erkrankung den Zugang zur Kultur zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern. Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit Sitz in Hamburg sowie in Hamburg lebende Personen, die kulturelle Projekte für die genannten Zielgruppen in der Freien und Hansestadt Hamburg durchführen. Anträge können bis zum 15. Dezember für das folgende Jahr und zum 15. Mai im laufenden Jahr gestellt werden. Mehr erfahren
Die Workspace Förderung von nextMedia.Hamburg richtet sich an Start-Ups und Medienmacher*innen und ermöglicht die kostenlose Nutzung der Arbeitsplätze und Meeting - und Workshopräume im SPACE in der Speicherstadt. Die Förderung umfasst eine Laufzeit von sechs Monaten. Bewerbungen können jederzeit eingereicht weden. Mehr erfahren
Die Hamburgische Kulturstiftung fördert Kunst- und Kulturprojekte von Nachwuchskünstler*innen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Fotografie und Interdisziplinär sowie Projekte der Kinder- und Jugendkultur. Gefördert werden zum Beispiel Performances, (Musik-)Theatervorstellungen, Ausstellungen, Konzertreihen oder Festivals. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro. Projekte können ganzjährlich eingereicht werden. Mehr erfahren
Hamburg Pride e.V. bietet eine Projektförderung an. Bewerben kann sich jede*r mit Projektideen, die dieselben Ziele wie Hamburg Pride e.V. verfolgen. Darunter fallen z. B. der Abbau bestehender Vorurteile gegenüber der queeren Gemeinschaft oder auch die (solidarische) Unterstützung von Opfern antihomosexueller Gewalt. Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Bewerbungen können jederzeit eingereicht weden. Mehr erfahren
Der antragsoffene „Fonds Zero“ der Kulturstiftung des Bundes richtet sich an Einrichtungen und Akteur*innen, die mit der Praxis ökologischer Nachhaltigkeit bereits vertraut und zugleich bereit sind, ebenso engagiert wie neugierig an klimafreundlichen Alternativen der kulturellen Produktion mitzuwirken. Mit dem Fonds sollen Kultureinrichtungen darin unterstützen, klimaneutrale Produktionsformen und neue Ästhetiken mit geringstmöglicher Klimawirkung zu erproben. Damit soll modellhaft ein Beitrag zu einer Neuorientierung in der deutschen Kulturlandschaft geleistet werden, um deren Ausstoß an Treibhausgasen langfristig zu reduzieren. Je Projekt werden bis zu 140.000 Euro gefördert. Eine Antragseinreichung ist laufend bis 2027 möglich. Mehr erfahren
Die Rusch-Stiftung fördert Einzelprojekte mit einem Betrag von bis zu 7.500 Euro. Die Projekte müssen in Hamburg stattfinden. Von den Stifter*innen ausdrücklich genannt sind die Bereiche Musik und Theater sowie die Förderung junger Künstler*innen. Im Einzelfall kann eine höhere Förderung bewilligt werden. Das Einreichen von Anträgen ist laufend und formlos möglich. Mehr erfahren
Die Projektförderung unterstützt professionelle Bildende Künstler*innen mit Wohnsitz in Hamburg bei der Realisierung von Vorhaben wie der Konzeption und Produktion neuer Arbeiten, Ausstellungen oder Publikationen. Im Frühjahr werden dafür Projektvorhaben von einer Fachjury ausgewählt. Maximales Antragsvolumen für Einzelkünstlerinnen und -künstler sind 7.000 Euro. Maximales Antragsvolumen für Gruppen sind 12.000 Euro. Die Einreichung der Unterlagen ist vom 02. Februar bis zum 02. März 2026 möglich. Mehr erfahren
Der Club europäischer Unternehmerinnen e. V. (CeU) verleiht zum vierten Mal den Award CeU loves Kunst. Gefördert werden junge Künstlerinnen bis 40 Jahre. Der Preis soll den prämierten Künstlerinnen öffentliche Wertschätzung entgegenbringen, ein Ansporn sein, sowie gesellschaftliche und öffentlichkeitswirksame Akzente setzen. Das Preisgeld für den 1. Preis beträgt 10.000 €, für den 2. Preis 6000 € und den 3. Preis 4000 €. Bewerbungsschluss ist der 9. März 2026. Mehr erfahren
Die Achterhaus-Residency Hamburg ist ein dreimonatiges Residenzstipendium für internationale Kunstschaffende im Bereich Bildende Kunst, das von der Behörde für Kultur und Medien, vergeben wird. Die Residency findet 2026 in der Ateliergemeinschaft Achterhaus in Hamburg-Bahrenfeld statt und umfasst eine mietfreie Residenzwohnung, einen monatlichen Unterhaltszuschuss, einen Reisekostenzuschuss sowie fachliche Betreuung und Vernetzung durch eine vorschlagende Hamburger Institution. Bewerben können sich Hamburger Kunstinstitutionen, Künstlerhäuser oder Vereine als vorschlagende Stellen. Vorgeschlagen werden können professionelle bildende Künstler*innen mit Hauptwohnsitz im Ausland. (Direktbewerbungen von Künstler*innen sind nicht zulässig). Bewerbungsschluss ist der 10. März 2026. Mehr erfahren
Das Förderprogramm richtet sich an professionell arbeitende bildende Künstler*innen, Kollektive sowie kunstvermittelnde Initiativen und Akteur*innen bei der Konzeptionierung und Umsetzung von Kunst im öffentlichen Raum Hamburgs. Das Hamburger Programm kennzeichnet sich durch seinen experimentellen Anspruch, das Verständnis von öffentlichem Raum und Kunst im öffentlichen Raum kontinuierlich zu hinterfragen und durch entsprechende Projekte zu erweitern. Eine Bewerbung ist bis zum 17. März 2026 möglich. Mehr erfahren
Die gemeinnützige Liebelt-Stiftung unterstützt die Produktion, Präsentation und Vermittlung von zeitgenössischer Kunst sowie die kunsthistorische Erforschung bildender Kunst. Gefördert werden sowohl Einzelpersonen als auch gemeinnützige Vereine oder Institutionen (öffentlich- und privatrechtlich). Darunter:
Die Antragsfirst ist der 15. März 2026. Mehr erfahren
Die Ausschreibung zum interdisziplinären Kunstfestivals artspace bremerhaven richtet sich an Akteur*innen aller Sparten der bildenden und performativen Kunst, die im öffentlichen Raum und in ungewöhnlichen städtischen Räumen temporäre künstlerische Positionen zeigen möchten. Gefördert werden ausgewählte Projekte durch Honorare, Materialzuschüsse sowie Erstattungen für Unterkunft und Reisekosten; darüber hinaus bietet das Festival reichweitenstarke Sichtbarkeit und Präsentationsmöglichkeiten in leerstehenden und kulturell genutzten Orten der „Alten Bürger“ in Bremerhaven. Bewerbungsschluss ist der 15. März 2026. Mehr erfahren
Die Treuhandstiftung Uwe Lüders der Sparkassenstiftung Lüneburg fördert bildende Künstler*innen, unabhängig von der finanziellen und sozialen Lage und Altersgrenze, die am Kunstmarkt noch nicht etabliert sind und noch nicht von anderweitigen Galerien oder Institutionen erfolgreich vertreten werden. Für einen Zeitraum von drei Monaten erhalten die Stipendiat*innen einen monatlichen Zuschuss. Darüber hinaus gewährt das Stipendium den kostenfreien Aufenthalt in einer Atelierwohnung in der Innenstadt von Lüneburg. Eine Präsenzpflicht von mindestens sechs Wochen ist Voraussetzung für die Teilnahme. Zum Abschluss des Stipendiums bietet sich in Zusammenarbeit mit der Sparkassenstiftung Lüneburg die Möglichkeit der Realisierung einer Ausstellung in Lüneburg. Bewerbungen werden laufend angenommen. Pro Jahr werden drei bis vier Stipendien vergeben. Mehr erfahren
Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten. Nur ausgewiesene Berufskünstler werden gefördert. Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden. Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich. Es ist notwendig, dass der Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird. Mehr erfahren
Im Auftrag der Behörde für Kultur und Medien vergibt der DfdK die Diffusionsförderung, eine Wiederaufnahme- und Gastspielförderung, die sich an alle freien darstellenden Künstler:innen in Hamburg richtet, die bestehende Produktionen noch einmal in Hamburg oder anderswo zeigen möchten. Das erklärte Ziel ist es, die Sichtbarkeit des Bestehenden zu erhöhen und eine bessere Auswertung der einzelnen Projekte zu ermöglichen. Das Stichwort ist Nachhaltigkeit. Antragsfrist ist der 01. März 2026. Mehr erfahren
Das NEST der Moin Filmförderung bringt Autor*innen, Creator*innen und Produzent*innen zusammen, online und offline. Es löst die bisherigen Förderarten für Treatments und Drehbücher sowie im innovativen Bereich für Ideen und Konzepte ab. Bewerben können sich Interessierte mit ihren Ideen für Spiel- und Animationsfilme, Kinodokumentarfilme, High-End-Serien und innovative Formate wie XR oder 360 Grad. Insgesamt könnt ihr mit den NEST Tools bis zu 100.000 Euro Förderung für Spielfilme erhalten. Für Dokumentarfilme und innovative Formate gibt es bis zu 50.000 Euro Unterstützung, während High-End-Serien mit bis zu 150.000 Euro gefördert werden können. Die Bewerbung ist laufend möglich. Mehr erfahren
Die Projektförderung des Musikfonds unterstützt Musiker*innen mit bis zu 50.000 € für förderfähige Ausgaben. Darunter vor allem: Künstlerische Honorare in angemessener Höhe, weitere projektbezogene Personalkosten, Veranstaltungs- und Produktionskosten, Reise- und Übernachtungskosten. Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Beworben werden kann sich im Zeitraum 01. – 31. März 2026. Mehr erfahren
Ziel des Programms Internationale Exportförderung für Musikunternehmen ist es, durch die Durchführung eigeninitiierter Maßnahmen als auch die Teilnahme an internationalen Branchenveranstaltungen die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Musikunternehmen mit Sitz in Deutschland nachhaltig zu stärken. Priorisiert werden Veranstaltungen in Zielländern, in denen das Unternehmen und/oder die Künstler*innen bisher nicht oder in nicht ausreichendem Maße vertreten sind, aber bereits eine Followerschaft oder Kontakte nachweisen können. Die beantragte Fördersumme darf 60% der Gesamtausgaben und den maximalen Förderbetrag in Höhe von 20.000 € nicht übersteigen. Anträge können vom 02. – 23.März 2026 gestellt werden. Mehr erfahren
Die Strukturförderung konzentriert sich gleichermaßen auf dialogische Netzwerkveranstaltungen wie Konferenzen und Conventions für die Musikbranche, als auch auf qualifizierende Formate für alle Akteur*innen der Pop-, Jazz-, und Livekultur, z.B. durch Workshopreihen und Mentoringprogramme. Auch wissenschaftliche Studien und Evaluationen zur Popkultur und Musikwirtschaft in Deutschland können gefördert werden. Die Fördersumme pro Projekt ist auf 50.000 EUR beschränkt. Bundesweite Strukturprojekte sind auf eine Fördersumme von 80.000 € pro Projekt beschränkt. Anträge für die erste Förderrunde im Jahr 2026 können im Zeitraum 02. – 31. März 2026 gestellt werden. Mehr erfahren
Durch den Ausgleich von Finanzierungslücken ermöglicht dieses Förderprogramm aufstrebenden musikalischen Acts aus Deutschland, kurzfristige Einladungen für internationale Auftrittsangebote wahrzunehmen, die mit hinreichend professioneller Perspektive eine außergewöhnliche Chance zum Markteintritt sowie zur weiteren Etablierung bieten. Der Fokus dieses Förderprogrammes liegt daher insbesondere auf der Teilnahme an internationalen Showcase-Festivals und Liveauftritten im Ausland, die sich vorrangig an ein professionelles Fachpublikum richten, sowie Support-Touren im Ausland, die zu einer nachhaltigen Etablierung in einem neuen internationalen Zielmarkt beitragen. Die maximale Gesamtfördersumme beläuft sich pro Jahr auf 20.000 € pro Act. Die Antragsstellung ist fortlaufend vom 02. März 2026 – 19. November 2026 möglich. Mehr erfahren
Bis zu zweimal im Monat organisiert 105 VIERTEL gemeinsam mit jungen Talenten und aufstrebenden Bands Konzerte an selbstgewählten Veranstaltungsorten. Diese Events bieten den Musiker*innen Gelegenheit, Bühnenerfahrung zu sammeln, ihre Reichweite zu vergrößern und neues Publikum zu gewinnen. Als Förderer trägt 105 VIERTEL dabei die Veranstalterrolle sowie sämtliche Kosten für Venue, GEMA, Künstlersozialkasse (KSK) und anfallende Steuern. Das Angebot richtet sich an Nachwuchsmusiker*innen aus Hamburg. Bewerbungen sind laufend über das Kontaktformular von 105 VIERTEL möglich. Mehr erfahren
Die Behörde für Kultur und Medien fördert das literarische Leben in Hamburg und das Schaffen von Hamburger Autor*innen. Ziel der Förderung ist es, ein vielfältiges und anspruchsvolles literarisches Leben in unserer Stadt zu ermöglichen, das den Hamburger*innen Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit Literatur und ihren aktuellen Debatten bietet, Diskussions- und Begegnungsräume schafft sowie Autor*innen die Arbeitsbedingungen erleichtert. Bewerber*innen können ihre Anträge das gesamte Jahr – jeweils bis zwei Monate vor Projektbeginn – einreichen.
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Der Prototypenförderung von Gamecity Hamburg stehen pro Jahr bis zu 400.000 Euro Fördergelder zur Verfügung. Die Förderung unterstützt Entwickler*innen und Spielestudios (natürliche und juristische Personen) bei der Erstellung von Prototypen für digitale Spiele. Die Förderung ist nicht rückzahlungspflichtig und wird über maximal 80.000 Euro und maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt. Die Bewerbungsphase für die nächste Förderrunde läuft vom 23. Februar bis zum 30. März. Mehr erfahren