Förderungen im April 2026: Was gibt es Neues?
Fördermittel von Bund, Land und Institutionen unterstützen Hamburger Kreative aller Branchen. Im monatlich erscheinenden Artikel geben wir euch einen Überblick.
Fördermittel von Bund, Land und Institutionen unterstützen Hamburger Kreative aller Branchen. Im monatlich erscheinenden Artikel geben wir euch einen Überblick.

Im April gibt es spannende Möglichkeiten für Kreative aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Film, Literatur, Games & Fotografie.
Ausgeschrieben werden insgesamt drei vierwöchige Arbeitsaufenthalte im Künstlerhaus des mareverlags in Wentorf. Für die Stipendien bewerben können sich in Hamburg lebende Schriftsteller*innen und Comicautor*innen, die bereits veröffentlicht haben, professionell tätige Literaturübersetzer:innen sowie bildende Künstler*innen, die ihre Ausbildung bzw. ihr Studium bereits abgeschlossen haben. Zeitraum des Stipendiums ist der 16. August bis 12. September. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2026. Mehr erfahren.
Der Elbkulturfonds der Behörde für Kultur und Medien fördert Projekte von hoher inhaltlicher und künstlerischer Qualität in Konzeption und Umsetzung. Gefördert werden Projekte aus den Sparten Bildender Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Performance, Video, Fotografie, Kunst im öffentlichen Raum und Design. Die Projekte sollten ein Volumen von mindestens 50.000 Euro haben und in Hamburg erarbeitet und hier präsentiert werden. Anträge können jedes Jahr zwischen dem 01. Mai und dem 01. Juni 2026 online gestellt werden. Mehr erfahren.
Mit dem Claussen-Simon-Fonds für Kunst & Kultur werden Projekte aller Sparten in Hamburg und Umgebung gefördert. Der Fokus liegt dabei auf Akteur*innen der Freien Szene, Nachwuchskünstler*innen und Projekten mit hohem künstlerischem Anspruch, die insbesondere jungen Menschen Zugänge zu Kunst und Kultur ermöglichen. Die maximal beantragbare Fördersumme beträgt 10.000 Euro. Die nächsten Deadlines für Anträgeist der 15. Mai 2026. Mehr erfahren. Mehr erfahren.
Die „Hildegard und Horst Röder-Stiftung“ und die Stiftung „Kulturglück“ haben in Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien den Fonds „Kultur für alle!“ ins Leben gerufen. Ziel des Fonds ist es, Hamburgerinnen und Hamburgern mit einer körperlichen, seelischen oder kognitiven Behinderung, einer Sinnesbeeinträchtigung oder einer demenziellen Erkrankung den Zugang zur Kultur zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern. Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit Sitz in Hamburg sowie in Hamburg lebende Personen, die kulturelle Projekte für die genannten Zielgruppen in der Freien und Hansestadt Hamburg durchführen. Anträge können bis zum 15. Dezember für das folgende Jahr und zum 15. Mai im laufenden Jahr gestellt werden. Mehr erfahren
Die Workspace Förderung von nextMedia.Hamburg richtet sich an Start-Ups und Medienmacher*innen und ermöglicht die kostenlose Nutzung der Arbeitsplätze und Meeting - und Workshopräume im SPACE in der Speicherstadt. Die Förderung umfasst eine Laufzeit von sechs Monaten. Bewerbungen können jederzeit eingereicht weden. Mehr erfahren
Die Hamburgische Kulturstiftung fördert Kunst- und Kulturprojekte von Nachwuchskünstler*innen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Fotografie und Interdisziplinär sowie Projekte der Kinder- und Jugendkultur. Gefördert werden zum Beispiel Performances, (Musik-)Theatervorstellungen, Ausstellungen, Konzertreihen oder Festivals. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro. Projekte können ganzjährlich eingereicht werden. Mehr erfahren
Hamburg Pride e.V. bietet eine Projektförderung an. Bewerben kann sich jede*r mit Projektideen, die dieselben Ziele wie Hamburg Pride e.V. verfolgen. Darunter fallen z. B. der Abbau bestehender Vorurteile gegenüber der queeren Gemeinschaft oder auch die (solidarische) Unterstützung von Opfern antihomosexueller Gewalt. Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Bewerbungen können jederzeit eingereicht weden. Mehr erfahren
Der antragsoffene „Fonds Zero“ der Kulturstiftung des Bundes richtet sich an Einrichtungen und Akteur*innen, die mit der Praxis ökologischer Nachhaltigkeit bereits vertraut und zugleich bereit sind, ebenso engagiert wie neugierig an klimafreundlichen Alternativen der kulturellen Produktion mitzuwirken. Mit dem Fonds sollen Kultureinrichtungen darin unterstützen, klimaneutrale Produktionsformen und neue Ästhetiken mit geringstmöglicher Klimawirkung zu erproben. Damit soll modellhaft ein Beitrag zu einer Neuorientierung in der deutschen Kulturlandschaft geleistet werden, um deren Ausstoß an Treibhausgasen langfristig zu reduzieren. Je Projekt werden bis zu 140.000 Euro gefördert. Eine Antragseinreichung ist laufend bis 2027 möglich. Mehr erfahren
Die Rusch-Stiftung fördert Einzelprojekte mit einem Betrag von bis zu 7.500 Euro. Die Projekte müssen in Hamburg stattfinden. Von den Stifter*innen ausdrücklich genannt sind die Bereiche Musik und Theater sowie die Förderung junger Künstler*innen. Im Einzelfall kann eine höhere Förderung bewilligt werden. Das Einreichen von Anträgen ist laufend und formlos möglich. Mehr erfahren
Das Artist-in-Residence-Programm Zu Gast auf dem KUNSTKUDDER ist eine zweimonatige Residency der Hansestadt Stade zur Förderung junger bildender Künstler*innen. Der Aufenthalt findet auf einem umgebauten Wohnschiff im historischen Hansehafen statt und bietet eine besondere Arbeits- und Lebensumgebung. Geboten werden eine kostenfreie Unterkunft auf dem Schiff, ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.500 Euro sowie die Möglichkeit, Werkstätten der Museen Stade mitzunutzen. Zusätzlich besteht die Option, Arbeiten im Rathaus auszustellen und eine Publikation mit einem Druckkostenzuschuss von bis zu 1.500 Euro zu realisieren. Die Residency dient der künstlerischen Arbeit, Recherche und Inspiration, ohne enge thematische Vorgaben. Antragsfrist ist der 15. April 2026. Mehr erfahren.
Der PLAYGROUND ART PRIZE 2026 ist ein Kunstpreis für Nachwuchskünstler*innen, der die erstmalige Präsentation von Arbeiten im professionellen Galerierahmen ermöglicht. Neben Preisgeldern werden die Gewinner*innen in einer Gruppenausstellung in der GALERIE VON&VON gezeigt. Bewerben können sich Künstler*innen, die an einer Kunsthochschule oder Akademie im deutschsprachigen Raum eingeschrieben sind und zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 6 Semester absolviert haben. Bewerbungsschluss ist der 28. April 2026. Mehr erfahren.
Die Treuhandstiftung Uwe Lüders der Sparkassenstiftung Lüneburg fördert bildende Künstler*innen, unabhängig von der finanziellen und sozialen Lage und Altersgrenze, die am Kunstmarkt noch nicht etabliert sind und noch nicht von anderweitigen Galerien oder Institutionen erfolgreich vertreten werden. Für einen Zeitraum von drei Monaten erhalten die Stipendiat*innen einen monatlichen Zuschuss. Darüber hinaus gewährt das Stipendium den kostenfreien Aufenthalt in einer Atelierwohnung in der Innenstadt von Lüneburg. Eine Präsenzpflicht von mindestens sechs Wochen ist Voraussetzung für die Teilnahme. Zum Abschluss des Stipendiums bietet sich in Zusammenarbeit mit der Sparkassenstiftung Lüneburg die Möglichkeit der Realisierung einer Ausstellung in Lüneburg. Bewerbungen werden laufend angenommen. Pro Jahr werden drei bis vier Stipendien vergeben. Mehr erfahren
Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten. Nur ausgewiesene Berufskünstler werden gefördert. Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden. Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich. Es ist notwendig, dass der Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird. Mehr erfahren
Die Stipendien für Darstellende Künste der ZEIT STIFTUNG BUCERIUS ist eine Förderung für Künstler*innen und Kollektive der freien darstellenden Künste zum Thema „Zukunft. Zukunftsvisionen inszenieren in ungewissen Zeiten“. Gefördert werden künstlerische Recherche, Konzeptentwicklung sowie Projekte und Arbeitsvorhaben. Insgesamt werden sieben Stipendien in Höhe von jeweils 10.000 Euro vergeben, ergänzt durch Vernetzungstreffen und fachlichen Austausch. Die Bewerbungsfirst ist der 26. April 2026. Mehr erfahren.
Ab sofort können freischaffende Künstler*innen der freien darstellenden Künste in Hamburg eine Förderung für die Finanzierung von Proberäumen beantragen. Gefördert werden Kosten für die Nutzung von Probe-, Trainings- und berufsbezogene Arbeitsräume egal ob für eine konkrete Produktion, für Recherche oder zur Weiterentwicklung der eigenen künstlerischen Praxis (z. B. Bühnenbild, Kostüm, Konzeptarbeit). Die Räume müssen in Hamburg liegen und professionell nutzbar sein. Die maximale Fördersumme beträgt 3.000 Euro pro Kalenderjahr und antragstellende Person. Anträge können ganzjährig laufend gestellt werden.
Das NEST der Moin Filmförderung bringt Autor*innen, Creator*innen und Produzent*innen zusammen, online und offline. Es löst die bisherigen Förderarten für Treatments und Drehbücher sowie im innovativen Bereich für Ideen und Konzepte ab. Bewerben können sich Interessierte mit ihren Ideen für Spiel- und Animationsfilme, Kinodokumentarfilme, High-End-Serien und innovative Formate wie XR oder 360 Grad. Insgesamt könnt ihr mit den NEST Tools bis zu 100.000 Euro Förderung für Spielfilme erhalten. Für Dokumentarfilme und innovative Formate gibt es bis zu 50.000 Euro Unterstützung, während High-End-Serien mit bis zu 150.000 Euro gefördert werden können. Die Bewerbung ist laufend möglich. Mehr erfahren
Durch den Ausgleich von Finanzierungslücken ermöglicht dieses Förderprogramm aufstrebenden musikalischen Acts aus Deutschland, kurzfristige Einladungen für internationale Auftrittsangebote wahrzunehmen, die mit hinreichend professioneller Perspektive eine außergewöhnliche Chance zum Markteintritt sowie zur weiteren Etablierung bieten. Der Fokus dieses Förderprogrammes liegt daher insbesondere auf der Teilnahme an internationalen Showcase-Festivals und Liveauftritten im Ausland, die sich vorrangig an ein professionelles Fachpublikum richten, sowie Support-Touren im Ausland, die zu einer nachhaltigen Etablierung in einem neuen internationalen Zielmarkt beitragen. Die maximale Gesamtfördersumme beläuft sich pro Jahr auf 20.000 € pro Act. Die Antragsstellung ist fortlaufend vom 02. März 2026 – 19. November 2026 möglich. Mehr erfahren
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour. Anträge für die 73. Förderrunde können vom 10. – 30. April 2026 gestellt werden. Mehr erfahren.
Der Minibooster der Behörde für Kultur und Mefdien richtet sich an alle Spielstätten, die mindestens 24 Live-Musik-Veranstaltungen pro Jahr mit unterschiedlichen Künstler*innen veranstalten und eine Kapazität von 100 oder weniger Personen haben. Die Förderung umfasst eine Einmalzahlung von bis zu 3.000 €. Mit den Mitteln des Förderprogramms können u.a. Gagen für Künstler:innen, Technik, Veranstaltungsbewerbung, Artist-Care oder andere im satzungszweck der Clubstiftung liegenden Maßnahmen finanziert werden. Die Antragsphase für den Mini-Booster endet am 15. April 2026. Mehr erfahren
Ziel des Musikstadtfonds der Kulturbehörde ist es, künstlerische Projekte aus der Freien Musikszene zu ermöglichen und sichtbar zu machen. Für die kommenden Förderrunden sind dafür 990.000 Euro vorgesehen. Gefördert werden Projekte, die im Folgejahr stattfinden – zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen, kleine Festivals. Der Bewerbungszeitraum ist jährlich vom 15. April bis 15. Juni für Projekte im darauffolgenden Jahr. Mehr erfahren.
Bis zu zweimal im Monat organisiert 105 VIERTEL gemeinsam mit jungen Talenten und aufstrebenden Bands Konzerte an selbstgewählten Veranstaltungsorten. Diese Events bieten den Musiker*innen Gelegenheit, Bühnenerfahrung zu sammeln, ihre Reichweite zu vergrößern und neues Publikum zu gewinnen. Als Förderer trägt 105 VIERTEL dabei die Veranstalterrolle sowie sämtliche Kosten für Venue, GEMA, Künstlersozialkasse (KSK) und anfallende Steuern. Das Angebot richtet sich an Nachwuchsmusiker*innen aus Hamburg. Bewerbungen sind laufend über das Kontaktformular von 105 VIERTEL möglich. Mehr erfahren
Ausgeschrieben werden insgesamt drei vierwöchige Arbeitsaufenthalte im Künstlerhaus des mareverlags in Wentorf. Für die Stipendien bewerben können sich in Hamburg lebende Schriftsteller*innen und Comicautor*innen, die bereits veröffentlicht haben, professionell tätige Literaturübersetzer:innen sowie bildende Künstler*innen, die ihre Ausbildung bzw. ihr Studium bereits abgeschlossen haben. Zeitraum des Stipendiums ist der 16. August bis 12. September. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2026. Mehr erfahren.
Die Behörde für Kultur und Medien fördert das literarische Leben in Hamburg und das Schaffen von Hamburger Autor*innen. Ziel der Förderung ist es, ein vielfältiges und anspruchsvolles literarisches Leben in unserer Stadt zu ermöglichen, das den Hamburger*innen Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit Literatur und ihren aktuellen Debatten bietet, Diskussions- und Begegnungsräume schafft sowie Autor*innen die Arbeitsbedingungen erleichtert. Bewerber*innen können ihre Anträge das gesamte Jahr – jeweils bis zwei Monate vor Projektbeginn – einreichen.
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Der Freundeskreis des Hauses der Photographie e. V. bietet rund 40 angehenden Fotograf*innen und Young Professionals erneut die Möglichkeit, ihre Arbeiten internationalen Expert*innen aus der Welt der Fotografie zu präsentieren und neue wertvolle Kontakte zu knüpfen. Am 6. Juni 2026 haben die Teilnehmer*innen die Chance, ihre Portfolios in den Deichtorhallen den Expert*innen vorzustellen, fundiertes Feedback zu erhalten und ihr Netzwerk zu erweitern. Anmeldeschluss ist der 30. April 2026. Mehr erfahren.