Mit Hamburgs Innenstadt ist im Sinne dieser Ausschreibung die Altstadt, die Neustadt und die HafenCity gemeint (siehe Anlage 1).
Die eingereichten Projekte müssen sich auf die Hamburger Innenstadt beziehen und für die Entwicklung der Innenstadt relevant sein. Vorhaben, die auch an anderen Orten der Stadt realisiert werden können, sind nicht primär gefragt.
Pilotprojekte, die eine räumliche Verortung haben, müssen in der Altstadt, der Neustadt und/oder der HafenCity stattfinden. Projekte ohne räumliche Verortung (Kommunikationsvorhaben, Forschungsvorhaben, digitale Projekte, etc.) müssen sich vor allem mit Themenfeldern auseinandersetzen, die eine Relevanz für die Bereiche Altstadt, Neustadt und/oder HafenCity haben, dort überwiegend wirksam werden oder sich auf diese Stadtteile beziehen.
Die eingereichten Projekte können für Innen- und/oder Außenräume und -flächen geplant sein. Die Verfügbarkeit der für das eingereichte Projekt benötigten Räume oder Flächen muss in der Bewerbung nachgewiesen werden (z.B. durch Verträge). Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und auch die Hamburg Kreativ Gesellschaft stellen für die Vorhaben keine Flächen zur Verfügung. Für die Nutzung öffentlicher Flächen muss eine entsprechende Genehmigung eingeholt werden.