Projektförderung Bildende Kunst

Art der Förderung

Projektförderung

Fördersumme

5.000 - 10.000 Euro

Deadline

jährlich am 28.02.

Branchen

Bildende Kunst

Programmbeschreibung

Die Kulturbehörde fördert Projekte von in Hamburg lebenden und arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Künstlergruppen (keine Studierenden). Es werden sowohl Projekte gefördert, die in Hamburg als auch außerhalb Hamburgs (deutschlandweit oder im Ausland) gegeplant sind. Gefördert werden unter anderem Kataloge, und bei Ausstellungen: Einladungskarten, Plakate, Reisekostenzuschüsse. In Ausnahmefällen werden Verbrauchsmaterialien für die Herstellung eines Kunstwerks oder einer Ausstellung gefördert.

Förderanträge sollen einen Mindestbetrag von 1.000 Euro nicht unterschreiten, der Projektzuschuss kann maximal 5.000 Euro für Einzelprojekte sowie maximal 10.000 Euro für Gruppenprojekte betragen. Eine unabhängige Fachjury entscheidet über den Antrag.

Förderkriterien

Förderinstitution

Behörde für Kultur und MedienBildende Kunst, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg

Nelly Kuch+49 40 42824-132

Projektförderung Bildende Kunst

Weitere Förderangebote

Wir verwenden Cookies, um externe Inhalte anzeigen zu können. Sie können unter “Einstellungen” der Erhebung von Nutzerdaten widersprechen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wir verwenden Cookies, um externe Inhalte anzeigen zu können. Sie können unter “Einstellungen” der Erhebung von Nutzerdaten widersprechen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ihre Einstellungen wurden gespeichert