Projektförderung Bildende Kunst
Art der Förderung
Projektförderung
Fördersumme
5.000 - 10.000 Euro
Deadline
jährlich am 28.02.
Branchen
Bildende Kunst
Projektförderung
5.000 - 10.000 Euro
jährlich am 28.02.
Bildende Kunst
Die Kulturbehörde fördert Projekte von in Hamburg lebenden und arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Künstlergruppen (keine Studierenden). Es werden sowohl Projekte gefördert, die in Hamburg als auch außerhalb Hamburgs (deutschlandweit oder im Ausland) gegeplant sind. Gefördert werden unter anderem Kataloge, und bei Ausstellungen: Einladungskarten, Plakate, Reisekostenzuschüsse. In Ausnahmefällen werden Verbrauchsmaterialien für die Herstellung eines Kunstwerks oder einer Ausstellung gefördert.
Förderanträge sollen einen Mindestbetrag von 1.000 Euro nicht unterschreiten, der Projektzuschuss kann maximal 5.000 Euro für Einzelprojekte sowie maximal 10.000 Euro für Gruppenprojekte betragen. Eine unabhängige Fachjury entscheidet über den Antrag.
Behörde für Kultur und MedienBildende Kunst, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg
Nelly Kuch+49 40 42824-132nelly.kuch@bkm.hamburg.de










