Programmförderung für Hamburger Künstlerhäuser/Kunstorte

Art der Förderung

Projektförderung

Branchen

Bildende Kunst

Programmbeschreibung

Die Behörde für Kultur und Medien vergibt einmal jährlich Fördermittel für Jahresprogramme nicht kommerzieller, selbst verwalteter Künstlerhäuser und Kunstorte in Hamburg.

Hierzu gehören Ausstellungen und jegliche denkbare Formen von Präsentationen bildender Kunst und Veranstaltungen, die im engeren oder weiteren Sinne auf das Ausstellungsprogramm, bzw. den aktuellen Diskurs im Bereich der bildenden Kunst bezogen sind. Experimente bei der Programmgestaltung sind ausdrücklich erwünscht.

 

Förderkriterien

Bewerben können sich Künstlerhäuser und Kunstorte, die seit mindestens einem Jahr existieren und in diesem Zeitraum ein Jahresprogramm veranstaltet haben und belegen können. Künstlerhäuser, Kunstorte oder Künstlerateliers mit nur sporadischer Ausstellungspraxis oder punktuellen „Tagen der offenen Tür“ oder solche, deren Inhaber sich vorrangig selbst präsentieren, sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch Kunstorte, Ateliers oder Atelierzentren, die mit kommerziellem Galeriebetrieb oder mit Malschulen, bzw. Kursangeboten kombiniert sind, können nicht gefördert werden.

Hier klicken für weitere Infos

Förderinstitution

Behörde für Kultur und MedienBildende Kunst, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg

Anna Sabrina Schmid+49 - 40 - 428 24 - 280

Programmförderung für Hamburger Künstlerhäuser/Kunstorte

Weitere Förderangebote

Wir verwenden Cookies, um externe Inhalte anzeigen zu können. Sie können unter “Einstellungen” der Erhebung von Nutzerdaten widersprechen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wir verwenden Cookies, um externe Inhalte anzeigen zu können. Sie können unter “Einstellungen” der Erhebung von Nutzerdaten widersprechen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ihre Einstellungen wurden gespeichert