Programmförderung für Hamburger Künstlerhäuser/Kunstorte
Art der Förderung
Projektförderung
Branchen
Bildende Kunst
Projektförderung
Bildende Kunst
Die Behörde für Kultur und Medien vergibt einmal jährlich Fördermittel für Jahresprogramme nicht kommerzieller, selbst verwalteter Künstlerhäuser und Kunstorte in Hamburg.
Hierzu gehören Ausstellungen und jegliche denkbare Formen von Präsentationen bildender Kunst und Veranstaltungen, die im engeren oder weiteren Sinne auf das Ausstellungsprogramm, bzw. den aktuellen Diskurs im Bereich der bildenden Kunst bezogen sind. Experimente bei der Programmgestaltung sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerben können sich Künstlerhäuser und Kunstorte, die seit mindestens einem Jahr existieren und in diesem Zeitraum ein Jahresprogramm veranstaltet haben und belegen können. Künstlerhäuser, Kunstorte oder Künstlerateliers mit nur sporadischer Ausstellungspraxis oder punktuellen „Tagen der offenen Tür“ oder solche, deren Inhaber sich vorrangig selbst präsentieren, sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch Kunstorte, Ateliers oder Atelierzentren, die mit kommerziellem Galeriebetrieb oder mit Malschulen, bzw. Kursangeboten kombiniert sind, können nicht gefördert werden.
Behörde für Kultur und MedienBildende Kunst, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg
Anna Sabrina Schmid+49 - 40 - 428 24 - 280anna.schmid@bkm.hamburg.de










