INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Art der Förderung
Beteiligung
Branchen
ArchitekturBildende KunstTheater/TanzDesignFilmLiteraturMusikPresseRundfunkSoftware/GamesWerbung
Beteiligung
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Gefördert werden Investitionen von Privatpersonen (natürliche Personen) oder sogenannten Business Angels, die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Durch die Förderung soll es auch Start-Ups erleichtert werden, Investor*innen zu finden. Die Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein. Der oder die private Investor*in erhält 20 Prozent des Ausgabepreises seiner oder ihrer Beteiligung über den Zuschuss zurückerstattet, wenn die Beteiligung für mindestens drei Jahre gehalten wird. Der oder die Investor*in muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors oder der Investorin mindestens 10.000 Euro betragen. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 3 Mio. Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden.
Sowohl die investierende Person als auch das Unternehmen müssen bestimmte Förderbedingungen erfüllen, damit die Anteile, die der/die Investor*in an dem Unternehmen erwirbt, bezuschusst werden können.
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BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)Frankfurter Strasse 29-35, 65760 Eschborn
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 411+49 6196 908 - 1964










