Internationaler Koproduktionsfonds
Art der Förderung
Projektförderung
Fördersumme
15.000 EUR - 30.000 EUR
Deadline
zweimal jährlich: 01.04. und 01.10.
Branchen
Theater/TanzMusik
Projektförderung
15.000 EUR - 30.000 EUR
zweimal jährlich: 01.04. und 01.10.
Theater/TanzMusik
Der Internationale Koproduktionsfonds fördert kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch. Er richtet sich an professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland. Gefördert werden Koproduktionen in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance. Sowohl die Entwicklung neuer Produktionen als auch die Weiterentwicklung bereits bestehender Produktionen ist möglich. Neben reinen Musik-, Tanz- oder Theaterproduktionen sind interdisziplinäre, hybride Vorhaben oder Projekte mit sinnvollem Einsatz digitaler Medien möglich. Eine thematische oder regionale Einschränkung gibt es nicht, jedoch werden Projekte zwischen deutschen und außereuropäischen Partner*innen, insbesondere aus Transformationsländern, besonders begrüßt.
Die Vorhaben sollen eine hohe künstlerische Qualität erwarten lassen und in mindestens einem der beteiligten Länder präsentiert werden. Sämtliche Projektkosten, wie z.B. Künstler*innenhonorare, Reise- und Produktionskosten können berücksichtigt werden. Die beantragte Fördersumme sollte 30.000 € nicht über- und 15.000 € nicht unterschreiten. Von der Förderung ausgeschlossen sind rein kommerzielle Projekte, Auftragsarbeiten, reine Gastspiele oder Tourneen, Vorhaben mit reinem Residenzcharakter, Musikaufnahmen, Film- oder Ausstellungsvorhaben ohne performativen Ansatz, sowie laufende Betriebskosten.
Antragsfristen sind jeweils zum April und Oktober jeden Jahres. Anträge werden online in englischer Sprache gestellt. Das Antragsportal wird 2,5 Monate vor der Antragsfrist freigeschaltet.








