Förderung von Literaturübersetzungen
Art der Förderung
Projektförderung
Branchen
Literatur
Projektförderung
Literatur
Im Bereich der Literarischen Übersetzungsprojekte können Verlage bzw. Verlagsgruppen literarische Werke von europäischen Autoren zur Übersetzung vorschlagen, um sie in eine andere Amtssprache der teilnehmenden Programmländer zu übersetzen. Dieser Förderbereich ist in zwei Kategorien unterteilt: Kategorie 1 (Zweijährige Projekte (ein Aufruf: 2014, danach ein Aufruf jährlich), max. 2 Jahre, 3-10 zu übersetzende Werke pro Projekt, max. 100.000 Euro Zuschuss pro Projekt, max. 50% der förderfähigen Projektkosten), Kategorie 2 (Partnerschaftsrahmenbereinbarung (zwei Aufrufe: 2014 und 2017), max. 3 bzw. 4 Jahre, 5-10 zu übersetzende Werke pro Jahr, max. 100.000 Euro Zuschuss pro Förderjahr, max. 50% der jährlichen förderfähigen Projektkosten).
Die Antragstellung für zweijährige Projekte ist i.d. R. einmal jährlich möglich. Die nächste Einreichfrist ist der Frühjahr 2019. Die Projektanträge werden bei der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (kurz EACEA) in Brüssel eingereicht, die die Förderung durch Kreatives Europa verwaltet. Die Adresse sowie Informationen zu den einzureichenden Dokumenten sind den jeweils aktuellen Antragsunterlagen zu entnehmen. Die Antragsunterlagen werden ca. 3 Monate vor der Einreichfrist von der EACEA hier veröffentlicht.
Weitere Infos: kultur.creative-europe-desk.de
Europäische Union CCP 4Haus der Kultur - c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.
Weberstr. 59a, 53113 Bonn
Sophia Hodge+49 - 228 - 201 35 27hodge@ced-kultur.eu








