Förderung von Kooperationsprojekten
Art der Förderung
Projektförderung
Branchen
ArchitekturBildende KunstTheater/TanzFilmLiteraturMusik
Projektförderung
ArchitekturBildende KunstTheater/TanzFilmLiteraturMusik
Im Bereich der Projektförderung werden Vorhaben von Kulturorganisationen aus verschiedenen Teilnehmerländern unterstützt, die sich für ein Projekt zusammenschließen und gemeinsam an der Schaffung eines europäischen Kulturraums arbeiten. Dieser Förderbereich ist in zwei Kategorien unterteilt: Kleine Kooperationsprojekte (max. 4 Jahre, mind. 3 Kulturakteure aus 3 Teilnehmerländern, max. 200.000 Euro Zuschuss pro Projekt, max. 60% der förderfähigen Projektkosten) und Große Kooperationsprojekte (max. 4 Jahre, mind. 6 Kulturakteure aus 6 Teilnehmerländern, max. 2 Mio. Euro Zuschuss pro Projekt, max. 50% der förderfähigen Projektkosten).
Die Antragsstellung ist einmal jährlich möglich. Die Projektanträge werden bei der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (kurz EACEA) in Brüssel eingereicht, die die Förderung durch Kreatives Europa verwaltet. Die Adresse sowie Informationen zu den einzureichenden Dokumenten sind den jeweils aktuellen Antragsunterlagen zu entnehmen. Die Antragsunterlagen werden in der Regel ca. 2 Monate vor der Einreichfrist (spätestens jedoch 6 Wochen vor der Einreichfrist) von der EACEA auf der Webseite veröffentlicht.
Weitere Infos: kultur.creative-europe-desk.de
Europäische Union CCP 1Haus der Kultur - c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.
Weberstr. 59a, 53113 Bonn
Sophia Hodge+49 - 228 - 201 35 27hodge@ced-kultur.eu







