Förderung von Gastspielreisen Musik
Art der Förderung
Projektförderung
Fördersumme
variiert
Branchen
Musik
Projektförderung
variiert
Musik
Das Goethe-Institut fördert Reisekosten und/oder Transportkosten ausländischer Gäst*innen (Musiker*innen, Musikensembles) aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die keine internationalen Reisekosten finanzieren können. Die Auswahl erfolgt in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachbereichen und den Goethe-Instituten im Ausland.
Begonnene Maßnahmen, d.h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z.B. für Flüge) getätigt wurden, können generell nicht gefördert werden. Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, möglichst 6 Monate vor Projektbeginn den sogenannten vorzeitigen Maßnahmebeginn formlos mit dem Einreichen des Antrags zu beantragen, ergänzt von drei Reisekostenvoranschlägen. Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmebeginns durch das Goethe-Institut ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.
Goethe-Institut e.V.Goethe-Institut e.V., Bereich Musik, FONDS, Dachauer Str. 122, 80637 München
+49 89 15921 346musikfoerderung@goethe.de









