Elbkulturfonds
Art der Förderung
Projektförderung
Fördersumme
mind. 50.000 EUR
Deadline
1. Juni
Branchen
ArchitekturBildende KunstTheater/TanzDesignLiteraturMusikSonstigesFotografieIllustration
Projektförderung
mind. 50.000 EUR
1. Juni
ArchitekturBildende KunstTheater/TanzDesignLiteraturMusikSonstigesFotografieIllustration
Der Elbkulturfonds der Behörde für Kultur und Medien fördert Projekte von hoher inhaltlicher und künstlerischer Qualität in Konzeption und Umsetzung. Jährlich stehen für den Elbkulturfonds 500.000 Euro zur Vergabe zur Verfügung. Für den Elbkulturfonds können Projekte aller künstlerischen Sparten mit Ausnahme der Filmproduktion berücksichtigt werden. Spartenübergreifende Projekte sowie Kooperationen verschiedener national und international agierender Künstler*innen sind hierbei möglich und erwünscht. Die Projekte sollen für Hamburg erarbeitet und hier präsentiert werden. Gleichzeitig sollen sie Strahlkraft für ein Publikum und eine Fachöffentlichkeit über die Stadtgrenzen hinaus entwickeln.
Die Projekte sollten ein Volumen von mindestens 50.000 Euro haben. Eine komplementäre Förderung durch Drittmittel ist erwünscht.
Antragsfrist ist jeweils der 1. Juni jeden Jahres. Diese Frist gilt für Projekte, die ab dem 1. Januar des Folgejahrs realisiert werden sollen.
Förderantrage können per Post, oder über ein Online-Formular eingereicht werden. Online-Antragsverfahren
Behörde für Kultur und MedienHohe Bleichen 22, 20354 Hamburg
+49 40 428 24 213elbkultur@bkm.hamburg.de








