Förderung für zeitgenössische Musikschaffende

Art der Förderung

ProjektförderungAward/Preis

Fördersumme

variiert

Deadline

zweimal jährlich, nächste Fristen: 15.05.2026, 15.10.2026

Branchen

Musik

Programmbeschreibung

Die GEMA-Stiftung fördert zeitgenössische Musikautor*innen durch Projektförderungen z.B. für musikalische Produktionen, Wettbewerbe, Publikationen und Forschungsprojekte. Aufgrund der Vielzahl der Anträge liegt der aktuelle Schwerpunkt auf Projekten, die mehreren, lebenden Musikschaffenden zugutekommen. Darüber hinaus verleiht die Stiftung verschiedene Preise und sie gewährt bedürftigen Komponist:innen, Textdichter:innen und Musikverleger:innen in akuten finanziellen Notlagen sowie deren Angehörigen auf Antrag finanzielle Hilfe im Rahmen ihrer mildtätigen Zwecke.

Förderkriterien

Vorraussetzung für eine Förderung ist in der Regel die Mitgliedschaft der beteiligten Musikautor*innen und -verleger*innen in der GEMA.

Der Antrag auf Projektförderung kann per Onlineformular, möglichst im Jahr vor der geplanten Durchführung, eingereicht werden.

Antrag Projektförderung

Der Antrag auf mildtätige Unterstützung für Musikschaffende in akuten finanziellen Notlagen kann über folgenden Link heruntergeladen werden und ausgefüllt zusammen mit aktuellen Einkommensnachweisen und ggf. weiterer relevanter Unterlagen per E-Mail an post@gema-stiftung.de gesendet werden.

Antrag Mildtätige Unterstützung

Förderinstitution

GEMA StiftungRosenheimer Str. 11, 81667 München

+49 - 89 - 480 038 19

Förderung für zeitgenössische Musikschaffende

Weitere Förderangebote

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