Förderung für zeitgenössische Musikschaffende
Art der Förderung
ProjektförderungAward/Preis
Fördersumme
variiert
Deadline
zweimal jährlich, nächste Fristen: 15.05.2026, 15.10.2026
Branchen
Musik
ProjektförderungAward/Preis
variiert
zweimal jährlich, nächste Fristen: 15.05.2026, 15.10.2026
Musik
Die GEMA-Stiftung fördert zeitgenössische Musikautor*innen durch Projektförderungen z.B. für musikalische Produktionen, Wettbewerbe, Publikationen und Forschungsprojekte. Aufgrund der Vielzahl der Anträge liegt der aktuelle Schwerpunkt auf Projekten, die mehreren, lebenden Musikschaffenden zugutekommen. Darüber hinaus verleiht die Stiftung verschiedene Preise und sie gewährt bedürftigen Komponist:innen, Textdichter:innen und Musikverleger:innen in akuten finanziellen Notlagen sowie deren Angehörigen auf Antrag finanzielle Hilfe im Rahmen ihrer mildtätigen Zwecke.
Vorraussetzung für eine Förderung ist in der Regel die Mitgliedschaft der beteiligten Musikautor*innen und -verleger*innen in der GEMA.
Der Antrag auf Projektförderung kann per Onlineformular, möglichst im Jahr vor der geplanten Durchführung, eingereicht werden.
Der Antrag auf mildtätige Unterstützung für Musikschaffende in akuten finanziellen Notlagen kann über folgenden Link heruntergeladen werden und ausgefüllt zusammen mit aktuellen Einkommensnachweisen und ggf. weiterer relevanter Unterlagen per E-Mail an post@gema-stiftung.de gesendet werden.









