Ausstellungsförderung

Art der Förderung

ProjektförderungStrukturförderungZuschuss

Fördersumme

individuell

Deadline

jährlich 15.7.

Branchen

ArchitekturBildende Kunst

Programmbeschreibung

Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Künstler: innen dabei, ihre Arbeit international in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Institutionen zu zeigen. Anträge für ein konkretes Ausstellungsvorhaben im Ausland können einmal im Jahr gestellt werden. Zuschüsse für Reise- und Übernachtungskosten, Kunsttransporte und Mietkosten für technische Geräte, die für die Durchführung der Ausstellung anfallen, können im Rahmen des Förderprogramms gewährt werden, vorausgesetzt dass ein Antrag innerhalb der Einreichungsfrist eingereicht und positiv entschieden wird. Bei Anträgen zu Biennalen oder anderen Gruppenausstellungen ist ein Gesamtantrag für alle deutschen oder aus Deutschland teilnehmenden Bildenden Künstler*innen erwünscht.

Förderkriterien

  • Hoher Qualitätsstandard des künstlerischen Projektvorhabens.
  • Einladung durch eine nicht-kommerzielle ausländische Ausstellungsinstitution (keine Privatgalerie).
  • Das Projektvorhaben darf nicht im kommerziellen Rahmen realisiert werden. Ein Verkauf der Kunstwerke schließt eine Förderung aus.
  • Nennenswerte finanzielle und/oder anderweitige Eigenleistungen durch die ausstellende ausländische Institution.
  • Kurator*innen sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Für ein bereits begonnenes Projekt kann keine Förderung mehr beantragt werden.

Förderinstitution

Institut für Auslandsbeziehungen (ifa)Abteilung Kunst
Charlottenplatz 17
70173 Stuttgart

Ingrid Klenner+49 711 22 25 171

Ausstellungsförderung

Weitere Förderangebote

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