Ausstellungsförderung
Art der Förderung
ProjektförderungStrukturförderungZuschuss
Fördersumme
individuell
Deadline
jährlich 15.7.
Branchen
ArchitekturBildende Kunst
ProjektförderungStrukturförderungZuschuss
individuell
jährlich 15.7.
ArchitekturBildende Kunst
Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Künstler: innen dabei, ihre Arbeit international in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Institutionen zu zeigen. Anträge für ein konkretes Ausstellungsvorhaben im Ausland können einmal im Jahr gestellt werden. Zuschüsse für Reise- und Übernachtungskosten, Kunsttransporte und Mietkosten für technische Geräte, die für die Durchführung der Ausstellung anfallen, können im Rahmen des Förderprogramms gewährt werden, vorausgesetzt dass ein Antrag innerhalb der Einreichungsfrist eingereicht und positiv entschieden wird. Bei Anträgen zu Biennalen oder anderen Gruppenausstellungen ist ein Gesamtantrag für alle deutschen oder aus Deutschland teilnehmenden Bildenden Künstler*innen erwünscht.
Institut für Auslandsbeziehungen (ifa)Abteilung Kunst
Charlottenplatz 17
70173 Stuttgart
Ingrid Klenner+49 711 22 25 171foerderung@ifa.de









