Atelierausbau für bildende Künstler*innen
Art der Förderung
Strukturförderung
Fördersumme
individuell
Deadline
3 Monate vor Beginn der Baumaßnahme
Branchen
Bildende Kunst
Strukturförderung
individuell
3 Monate vor Beginn der Baumaßnahme
Bildende Kunst
Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten. Nur ausgewiesene Berufskünstler werden gefördert.
Zum Beleg müssen eingereicht werden:
Was wird gefördert?
Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden. Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.
Es ist notwendig, dass der Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird.
Der Antrag muss enthalten:
Behörde für Kultur und MedienBehörde für Kultur und Medien, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg
Julia-Maria Heindorf+49 40 42824-419julia-maria.heindorf@bkm.hamburg.de









