Atelierausbau für bildende Künstler*innen

Art der Förderung

Strukturförderung

Fördersumme

individuell

Deadline

3 Monate vor Beginn der Baumaßnahme

Branchen

Bildende Kunst

Programmbeschreibung

Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten. Nur ausgewiesene Berufskünstler werden gefördert.

Förderkriterien

Zum Beleg müssen eingereicht werden:

  • eine schriftliche Darstellung des künstlerischen Werdegangs
  • Portfolio künstlerischer Arbeiten in Reproduktion

Was wird gefördert?

Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden. Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.

Es ist notwendig, dass der Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird.

Der Antrag muss enthalten:

  • Aufstellung der anfallenden Kosten
  • detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme (ggf. mit Plänen/Skizzen)
  • Auflistung der Eigenleistungen
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • ausgefülltes Formular "Antrag auf Zuwendung"
  • ausgefülltes Formular „Bau- und Kostenunterlage“ (unten bei "Downloads")
  • Mietvertrag in Kopie
  • ggf. Einverständniserklärung der Vermieter

Förderinstitution

Behörde für Kultur und MedienBehörde für Kultur und Medien, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg

Julia-Maria Heindorf+49 40 42824-419

Atelierausbau für bildende Künstler*innen

Weitere Förderangebote

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