Allgemeine Projektförderung
Art der Förderung
Projektförderung
Fördersumme
mindestens 50.000 Euro
Deadline
jährlich 31. Januar und 31. Juli
Branchen
ArchitekturBildende KunstTheater/TanzLiteraturMusik
Projektförderung
mindestens 50.000 Euro
jährlich 31. Januar und 31. Juli
ArchitekturBildende KunstTheater/TanzLiteraturMusik
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Die beantragte Fördersumme muss mindestens 50.000 Euro betragen. Es gibt keine festgelegte maximale Fördersumme; jedoch entscheidet der Vorstand der Stiftung über Anträge bis zu 250.000 Euro, während Anträge über diesem Betrag zusätzlich der Zustimmung des Stiftungsrats bedürfen
Die Förderung wird als Teilfinanzierung gewährt, das heißt: ein Teil der Kosten muss durch andere Mittel gedeckt werden. Die Projektumsetzung darf erst nach der Förderentscheidung beginnen.
Über das ganze Jahr hinweg können Bewerbungen eingereicht werden. Zweimal im Jahr tagt eine Fachjury, die dem Vorstand Projekte zur Förderung empfiehlt. Über Anträge, die bis zum 31. Januar eingehen, diskutiert die Jury im Frühjahr. Über Anträge, die bis zum 31. Juli eingehen, spricht sie ihre Empfehlungen im Herbst aus.
Kulturstiftung des BundesFranckeplatz 2,
06110 Halle an der Saale
Dr. Marie Cathleen Haff49 (0)345 2997 - 156 / - 201 / - 123Allgemeine.Projektfoerderung@kulturstiftung-bund.de









