Standard application procedure
In the standard procedure, you can apply until 16 September 2024 with projects that require up to 50,000 euros in funding.
In the standard procedure, you can apply until 16 September 2024 with projects that require up to 50,000 euros in funding.
Whether it's a series of events, an educational programme, a communication project or a construction project - do you have creative ideas on how to make Hamburg's city centre even more vibrant and diverse? Then we want to hear about it!
We are looking for exciting pilot projects that show what the future of our city centre could look like. Whether cultural highlights, social initiatives or innovative usage concepts - you can apply in the standard procedure until 16 September 2024 with projects that require up to 50,000 euros in funding.
You can find all the details about the application process in the FAQs.
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Wir suchen kreative Köpfe und engagierte Teams!
Bewerben können sich:
Wichtig ist, dass ihr zeigt, dass ihr euer Projekt im angegebenen Zeitraum umsetzen könnt und die Fördermittel richtig einsetzt und verwaltet. Die Projekte sollten nicht hauptsächlich kommerziell ausgerichtet sein und ohne Förderung nicht realisierbar sein.
Pro Person oder Organisation können bis zu drei verschiedene Projekte eingereicht werden. Projekte oder Aktivitäten, die Rassismus, Sexismus oder andere Diskriminierungen unterstützen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Mit Hamburgs Innenstadt ist im Sinne dieser Ausschreibung die Altstadt, die Neustadt und die HafenCity gemeint (siehe Anlage 1).
Die eingereichten Projekte müssen sich auf die Hamburger Innenstadt beziehen und für die Entwicklung der Innenstadt relevant sein. Vorhaben, die auch an anderen Orten der Stadt realisiert werden können, sind nicht primär gefragt.
Pilotprojekte, die eine räumliche Verortung haben, müssen in der Altstadt, der Neustadt und/oder der HafenCity stattfinden. Projekte ohne räumliche Verortung (Kommunikationsvorhaben, Forschungsvorhaben, digitale Projekte, etc.) müssen sich vor allem mit Themenfeldern auseinandersetzen, die eine Relevanz für die Bereiche Altstadt, Neustadt und/oder HafenCity haben, dort überwiegend wirksam werden oder sich auf diese Stadtteile beziehen.
Die eingereichten Projekte können für Innen- und/oder Außenräume und -flächen geplant sein. Die Verfügbarkeit der für das eingereichte Projekt benötigten Räume oder Flächen muss in der Bewerbung nachgewiesen werden (z.B. durch Verträge). Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und auch die Hamburg Kreativ Gesellschaft stellen für die Vorhaben keine Flächen zur Verfügung. Für die Nutzung öffentlicher Flächen muss eine entsprechende Genehmigung eingeholt werden.
Wir suchen eure Ideen für eine lebendige Innenstadt. Die Umsetzung der Projekte kann dabei in verschiedenen Formaten erfolgen. Dabei sollten aber relevante Themen behandelt und einige Kriterien erfüllt werden.
Folgende Formate können bei uns eingereicht werden:
Euer Projekt sollte sich dabei einem oder mehrere der folgenden Themen zuordnen lassen:
Handel & Erlebnisse, Urbane Produktion
Urbane Produktion
Bildung
Urbane Kultur
Wohnen
Öffentlicher Raum
Mobilität
Klimawandelfolgen, Klimaschutz
Bauliche Attraktivität, Baukultur, Begrünung
Kinder & Jugendliche
Eure Projekte sollten die Visionen aus unserem „Zielkompass der Innenstadtentwicklung“ unterstützen (Stand Juni 2024). Hier sind die vier Grundsätze, die ihr im Blick haben solltet:
Eure Bewerbung sollte klar machen, wie euer Projekt positiv zur Transformation der Innenstadt beiträgt und welche Entwicklungen ihr damit anstoßen wollt. Folgende Punkte sind dabei wichtig:
Ihr seid euch unsicher, ob euer Vorhaben in diese Kategorien passt oder die Kriterien erfüllt? Wendet euch direkt an .
Ausgewählte Projekte können eine finanzielle Förderung von bis zu 50.000 Euro pro Projekt erhalten. Die Förderung erfolgt als Festbetragsförderung und kann bis zu 100% der förderfähigen Kosten abdecken. Eigenmittel, Einnahmen sowie Drittmittel sind erwünscht und können ergänzend eingebracht werden.
Die Förderung ist umsatzsteuerfrei. Ist der*die Antragsteller*in vorsteuerabzugsberechtigt gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz, richtet sich die Höhe der Förderung nach den Nettobeträgen des Kosten- und Finanzierungsplans. Ist das nicht der Fall, sind in der Kalkulation Bruttobeträge anzugeben. Investitionen werden nur gefördert, wenn die Anschaffungen dauerhaft öffentlich genutzt werden können. Es gibt keine Untergrenze für die Fördersumme.
Projekte mit einem Förderbedarf von bis zu 2.500 Euro können sich kontinuierlich im Kurz-Verfahren bewerben. Alle Bewerbungen müssen einen nachvollziehbaren Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.
Mit den ausgewählten Bewerber*innen schließt die Hamburg Kreativ Gesellschaft einen Fördervertrag ab, der die Details und Regelungen der Förderung festlegt. Eine Förderung über die Laufzeit des Programms hinaus ist nicht möglich.
Je nach Art deines Projekts können verschiedene Genehmigungen erforderlich sein. Es ist wichtig, dass du diese rechtzeitig beantragst. Plane dafür genug Zeit ein – je nach Veranstaltung kann das zwischen 2 und 12 Wochen dauern, manchmal auch länger. Denke auch daran, die entstehenden Kosten wie Verwaltungsgebühren realistisch einzuplanen.
Genehmigungen brauchst du zum Beispiel für:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte ist zuständig, und für Teile der HafenCity das Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH) der BSW oder die Hafencity Hamburg GmbH. Die entsprechenden Ansprechpartner*innen findest du in der Anlage (siehe Anlage 3).
Für Projekte mit Veranstaltungscharakter bietet das Serviceportal der Stadt Hamburg einen praktischen Wegweiser an.
Eure Projekte können in beiden Verfahren (Kurz- und Standard-Verfahren) frühestens ab dem 1. Oktober umgesetzt werden. Eure Projekte müssen bis zum 30.09.2025 abgeschlossen und bis zum 31.10.2025 abgerechnet und dokumentiert sein. Die Projekte können selbstverständlich fortgeführt werden, eine Unterstützung und Finanzierung aus dem Verborgene Potenziale-Programm ist nach dem 30.09.2025 allerdings nicht möglich.
Es gibt zwei Möglichkeiten, sich zu bewerben:
Die Bewerbungen für beide Verfahren erfolgen ausschließlich digital über das Bewerbungsformular.
Es gibt unterschiedliche Entscheidungsverfahren für das Standard- und das Kurz-Verfahren.
Standard-Verfahren
Vorprüfung der Bewerbungen:
Die Kreativ Gesellschaft sichtet und prüft die Bewerbungen. Bewerbungen, die die formalen Kriterien (Vollständigkeit der Unterlagen, räumliche und zeitliche Passung, etc.) nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Bei eventuell nötigen Genehmigungen geben die zuständigen Mitarbeiter*innen des Bezirksamts Hamburg-Mitte und/oder der ABH oder HafenCity eine erste Einschätzung zur Genehmigungsfähigkeit der Projekte ab. Diese Bewertung wird der Jury vorgelegt.
Jury-Sitzung und -Entscheidung:
Die verbleibenden Bewerbungen werden von einer Jury beurteilt, die entscheidet, welche Projekte finanziell gefördert werden und in welcher Höhe.
Die Jury besteht aus Vertreter*innen folgender Institutionen:
Jeweils einem Vertreter/einer Vertreterin
Die Jury kann entscheiden, alle Mittel in der ersten Förderrunde zu vergeben, wodurch es keine zweite Runde geben würde. Das Kurz-Verfahren bleibt jedoch weiterhin bestehen.
Kurz-Verfahren:
Entscheidungen über Bewerbungen im Kurz-Verfahren werden möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen von Vertreter*innen der Innenstadtkoordination, des Bezirksamts Mitte, der BSW und der Kreativ Gesellschaft getroffen.
Die Pilotprojekte sind Teil des Hamburger Programms "Verborgene Potenziale – Gemeinschaftliche Entwicklung der Nutzungsvielfalt für eine lebendige und resiliente Hamburger Innenstadt“, für das die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Gelder aus dem Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erhält.
Clara Bökelheide is a project manager in the pilot projects. She previously supported the Counselling & Further Education team as a project assistant. She studied Cultural Studies (B.A.) and Cultural Studies: Culture & Organisation (M.A.) at the Leuphana University of Lüneburg. She is also involved in lunatic e.V., which organises the lunatic festival for art, music and culture in Lüneburg every year at the beginning of June. She is responsible for administration and finances in the organisation.