Frei_Fläche: Die Plattform
Frei_Fläche: Die Plattform
Du bist Kreative*r und suchst einen Raum? Lade hier deine Idee für eine Zwischennutzung hoch und finde eine geeignete Fläche. Du bist Vermieter*in und hast freie Fläche? Platziere hier dein Angebot und wir matchen dich mit der passenden Zwischennutzung.
Frei_Fläche: Die Plattform

Baakenallee 23: ca. 168 m² im EG
9.5.2023

Großer Burstah 32: ca. 1.560 m² im EG und 1. OG
26.4.2023

African Pop-Up Store im Mundsburg Center
2.3.2023

AfroSchick im Mundsburg Center
2.3.2023

DER NORDISCHE STIL im Hamburger Hof
2.3.2023

NYNOLIA im Alten Wall
2.3.2023

ALINA KLEMM - Premium Designer Label im Hanseviertel
2.3.2023

THE SPACE // temporary exhibitions showroom im Springer Quartier
1.3.2023

VINTA Series im Springer Quartier
13.10.2022

TEARAPART_GALLERY im Mundsburg Center
8.9.2022

WOLDT Gallery im Hamburger Hof
2.8.2022

MANAMO FINE ART GALLERY im Hamburger Hof
18.7.2022

Atelier 21 im Poelchaukamp
18.7.2022

Gläserne Hutmanufaktur "De Vries" in den Großen Bleichen 21
13.7.2022

Ausstellung "Drag is Art" im Levantehaus
13.7.2022

STUDIO PERAGINE in der HafenCity
8.7.2022

Pop-Up-Projektraum der altonale im Mercado Center
4.7.2022

Little Wow! X Manitober Pop-Up-Store im Luicella's auf St. Pauli
29.6.2022

Leseleo e.V. im Wandsbek Quarree
28.6.2022

Deltabags in der Airport Plaza
27.6.2022

THE SPACE // temporary exhibitions showroom am Ballindamm
27.6.2022

AIN’T NO TRASH x The Wasted Hour Pop-Up-Store im Neuen Wall
27.6.2022

Sachtleben zeigt die Ästhetik des Brauchbaren im Hanseviertel
27.6.2022

MONO Teak im Coffee Plaza HafenCity
27.6.2022

Pure Collective im Centurion Commercial Center
27.6.2022

HALL 4 CIRCULARITY in den Colonnaden
21.4.2022

Pop Up-Galerie und mehr zum Thema Diversität im Coffee Plaza HafenCity
30.3.2022

PostKultur und Gäste in den Großen Bleichen 3
17.3.2022

Atelier [T]Raum e.V im Mundsburg Center
17.3.2022

Sarah Locher Illustration im Mundsburg Center
17.3.2022

KHATERA ACCESSORIES im Mundsburg Center
17.3.2022

Drachenlabyrinth im Mundsburg Center
17.3.2022

Premium Lingerie in der Opern Plaza / Dammtorstraße 12
15.2.2022

NYNOLIA und Gäste im Reese-Haus / Plan 6
15.2.2022

Pop up Store statt Designmarkt im Wandsbek Quarree
15.2.2022

Die AdK-Hamburg am Gustav-Mahler-Platz 1/Colonnaden
1.2.2022

Offenes Atelier im City Center Bergedorf
29.12.2021

Nights Glow Dark im Alten Wall
15.12.2021

La Tribune Noire im Alten Wall
15.12.2021

Alina Klemm im Alten Wall
15.12.2021

Affenfaust Galerie mit einem Pop-Up Store im Alten Wall
8.12.2021

Dori´s Prints im Wandsbek Quarree
7.12.2021

Freiraum Werkstatt Ausstellungsfläche an der Fuhlsbüttler Straße
2.12.2021

3-dimensionale Collagen im Hamburger Hof
2.12.2021

Fulya Celik in der HafenCity
2.12.2021

Infinite Jest in der HafenCity
2.12.2021

jungwiealt in der HafenCity
2.12.2021

Theresa Gößmann im Hamburger Hof
18.11.2021

BE´SHAN im Mundsburg Center
11.11.2021

RollerSkateJam goes Mundsburg Center
10.11.2021

UDays im Paulsenhaus
4.11.2021

Projekt Epoxy
21.10.2021

Arup J. Paul Atelier und Ausstellung im Hamburger Hof
20.10.2021

ACHIY im Elbe Einkaufscenter
19.10.2021

MeetFrida Artist Residency im Stilwerk
19.10.2021

collectiveColonnadenArt
13.9.2021
F.A.Q.
Bin ich antragsberechtigt?
Säule 1. Zuschüsse für Nutzer*innen
Antragsberechtigt sind hier:
Einzelpersonen, Personenunternehmen, Unternehmen, die professionell in der Kreativwirtschaft in Hamburg arbeiten,
formelle Zusammenschlüsse von Akteuren, die professionell überwiegend in der Kreativwirtschaft in Hamburg arbeiten,
öffentliche und private Bildungseinrichtungen, die in Hamburg in der Kreativwirtschaft ausbilden,
im Einzelfall können auch Zwischennutzer*innen aus Hamburg gefördert werden, deren Betätigungsbereich an die Kreativwirtschaft angrenzt und von deren Betriebsmodellen oder Bespielungen eine vergleichbare Wirkung zu erwarten ist.
Säule 2. Zuschüsse für Intermediäre
Antragsberechtigt sind hier Intermediäre aus Hamburg, die mit Vermieter*innen Verträge über leerstehende ehemalige Einzelhandelsflächen abschließen wollen und die:
die Flächen nicht selbst nutzen, sondern diese Flächen untervermieten wollen.
die Untervermietung auf eigenes Risiko betreiben, dieses Risiko tragen können und in der Lage sind die nötigen Prozesse zu steuern und umzusetzen,
in der Lage sind, Vertrags- und Untermietverhältnisse vertragstreu zu beenden und dafür Gewähr leisten,
keine kommerziellen Gewinnerzielungsabsichten verfolgen, sondern höchstens ihre Kosten aus der Untervermietung refinanzieren,
vollständig transparent sind hinsichtlich der Geschäftsprozesse und der zugrundeliegenden Vereinbarungen.
Säule 3. Zuschüsse um die Voraussetzungen für Zwischennutzung zu schaffen
Antragsberechtigt sind Vermieter*innen, die ihre Immobilie für Zwischennutzungen durch Akteure der Kunst, der Kultur und der Kreativwirtschaft zur Verfügung stellen wollen und bereit sind mit konkret benannten Zwischennutzern entsprechende Vereinbarungen abzuschließen, deren Umsetzung allerdings daran scheitern würde, dass folgende Probleme nicht gelöst werden können:
Änderungen bei der Nutzungsgenehmigung
minimale bauliche Anpassungen für die geänderten Anforderungen einer Zwischennutzung (Brandschutz, Rettungswege, Abtrennung nicht genutzter Bereiche, etc.)
Zusätzliche Sonderkosten, die bei (Teil-)Nutzungen entstehen: Bewachung, Schließdienste, Haustechnik, etc.)
Säule 4. Zuschüsse für Kommunikations-, gestalterische und künstlerische Maßnahmen
Antragsberechtigt sind:
Zusammenschlüsse von Vermietern in Form von BIDs, Werbegemeinschaften oder Vergleichbarem,
Intermediäre und
Zusammenschlüsse von Mieter*innen aus mindestens drei Zwischennutzungen,
die Zuschüsse benötigen, um durch kreativwirtschaftliche Leistungen auf kreative und kulturelle Zwischennutzung aufmerksam zu machen. Dabei kann es sich um Folgendes handeln:
Nutzung/Gestaltung/Dekoration von Schaufenstern, Fassaden und Außenflächen,
Maßnahmen zur Kommunikation und Bewerbung von Zwischennutzungen und den dazugehörigen Veranstaltungen,
künstlerische und kulturelle Beiträge für Zwischennutzungen und Veranstaltungen während der Zwischennutzung.
Wann ist der Zeitraum der Zwischennutzung?
Das Förderprogramm für kreative Zwischennutzungen dauert voraussichtlich von 01.07.2021 - 31.12.2022
Warum sollte ich mich als Kreative*r bewerben?
Das Ziel des Förderprogramms ist, kulturelle und kreative Zwischennutzungen von leerstehenden Einzelhandelsflächen für Kreativschaffende zu sehr günstigen Konditionen zu ermöglichen. Mit einem Beitrag von 1,50 Euro / m² / Monat werden Flächen auch in der Innenstadt oder an anderen attraktiven Orten erschwinglich.
Warum sollte ich meinen Leerstand an Kreative zur Zwischennutzung vermieten?
Leerstand bedeutet Stillstand. "Frei_Fläche" möchte dem entgegenwirken und Vermieter*innen auf zweierlei Art und Weise unterstützen: Zum einen deckt das Förderprogramm laufende Leerstandskosten, in dem es alle Neben- und Betriebskosten (ggfs. Inklusive Versicherungen) zahlt. Zum anderen – und hier liegt der größte Vorteil für Vermieter*innen – sorgt die kreativwirtschaftliche Nutzung der Räumlichkeiten für eine Belebung des Quartiers. Sie schützt vor Vandalismus, fördert soziokulturelles Leben und sorgt so für eine Einbettung der Immobilie in eine vitale Infrastruktur – auch über den Zeitraum der Zwischennutzung hinaus. Der Aufwand für Vermieter*innen ist gering, da die Zwischennutzungen durch uns angestoßen, umgesetzt und betreut werden.
Was wird genau gefördert?
Für Kreativschaffende gilt:
Kreativschaffende zahlen einen Beitrag von 1,50 Euro / m² / Monat - die Differenz zum eigentlich Quadratmeterpreis übernimmt das Förderprogramm. Darüber hinaus werden Maßnahmen gefördert, die auf die Zwischennutzung aufmerksam machen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um die Beauftragung kreativwirtschaftlicher Leistungen handelt. Diese sind beispielsweise: die Nutzung, Gestaltung oder Dekoration von Schaufenstern, Fassaden und Außenflächen, Maßnahmen zur Kommunikation und Bewerbung von Zwischennutzungen und den dazugehörigen Veranstaltungen oder künstlerische und kulturelle Beiträge für Zwischennutzungen und Veranstaltungen während der Zwischennutzung.
Für Vermieter*innen gilt:
Das Förderprogramm deckt alle laufenden Leerstandskosten, in dem es alle Neben- und Betriebskosten (ggfs. Inklusive Versicherungen) zahlt. Vermieter*innen können eine pauschalierte Kaution aus dem Förderprogramm erhalten, die zurückgezahlt werden muss. Vermieter*innen erhalten von den zwischenmietedenen Kreativschaffenden einen Beitrag von 1,50 Euro / m² / Monat.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Das Programm "Frei_Fläche: Raum für kreative Zwischennutzung" wird aus dem rund neun Millionen starken Fonds für kreative Zwischennutzung finanzert. Die individuelle Fördersumme errechnet sich aus der jeweiligen Nebenkostenpauschale pro Quadratmeter.
Was kostet mich der Raum?
Für Kreativschaffende gilt:
Kreativschaffende zahlen einen Beitrag von 1,50 Euro / m² / Monat.
Für Intermediäre gilt:
Intermediäre zahlen einen Beitrag von 1,00 Euro / m² / Monat.
Was bekomme ich für meinen Leerstand?
Für Vermieter*innen gilt:
Das Förderprogramm deckt alle laufenden Leerstandskosten, in dem es alle Neben- und Betriebskosten (ggfs. Inklusive Versicherungen) zahlt. Die genaue Summe wird in dem Zwischennutzungsvertrag festgelegt. Die Höhe basiert auf den zuletzt tatsächlich entstandenen Neben- und Betriebskosten. Vermieter*innen können eine pauschalierte Kaution aus dem Förderprogramm erhalten, die zurückgezahlt werden muss.
Wer sind Intermediäre?
Intermediäre mieten größere Flächen an und vermieten sie per Untermietvertrag an Akteur*innen der Hamburger Kreativwirtschaft weiter. Die Hamburg Kreativ Gesellschaft ist ein solcher Intermediär, der diese Aufgabe an andere weitergeben kann. Intermediäre sind solche Einrichtungen, die:
- die Flächen nicht selbst nutzen, sondern diese Flächen an Nutzer*innen weitergeben
- die Unternutzung auf eigenes Risiko betreiben, dieses Risiko zu tragen und in der Lage sind die nötigen Prozesse zu steuern und umzusetzen
- in der Lage sind, Nutz- und Unternutzungsverhältnisse vertragstreu zu beenden
- keine kommerziellen Gewinnerzielungsabsichten verfolgen, sondern höchstens ihre Kosten aus der Unternutzung refinanzieren
- vollständig transparent hinsichtlich der zugrundeliegenden Vereinbarungen sind