Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit, Marktposition und Produktionskapazität europäischer Produktionsfirmen zu stärken und internationale Koproduktionen sowie neue Talente in der Regie zu fördern. Unterstützt werden Animations-, Dokumentar- und Spielfilmprojekte sowie Serien und narrative VR-Projekte. Pro Jahr können drei bis fünf Projekte eingereicht werden, darunter auch fakultative Kurzfilme, die entweder in der Entwicklungs- oder Produktionsphase unterstützt werden.
Für Kinoprojekte ist eine Laufzeit von 60 Minuten erforderlich, während TV-Projekte mindestens 90 Minuten (Fiktion), 24 Minuten (Animation) oder 50 Minuten (Dokumentation) umfassen sollen. VR-Projekte haben keine Mindestlänge, und Kurzfilme dürfen eine maximale Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.
Antragsberechtigt sind etablierte, unabhängige Produktionsfirmen, die seit dem 1. Januar 2018 mindestens zwei Werke (außer VR) mit einer Laufzeit von je mindestens 24 Minuten erfolgreich in drei Ländern außerhalb des Ursprungslandes kommerziell ausgewertet haben. Die antragstellende Firma muss zudem die Mehrheitsrechte am eingereichten Projekt halten. Die Fördersumme variiert je nach Projektkombination. Die Frist endet am 5.12.2024. Mehr erfahren