Förderung & Finanzierung
Förderungen im Juni: Was gibt es Neues?

Im Juni tut sich einiges bei den Förderungen. So laufen zum Beispiel einige Corona-Förderungen des Bundes am 15. Juni aus und auch die Hamburger Literaturpreise haben Ende des Monats Bewerbungsschluss. Ein Blick auf die Deadlines lohnt sich also alle mal. Wenn du nach weiteren Förderungen suchst, schau doch mal in unserem Finanzierungsfinder vorbei. Du bist auf der Suche nach einem Raum für eine temporäre Nutzung? Dann informiere dich gerne über unser Frei_Fläche-Programm. Das Förderprogramm vermittelt Räume für kreative Zwischennutzung hier in Hamburg.
Unsere Förderungen und Hilfsangebote

Hamburger Crowdfunding-Kampagnenförderung
Für wen ist das interessant?
Bewerben können sich Unternehmer*innen (Gewerbe und freie Berufe), Unternehmen, Vereine und Stiftungen aller Branchen aus Hamburg, die eine Crowdfunding-Kampagne starten wollen und kreative Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Kampagnen benötigen.
Worum geht's?
Du möchtest eine Crowdfunding-Kampagne starten? Dir fehlt dafür eine kreative und professionelle Projektpräsentation? Du brauchst Unterstützung bei der Erstellung eines Pitchvideos, dem Schießen von Produkt- und Teamfotos, bei der Vorbereitung eines Kommunikationsplans oder bei der Pressearbeit? Die Hamburg Kreativ Gesellschaft und die Behörde für Kultur und Medien bieten mit der Hamburger Crowdfunding-Kampagnenförderung die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung (max. 5.000 Euro) für alle Kreativleistungen rund um eine Crowdfunding-Kampagne.
Wie beantrage ich das?
Vereinbare ein Beratungsgespräch mit Marie Schreiber oder nimm am Crowdfunding Club teil. Fülle das digitale Bewerbungsformular aus und reiche alle erforderlichen Dokumente ein. Bitte beachte, dass du alle erforderlichen Dokumente digital bis spätesten 14 Tage vor der Veröffentlichung der Crowdfunding-Kampagne (Finanzierungphase) eingereicht haben musst. Sollte deine Crowdfunding-Kampagne vorher starten, kannst du leider keinen Antrag einreichen. Mehr Informationen und das FAQ findest du hier.
Musik

Internationale Tourförderung
Für wen ist das interessant?
Die Internationale Tourförderung unterstützt Musiker*innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland.
Worum geht's?
Ziel ist es, Künstler*innen damit den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen, sich dort weiter zu etablieren. Über die eingereichten Projektanträge entscheidet eine fünfköpfige Jury mit Expert*innen aus der Musikwirtschaft. Für maximal 15 Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa - hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder. Weitere Länder kommen unter Umständen als Zielmärkte in Betracht, sofern dort Tonträgerveröffentlichungen oder sonstige nachhaltige marktbereitende Aktivitäten nachgewiesen werden können.
Wie beantrage ich das?
Der Antrag auf Internationale Tourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt bei der Tourförderung eingegangen sein - sowohl online als auch postalisch (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin).

Musikstadtfonds
Für wen ist das interessant?
Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Worum geht's?
Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich. Jeder Antragsteller darf in einem Förderzeitraum nur einen Antrag für ein Projekt einreichen.
Wie beantrage ich das?
Die Antragstellung ist online bis zum 15. Juni möglich.
Literatur

Hamburger Literaturpreise 2022
Für wen ist das interessant?
Die Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg fördert Autor*innen sowie Übersetzer*innen, die in Hamburg oder im Gebiet des Hamburger Verkehrsverbundes* ihren ersten Wohnsitz und Lebensmittelpunkt haben.
Worum geht's?
Die Hamburger Literaturpreise sind insgesamt mit 57.000 Euro dotiert. Die Preise der Kategorien 1 bis 6 sind mit jeweils 6.000 Euro, die Kategorie 7 mit jeweils 3.000 Euro dotiert.
1. Kategorie „Buch des Jahres“ (keine Eigenbewerbungen möglich)
2. Kategorie „Roman“
3. Kategorie „Erzählung“
4. Kategorie „Lyrik, Drama, Experimentelles“
5. Kategorie „Kinder- und Jugendbuch“
6. Kategorie „Comic“
7. Kategorie „Literarische Übersetzungen“.
Wie beantrage ich das?
Bis 30. Juni 2022 kannst du dich bewerben. Weitere Informationen gibt es hier.
Bildende Kunst

Arbeitsstipendium zur Förderung der künstlerischen Entwicklung
Für wen ist das interessant?
Bewerben können sich einzelne freischaffend tätige bildende Künstler*innen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland. Die Antragsteller*innen dürfen in keinem angestellten Beschäftigungsverhältnis stehen; eine geringfügige Beschäftigung bleibt hierbei unberücksichtigt.
Worum geht's?
Das Förderprogramm soll bildenden Künstler*innen den finanziellen und kreativen Raum bieten, um ihre Arbeit voranzutreiben, zu experimentieren und sich weiterzuentwickeln. Über die Fördersumme kann frei verfügt werden; sie kann zur Deckung der Lebenshaltungskosten ebenso wie für Atelier- oder Produktionskosten verwendet werden. Stipendiat*innen sind der Stiftung Kunstfonds zu keiner Gegenleistung verpflichtet. Die Höhe des Stipendiums beträgt 22.000 Euro für ein Jahr.
Wie beantrage ich das?
Die Bewerbungsphase für das Förderjahr 2022 ist abgeschlossen. Eine Bewerbung für das Förderjahr 2023 ist ab Juli 2022 möglich. Die Förderrichtlinien werden zum Ausschreibungsstart aktualisiert. Nächste Einreichfrist für 2023: 31. Oktober 2022. Mehr Informationen

Sonderförderprogramm NEUSTART KULTUR Kickstarter-Zuschuss für Absolvent*innen staatlicher Kunsthochschulen
Für wen ist das interessant?
Gefördert werden können Absolvent*innen staatlicher deutscher Kunsthochschulen (siehe Positivliste), die in den Jahren 2019, 2020 oder 2021 einen der folgenden Abschlüsse im Bereich der freien bildenden Kunst erfolgreich bestanden haben: Akademiebrief/künstlerischer Abschluss, Master oder Diplom, Meisterschüler. Die geförderten bildenden Künstler*innen müssen exmatrikuliert sein sowie ihren Hauptwohnsitz dauerhaft und seit mindestens 1.1.2019 in Deutschland haben.
Worum geht's?
Die Fördermittel dienen als Anschubfinanzierung für alle Ausgaben, die den Start in eine erfolgreiche professionelle Tätigkeit als freischaffende*r bildende*r Künstler*in fördern. Kosten für die materielle und digitale Ausstattung, die für Recherche, Konzeption oder Realisierung künstlerischer Ideen erforderlich ist, sind ebenso möglich wie Ausgaben, um die eigene Kunst bekannt zu machen und Netzwerke zu erschließen sowie für Vermarktungsstrategien in digitaler wie analoger Form. Die Fördersumme beträgt 7.000 Euro. Die Fördersumme wird für einen Zeitraum von fünf Monaten in zwei Raten ausbezahlt. Die erste Rate in Höhe von 6.000 Euro wird zu Beginn der Förderung, die Restrate in Höhe von 1.000 Euro wird nach Vorlage des abschließenden Sachberichts überwiesen.
Wie beantrage ich das?
Die Auswahl der zu fördernden Künstler*innen erfolgt durch die staatlichen Kunsthochschulen. Abschluss und Abwicklung des Fördervertrags, Auszahlung der Förderung und Prüfung des erforderlichen Sachberichts obliegen der Stiftung Kunstfonds. Mehr Informationen
Film

GetOnSet - Das Film-Trainee Programm
Für wen ist das interessant?
Für Interessierte die eine besonders hohe Affinität zum Film haben und/oder maximales Interesse an Filmproduktionen und vielleicht schon eine Ausbildung in einem anderen Bereich absolvierten, aber große Lust auf eine Neuorientierung haben. Quereinsteiger (mit oder ohne Vorerfahrungen) sind willkommen.
Worum geht's?
Die Hamburg Media School, die MOIN Filmförderung und die Freie und Hansestadt Hamburg starten mit "GetOnSet" ein Pilotprojekt gegen den Fachkräftemangel im Film- und Serienbereich. Das praxisorientierte, 12-monatige Traineeprogramm soll Quereinsteiger*innen für diverse (Ausbildungs-)Berufe der Filmbranche begeistern und fit machen. Denn: Die Liste der Menschen, die für eine Film- oder Serienproduktion benötigt werden, ist lang. Schauspieler*innen, Regie und Kamera machen da den kleinsten Prozentsatz aus. Aufnahmeleiter*innen halten den Laden auch in stressigen Zeiten zusammen, Beleuchter*innen sorgen für das richtige Licht – und Maskenbilder*innen geben dem Cast vor der Kamera erst ihren markanten Look, die Postproduktion sorgt für das letzte Finetuning usw.
Wie beantrage ich das?
Bewerbungsfrist ist der 15.07.2022. Weitere Informationen gibt es hier.

Pandemiebedingte Förderung von Filmverleih- und Filmvertriebsunternehmen
Für wen ist das interessant?
Die Förderung soll Anreize zur Wiederaufnahme des Verleihs und Vertriebs deutscher Kinofilme und von Koproduktionen mit deutscher Beteiligung nach der pandemiebedingten Schließung von Kinos setzen.
Worum geht's?
Gegenstand der Förderung sind der Verleih im Inland und der Vertrieb im Ausland von Kinofilmen (im Sinne der §§ 41 bis 48 FFG). Antragsberechtigt sind Verleih- oder Vertriebsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Inland. Die Förderung wird als nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) bewilligt, über die Bewilligung entscheidet die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung der Filmförderungsanstalt. Zuwendungen können nur für Vorhaben gewährt werden, deren Kinostart oder deren Umsetzung spätestens bis zum 31. August 2022 erfolgt. Zuwendungen an Verleihunternehmen können bis zu 25 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten betragen, höchstens jedoch 600.000 Euro pro Maßnahme. Zuwendungen an Vertriebsunternehmen können bis zu 50 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten betragen, höchstens jedoch 50.000 Euro pro Maßnahme.
Wie beantrage ich das?
Um eine möglichst reibungslose Antragsbearbeitung zu gewährleisten, nimm vor der Einreichung Kontakt zu der zuständigen Förderreferentin auf. Beachte bitte auch die Fördergrundsätze und die Fragen und Antworten für die Maßnahme. Die gesamte Antragsbearbeitung seitens der FFA erfolgt in digitaler Form. Sofern du Angaben zum Antrag machen möchtest oder hierzu aufgefordert wirst, logge dich bitte im Antragsportal ein und erledigen dort die erforderlichen Angaben. Mehr Infos gibt es hier.
Kulturbetriebe

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
Für wen ist das interessant?
Antragsberechtigt ist grundsätzlich der/die Veranstalter*in einer Kulturveranstaltung (siehe Positivliste). Wichtig ist, dass die Veranstaltung in Deutschland stattfindet und Eintrittskarten verkauft. Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Kulturveranstaltungen.
Worum geht's?
Veranstalter*innen können wählen zwischen Absage und Verschiebung. In allen Fällen, in denen der Sonderfonds die Kosten einer Komplett-Absage anteilig tragen würde, übernimmt der Sonderfonds alternativ anteilig die Kosten der Verschiebung einer Veranstaltung. Die Ausfallabsicherung erstattet 90 Prozent der tatsächlich entstandenen externen Kosten, die durch eine Verschiebung entstehen (siehe auch FAQ 3.11).
Wie beantrage ich das?
Die Registrierung von Veranstaltungen und die Antragstellung auf Förderung erfolgen ausschließlich hier. Eine anderweitige Registrierung oder Antragstellung, beispielsweise über die direkte Kontaktierung der Landeskulturbehörden oder Bewilligungsstellen in den Ländern, ist nicht möglich. Das allgemeine Verfahren ist hier beschrieben.
Branchenübergreifende Förderungen

Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Für wen ist das interessant?
Die Kulturstiftung des Bundes kann Förderungen an Institutionen im In- und Ausland gewähren. Die Rechtsform einer Antrag stellenden Institution (z.B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist für die Entscheidung über die Förderung unerheblich. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Regel keine Projekte, die von Einzelpersonen bzw. nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden.
Worum geht's?
Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt auf Grundlage der Empfehlung einer eigens einberufenen Fachjury in der Regel einzelne, zeitlich abgegrenzte, künstlerische Produktionen und gewährt Zuwendungen im Wege der Projektförderung für Themenbereiche, die in die Zuständigkeit des Bundes für die Förderung von Kunst und Kultur fallen. Die Förderung kann für alle nicht-kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden, insbesondere für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit zeitgenössischem Bezug, Neue Medien, verwandte Formen sowie spartenübergreifende Vorhaben.
Wie beantrage ich das?
Der Einsendeschluss für die 42. Jurysitzung ist der 31. Juli 2022. Alle Informationen zu den Förderbedingungen – etwa, wer antragsberechtigt ist, welche Vorhaben wir im Programm fördern, welche Unterlagen für einen Antrag einzureichen sind und in welcher Höhe wir fördern – gibt es hier.

Claussen-Simon Fonds für Kunst & Kultur
Für wen ist das interessant?
Im Fokus des Claussen-Simon Fonds für Kunst und Kultur steht die Förderung von Vorhaben junger Künstler*innen aller Sparten, kombiniert mit dem Kulturvermittlungsgedanken.
Worum geht's?
Zum einen fördert die Stiftung Einzelprojekte hoher künstlerischer Qualität von ambitionierten jungen Kunstschaffenden. Dabei ist der Stiftung der interdisziplinäre Austausch, die Berücksichtigung neuer und innovativer Perspektiven auf die jeweilige künstlerische Thematik sowie die Schaffung von neuen Wirkungsmöglichkeiten für junge Künstler*innen besonders wichtig. Zum anderen fördert die Claussen-Simon-Stiftung Projekte, die eine Teilhabe an Kunst & Kultur für junge Menschen ermöglichen, sowohl für künstlerisch-musisch aktive Kinder und Jugendliche als auch für Kinder mit wenig künstlerisch-kultureller Vorerfahrung. Hierbei ist insbesondere die Einreichung partizipativer Formate sehr willkommen. Die Entscheidung über die Förderung treffen drei Personen der Claussen-Simon-Stiftung. Die maximale Fördersumme für ein Vorhaben beträgt 10.000 Euro.
Wie beantrage ich das?
Es gibt keine gesonderten Bewerbungsfristen oder -formulare. Die Stiftung nimmt formlose Anträge per E-Mail an. Für mehr Informationen und Kontaktpersonen folge diesem Link.

„Kultur für alle!“-Fonds
Für wen ist das interessant?
Der „Kultur für alle!“-Fonds unterstützt kulturelle Projekte aller Kultursparten für Menschen mit einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung, einer Sinnesbeeinträchtigung, einer demenziellen Erkrankung.
Worum geht's?
Der „Kultur für Alle!“-Fonds der Hildegard und Horst Röder-Stiftung sowie der Stiftung Kulturglück in Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien fördert kulturelle Projekte für sozial benachteiligte Menschen, Menschen mit einer Behinderung und Menschen mit einer demenziellen Erkrankung in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Wie beantrage ich das?
Nähere Informationen findest du hier.

Neustarthilfe 2022
Für wen ist das interessant?
Die Neustarthilfe 2022 richtet sich weiterhin an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Wie bisher können neben Soloselbstständigen (mit oder ohne Personengesellschaften) auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein.
Worum geht's?
Unternehmen und Soloselbstständige, die auch im ersten Quartal 2022 von coronabedingten Beschränkungen stark betroffen sind, erhalten weiterhin umfassende Unterstützung. Je nach Höhe des coronabedingten Umsatzausfalls stehen über die Neustarthilfe 2022 bis zu 1.500 Euro pro Monat zur Verfügung, also bis zu 4.500 Euro für die volle Laufzeit des Programms. Auch die Neustarthilfe 2022 wird als Vorschuss ausgezahlt. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Wie beantrage ich das?
Für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 erfolgt die Antragstellung über die Plattform. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 15. Juni 2022 (verlängert).

Überbrückungshilfe IV
Für wen ist das interessant?
Mit der Überbrückungshilfe werden Unternehmen, (Solo-)Selbstständige, Vereine und Einrichtungen unterstützt, die aufgrund der aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schließen mussten, beziehungsweise von den Schließungen erheblich betroffen sind.
Worum geht's?
Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro).
Wie beantrage ich das?
Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge am 15. Juni 2022 (verlängert, vorher 30. April 2022). Weitere Infos und die Antragsunterlagen gibt es hier.
Außerdem

- Informationen zu den Corona-Soforthilfe-Rückforderungen: RockCity hat die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Rückförderungen zusammengefasst.
- Corona-Erlass für die Steuerverwaltung: Selbstständig in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstler*innen sollten jetzt, wenn sie absehen können, dass sie das im Voraus gemeldete Einkommen nicht erreichen, direkt eine neue Einkommensschätzung an die Künstlersozialkasse senden. Die Künstlersozialkasse hält hierfür eine Reihe an Formularen bereit.
- Grundsicherung für Selbstständige (Einzelunternehmer*innen und Freiberufler*innen) : Grundsicherung kann für freischaffend Tätige eine Möglichkeit sein, um sich kurzfristig finanziell abzusichern und Verdienstausfälle zumindest teilweise aufzufangen. Zuständig ist in diesem Fall das Jobcenter team.arbeit.hamburg –Standort für Selbstständige. Auch hier ist das Verfahren bereits mit Blick auf die aktuelle Lage vereinfacht worden
- Hilfen und Beratungsstellen: Die Behörde für Wirtschaft und Innovation bündelt hier weitere Angebote.
- Aktuelle Förderungen aus Hamburg: Die Behörde für Kultur und Medien stellt hier eine Übersicht bereit.
Foto Unsplash: Pablo Heimplatz
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