Initiativen derHamburg Kreativ Gesellschaft

Neue Förderungen der Bundesregierung

Mit dem milliardenschweren Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR fördert die Bundesregierung den Kultur-, Kreativ- und Medienbereich.

Neue Förderungen der Bundesregierung -

Worum geht's?

Mit dem milliardenschweren Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR fördert die Bundesregierung den Kultur-, Kreativ- und Medienbereich. Ziel ist es, sowohl privat finanzierte Einrichtungen als auch Künstler/innen und Kreative stärker zu unterstützen. Die Höhe des gesamten Förderprogramms beträgt über eine Milliarde Euro.

Das Programm gliedert sich in fünf Teile

1. Pandemiebedingte Investitionen (bis zu 250 Millionen Euro)               

2. Stärkung der Kulturinfrastruktur (bis zu 480 Millionen Euro) 

3. Alternative, auch digitale Kulturangebote (bis zu 150 Millionen Euro)

4. Kompensation pandemiebedingter Einnahmeverluste und Mehrbedarfe bei bundesgeförderten Häusern und Projekten (bis zu 100 Millionen Euro)

5. Neues Förderprogramm für Lüftungsanlagen (500 Millionen Euro bis 2024, 200 Millionen Euro im Jahr 2021)

Zudem erhält der durch Werbeeinnahmenverluste betroffene private Hörfunk finanzielle Hilfen in Höhe von 20 Millionen Euro.

Für wen ist das interessant?

Musik: 

  • Musiker/innen sowie Musikautor/innen mit ihren wirtschaftlichen Partnern (Labels, Verlage, Musikproduzent/innen) 

  • Künstler/innen der aktuellen Musikszene, die Ideen für Musik in der Zeit während und nach der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen entwickeln.

  • Musikaufführungsstätten, Musikclubs und Festivals 

  • Musikveranstalter und Musikfestivals

In Planung ist zudem ein Hilfsprogramm für Musik- und Theaterverlage und ein Förderprogramm für den Bereich der Amateurmusik.

Mehr Informationen von der Bundesregierung für den Bereich Musik.

 

Bildende Kunst / Galerien:

  • Bildende Künstler/innen

  • Galerien

Mehr Informationen von der Bundesregierung für den Bereich Bildende Kunst / Galerien

 

Theater:

  • Freie Künstler/innen

  • Nicht überwiegend öffentlich geförderte Theater, künstlerische Produktionsorte, Festspielhäuser, Festivals, Kleinkunstbühnen und Varietétheater können eine Förderung für pandemiebedingte Investitionen erhalten.

  • Gastspielbetreiber von Tourneetheater 

Vorgesehen ist ein Förderprogramm, um den Wiederbeginn der Spieltätigkeit von Privattheatern unter den Bedingungen reduzierter Zuschauerzahlen zu unterstützen. Das Programm ist in Abstimmung, eine Antragstellung wird bald möglich sein.

Über den Fonds Darstellende Künste und mit Blick auf dessen Mitgliedsverbände aus allen Bereichen der freien Darstellenden Künste wird gegenwärtig ein umfangreiches Förderprogramm zur Unterstützung von neuen Produktionen, Kooperationen, von Weiterbildung und Verknüpfungen von Künstler/innen mit Produktionshäusern erarbeitet. Wegen noch laufender Abstimmungsprozesse zur Umsetzung ist eine Antragstellung noch nicht möglich.

Schließlich ist ein Programm zur Förderung der Kinder- und Jugendtheater geplant, das insbesondere die kleinen und mittleren Ensembles und Theater darin unterstützen soll, wieder den Kontakt zu ihrem Publikum und zu Schulen herzustellen.

Mehr Informationen von der Bundesregierung für den Bereich Theater.

 

Tanz:

  • Freie professionelle Tanzszene

  • Künstler/innen

  • Produktionsstätten 

  • Festivals 

Mehr Informationen von der Bundesregierung für den Bereich Tanz.

 

Literatur / Buch- und Verlagsbranche:

  • Literatur- und Kultureinrichtungen

  • Verlagsbranche 

  • Buchhandlungen

  • Autor/innen unterschiedlicher Sparten (darunter auch Lyriker/innen und Bühnenautor/innen)

  • Übersetzer/innen

Mehr Informationen von der Bundesregierung für den Bereich Literatur / Buch- und Verlagsbranche.

 

Kino / Film

  • Kinos

  • Verleihförderung

  • Vertriebsförderung

  • Wiederaufnahme des Produktionsbetriebes für Drehaufnahmen von Kinofilmen

Zur Ermöglichung der Wiederaufnahme des Produktionsbetriebes soll zudem ein sogenannter Ausfallfonds bereit gestellt werden, der aktuell final regierungsintern abgestimmt wird und voraussichtlich in Kürze starten kann.

Schließlich ist im Rahmen von NEUSTART KULTUR ein weiteres, derzeit in der Erarbeitung mit der Kinobranche befindliches Hilfsprogramm für die Kinos geplant.

Mehr Informationen von der Bundesregierung für den Bereich Kino / Film.

 

Private Rundfunkveranstalter

  • Förderung des privaten Hörfunks

Die diesbezüglichen Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen sind bundesseitig gezeichnet und werden aktuell durch die Länder gegengezeichnet. Das in der Regel durch die Landesmedienanstalten abzuwickelnde Förderprogramm steht damit kurz vor dem Start.

Mehr Informationen von der Bundesregierung für den Bereich Rundfunk

 

Soziokulturelle Zentren

  • Projekte von Einrichtungen bzw. Träger der kulturellen Bildung und Medienbildung, der Soziokultur und Kulturarbeit in freier Trägerschaft

  • Teams aus freien und festen Mitarbeiter/innen sowie Netzwerke vor Ort, die neue Formen und Wege kultureller Arbeit mit gesellschaftlicher Wirkung erproben und mittelfristig etablieren möchten. 

  • Literaturhäuser, Kulturzentren und soziokulturelle Zentren

In Vorbereitung ist außerdem eine Maßnahme des Bundesverbands Soziokultur e.V., die sich an Kulturzentren, soziokulturelle Zentren und weitere kulturelle Einrichtungen und Initiativen mit entsprechendem Aktivitätsprofil richtet.

Mehr Informationen von der Bundesregierung für den Bereich Soziokultur.

 

Spartenübergreifende Digital-Programme: 

  • Die BKM fördert mit 5 Millionen Euro „dive in. Programm für digitale Interaktionen“ der Kulturstiftung des Bundes. Das Programm richtet sich bundesweit an Kulturinstitutionen aller künstlerischen Sparten sowie an Gedenkstätten, Bibliotheken, Soziokulturelle Zentren, Archive mit Archivgut in künstlerischen Sparten und an Festivals. Gefördert werden digitale Projekte, die neue Formen der Wissensvermittlung und künstlerischen Auseinandersetzung, der spielerischen Aneignung oder der Partizipation mit Besucherinnen und Besuchern erproben. (Bewerbungsfrist 30. September 2020)

  • Mit dem Programm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN wollen die Kulturstaatsministerin und die Kulturstiftung der Länder insbesondere kleinere, auch ehrenamtlich geführte Kultureinrichtungen und Projektträger bei der Entwicklung digitaler Angebote fördern. (Bewerbungsfrist 31. Oktober)

  • In Vorbereitung ist eine Förderung zur weiteren Digitalisierung des Rechtemanagements von Verwertungsgesellschaften. Konkret sollen u.a. Maßnahmen zur besseren Identifikation von Werknutzungen unterstützt werden. 

Mehr Informationen von Bundesregierung für spartenübergreifende Digital-Programme. 

  • Neues Förderprogramm für Lüftungsanlagen: Ergänzung zum Programm NEUSTART KULTUR gibt es Unterstützung bei der Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischen (RLT) Anlagen, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind. Sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist, können Zuschüsse beantragt werden. Eine Antragstellung wird bis Ende 2021 möglich sein. Informationen zu dieser Förderung gibt es hier.

Wie beantrage ich das?

Tagesaktuell informiert die Bundesregierung über den sukzessiven Start der verschiedenen Förderprogramme auf ihre Homepage. NEUSTART KULTUR wird von der Bundesregierung initiiert, welche zentral Informationen kommuniziert. Die Durchführung der Förderprogramme liegt jedoch bei Einrichtungen und Stellvertretern der verschiedenen kreativen / künstlerischen Bereichen. Nähere Informationen zu Fristen, Bewerbungsbedingungen und Antragstellung gehen im nächsten Schritt demnach über den betreffenden Dachverband, Verein oder Initiative, auf welche die Bundesregierung hinweist. 

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