Ausstellungsförderung
Institut für Auslandsbeziehungen (ifa)
Beschreibung
Der Ausschuss tagt zweimal jährlich. Abgabefrist ist der 31. Januar und der 15. August eines Jahres. Förderrichtlinien unter: http://www.ifa.de/fileadmin/pdf/kunst/merkblatt_foerderung_d.pdf
Vorgehensweise
Das ifa fördert Ausstellungsvorhaben deutscher und in Deutschland lebender Künstlerinnen und Künstler im Ausland. Die Förderung bezieht sich auf die Bereiche Transport-, Reisekosten und Mietkosten für technisches Equipment. Unterstützt werden Einzelausstellungen, Gruppenausstellungen und Beteiligungen zeitgenössischer Künstlerinnen und Künstler an international besetzten Ausstellungsprojekten in öffentlichen Museen und nicht-kommerziellen Galerien sowie die deutschen Beiträge zu internationalen Biennalen.
Kontakt
Ingrid Klenner Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) T. 0711 2225-171M. klenner@ifa.deW. Website des Förderprogramms
Architektur
Bildende Kunst