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Auslandsmesseförderung

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Beschreibung

Antrag spätestens acht Wochen vor Messebeginn. Eine verbindliche Anmeldung zu einer Messe vor Vorliegen eines Bewilligungsbescheides schließt eine Förderung aus. Die Förderrichtlinie sowie die Antragsunterlagen werden auf Anfrage vom Ansprechpartner Herrn Ickler zugesandt.

Vorgehensweise

Die BWVI fördert die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Fachmessen und -ausstellungen im Ausland. Der Fördersatz beträgt bis zu 50% der als förderungsfähig anerkannten Ausgaben (Standkosten, Kosten für veranstaltungsbezogene Werbung, Transport- und Versicherungskosten für Exponate etc., Kosten für Fremdpersonal), jedoch höchstens 5.000€ pro Einzelbeteiligung und insgesamt höchstens 10.000 € bei Gruppenbeteiligungen. Fördermittel der EU und des Bundes sind vorrangig zu beantragen, eine Kumulierung mit hamburgischen Fördermitteln ist unzulässig. Vom Bund geförderte Messen sind unter www.auma.de aufgeführt.

Kontakt

Enrico Ickler Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation T. 040 42841-2233M. enrico.ickler@bwvi.hamburg.deW. Website des Förderprogramms