Allgemeine Projektförderung
Kulturstiftung des Bundes
Beschreibung
Die Fristen der zwei Jurysitzungen pro Jahr sind 2011 der 31. Januar und der 31. Juli. Fördergrundsätze und Online-Antragsformulare unter: http://www.kulturstiftung-des-bundes.de/cms/de/foerderung/offen/grundsaetze
Vorgehensweise
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist aber für alle nicht-kommerziellen Sparten und Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden kann. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Nicht gefördert werden in der Regel Projekte, die von Einzelpersonen bzw. nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden. Die Mindestantragssumme beträgt 50.000 Euro, dabei muss eine gesicherte Kofinanzierung von 20 Prozent der Gesamtkosten nachgewiesen werden.
Kontakt
Kulturstiftung des Bundes T. 0345 2997-123M. torsten.mass@kulturstiftung-bund.deW. Website des Förderprogramms
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