Initiativen derHamburg Kreativ Gesellschaft

Interessenbekundung für neuen "Kreativspeicher"

Ausschreibung für eine Erdgeschossfläche in der Speicherstadt

Interessenbekundung für neuen "Kreativspeicher" -

Die Masterplanung für die Entwicklung der historischen Speicherstadt sieht vor, dass mittelfristig rund 10.000 m² zu günstigen Konditionen Künstlern und Akteuren aus kulturellen und kreativwirtschaftlichen Bereichen zur Verfügung gestellt werden. Für die erste Stufe der Umsetzung wurde der Speicherblock M28 identifiziert. Dieser Speicher verfügt über Arbeitsflächen auf insg. 8 Böden (jeweils ca. 670 m², gesamt ca. 5.300m²). Die Hamburg Kreativ Gesellschaft hat zusammen mit dem Verein "Ateliers für die Kunst":http://www.afdk.de/ (AfdK e.V.) im Frühjahr 2014 eine erste Bedarfsermittlung durchgeführt, um die Nachfrage nach Arbeitsflächen in diesem Speicher zu ermitteln. Diese hat ergeben, dass grundsätzlich eine ausreichend große Nachfrage von Kreativschaffenden für die Fläche besteht. Die Flächen im Speicher sollen nach Umbau und Sanierungsmaßnahmen durch den Eigentümer, die HHLA (Hamburger Hafen Logistik und Aktiengesellschaft), voraussichtlich ab Frühjahr 2017 zur Verfügung stehen und durch unterschiedliche, vielfältig ausgerichtete Akteure und Akteursgruppen aus der Kultur, der Kunst und der Kreativwirtschaft genutzt werden. Da die Auswahl der Nutzer der Erdgeschossfläche sowie der Umbau und die Genehmigung ggf. einer längeren Vorplanungszeit bedürfen, erfolgt für diese Fläche vorab eine gesonderte Ausschreibung. Die Arbeitsflächen in den Böden 1 bis 7 werden voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2016 für Bewerber ausgeschrieben. h4. Träger des Interessenbekundungsverfahrens Das Interessenbekundungsverfahren für die Erdgeschossfläche im Speicher M28 wird von der Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg und der stadteigenen Hamburg Kreativ Gesellschaft in Zusammenarbeit mit dem Verein „Ateliers für die Kunst e.V.“ durchgeführt. h4. Eckdaten der Fläche Die Erdgeschossfläche (Grundriss "hier":http://kreativgesellschaft.org/assets/files/dokubox/1224/grundriss-erdgeschoss.pdf) im Speicher M28 verfügt über eine sehr zentrale und exponierte Lage direkt am Fleet. Die Fläche ist von der Straße Am Sandtorkai (Hausnummer 27/28) über zwei Treppenhäuser zugänglich. Die natürliche Belichtung erfolgt von zwei Seiten, einmal aus Richtung Süden (Sandtorkai) und einmal aus Richtung Norden (Fleet). Die Deckenhöhe beträgt ca. 3,70 m. Das Erdgeschoss weist ein Stützenraster (Abstand von ca. 6m x 4m) auf. Die Bruttomietfläche beträgt ca. 670 m². Der Mietzins für die EG-Fläche beträgt netto Euro 7,56 zzgl. USt. und Nebenkosten. Ein Mietvertrag für die Nutzung des EG im Speicher M28 wird mit der HHLA abgeschlossen, die Laufzeit ist verhandelbar. Um möglichst geringe Mietpreise zu ermöglichen, soll der Speicher unter Einbeziehung des Denkmalschutzamtes von der HHLA zu einem Minimalstandard hergerichtet werden: Zur Verbesserung der Belichtungssituation werden die Fenster (in Richtung Fleet/Norden) teilweise vergrößert. Elektrizität, Heizungen und Wasseranschlüsse werden gelegt und unter anderem neue Sanitäranlagen und ein Aufzug (der vom Treppenhaus in die oberen Böden führt) eingerichtet. Nach Bedarf wird eine Pantry-Küche eingebaut. Die Fläche wird entkernt und leer, d.h. ohne Leichtbauwände oder Einbauten, übergeben. h4. Ausschreibung für eine Sondernutzung im Erdgeschoss Speicher M28 Für das Erdgeschoss wird eine Nutzung gesucht, die sowohl in der Regel eine allgemein öffentliche Wirksamkeit entfaltet, als auch durch einen kulturellen, künstlerischen oder kreativwirtschaftlichen Bezug zum Gesamtprofil des Hauses passt und dieses im optimalen Fall ergänzt, unterstützt und bereichert. Ziel ist es, für das Erdgeschoss des Speichers M28 einen Hauptmieter zu finden, der die Fläche mit einer Nutzung bespielt, die sich an ein breites Publikum richtet, und das kulturelle und kreativwirtschaftliche Angebot der Speicherstadt im Allgemeinen und des Kreativspeichers im Besonderen erweitert. Dabei sind auch mehrere kompatible Nutzungen möglich. Die Integration eines gastronomischen Angebotes (Aufwärmküche und Getränke) in das Nutzungskonzept ist möglich und gewünscht. Eine Vollgastronomie mit kompletter Küchenausstattung, die sich über die gesamte Fläche erstreckt, wird nicht angestrebt. Die Nutzung im Erdgeschoss muss kompatibel zu den weiteren Nutzungen im Speicherblock sein. Die Speicherböden in den darüber liegenden Etagen (1. OG bis Dachgeschoss) sind für Ateliers und Arbeitsräume von Künstlern und Kreativschaffenden vorgesehen. Da diese Flächen voraussichtlich erst im Frühjahr/Sommer 2016 ausgeschrieben werden, können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine näheren Angaben zur Nutzungsmischung gemacht werden. Es ist gewünscht, dass die weiteren Mieter des Speichers die Möglichkeit erhalten zumindest Teile der Erdgeschossfläche temporär zu nutzen (für Ausstellungen, kleinere Veranstaltungen, Präsentationen etc.), das EG also temporär zum „Schaufenster“ des gesamten Speichers werden kann. h4. Nutzungseinschränkungen Die HHLA wird einen Bauantrag für die hier beschriebenen Nutzungen stellen. Dieser Bauantrag sieht aus baulichen, technischen und finanziellen Gründen vor, dass die hier ausgeschriebene Fläche nicht als Versammlungsstätte i.S.d. Hamburgischen Versammlungsstättenverordnung zugelassen wird und deshalb Nutzungsbeschränkungen (z.B. max. 199 Personen zeitgleich im EG) unterliegt. Für Nutzungen, die von diesem Bauantrag abweichen sollen, hat der Mieter selbständig, auf alleiniges Risiko und auf eigene Kosten entsprechende Genehmigungen einzuholen und ggf. die dafür gemachten Auflagen zu erfüllen. Dies kann zu erheblichem Aufwand und zu sehr hohen Kosten führen. Der Verkauf und Vertrieb von Produkten ist zulässig. Eine Wohnnutzung ist ausgeschlossen. Der Speicher M 28 liegt im Flutbereich der Elbe; es besteht deshalb gegebenenfalls eine Überflutungsgefährdung für das Erdgeschoss. h4. Anforderungen an die Bewerbung Bewerber für die EG-Fläche werden gebeten, ihr Geschäftsmodell kurz und verständlich darzulegen, dabei, wenn nötig, auf unterschiedliche Bausteine (z.B. Tagesgeschäft, Abendbetrieb, Veranstaltungs- und Ausstellungsbereich, Vermietungen, Eigenveranstaltungen) gesondert einzugehen und diese jeweils in Charakter, Ausgestaltung und Gewichtung zu skizzieren. Im Rahmen der Bewerbung wird ein tragfähiges betriebswirtschaftliches Gesamtkonzept für die gesamte EG-Fläche erwartet. Die Betreiberstruktur und die Verantwortlichkeiten müssen klar erkennbar sein. Für die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen für den Betrieb (Konzessionen, etc.) wird in der Regel der Mieter zuständig sein. h4. Bewerbungen Interessenten, die eine Nutzung des Erdgeschosses im Speicher M28 in der historischen Speicherstadt anstreben, die mit den hier genannten Kriterien übereinstimmt, sind aufgefordert, sich zu bewerben. h4. Bewerbungsunterlagen Die Abgabefrist für Angebote ist Montag, der 14. September 2015 um 24 Uhr. Die Abgabe erfolgt in zweifacher Form in einem geschlossenen Briefumschlag mit der Kennzeichnung „EG Speicher M28“ an die Hamburg Kreativ Gesellschaft Hongkongstraße 5 20457 Hamburg Die Bewerbungsunterlagen werden nicht in digitaler Form akzeptiert. Modelle, großformatige Pläne und Sonderformate können auf einem Datenträger digital mit eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen müssen * ein knappes Anschreiben mit der Benennung eines Ansprechpartners mit allen erforderlichen Kontaktdaten (max. 1 Seite), * eine aussagekräftige, kurze aber vollständige Beschreibung zu Inhalten/Bestandteilen des Nutzungskonzeptes (max. 3 Seiten), * die Darstellung der Flächen- und Infrastrukturbedarfe des Konzeptes, * Angaben zu den erforderlichen Aus-, Um- und Einbauten samt einer belastbaren Erläuterung des Investitionsbedarfs und der Finanzierung, * Angaben zum Betreiberkonzept, der Trägerstruktur und den beteiligten Akteuren, * ein schlüssiges betriebswirtschaftliches Konzept, * ggf. aussagefähige Referenzen zu bereits realisierten Projekten enthalten. Sofern die Finanzierungen Fördermitteln beinhalten, sollten diese belastbar nachgewiesen werden. Beachten Sie, dass eine Förderung durch die Kulturbehörde, die HHLA oder die Hamburg Kreativ Gesellschaft nicht möglich ist.

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